Landtag von Baden-Württemberg 16. Wahlperiode Drucksache 16 / 1722 02. 03. 2017 1Eingegangen: 02. 03. 2017 / Ausgegeben: 03. 05. 2017 K l e i n e A n f r a g e Ich frage die Landesregierung: 1. Welche Planungen zu einer Mobilitätskonzeption für die Landeshauptstadt sind ihr derzeit bekannt? 2. Welche Maßnahmen sollen diese umfassen? 3. Wer ist bei diesen Planungen beteiligt? 4. Bis wann soll eine umfassende Mobilitätskonzeption für die Landeshauptstadt vorliegen? 5. In welcher Form sind dabei Planungen der Region Stuttgart und des Landes mit einbezogen? 6. Welche Mobilitätskonzeptionen sollen unter Beteiligung des Landes in Stuttgart realisiert werden? 7. Wie will sie die Erkenntnisse aus den Projekten „moveBW“ und „Moovel“ für die Landeshauptstadt weiter verwerten? 8. Empfiehlt bzw. vermittelt sie der Landeshauptstadt weitere Verkehrs- bzw. Mobilitätskonzepte? Kleine Anfrage der Abg. Gabriele Reich-Gutjahr FDP/DVP und Antwort des Ministeriums für Verkehr Mobilitätskonzept Stadt Stuttgart Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 1722 2 9. Wenn ja, welche sind das? 10. Wie beurteilt sie generell die Notwendigkeit eines umfassenden und ganzheitlichen Mobilitätskonzepts für Stuttgart? 02. 03. 2017 Reich-Gutjahr FDP/DVP B e g r ü n d u n g Derzeit entsteht der Eindruck, dass der in vielen Punkten problematischen Verkehrssituation in der Landeshauptstadt zwar mit einer Fülle von Einzelmaßnahmen , Versuchen und Restriktionen begegnet werden soll, dass sich Stuttgart einer wirklich wirksamen, ganzheitlichen und mit neuen technologischen Möglichkeiten versehenen Mobilitätskonzeption aber nicht öffnet. Diese Kleine Anfrage soll klären, ob vonseiten des Landes Baden-Württemberg Unterstützung bei der Schaffung einer dem High-Tech-Standort Stuttgart angemessenen Lösung erforderlich ist und wenn ja, wie diese gegeben werden kann. A n t w o r t * ) Mit Schreiben vom 29. März 2017 Nr. 4-0141.5/244 beantwortet das Ministerium für Verkehr im Einvernehmen mit dem Ministerium für Finanzen und dem Minis - terium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau die Kleine Anfrage wie folgt: 1. Welche Planungen zu einer Mobilitätskonzeption für die Landeshauptstadt sind ihr derzeit bekannt? Dem Verkehrsministerium sind das bestehende Verkehrsentwicklungskonzept der Stadt Stuttgart aus dem Jahr 2014 sowie der Aktionsplan „Nachhaltig mobil in Stuttgart“ bekannt. Darüber hinaus gibt es das Konzept Luftreinhaltung für die Landeshauptstadt Stuttgart des Ministeriums für Verkehr, des Regierungspräsi - diums Stuttgart und der Stadt Stuttgart. Eine Fortschreibung des Luftreinhalteplans ist in Vorbereitung. Planungen für eine darüber hinausgehende umfassende Mobilitätskonzeption der Landeshauptstadt Stuttgart sind dem Ministerium für Verkehr nicht bekannt. Im Zuge der Haushaltsberatungen 2018/2019 der Stadt Stuttgart gibt es jedoch Diskussionen über Investitionen zur Verbesserung der Mobilität und Luftreinhaltung. 2. Welche Maßnahmen sollen diese umfassen? Im Rahmen der Luftreinhalteplanung wird derzeit ein Gesamtpaket mit kurzfristig wirksamen Maßnahmen zur schnellen Einhaltung der Luftqualitätsgrenzwerte geschnürt . Neben diversen Maßnahmen zum Ausbau und zur Förderung von ÖPNV, Elektromobilität, Fuß- und Radverkehr werden die Potenziale der Verkehrsverstetigung , z. B. durch Geschwindigkeitsreduzierung und die weitere Optimierung der Lichtsignalanlagen, weiter ausgeschöpft. *) Nach Ablauf der Drei-Wochen-Frist eingegangen. 