Landtag von Baden-Württemberg 16. Wahlperiode Drucksache 16 / 1667 21. 02. 2017 1Eingegangen: 21. 02. 2017 / Ausgegeben: 24. 04. 2017 K l e i n e A n f r a g e Ich frage die Landesregierung: 1. Wie viele Personen waren im Januar 2017 in Baden-Württemberg als erwerbslos gemeldet? 2. Wie viele Personen übten im Januar 2017 einen sogenannten „Ein-Euro-Job“ aus? 3. Wie viele Personen befanden sich im Januar 2017 in einem durch die Arbeits - agentur geförderten Arbeitsverhältnis? 4. Wie viele Personen waren im Januar 2017 Teil des Bundesprogramms Soziale Teilhabe am Arbeitsmarkt? 5. Wie viele Personen machten im Januar 2017 eine berufliche Weiterbildung und waren somit nicht voll erwerbsfähig? 6. Wie viele Personen, welche älter als 58 Jahre sind, bezogen im Januar 2017 Arbeitslosengeld I bzw. Arbeitslosengeld II? 7. Wie viele Personen waren im Januar 2017 aufgrund von Krankheit erwerbslos gemeldet? 8. Wie viele Personen befanden sich im Januar 2017 in einem nicht durch die Arbeitsagentur, sondern fremd geförderten Arbeitsverhältnis? Kleine Anfrage des Abg. Udo Stein AfD und Antwort des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Anzahl der Erwerbslosen in Baden-Württemberg im Januar 2017 Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 1667 2 9. Werden sämtliche Personen, welche in die in den Fragen 1 bis 8 aufgeführten Kategorien fallen, in der monatlich veröffentlichten Erwerbslosenstatistik erfasst und damit mitgezählt? 15. 02. 2017 Stein AfD B e g r ü n d u n g Diese Kleine Anfrage hat das Ziel, den aktuellen Stand der Erwerbslosen in Baden -Württemberg zu erfassen. Dies gilt es in Erfahrung zu bringen, um daraus ableiten zu können, ob die staatlichen Förderprogramme, welche das Ziel haben, die Erwerbslosenzahl zu senken, Früchte tragen oder ob hier eventuell nachjustiert und verbessert werden könnte. A n t w o r t Mit Schreiben vom 17. März 2017 Nr. 65-0141.5/16/1667 beantwortet das Minis - terium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau die Kleine Anfrage wie folgt: V o r b e m e r k u n g Der Erwerbslosenbegriff wird im Sprachgebrauch bisweilen synonym mit dem ansonsten gebräuchlichen Arbeitslosenbegriff verwendet. Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau geht in der Beantwortung deshalb davon aus, dass mit den in der Überschrift und in einigen Einzelfragen genannten „Erwerbslosen “ die Arbeitslosen gemeint sind, wie sie in § 16 Sozialgesetzbuch III (SGB III) definiert sind. Dieser Arbeitslosenbegriff wird gem. § 53 a Abs. 1 So - zialgesetzbuch II (SGB II) sinngemäß auch auf die Grundsicherung SGB II angewendet . Das vom Statistischen Bundesamt verwendete Verfahren zur Berechnung der Erwerbslosen basiert auf dem ILO-Erwerbskonzept und zählt alle Menschen, die in der Befragungswoche mehr als eine Stunde erwerbstätig waren, nicht zu den Erwerbslosen . Grundlage der Berechnungen ist die EU-Arbeitskräftestichprobe. Die nach diesem Konzept berechneten Werte liegen unter den von der Bundesagentur für Arbeit veröffentlichten Arbeitslosenzahlen. Zudem sind (auf Landesebene) regionalisierte Daten nur als Jahresdurchschnittswerte (aktuell für 2015) verfügbar. 1. Wie viele Personen waren im Januar 2017 in Baden-Württemberg als erwerbslos gemeldet? Zu 1.: Im Januar 2017 waren in Baden-Württemberg 233.668 Arbeitslose gemeldet. 3 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 1667 2. Wie viele Personen übten im Januar 2017 einen sogenannten „Ein-Euro-Job“ aus? Zu 2.: In einer Arbeitsgelegenheit („Ein-Euro-Job“) waren im Januar 2017 3.247 Menschen beschäftigt. 3. Wie viele Personen befanden sich im Januar 2017 in einem durch die Arbeits - agentur geförderten Arbeitsverhältnis? Zu 3.: Im Januar 2017 standen 223 Menschen in einem geförderten Arbeitsverhältnis. 