Landtag von Baden-Württemberg 16. Wahlperiode Drucksache 16 / 1720 02. 03. 2017 1Eingegangen: 02. 03. 2017 / Ausgegeben: 03. 05. 2017 K l e i n e A n f r a g e Ich frage die Landesregierung: 1. Wie viele Baustellen, insbesondere Großbaustellen, gibt es derzeit im Stadt - gebiet von Stuttgart? 2. Wo liegen diese Baustellen im Stadtbereich von Stuttgart? 3. Gibt es spezielle Auflagen für die Stadt Stuttgart, die sie bei Baustellen erfüllen muss (etwa das Wässern der Baustelle), um die Feinstaubbelastung einzudämmen und wenn ja, welche? 4. Hat sie Erkenntnisse darüber, welche Maßnahmen generell an Baustellen ergriffen werden können, die dazu dienen, die Feinstaubbelastung einzudämmen? 5. Wann ist mit einer Fertigstellung der Baustelle am Teiler Bundesstraße B 10/ B 14 im Bereich des Leuze-Tunnels zu rechnen? 6. Hat sie nähere Erkenntnisse darüber, weshalb in dem benannten Baustellen - bereich keine Baufortschritte erkennbar sind? 7. Ist sie der Auffassung, dass die Stadt Stuttgart alle erdenklichen Maßnahmen auch bei Baustellen ergreifen muss, um die Feinstaubbelastung zu minimieren? 8. Hat sie Erkenntnisse darüber, in welchem Umfang der an Baustellen entstehende Staub zur gesamten Feinstaubbelastung beiträgt? 01. 03. 2017 Deuschle CDU Kleine Anfrage des Abg. Andreas Deuschle CDU und Antwort des Ministeriums für Verkehr Auswirkungen der Baustellen im Stadtgebiet von Stuttgart auf die Feinstaubbelastung Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 1720 2 B e g r ü n d u n g Die Feinstaubbelastung stellt im Stadtbereich von Stuttgart nach wie vor ein erhebliches Problem dar. Alle zielführenden Maßnahmen müssen ergriffen werden, um die Feinstaubbelastung einzudämmen. Die Baustellen − insbesondere die Großbaustellen − verursachen Staub, der sich auf den Straßen niederschlägt. A n t w o r t Mit Schreiben vom 27. März 2017 Nr. 4-0141.5/241 beantwortet das Ministerium für Verkehr im Einvernehmen mit dem Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau die Kleine Anfrage wie folgt: 1. Wie viele Baustellen, insbesondere Großbaustellen, gibt es derzeit im Stadt - gebiet von Stuttgart? 2. Wo liegen diese Baustellen im Stadtbereich von Stuttgart? Aufgrund des inhaltlichen Zusammenhangs werden die Fragen 1 und 2 gemeinsam beantwortet. Der Begriff „Großbaustelle“ ist gesetzlich nicht definiert. Die Landeshauptstadt Stuttgart versteht hierunter: – Abbruchbaustellen mit mehr als 30.000 m³ Bauschutt, – Neubaustellen mit mehr als 35.000 m³ Baumasse, – Baustellen mit Vorankündigung (> 500 Personentage) und – Baustellen, für die ein Staubminderungsplan festgesetzt wurde. Im Jahr 2016 gab es in Stuttgart 411 Baustellen mit Vorankündigung und 36 Baustellen mit festgesetztem Staubminderungsplan. Die Baustellen mit im Jahr 2016 genehmigtem Staubminderungsplan verteilten sich wie folgt auf das Stadtgebiet: 6WDGWWHLO $Q]DKO JHQHKPLJW %DG &DQQVWDWW )HXHUEDFK 0LWWH 0|KULQJHQ 1RUG 2VW 9DLKLQJHQ :HVW =XIIHQKDXVHQ 6XPPH 3 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 1720 3. Gibt es spezielle Auflagen für die Stadt Stuttgart, die sie bei Baustellen erfüllen muss (etwa das Wässern der Baustelle), um die Feinstaubbelastung einzudämmen und wenn ja, welche? Grundsätzlich ist anzumerken, dass die auf Baustellen sichtbare Staubbelastung hinsichtlich der Partikelgröße nicht mit Feinstaub (Partikel PM10 und PM2,5) gleichzusetzen ist. Zur Minderung der Emissionen von Baustellen gibt es die gesetzlichen Vorgaben nach § 22 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes zum Betreiben von nicht genehmigungsbedürftigen Anlagen. Für die Stadt Stuttgart kommen weiterhin Anforderungen bzw. Vorgaben aus dem Luftreinhalteplan 2005 des Regierungspräsidiums Stuttgart für die Landeshauptstadt Stuttgart hinzu. Maßnahme M35 schreibt darin die Erstellung von Staubminderungsplänen bei Großbaustellen vor. Auch die sogenannte Luftqualitätsverordnung-Baumaschinen des Landes dient der Minderung der Immissionsbelastung und trägt so dazu bei, die Bürgerinnen und Bürger vor der Belastung mit Feinstaub PM10 zu schützen. 