3 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 1722 Ergänzend sollen mittel- und langfristig wirkende Infrastrukturvorhaben im Bereich Straße und Schiene sowie innovative Maßnahmen zur Einhaltung der Luft - reinhaltungsziele erarbeitet und umgesetzt werden. Zu möglichen Planungen der Landeshauptstadt Stuttgart für eine darüber hinausgehende umfassende Mobilitätskonzeption kann das Ministerium für Verkehr keine Aussage treffen. Über die Erstellung und Umsetzung von Mobilitätskonzep - tionen entscheiden die Kommunen im Rahmen ihres Selbstverwaltungsrechts im eigenen Ermessen. 3. Wer ist bei diesen Planungen beteiligt? Die Luftreinhalteplanungen werden in enger Abstimmung zwischen dem zuständigen Regierungspräsidium Stuttgart, der Landeshauptstadt Stuttgart sowie den betroffenen Ministerien unter Federführung des Ministeriums für Verkehr erstellt. Zudem findet ein Beteiligungsverfahren im Rahmen des Forums Luftreinhaltung sowie ein offizielles Anhörungsverfahren statt. 4. Bis wann soll eine umfassende Mobilitätskonzeption für die Landeshauptstadt vorliegen? 5. In welcher Form sind dabei Planungen der Region Stuttgart und des Landes mit einbezogen? Die Fragen 4 und 5 werden wegen des Sachzusammenhanges gebündelt beantwortet . Zu möglichen Planungen der Landeshauptstadt Stuttgart für eine über die oben benannten Ansätze hinausreichende umfassende Mobilitätskonzeption kann das Ministerium für Verkehr keine Aussage treffen. 6. Welche Mobilitätskonzeptionen sollen unter Beteiligung des Landes in Stuttgart realisiert werden? Über die Umsetzung von Mobilitätskonzeptionen entscheiden die Kommunen im Rahmen ihres Selbstverwaltungsrechts. 7. Wie will sie die Erkenntnisse aus den Projekten „moveBW“ und „Moovel“ für die Landeshauptstadt weiter verwerten? Im Projekt moveBW wird derzeit durch ein von der Robert Bosch GmbH geführtes Industriekonsortium eine digitale Management-Umgebung für die regionale Verkehrssteuerung entwickelt, auf die sich ein Portal für Endanwender/-innen zur Verkehrsinformation und Buchung von Mobilitätsdienstleistungen stützen wird. Im Falle einer positiven Evaluation des am 31. Dezember 2017 endenden Entwicklungsprojektes strebt das Land in Kooperation mit der Landeshauptstadt Stuttgart, dem Verband Region Stuttgart und den beteiligten Industrieunternehmen einen Dauerbetrieb an. Bei moovel handelt es sich um ein privatwirtschaftliches Angebot aus dem Daimler -Konzern. Moovel gibt an Feinstaubalarmtagen großflächig kostenlose Tickets per Gewinnspiel ab. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 1722 4 8. Empfiehlt bzw. vermittelt sie der Landeshauptstadt weitere Verkehrs- bzw. Mobilitätskonzepte? 9. Wenn ja, welche sind das? 10. Wie beurteilt sie generell die Notwendigkeit eines umfassenden und ganzheitlichen Mobilitätskonzepts für Stuttgart? Die Fragen 8 bis 10 werden wegen des Sachzusammenhanges gebündelt beantwortet . Das Ministerium für Verkehr begrüßt es, wenn kommunalen Verkehrsmaßnahmen ein Mobilitätskonzept zugrunde liegen. Hermann Minister für Verkehr