4. Wie viele Personen waren im Januar 2017 Teil des Bundesprogramms Soziale Teilhabe am Arbeitsmarkt? Zu 4.: 235 Menschen nahmen im Januar 2017 am Programm „Soziale Teilhabe am Arbeitsmarkt “ teil. 5. Wie viele Personen machten im Januar 2017 eine berufliche Weiterbildung und waren somit nicht voll erwerbsfähig? Zu 5.: Im Januar 2017 nahmen 14.781 Menschen an einer von der Bundesagentur für Arbeit geförderten beruflichen Weiterbildung teil. Diese Angabe hat jedoch nichts mit einer Erwerbsfähigkeit zu tun. Menschen, die an einer beruflichen Weiterbildung teilnehmen, stehen lediglich in diesem Umfang der Arbeitsvermittlung nicht zur Verfügung. 6. Wie viele Personen, welche älter als 58 Jahre sind, bezogen im Januar 2017 Arbeitslosengeld I bzw. Arbeitslosengeld II? Zu 6.: Die Berichterstattung zu diesen Daten erfolgt mit einer Wartezeit von 2 bzw. 3 Monaten. Aktuell können daher die Zahlen der Arbeitslosengeld I-Empfänger im Dezember 2016 und der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten (Arbeitslosengeld II) im Oktober 2016 dargestellt werden: Die Zahl der Arbeitslosengeld I-Empfänger (ALG I) im Alter von 58 Jahren und darüber lag im Dezember 2016 bei 19.330. Die Zahl der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten (ALG II) im Alter von 58 Jah - ren und darüber lag im Oktober 2016 bei 35.356. 7. Wie viele Personen waren im Januar 2017 aufgrund von Krankheit erwerbslos gemeldet? Zu 7.: Grundsätzlich gilt, dass Kunden der Bundesagentur für Arbeit bei Krankheit aufgrund der fehlenden Verfügbarkeit nicht arbeitslos sind. Nur wenn es sich um kurzfristige Arbeitsunfähigkeit von weniger als sechs Wochen handelt, behält die Person den Status „arbeitslos“. Dies waren im Januar 2017 in Baden-Württemberg 7.505 Personen. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 1667 4 8. Wie viele Personen befanden sich im Januar 2017 in einem nicht durch die Arbeitsagentur, sondern fremd geförderten Arbeitsverhältnis? Zu 8.: Die Bundesagentur für Arbeit kann zwar die Personen, die an einer Fremdförderung teilnehmen, auswerten, aber dabei ist nicht bekannt, ob sich diese Förderung auf ein Arbeitsverhältnis bezieht. Im Januar 2017 wurden von der Bundesagentur für Arbeit 19.724 Personen er - fasst, die nahe am Arbeitslosenstatus sind und „fremd“ gefördert wurden. Unter dem Begriff der „Fremdförderung“ werden vor allem Teilnehmer an nicht von der Bundesagentur geförderten Sprach- bzw. Integrationskursen verstanden. 9. Werden sämtliche Personen, welche in die in den Fragen 1 bis 8 aufgeführten Kategorien fallen, in der monatlich veröffentlichten Erwerbslosenstatistik erfasst und damit mitgezählt? Zu 9.: Nein. Die Arbeitslosenstatistik der Bundesagentur für Arbeit erfasst die Arbeitslosigkeit nach § 16 SGB III. Nach den methodischen Hinweisen zu Arbeitslosigkeit und Unterbeschäftigung der Bundesagentur für Arbeit zählen danach die Personen zu den Arbeitslosen, die • vorübergehend nicht in einem Beschäftigungsverhältnis stehen oder nur eine Beschäftigung ausüben, die weniger als 15 Stunden wöchentlich umfasst, • eine versicherungspflichtige, mindestens 15 Stunden wöchentlich umfassende Beschäftigung suchen, • den Vermittlungsbemühungen der Agentur für Arbeit oder des Jobcenters zur Verfügung stehen, also arbeitsfähig und arbeitsbereit sind, • nicht jünger als 15 Jahre sind und die Altersgrenze für den Renteneintritt noch nicht erreicht haben und • sich persönlich bei einer Agentur für Arbeit oder einem Jobcenter arbeitslos gemeldet haben. An Maßnahmen der aktiven Arbeitsmarktpolitik Teilnehmende gelten als nicht arbeitslos. Dr. Hoffmeister-Kraut Ministerin für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau