Landtag von Baden-Württemberg 16. Wahlperiode Drucksache 16 / 1689 22. 02. 2017 1Eingegangen: 22. 02. 2017 / Ausgegeben: 21. 04. 2017 K l e i n e A n f r a g e Ich frage die Landesregierung: 1. Stuft sie die ärztliche Versorgung in den ländlicheren Gegenden des Schwarzwald -Baar-Kreises als ausreichend und zukunftsfest ein? 2. Wie ist die Altersstruktur der Ärzte in den genannten Kreisen? 3. Welche Maßnahmen ergreift sie, um den Arztberuf auf dem Lande attraktiver zu gestalten? 4. Wie steht sie zu mobilen Arztpraxen für die genannten Kreise? 5. Welche Schlüsse zieht sie aus dem Ergebnis der Enquetekommission Pflege mit Blick auf die nächsten fünf Jahre? 6. Welche Maßnahmen in den genannten Kreisen ergreift sie, um ein möglichst langes Zuhausebleiben der Pflegebedürftigen zu ermöglichen? 7. Wird sie sich dafür einsetzen, Ausgaben für das an die Bedürfnisse des Pflegebedürftigen ausgerichtete Umrüsten der Wohnung bei der Steuer besser absetzen zu können? 8. Wie will sie sich für eine Förderung der Nachbarschaftshilfe in den genannten Kreisen einsetzen? Kleine Anfrage des Abg. Lars Patrick Berg AfD und Antwort des Ministeriums für Soziales und Integration Ärztliche und pflegerische Versorgung in den Landkreisen Tuttlingen und Schwarzwald-Baar Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 1689 2 9. Wird sich das Land in der Landesarbeitsgemeinschaft Pflege engagieren? 10. Wird sie dafür Sorge tragen, dass im Bereich Pflege eine personelle Aufstockung in naher Zukunft in den genannten Kreisen erfolgt? 09. 02. 2017 Berg AfD B e g r ü n d u n g Die Zahl der Pflegebedürftigen wird steigen. Diese Kleine Anfrage soll die Situation in den Kreisen Schwarzwald-Baar und Tuttlingen beleuchten. A n t w o r t Mit Schreiben vom 20. März 2017 Nr. 33-0141.5/146 beantwortet das Ministe - rium für Soziales und Integration die Kleine Anfrage wie folgt: Ich frage die Landesregierung: 1. Stuft sie die ärztliche Versorgung in den ländlicheren Gegenden des Schwarzwald -Baar-Kreises als ausreichend und zukunftsfest ein? Nach Mitteilung der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg (KVBW) ist die haus- und fachärztliche Versorgung in den Landkreisen Schwarzwald-Baar und Tuttlingen aktuell ausreichend. Hinsichtlich des Durchschnittsalters der Ärztinnen und Ärzte und den bekannten Nachwuchsschwierigkeiten erwarte die KVBW in den nächsten drei bis fünf Jahren punktuell Versorgungsengpässe, die nicht durch Ärztinnen und Ärzte zu beheben sein werden; vielmehr würden neue Versorgungsformen mit nichtärztlichem Assistenzpersonal und Telemedizin die Versorgung sicherstellen. Das Ministerium für Soziales und Integration schließt sich dieser Beurteilung an. 2. Wie ist die Altersstruktur der Ärzte in den genannten Kreisen? Die angefragten Zahlen, Daten, Fakten können dem von der KVBW veröffentlichten Versorgungsbericht 2015/2016 entnommen werden, der auf der Internetseite der KVBW abrufbar ist. http://www.kvbawue.de/presse/publikationen/versorgungsbericht/ 3. Welche Maßnahmen ergreift sie, um den Arztberuf auf dem Lande attraktiver zu gestalten? Es wird auf die Antwort zu den Fragen Ziffer 6., 7. und 10. in der Landtagsdrucksache 16/1498 verwiesen. 3 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 1689 4. Wie steht sie zu mobilen Arztpraxen für die genannten Kreise? Mobile Arztpraxen für die vertragsärztliche Versorgung sind Neuland und bislang nur im Wege von Modellprojekten getestet. Das bekannteste Projekt war die „Rollende Arztpraxis“ für den Landkreis Wolfenbüttel, das mangels Bedarfs (nur 500 Patientenkontakte in eineinhalb Jahren) nicht verlängert wurde. Nach Ansicht der am Projekt beteiligten Kassenärztlichen Vereinigung Niedersachsen könne die rollende Arztpraxis unter den gegebenen Umständen nur als subventioniertes Modell betrieben werden. Mit dem Auslaufen des Projektes sei in der Modell - region keine Versorgungslücke entstanden. Mobile Arztpraxen können also – abhängig von der regionalen Versorgungssituation und dortigen Patientenströmen – eine Problemlösung darstellen. Allerdings nur, wenn auch eine Bereitschaft der Bevölkerung vorliegt, solche Angebote hinreichend zu nutzen. 