Landtag von Baden-Württemberg 16. Wahlperiode Drucksache 16 / 1665 21. 02. 2017 1Eingegangen: 21. 02. 2017 / Ausgegeben: 19. 04. 2017 K l e i n e A n f r a g e Ich frage die Landesregierung: 1. Hat sie Erkenntnisse, wonach Familien in islamischen Glaubensgemeinden in Baden-Württemberg standardisierte finanzielle Zuwendungen durch ihre jeweilige Glaubensgemeinde erfahren (bitte gegebenenfalls nach Glaubensgemeinde und Höhe der finanziellen Zuwendungen aufschlüsseln)? 2. Welche Erkenntnisse hat sie gegebenenfalls über weitere nicht-finanzielle Fördermaßnahmen von Familien durch islamische Glaubensgemeinschaften in Baden-Württemberg? 3. Hat sie Erkenntnisse, wonach islamische Dachverbände mit Sitz in Deutschland zweckgebundene Gelder zur Förderung von Familien (insbesondere an - läss lich von Heirat, Geburt, Kinderbetreuung) an ihre nachgeordneten Glaubensgemeinden in Baden-Württemberg zahlen (bitte gegebenenfalls nach Glaubensgemeinde und Höhe der finanziellen Zuwendungen aufschlüsseln)? 4. Hat sie Erkenntnisse, wonach islamische Dachverbände mit Sitz im Ausland zweckgebundene Gelder zur Förderung von Familien (z. B. anlässlich von Heirat , Geburt, Kinderbetreuung) an ihre nachgeordneten Gemeinden in Baden- Württemberg zahlen (bitte gegebenenfalls nach Glaubensgemeinde und Höhe der finanziellen Zuwendungen aufschlüsseln)? 5. Welche Erkenntnisse hat sie, wonach nationale oder internationale islamische Stiftungen muslimische Familien in Baden-Württemberg finanziell fördern (z. B. anlässlich von Heirat, Geburt, Kinderbetreuung) (bitte gegebenenfalls nach Glaubensgemeinde, Stiftung und Höhe der finanziellen Zuwendungen aufschlüsseln)? Kleine Anfrage der Abg. Dr. Christina Baum AfD und Antwort des Ministeriums für Soziales und Integration Förderung von Familien in islamischen Gemeinden in Baden-Württemberg Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 1665 2 6. Welche Erkenntnisse hat sie, wonach andere Staaten muslimische Familien in Baden-Württemberg finanziell fördern (z. B. anlässlich von Heirat, Geburt, Kinderbetreuung) (bitte gegebenenfalls nach Staat, Höhe der finanziellen Zuwendungen und bezuschusster Glaubensgemeinde aufschlüsseln)? 7. Wie hoch waren die in den Jahren 2014, 2015 und 2016 bewilligten staatlichen Fördergelder an islamische Gemeinden und Vereine in Baden-Württemberg (bitte nach Gemeinde, Verein, Höhe der bewilligten Gelder sowie Ort entsprechend dem Staatshaushaltsplan aufschlüsseln)? 8. Welche Erkenntnisse hat sie gegebenenfalls über die Höhe der allgemeinen finanziellen Förderung islamischer Gemeinden in Baden-Württemberg durch im Ausland ansässige islamische Dachverbände (bitte nach Gemeinde, Dachverband und Förderbetrag pro Jahr aufschlüsseln)? 21. 02. 2017 Dr. Baum AfD B e g r ü n d u n g Erkenntnisse über die nichtstaatliche Förderung von Familien sind wichtig, insbesondere im Hinblick auf die Weiterentwicklung der staatlichen Familienförderung . A n t w o r t Mit Schreiben vom 16. März 2017 Nr. 4-0141.5/19 beantwortet das Ministerium für Soziales und Integration im Einvernehmen mit dem Staatsministerium und dem Ministerium für Kultus, Jugend und Sport die Kleine Anfrage wie folgt: 1. Hat sie Erkenntnisse, wonach Familien in islamischen Glaubensgemeinden in Baden-Württemberg standardisierte finanzielle Zuwendungen durch ihre jeweilige Glaubensgemeinde erfahren (bitte gegebenenfalls nach Glaubensgemeinde und Höhe der finanziellen Zuwendungen aufschlüsseln)? 2. Welche Erkenntnisse hat sie gegebenenfalls über weitere nicht-finanzielle Fördermaßnahmen von Familien durch islamische Glaubensgemeinschaften in Baden-Württemberg? 