Landtag von Baden-Württemberg 16. Wahlperiode Drucksache 16 / 1697 24. 02. 2017 1Eingegangen: 24. 02. 2017 / Ausgegeben: 24. 04. 2017 K l e i n e A n f r a g e Ich frage die Landesregierung: 1. Ist ihr bekannt, dass die Müllgebühren im Hohenlohekreis um ungefähr 20 Prozent gestiegen sind? 2. Was sind die genauen Gründe für diese Steigerungsrate? 3. Was zahlen die Gemeinden an den privaten Müllwagen-Anbieter? 4. Was sind die Ursachen für die stark angestiegenen Kosten der Deponie Beltersrot und der Grüngutplätze? 5. Wie hoch fiel 2016 der Verlust der Abfallwirtschaft Hohenlohekreis aus? 6. Welches waren 2016 die Kostentreiber, die nun 2017 eine Gebührenerhöhung erforderlich machen (bitte mit detaillierter Aufstellung)? 7. Wie hoch liegen die Müll- und Biomüllgebühren in den Landkreisen Schwäbisch Hall/Main-Tauber-Kreis und Heilbronner Land (bitte tabellarischer Vergleich bei gleicher Müllbehältergröße)? 24. 02. 2017 Baron AfD Kleine Anfrage des Abg. Anton Baron AfD und Antwort des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Müllgebühren im Hohenlohekreis Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 1697 2 B e g r ü n d u n g Seit dem 1. Januar 2017 steigen die Müllgebühren im Hohenlohekreis um durchschnittlich 20 Prozent. Das bedeutet: Ein Vier-Personen-Haushalt, der eine 80- Liter-Restmülltonne mit zwölf Pflichtleerungen hat und seinen Biomüll in einem 60-Liter-Behälter entsorgt, muss damit jährlich 163 statt 134 Euro bezahlen. Zweck dieser Kleinen Anfrage ist es, die Hintergründe dieser drastischen Preis - erhöhung zu klären. A n t w o r t Mit Schreiben vom 22. März 2017 Nr. 25-8981.99/134 beantwortet das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft im Einvernehmen mit dem Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Migration die Kleine Anfrage wie folgt: 1. Ist ihr bekannt, dass die Müllgebühren im Hohenlohekreis um ungefähr 20 Pro - zent gestiegen sind? 2. Was sind die genauen Gründe für diese Steigerungsrate? Die Abfallentsorgung in Baden-Württemberg ist Aufgabe der Stadt- und Landkreise im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung. Diese treffen als öffentlich -rechtliche Entsorgungsträger (örE) für ihr Gebiet in eigener Zuständigkeit und Verantwortung die erforderlichen Regelungen. Dabei sind die örE in der Ausgestaltung ihres Gebührensystems weitgehend frei und nur den Regelungen des Kommunalabgabengesetzes (§§ 2, 13 ff. KAG) und des Abfallrechts unterworfen. Eine Unterrichtung des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft über die durchschnittlichen Hausmüllgebühren für einen Vier-Personen-Haushalt findet regelmäßig nur im Zusammenhang mit der Erstellung der Abfallbilanz statt. Diese wird für das Jahr 2016 voraussichtlich am 31. Juli 2017 veröffentlicht. Die Gründe für die Gebührenanpassung zum 1. Januar 2017 sind nach Angaben des Regierungspräsidiums Stuttgart und des Hohenlohekreises neben allgemeinen Kostensteigerungen auch der Ausgleich einer sogenannten Gebührenunterde - ckung der Vorjahre. Dabei handelt es sich um Kosten, die in den letzten Jahren angefallen sind, aber den Bürgerinnen und Bürgern bisher noch nicht in Rechnung gestellt wurden. Gebühren dürfen höchstens so bemessen werden, dass die Kosten gedeckt werden (§ 14 Absatz 1 Satz 1 KAG). Bei der Gebührenbemessung können die Gesamt - kosten in einem maximal fünfjährigen Zeitraum berücksichtigt werden. Übersteigt am Ende des Bemessungszeitrums das tatsächliche Gebührenaufkommen die ansatzfähigen Gesamtkosten, sind die Kostenüberdeckungen innerhalb der folgenden fünf Jahre auszugleichen; Kostenunterdeckungen können ausgeglichen werden (§ 14 Absatz 2 KAG). Folglich liegt der zu zahlenden Abfallgebühr eine Prognose zugrunde. In der Regel liegen die tatsächlichen Gebühreneinnahmen dann über oder unter den prognostizierten Kosten. Ein Ausgleich erfolgt über eine Gebührenanpassung in den Folgejahren. Somit wird sichergestellt, dass die Bürgerinnen und Bürger nur die Kosten tragen müssen, die tatsächlich anfallen. Die Erhöhung der Abfallgebühren im Hohenlohekreis hat vielfältige Gründe. So konnten unter anderem beim Haus- und Gewerbeabfall in den letzten Jahren deutlich weniger Erlöse erzielt werden als geplant. Auch deutlich geringere Zins - erträge aus den Rückstellungen sind aufgrund der Niedrigzinsphase negativ zu Buche geschlagen. In den letzten Jahren wurden die Gebühren auch nur geringfügig erhöht, damit konnten die angefallenen Kostensteigerungen nicht abgedeckt werden. 