5. Welche Schlüsse zieht sie aus dem Ergebnis der Enquetekommission Pflege mit Blick auf die nächsten fünf Jahre? Die Beschlussempfehlung aus dem Bericht der Enquetekommission enthält das Ersuchen an die Landesregierung, eine Bewertung der im Bericht enthaltenen Handlungsempfehlungen vorzulegen. Dem ist die Landesregierung mit der Druck - sache 16/881 nachgekommen. 6. Welche Maßnahmen in den genannten Kreisen ergreift sie, um ein möglichst langes Zuhausebleiben der Pflegebedürftigen zu ermöglichen? Zum einen wird hierzu auf die Antwort zur Frage Ziffer 8. verwiesen. Vor allem wird die Landesregierung das Quartier, den Sozialraum des einzelnen Menschen, neu und umfassender gestalten, sowohl in den Kommunen als auch im ländlichen Raum. Damit soll erreicht werden, dass auch weiterhin die Menschen im Alter und bei Pflegebedarf solange wie möglich selbstbestimmt in der eigenen Häuslichkeit leben können. Daher erhält in dieser Legislaturperiode die Verknüpfung von Pflege und Quartiersentwicklung einen besonderen Stellenwert. Die Landesregierung fördert etwa im Innovationsprogramm Pflege und im Im - pulsprogramm Medizin und Pflege zahlreiche Projekte mit dem Ziel, in Erfahrung zu bringen, wie die dort getesteten Hilfsmittel und Anwendungen dazu beitragen können, größtmögliche Selbstbestimmung und Sicherheit bis ins hohe Alter zu ermöglichen . 7. Wird sie sich dafür einsetzen, Ausgaben für das an die Bedürfnisse des Pflegebedürftigen ausgerichtete Umrüsten der Wohnung bei der Steuer besser absetzen zu können? Bereits nach derzeit geltender Rechtslage können Ausgaben für das an die Bedürfnisse der Pflegebedürftigen ausgerichtete Umrüsten der Wohnung unter bestimmten Voraussetzungen steuermindernd berücksichtigt werden. Insoweit wird auf die entsprechenden einkommensteuergesetzlichen Bestimmungen (etwa §§ 33 und 35 a des Einkommensteuergesetzes) sowie auf die einschlägigen Einkommensteuerrichtlinien (R 33.4 Absatz 5) verwiesen. Bundesgesetzliche Änderungen in diesem Bereich sind derzeit nicht ersichtlich. 8. Wie will sie sich für eine Förderung der Nachbarschaftshilfe in den genannten Kreisen einsetzen? Mit der Unterstützungsangeboteverordnung (UstA-VO) vom 17. Januar 2017 (GBl. S. 49) hat die Landesregierung in Umsetzung der Pflegereformen die Grundlagen für eine noch größere Vielfalt qualitätsgesicherter, professionelle Pflegeangebote ergänzende, Angebotsprofile zur Alltagsunterstützung von Menschen , die zu Hause gepflegt werden oder die zu Hause pflegen, geschaffen, die eine Anerkennung durch die Stadt- und Landkreise erhalten können. Die Aner- Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 1689 4 kennung schafft die Voraussetzung, dass in Anspruch genommene Leistungen der Angebote durch die Pflegekassen erstattet werden. Neben den ehrenamtlich-bürgerschaftlichen Angebotsprofilen können auch Serviceangebote für haushaltsnahe Dienstleistungen mit beschäftigtem Personal anerkannt werden. Gerade Nachbarschaftshilfen mit ihrem überwiegend auf hauswirtschaftliche Unterstützung ausgerichteten Profil können Träger eines Angebotes zur Unterstützung im Alltag sein und sich damit nachhaltig und langfristig Wirkungsfelder erschließen. Das Modellprojekt „zu Gast bei Nachbarn – Tagesbetreuung in Gastfamilien“ im Landkreis Tuttlingen – gefördert durch Land, Landkreis und Pflegeversicherung – bezieht örtlich in der Bürgerschaft verankerte Nachbarschaftshilfevereine als wesentliches Bindeglied zwischen pflegebedürftigen Menschen und Gasthaus - halten ein. Hintergrund ist die Weiterentwicklung und Erprobung von Versorgungskonzepten und -strukturen für die Pflege zu Hause. 9. Wird sich das Land in der Landesarbeitsgemeinschaft Pflege engagieren? Ein Gremium solchen Namens in Baden-Württemberg ist dem Ministerium für Soziales und Integration nicht bekannt. 10. Wird sie dafür Sorge tragen, dass im Bereich Pflege eine personelle Aufstockung in naher Zukunft in den genannten Kreisen erfolgt? Die Personalausstattung der Einrichtungen ist Aufgabe dieser und der Selbstverwaltung . Lucha Minister für Soziales und Integration