4. Hat sie Erkenntnisse darüber, welche Maßnahmen generell an Baustellen ergriffen werden können, die dazu dienen, die Feinstaubbelastung einzudämmen? Zur Minderung der Staubbelastung durch Baustellen kommen verschiedene Ansätze in Betracht: – Einsatz von Lkw und Baumaschinen mit Partikelfilter – Einrichtung von Lkw-Radwaschanlagen – Umgehende Instandsetzung von beschädigten Straßenoberflächen – regelmäßige Reinigung der Baustraßen mit wirksamen Kehrmaschinen – Einrichtung von Wasserberieselungsanlagen bei der Lagerung von staubenden Schuttgütern – vollständige Einhausung von Förderbändern – variable Förderbandabwurfhöhe – Maßnahmen zum Staubschutz im Blick auf die Arbeitssicherheit 5. Wann ist mit einer Fertigstellung der Baustelle am Teiler Bundesstraße B 10/ B 14 im Bereich des Leuze-Tunnels zu rechnen? Die Maßnahmen im Bereich Leuze-Tunnel werden voraussichtlich bis Ende des Jahres 2020 beendet sein. 6. Hat sie nähere Erkenntnisse darüber, weshalb in dem benannten Baustellen - bereich keine Baufortschritte erkennbar sind? Die aktuelle Baustellensituation am Leuze-Tunnel ist durch die Kündigung des Bauvertrags mit der beauftragten Firma bedingt. Notwendig war dies wegen unüberbrückbarer Meinungsverschiedenheiten zu zentralen Fragen der Vertragsdurchführung und zur Sicherheit auf der Baustelle. 7. Ist sie der Auffassung, dass die Stadt Stuttgart alle erdenklichen Maßnahmen auch bei Baustellen ergreifen muss, um die Feinstaubbelastung zu minimieren? Entsprechend der Ursachenanalyse der LUBW (Luftreinhaltepläne in Baden- Württemberg – Grundlagenband 2015, LUBW) ist die wichtigste Quellgruppe bei der Belastung mit Feinstaub PM10 mit etwa 51 % der Straßenverkehr. Zweitwichtigste Quellgruppe sind die kleinen und mittleren Feuerungsanlagen mit etwa 16 %. Entsprechend dieses Verursacheranteils haben sich die Maßnahmen zur Minderung der Feinstaubbelastung primär auf diese Quellgruppen konzentriert. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 1720 4 Ergänzend hierzu sind die oben dargestellten Maßnahmen auf Baustellen zu ergreifen . 8. Hat sie Erkenntnisse darüber, in welchem Umfang der an Baustellen entstehende Staub zur gesamten Feinstaubbelastung beiträgt? Eine Abschätzung der Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz aus dem Jahr 2014 (Untersuchung erhöhter Partikel PM10-Immissionen im Stadtzentrum von Stuttgart, LUBW 2014) hat gezeigt, dass an der Messstelle Stuttgart Am Neckartor im Mittel des Jahres 2014 ungefähr 2 μg/m³ der Partikel PM10-Immissionen durch Bautätigkeiten im Umfeld der Messstelle verursacht wurden. Diese Sonderauswertung ist nicht direkt vergleichbar mit der Ursachenanalyse der LUBW. Dennoch hilft dies zur Verdeutlichung der Relation. Im gleichen Jahr 2014 verursachten der Straßenverkehr etwa 18,6 µg/m³ und kleine und mittlere Feuerungsanlagen etwa 8,7 µg/m³ der Feinstaub PM10-Belastung. Die großräumig vorhandene Hintergrundbelastung lag bei 11 µg/m³ (Luftreinhalte - pläne in Baden-Württemberg – Grundlagenband 2014, LUBW). Hermann Minister für Verkehr