3 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 1697 Für die Systemumstellung im Hohenlohekreis auf die gesetzlich vorgeschriebene Getrenntsammlung von Bioabfällen (§ 11 Abs. 1 KrWG) zum 1. Januar 2016 musste eine Kostenprognose aufgestellt werden, die nicht im vollen Umfang eingetreten ist. So wurden beispielsweise deutlich weniger Einnahmen durch eine Verringerung der Leerungen der Restmülltonne erzielt als ursprünglich angenommen . Die gestiegenen gesetzlichen Anforderungen an die Recyclinghöfe und Grüngutplätze erfordern außerdem eine deutlich höhere Investitionstätigkeit in diesem Bereich. Die bisher nicht erhobenen Gebühren haben in den letzten Jahren die Bürgerinnen und Bürger entlastet. Die Abfallwirtschaft Hohenlohekreis hatte in ihren Prognosen mit steigenden Erlösen kalkuliert, vor allem beim Haus- und Gewerbeabfall. Diese Erwartungen sind nicht eingetroffen. In der Sitzung des zuständigen Ausschusses am 17. Oktober 2016 und in der Kreistagsitzung am 7. November 2016 wurden die Kalkulation der Gebühren, die damit verbundene Erhöhung und die Gründe hierfür vorgestellt und ausführlich diskutiert. Unterstützt wurde die Abfallwirtschaft von einem Beratungsbüro. 3. Was zahlen die Gemeinden an den privaten Müllwagen-Anbieter? Für die Gemeinden werden keine Gebühren an das Abfuhrunternehmen fällig. Die Abfuhr der Abfälle wird durch den örE aus dem Abfallgebührenaufkommen finanziert. 4. Was sind die Ursachen für die stark angestiegenen Kosten der Deponie Beltersrot und der Grüngutplätze? Die Kosten für Sanierung und Neubau von Grüngutplätzen sowie die Verwertung von Grüngut sind aufgrund der gesetzlichen Vorgaben, insbesondere durch die Bioabfallverordnung, deutlich gestiegen (Einfriedung, Dokumentation, Hy - gienisierung, Befestigung). Ein Teil der Deponie Stäffelerain/Beltersrot befindet sich momentan in der Still - legung und qualifizierten Abdichtung. Die dadurch entstehenden Kosten werden durch Rückstellungen finanziert. Der weitere Ausbau der Deponie muss dagegen durch künftige Deponiegebühren finanziert werden. 5. Wie hoch fiel 2016 der Verlust der Abfallwirtschaft Hohenlohekreis aus? Der Jahresabschluss 2016 liegt noch nicht vor. 6. Welches waren 2016 die Kostentreiber, die nun 2017 eine Gebührenerhöhung erforderlich machen (bitte mit detaillierter Aufstellung)? Siehe Antwort zu Frage 2. 7. Wie hoch liegen die Müll- und Biomüllgebühren in den Landkreisen Schwäbisch Hall/Main-Tauber-Kreis und Heilbronner Land (bitte tabellarischer Vergleich bei gleicher Müllbehältergröße)? Die Abfallgebühren setzen sich in der Regel aus einer Grundgebühr und einer Mengengebühr zusammen. Da die Gebührensysteme in den betrachteten Kreisen sehr unterschiedlich sind, ist ein direkter Vergleich nicht möglich. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 1697 4 Restmüll Biomüll * Main-Tauber-Kreis Die Jahresgebühr wird nach der Größe des Abfallbehälters bemessen. Der Inhalt der Abfallbehälter wird vier-wöchentlich, der Inhalt der Biotonne zwei-wöchentlich (von Juni bis einschließlich Oktober wöchentlich) eingesammelt. Die zusätzlich zu entrichtende Banderolengebühr bemisst sich am Nutzinhalt des zur Entleerung bereitgestellten Abfallgefäßes (1,00/1,40/2,00/4,00 €). ** Lkr. Heilbronn Kosten für eine Gebührenmarke/Jahr. Der Inhalt der Restabfallbehälter wird 14-tägig im Wechsel mit dem Inhalt der Biotonne eingesammelt. Von Mitte Juni bis Mitte August wird der Biomüll wöchentlich eingesammelt. Hinzu kommen die Jahresgebühren, bemessen am Grundstück und der jeweiligen Bewohnerzahl, z. B. bei vier Personen von 72,00 €/Jahr. *** Lkr. Schwäbisch Hall Mengengebühr 60 Liter-Restmülltonne für 16 unterstellte Leerungen à 1,76 €. Mengengebühr 60 Liter-Biomülltonne für 14 unterstellte Leerungen à 1,17 €. Hinzu kommen die Jahresgebühren, bemessen am Grundstück und der jeweiligen Bewohnerzahl, z. B. bei vier von Personen 108,50 €/Jahr. Untersteller Minister für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft /DQGNUHLV /LWHU /LWHU /LWHU /LWHU =XVlW]OLFKH *HEKU 0DLQ 7DXEHU .UHLV *UXQGJHEKU ¼ ¼ ¼ ¼ ¼ MH /HHUXQJ /DQGNUHLV +HLOEURQQ -DKUHVPDUNHQJHEKU ¼ ¼ ¼ ¼ -DKUHVJHEKU EHL 3HUVRQHQ *UXQGVWFN ¼ /DQGNUHLV 6FKZlELVFK +DOO 'XUFKVFKQLWWOLFKH /HHUXQJVJHEKU ¼ N $ ¼ ¼ -DKUHVJHEKU EHL 3HUVRQHQ *UXQGVWFN ¼ /DQGNUHLV /LWHU /LWHU /LWHU /LWHU 0DLQ 7DXEHU .UHLV N $ ¼ ¼ ¼ /DQGNUHLV +HLOEURQQ ¼ ¼ ¼ ¼ /DQGNUHLV 6FKZlELVFK +DOO ¼ N $ ¼ ¼