Landtag von Baden-Württemberg 16. Wahlperiode Drucksache 16 / 1699 24. 02. 2017 1Eingegangen: 24. 02. 2017 / Ausgegeben: 27. 04. 2017 K l e i n e A n f r a g e Wir fragen die Landesregierung: 1. Ist ihr bekannt, wer bei Asylbewerbern die Kosten für den Erwerb einer Fahr - erlaubnis übernimmt, wenn diese über keinen Arbeitgeber verfügen, der sich zur Kostenübernahme bereit erklärt hat? 2. Ist ihr bekannt, wer die Kosten für die Führerscheine für Asylbewerber übernimmt , die mithilfe von Führerscheinkursen des Integrationsnetzwerks Hohenlohe -Main-Tauber im Rahmen des Programms „Drive“ erworben werden sollen? 3. Gibt es zu den Personen, die sich an dem Projekt aus Frage 2 beteiligen, bereits Zahlen (Anzahl der Teilnehmer, Altersgruppen, Aufteilung nach Geschlecht, Nationalität)? 4. Welche Voraussetzung müssen die Teilnehmer aus Frage 3 erfüllen, um an diesem Programm teilnehmen zu können? 5. Üben die in Frage 3 genannten Personen eine Arbeit aus, wofür eine Fahr - erlaubnis erforderlich ist? 6. Wie hoch sind die Aufwendungen, mit denen sich allfällig der Landkreis bzw. die Kommunen in den betroffenen Landkreisen an diesem Projekt beteiligen? 7. Welche Landkreise und Kommunen sind hierbei in welcher jeweiligen Höhe betroffen? Kleine Anfrage der Abg. Anton Baron und Dr. Christina Baum AfD und Antwort des Ministeriums für Inneres, Digitalisierung und Migration Mobilitätsförderprogramm „Drive“ im Hohenloheund Main-Tauber-Kreis Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 1699 2 8. Hält sie es unter dem Aspekt der sozialen Gerechtigkeit den Bürgern für vermittelbar , dass arbeitende Bürger einen vierstelligen Betrag für den Führerschein ausgeben müssen, während Asylbewerber mit temporärem Schutz den Führerschein kostenlos erhalten? 22. 02. 2017 Baron, Dr. Baum AfD B e g r ü n d u n g Das Integrationsnetzwerk Hohenlohe-Main-Tauber fördert die Mobilität von Zuwanderern , Asylbewerbern und Flüchtlingen im Rahmen des Programms „Drive“. Der Kurs umfasst die Teilnahme am Erste-Hilfe-Kurs beim Deutschen Roten Kreuz, die Führerschein-Antragstellung, das Erstellen biometrischer Passbilder und die Durchführung des erforderlichen Sehtests. Das Integrationsnetzwerk Hohenlohe-Main-Tauber wird im Rahmen der ESF-Integrationsrichtlinie Bund „Integration von Asylbewerber/-innen und Flüchtlingen (IvAF)“ durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales und dem Europäischen Sozialfonds gefördert . Im Rahmen einer regionalen Ausschreibung hat die Arbeitsinitiative Ende 2016 den Zuschlag erhalten, ein Modellkonzept für einen „Führerscheinkurs“ zu erarbeiten und zwei Kurse anzubieten. Zweck dieser Anfrage ist es zu erfahren, ob die Übernahme der Kosten für die Fahrerlaubnis durch das Bundesministerium und den Europäischen Sozialfonds erfolgt oder ob den Kommunen und den Landkreisen zusätzlich Kosten entstehen. Darüber hinaus soll auch der Zweck dieses Förderprogramms erfragt werden. A n t w o r t Mit Schreiben vom 23. März 2017 Nr. 7-0141.5/16/1699 beantwortet das Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Migration die Kleine Anfrage wie folgt: 1. Ist ihr bekannt, wer bei Asylbewerbern die Kosten für den Erwerb einer Fahrerlaubnis übernimmt, wenn diese über keinen Arbeitgeber verfügen, der sich zur Kostenübernahme bereit erklärt hat? Zu 1.: Materiell bedürftige Asylbewerber erhalten Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz . Ein Anspruch auf Kostenübernahme für den Erwerb der Fahr - erlaubnis besteht für Leistungsberechtigte nach dem Asylbewerberleistungsgesetz grundsätzlich nicht. 