Landtag von Baden-Württemberg 16. Wahlperiode Drucksache 16 / 1681 22. 02. 2017 1Eingegangen: 22. 02. 2017 / Ausgegeben: 18. 04. 2017 K l e i n e A n f r a g e Ich frage die Landesregierung: 1. Hat sie bisher Kenntnis davon, dass die Grundstücke in Hockenheim mit den Flurstücksnummern 6744 und 6832 der ehemaligen Asbestverwertungsanlage im Herrenteich veräußert werden sollen? 2. Inwiefern hat sie Interesse daran, das Grundstück mit der Flurstücksnummer 6744 mit einem Umfang von 53.401 m² bei einer öffentlichen Ausschreibung der Stadt Hockenheim zu erwerben? 3. Beabsichtigt sie, das Waldgrundstück Flurstücksnummer 6832 mit einem Umfang von 3.360 m² gegenüber der Autobahn (A) 61 und am Naturschutzgebiet liegend zu erwerben, sofern dieses ebenfalls öffentlich ausgeschrieben oder dem Land von der Verwaltung direkt angeboten würde? 4. Hat sie Interesse am Erwerb der Waldflächen des Grundstücks der ehemaligen Asbestverwertungsanlage Flurstücksnummer 6744, die in dem an die Werkhalle angrenzenden Naturschutzgebiet liegen? 5. Inwiefern beabsichtigt das Land Baden-Württemberg, die oben genannten Grundstücke nach einem möglichen Erwerb in das ökologische Konzept der umliegenden Gebiete miteinzubeziehen? 6. Stehen die an die oben genannten Grundstücke angrenzenden anderen Grundstücke bereits im Eigentum des Landes Baden-Württemberg? Kleine Anfrage des Abg. Daniel Born SPD und Antwort des Ministeriums für Finanzen Verkauf der Grundstücke der ehemaligen Asbest - verwertungsanlage Herrenteich Hockenheim Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 1681 2 7. Beabsichtigt sie, die oben genannten in ihrem Eigentum befindlichen Grundstücke zu veräußern? 8. Welche ökologische Weiterentwicklung kann sie sich auf den oben genannten Grundstücken, auch vor dem möglichen Hintergrund von sich bereits im Besitz des Landes befindlichen Grundstücken, vorstellen? 22. 02. 2017 Born SPD B e g r ü n d u n g Am 5. Dezember 2006 wurde die ehemalige Asbestverwertungsanlage am Herrenteich Hockenheim stillgelegt, nachdem im thermisch behandelten Material des Ausgangslagers Asbest festgestellt wurde. Die Firma M. wurde kraft Gesetzes aufgelöst. Am 30. August 2012 ersteigerte die Stadt Hockenheim auf Veranlassung des Landes Baden-Württemberg das gesamte Areal. Das Land sollte dabei die Entsorgung von ca. 24.500 Tonnen asbesthaltigen Materials vornehmen, die Stadt Hockenheim sich vertraglich mit 2 Millionen Euro beteiligen. Die Ausgaben der Stadt Hockenheim sollten durch den Verkauf der Fläche wieder ausgeglichen werden. Deshalb war es das Bestreben der Stadt Hockenheim, das Gebiet einer gewerb - lichen Nutzung zuzuführen, alternativ einen ökologisch begründeten Lückenschluss in diesem Bereich des Rheinbogens anzustreben. Das Plangebiet hatte beim Aufstellungsbeschluss eine Fläche von 95.175 m². Im Rahmen der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange musste das Plangebiet wiederholt verkleinert werden. Aktuell hat das Grundstück mit der Flurstücksnummer 6744 eine Größe von 53.401 m² und das Grundstück mit der Flurstücksnummer 6832 eine Größe von 3.360 m². Der Bebauungsplan wurde am 26. Oktober 2016 als Satzung beschlossen. Der Gemeinderat der Stadt Hockenheim hat nun in seiner Sitzung am 21. Dezember 2016 die Verwaltung mit der öffentlichen Ausschreibung des Verkaufs der Liegenschaft zum nächstmöglichen Zeitpunkt beauftragt. Die Ausschreibung soll im Frühjahr erfolgen. A n t w o r t Mit Schreiben