Landtag von Baden-Württemberg 16. Wahlperiode Drucksache 16 / 1668 21. 02. 2017 1Eingegangen: 21. 02. 2017 / Ausgegeben: 21. 04. 2017 K l e i n e A n f r a g e Wir fragen die Landesregierung: 1. Wie viel Polizeipersonal wurde insgesamt im Jahr 2016 zum Schutz von Parteitagen der CDU, FDP/DVP, SPD und Bündnis 90/DIE GRÜNEN benötigt? 2. Wie viele Demonstrationen waren gegen die Parteitage der oben genannten Parteien angemeldet? 3. Wie viel Polizeipersonal wurde insgesamt im Jahr 2016 zum Schutz von Parteitagen der AfD benötigt? 4. Wie viele Demonstrationen wurden gegen die Parteitage der AfD im Jahr 2016 insgesamt angemeldet? 5. Welche Kosten sind im Jahr 2016 der Staatskasse insgesamt zum Schutz von Parteitagen der AfD zur Last gefallen? 6. Welche Kosten sind der Staatskasse im Jahr 2016 insgesamt zum Schutz von Parteitagen der CDU, FDP/DVP, SPD und Bündnis 90/DIE GRÜNEN zur Last gefallen? 7. Wie viele Strafanzeigen wurden in Verbindung mit Demonstrationen gegen Parteitage der AfD im Jahr 2016 insgesamt registriert? 8. Wie viele Strafanzeigen wurden in Verbindung mit Demonstrationen gegen Parteitage der CDU, FDP/DVP, SPD und Bündnis 90/DIE GRÜNEN im Jahr 2016 insgesamt registriert? 15. 02. 2017 Stein, Rottmann AfD Kleine Anfrage der Abg. Udo Stein und Daniel Rottmann AfD und Antwort des Ministeriums für Inneres, Digitalisierung und Migration Überblick über den Aufwand an Polizeipersonal und die Kos ten für Parteitage im Jahr 2016 Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 1668 2 B e g r ü n d u n g Es ist im Jahr 2016 im besonderen Maße festzustellen gewesen, dass bei Partei - tagen der AfD durch unterschiedlichste Interessensverbände vermehrt zu Gegen - demonstrationen aufgerufen wurde. Ein immenser Polizeieinsatz war oftmals notwendig , um der AfD das demokratische Grundrecht auf Versammlung gewähr - leis ten zu können. Diese Kleine Anfrage soll ermitteln, in welchem Verhältnis der Aufwand zum Schutz von AfD-Veranstaltungen zu Veranstaltungen anderer im Landtag von Baden-Württemberg befindlichen Parteien steht. A n t w o r t Mit Schreiben vom 17. März 2017 Nr. 3-1134.2/541 beantwortet das Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Migration die Kleine Anfrage wie folgt: 1. Wie viel Polizeipersonal wurde insgesamt im Jahr 2016 zum Schutz von Parteitagen der CDU, FDP/DVP, SPD und Bündnis 90/DIE GRÜNEN benötigt? Zu 1.: Im Jahr 2016 wurden insgesamt 156 Polizeibeamtinnen und -beamte im Rahmen von Parteitagen der oben genannten Parteien eingesetzt. Dabei wurden insgesamt 922 Einsatzstunden geleistet. 2. Wie viele Demonstrationen waren gegen die Parteitage der oben genannten Parteien angemeldet? Zu 2.: Anlässlich der Parteitage der oben genannten Parteien waren vier Demonstrationen zu verzeichnen. 3. Wie viel Polizeipersonal wurde insgesamt im Jahr 2016 zum Schutz von Parteitagen der AfD benötigt? Zu 3.: Zur Einsatzbewältigung von Parteitagen der AfD in Baden-Württemberg wurden im Jahr 2016 insgesamt 4.449 Polizeibeamtinnen und -beamte eingesetzt, welche 47.751 Einsatzstunden leisteten. 4. Wie viele Demonstrationen wurden gegen die Parteitage der AfD im Jahr 2016 insgesamt angemeldet? Zu 4.: Im Rahmen der Parteitage der AfD wurden im Jahr 2016 zwölf Demonstrationen angemeldet. 5. Welche Kosten sind im Jahr 2016 der Staatskasse insgesamt zum Schutz von Parteitagen der AfD zur Last gefallen? Zu 5.: Die Polizeikosten, die anlässlich der Parteitage der AfD im Jahr 2016 angefallen sind, belaufen sich insgesamt auf rund 2,82 Mio. EURO1. _____________________________________ 1 Stundenpauschsätze nach VwV Kostenfestlegung 2016 des Finanzministeriums Baden-Württemberg vom 13. Oktober 2015, GABl. 2015, S. 811, gültig ab 1. Januar 2016 bis 31. Dezember 2017 (inkl. Raum- und Ausstattungskosten sowie sachlichem Verwaltungsaufwand) für die geleisteten Arbeitsstunden (vgl. Ziff. 3). 3 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 1668 Hierbei ist zu beachten, dass anlässlich des AfD-Bundesparteitags nicht nur beim Veranstaltungsort selbst (Landesmesse Stuttgart), sondern auch im Innenstadtbereich von Stuttgart aufgrund von Versammlungen und Kundgebungen polizei - liche Maßnahmen und somit der Einsatz von Polizeikräften notwendig waren. 6. Welche Kosten sind der Staatskasse im Jahr 2016 insgesamt zum Schutz von Parteitagen der CDU, FDP/DVP, SPD und Bündnis 90/DIE GRÜNEN zur Last gefallen. Zu 6.: Zur Bewältigung des Einsatzes anlässlich der Parteitage der oben genannten Parteien sind im Jahr 2016 insgesamt Polizeikosten in Höhe von rund 54.500 EURO2 angefallen. 7. Wie viele Strafanzeigen wurden in Verbindung mit Demonstrationen gegen Parteitage der AfD im Jahr 2016 insgesamt registriert? Zu 7.: Im Rahmen des Einsatzes anlässlich der Parteitage der AfD wurden im Jahr 2016 insgesamt 623 Strafanzeigen polizeilich aufgenommen. Eine detailliertere Auswertung der Straftaten, die in direktem Zusammenhang mit Demonstrationen stehen, ist nicht möglich. 8. Wie viele Strafanzeigen wurden in Verbindung mit Demonstrationen gegen Parteitage der CDU, FDP/DVP, SPD und Bündins 90/DIE GRÜNEN im Jahr 2016 insgesamt registriert? Zu 8.: Im Jahr 2016 waren anlässlich der Parteitage der oben genannten Parteien keine polizeilich registrierten Strafanzeigen zu verzeichnen. In Vertretung Jäger Staatssekretär _____________________________________ 2 Stundenpauschsätze nach VwV Kostenfestlegung 2016 des Finanzministeriums Baden-Württemberg vom 13. Oktober 2015, GABl. 2015, S. 811, gültig ab 1. Januar 2016 bis 31. Dezember 2017 (inkl. Raum- und Ausstattungskosten sowie sachlichem Verwaltungsaufwand) für die geleisteten Arbeitsstunden (vgl. Ziff. 1).