2. Ist ihr bekannt, wer die Kosten für die Führerscheine für Asylbewerber übernimmt , die mithilfe von Führerscheinkursen des Integrationsnetzwerks Hohenlohe -Main-Tauber im Rahmen des Programms „Drive“ erworben werden sollen? Zu 2.: Die Kosten für den Führerscheinerwerb (Kosten für theoretische und praktische Prüfung sowie für erforderliche Fahrstunden) sind nicht im Kurs „Drive“ ent - halten. Diese Kosten müssen von den Teilnehmenden selbst getragen werden. Im Übrigen wird auf Frage 1 verwiesen. 3 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 1699 3. Gibt es zu den Personen, die sich an dem Projekt aus Frage 2 beteiligen, bereits Zahlen (Anzahl der Teilnehmer, Altersgruppen, Aufteilung nach Geschlecht , Nationalität)? Zu 3.: An den beiden Kursen von „Drive“ haben insgesamt 25 Männer aus Syrien teilgenommen . Das Alter der Teilnehmer lag zwischen 20 und 52 Jahren. 4. Welche Voraussetzungen müssen die Teilnehmer aus Frage 3 erfüllen, um an diesem Programm teilnehmen zu können? Zu 4.: Die Teilnehmer müssen über gute Grundkenntnisse der deutschen Sprache verfügen . Nach Möglichkeit sollten die Teilnehmer einen nationalen Führerschein des Herkunftslandes besitzen. 5. Üben die in Frage 3 genannten Personen eine Arbeit aus, wofür eine Fahr - erlaubnis erforderlich ist? Zu 5.: Zum Zeitpunkt der Kursdurchführung übte keiner der Teilnehmer eine Erwerbs - tätigkeit aus, für die eine Fahrerlaubnis erforderlich ist. Ein Teilnehmer hat die Zusage des künftigen Arbeitgebers, die Kosten für den Führerscheinerwerb zu übernehmen, da der Führerschein zur Ausübung der Tätigkeit benötigt wird. 6. Wie hoch sind die Aufwendungen, mit denen sich allfällig der Landkreis bzw. die Kommunen in den betroffenen Landkreisen an diesem Projekt beteiligen? 7. Welche Landkreise und Kommunen sind hierbei in welcher jeweiligen Höhe betroffen? Zu 6. und 7.: Das Integrationsnetzwerk Hohenlohe-Main-Tauber entwickelt und erprobt in einem Kooperationsverbund ein Modell für die Aktivierung und Integration von Asyl - bewerber/-innen und Flüchtlingen in den Arbeitsmarkt, Ausbildung und Schulbildung . Der Förderzeitraum beträgt vier Jahre für den Zeitraum vom 1. Januar 2016 bis 31. Dezember 2019. Das Projektvolumen beläuft sich dabei auf knapp 2,6 Mio. Euro, hiervon werden etwa 90 % vom Bund inklusive Mittel des Europäischen Sozialfonds und rund 10 % von den Kooperationspartnern (Landkreise Hohenlohe und Main-Tauber, Arbeitsinitiative Hohenlohekreis [AIH] gGmbH, Kreisdiakonie Hohenlohekreis, Kolping Bildung und Soziales gGmbH, Institut für regionale Innovation und Sozialforschung [Iris] e. V.) eingebracht. Die Finanzierung von „Drive“ erfolgte innerhalb des dargelegten vorhandenen Gesamtprojektvolumens. 8. Hält sie es unter dem Aspekt der sozialen Gerechtigkeit den Bürgern für vermittelbar , dass arbeitende Bürger einen vierstelligen Betrag für den Führerschein ausgeben müssen, während Asylbewerber mit temporärem Schutz den Führerschein kostenlos erhalten? Zu 8.: Es wird auf die Antworten zu den Fragen 1 und 2 verwiesen. Strobl Minister für Inneres, Digitalisierung und Migration