vom 14. März 2017 Nr. 4-33HK/8 beantwortet das Ministerium für Finanzen im Einvernehmen mit dem Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft und dem Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz die Kleine Anfrage wie folgt: 1. Hat Sie bisher Kenntnis davon, dass die Grundstücke in Hockenheim mit den Flurstücksnummern 6744 und 6832 der ehemaligen Asbestverwertungsanlage im Herrenteich veräußert werden sollen? Zu 1.: Entsprechende Kenntnisse liegen dem Land nicht vor. 3 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 1681 2. Inwiefern hat Sie Interesse daran, das Grundstück mit der Flurstücksnummer 6744 mit einem Umfang von 53.401 m² bei einer öffentlichen Ausschreibung der Stadt Hockenheim zu erwerben? Zu 2.: Am Erwerb des überwiegend gewerblich geprägten Grundstücks Flst.-Nr. 6744 besteht seitens des Landes kein Interesse. 3. Beabsichtigt Sie, dass Waldgrundstück Flurstücknummer 6832 mit einem Umfang von 3.360 m² gegenüber der Autobahn (A 61) und am Naturschutzgebiet liegend zu erwerben, sofern dieses ebenfalls öffentlich ausgeschrieben oder dem Land von der Verwaltung direkt angeboten würde? Zu 3.: Ein Erwerb des am Rande der A 61 gelegenen Grundstücks Flst.-Nr. 6832 ist seitens des Landes nicht beabsichtigt. 4. Hat Sie Interesse am Erwerb der Waldflächen des Grundstücks der ehemaligen Asbestverwertungsanlage Flurstücknummer 6744, die in dem an die Werkhalle angrenzenden Naturschutzgebiet liegen? Zu 4.: Auch der Erwerb einer Teilfläche des Grundstücks Flst.-Nr. 6744 ist nicht vorgesehen . 5. Inwiefern beabsichtigt das Land Baden-Württemberg, die oben genannten Grundstücke nach einem möglichen Erwerb in das ökologische Konzept der umliegenden Gebiete mit einzubeziehen? Zu 5.: Aus den Antworten zu den Ziffern 2 bis 4 ergibt sich, dass ein Erwerb der Grundstücke durch das Land nicht vorgesehen ist. 6. Stehen die an die oben genannten Grundstücke angrenzenden anderen Grundstücke bereits im Eigentum des Landes Baden-Württemberg? 7. Beabsichtigt Sie, die oben genannten in ihrem Eigentum befindlichen Grundstücke zu veräußern? Zu 6. und 7.: Landeseigene Grundstücke grenzen an die Grundstücke Flst.-Nr. 6744 und Flst.- Nr. 6832 nicht unmittelbar an. Das Land verfügt aber in der näheren Umgebung zu diesen Grundstücken über Grundbesitz. Dieser steht nicht zum Verkauf. 8. Welche ökologische Weiterentwicklung kann Sie sich auf den oben genannten Grundstücken, auch vor dem möglichen Hintergrund von sich bereits im Besitz des Landes befindlichen Grundstücken, vorstellen? Zu 8.: Die beiden genannten Flurstücke liegen ganz (6832) oder teilweise (6744) im Naturschutzgebiet (NSG) Hockenheimer Rheinbogen, das vom gleichnamigen Landschaftsschutzgebiet umgeben ist. Das NSG ist Teil des großen FFH-Gebietes „Rheinniederung von Philippsburg bis Mannheim“ und des überlagernden Vogelschutzgebiets (SPA) „Rheinniederung Altlußheim-Mannheim“. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 1681 4 Eine Renaturierung der versiegelten Flächen wäre aus naturschutzfachlicher Sicht zu begrüßen. Das angrenzende NSG würde durch die Beseitigung der Versiegelung eine Aufwertung erfahren, zugleich spräche die Ausstattung des NSG für gute Wiederbesiedlungsmöglichkeiten in einer entsiegelten Fläche. Sollte der für die versiegelten Flächen bestehende Bebauungsplan umgesetzt werden , ergäben sich weiterhin Aufwertungsmöglichkeiten in angrenzenden Auenflächen . Dr. Splett Staatssekretärin