3. Hat sie Erkenntnisse, wonach islamische Dachverbände mit Sitz in Deutschland zweckgebundene Gelder zur Förderung von Familien (insbesondere anlässlich von Heirat, Geburt, Kinderbetreuung) an ihre nachgeordneten Glaubensgemeinden in Baden-Württemberg zahlen (bitte gegebenenfalls nach Glaubensgemeinde und Höhe der finanziellen Zuwendungen aufschlüsseln)? 4. Hat sie Erkenntnisse, wonach islamische Dachverbände mit Sitz im Ausland zweckgebundene Gelder zur Förderung von Familien (z. B. anlässlich von Heirat , Geburt, Kinderbetreuung) an ihre nachgeordneten Gemeinden in Baden- Württemberg zahlen (bitte gegebenenfalls nach Glaubensgemeinde und Höhe der finanziellen Zuwendungen aufschlüsseln)? 3 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 1665 5. Welche Erkenntnisse hat sie, wonach nationale oder internationale islamische Stiftungen muslimische Familien in Baden-Württemberg finanziell fördern (z. B. anlässlich von Heirat, Geburt, Kinderbetreuung) (bitte gegebenenfalls nach Glaubensgemeinde, Stiftung und Höhe der finanziellen Zuwendungen aufschlüsseln )? 6. Welche Erkenntnisse hat sie, wonach andere Staaten muslimische Familien in Baden-Württemberg finanziell fördern (z. B. anlässlich von Heirat, Geburt, Kinderbetreuung) (bitte gegebenenfalls nach Staat, Höhe der finanziellen Zuwendungen und bezuschusster Glaubensgemeinde aufschlüsseln)? 8. Welche Erkenntnisse hat sie gegebenenfalls über die Höhe der allgemeinen finanziellen Förderung islamischer Gemeinden in Baden-Württemberg durch im Ausland ansässige islamische Dachverbände (bitte nach Gemeinde, Dachverband und Förderbetrag pro Jahr aufschlüsseln)? Zu 1. bis 6. und 8.: Der Landesregierung liegen keine Erkenntnisse bezüglich der Fragestellungen vor. Die Zugehörigkeit zur islamischen Religion oder zu islamischen Verbänden wird in Baden-Württemberg von staatlicher Seite nicht erfasst. Vor diesem Hintergrund besteht keine Möglichkeit, Informationen genereller Art in Bezug auf Zuwendungen oder Fördermaßnahmen an muslimische Familien zu erheben. Sollte eine in Deutschland lebende Familie Leistungen öffentlicher Träger und daneben Zuwendungen aus anderen Quellen erhalten, wäre sie gegebenenfalls auf Grundlage des jeweiligen Leistungsrechts verpflichtet, dies den zuständigen Stellen anzuzeigen. Im Übrigen wird auf Artikel 140 des Grundgesetzes in Verbindung mit Artikel 137 Absatz 3 Satz 1 der Weimarer Reichsverfassung verwiesen. 7. Wie hoch waren die in den Jahren 2014, 2015 und 2016 bewilligten staatlichen Fördergelder an islamische Gemeinden und Vereine in Baden-Württemberg (bitte nach Gemeinde, Verein, Höhe der bewilligten Gelder sowie Ort entsprechend dem Staatshaushaltsplan aufschlüsseln)? Im Rahmen des Förderprogramms nach der Verwaltungsvorschrift des Ministe - riums für Soziales und Integration über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der gesellschaftlichen Teilhabe und Integration (VwV-Integration) wurde in der Förderrunde 2015 die „Alevitische Gemeinde Deutschland e. V. – Landesvertretung Baden-Württemberg“ mit insgesamt 12.000 Euro für das Projekt „Informative Broschüre“ gefördert. Im Rahmen des Zukunftsplans Jugend wurde das Projekt „Begleitung des Bundes der Alevitischen Jugend Baden-Württemberg bei der Anerkennung als freier Träger nach § 75 SGB VIII bzw. nach § 4 JBiG für Baden-Württemberg“ 2015 mit 36.000 Euro gefördert. Ergänzend hierzu wurde dem Landesjugendring Baden-Württemberg zur Weitergabe an den Bund der Alevitischen Jugend Baden-Württemberg in den Jahren 2014, 2015 und 2016 eine Förderung von 10.000 Euro p. a. für eine Teilfinanzierung der Personal- und Sachausgaben der Alevitischen Jugend im Rahmen der Unterstützung bei der Erlangung der Anerkennung als freier Träger gewährt. Die Zuwendungen hat der Landesjugendring im Rahmen seiner institutionellen Förderung erhalten. In Vertretung Mielich Staatssekretärin