Landtag von Baden-Württemberg 16. Wahlperiode Drucksache 16 / 1672 21. 02. 2017 1Eingegangen: 21. 02. 2017 / Ausgegeben: 21. 04. 2017 K l e i n e A n f r a g e Ich frage die Landesregierung: 1. Wie viele Anträge für eine Förderung aus dem Sonderprogramm Barrierefreiheit wurden im Landkreis Konstanz gestellt? 2. Welche Antragssumme benötigten die Antragsteller jeweils? 3. Welche Fördersumme wurde den Antragstellern jeweils bewilligt? 4. Welche Maßnahmen wurden laut Beantragung im Einzelnen durchgeführt? 5. Nach welchem Zeitraum zur Antragstellung waren die Fördermittel aufgebraucht ? 6. Wie viele der beantragten und bewilligten Mittel wurden zwischenzeitlich abgerufen ? 7. Wie schätzt sie den weiteren Bedarf der Kommunen an Investitionsmitteln für einen barrierefreien Umbau des ÖPNV im Landkreis Konstanz ein? 21. 02. 2017 Keck FDP/DVP Kleine Anfrage des Abg. Jürgen Keck FDP/DVP und Antwort des Ministeriums für Verkehr Barrierefreiheit im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) im Landkreis Konstanz Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 1672 2 B e g r ü n d u n g Die verschiedenen Strecken im Landkreis Konstanz sind nicht barrierefrei und im Bestand dringlich zu ertüchtigen. Teilweise existieren Höhenversätze von bis zu 95 cm. Auch gibt es an diesen Zu- und Ausstiegsstellen keinerlei Hilfsmittel, um den Höhenunterschied zu überwinden. A n t w o r t Mit Schreiben vom 14. März 2017 Nr. 3-3890.0/1942 beantwortet das Ministerium für Verkehr die Kleine Anfrage wie folgt: 1. Wie viele Anträge für eine Förderung aus dem Sonderprogramm Barrierefreiheit wurden im Landkreis Konstanz gestellt? Im Landkreis Konstanz wurden zwei Anträge für jeweils zehn Bushaltepunkte nach dem Sonderprogramm 2015/2016 zur Förderung von Maßnahmen zum Umbau von Bushaltepunkten gestellt. 2. Welche Antragssumme benötigten die Antragsteller jeweils? Sie benötigten jeweils 100.000 Euro. 3. Welche Fördersumme wurde den Antragstellern jeweils bewilligt? Den Antragstellern wurden jeweils 100.000 Euro bewilligt. 4. Welche Maßnahmen wurden laut Beantragung im Einzelnen durchgeführt? Es wurden bislang lediglich zwei Bushaltepunkte der Haltestelle Ecke Bruderhofstraße /Im Iben in Singen umgebaut. 5. Nach welchem Zeitraum zur Antragstellung waren die Fördermittel aufgebraucht ? Die Anträge wurden am 23. Juni 2015 und am 23. Juli 2015 gestellt. Im Dezember 2015 wurde das Programm geschlossen. 6. Wie viele der beantragten und bewilligten Mittel wurden zwischenzeitlich abgerufen ? Es wurden 20.000 Euro abgerufen. 7. Wie schätzt sie den weiteren Bedarf der Kommunen an Investitionsmitteln für einen barrierefreien Umbau des ÖPNV im Landkreis Konstanz ein? Der Mittelbedarf wird auf Dauer sehr hoch sein, da das Ziel gesetzt ist, im ÖPNV bis 1. Januar 2022 eine vollständige Barrierefreiheit zu erreichen (§ 8 Abs. 3 Personenbeförderungsgesetz ). Konkrete Zahlen hierzu kann nur der zuständige ört - liche ÖPNV-Aufgabenträger ermitteln. Hermann Minister für Verkehr