Landtag von Baden-Württemberg 16. Wahlperiode Drucksache 16 / 1734 07. 03. 2017 1Eingegangen: 07. 03. 2017 / Ausgegeben: 03. 05. 2017 K l e i n e A n f r a g e Ich frage die Landesregierung: 1. An welchem Datum hat der Vorhabenträger des Windparks „Kambacher Eck“ gegenüber der Genehmigungsbehörde die geplante Änderung einer höheren Nennleistung der vier Generatoren angezeigt (siehe dazu Drucksache 16/1168, Frage 7)? 2. An welchem Datum hat die Genehmigungsbehörde dem Vorhabenträger schriftlich mitgeteilt, dass die angezeigte Änderung der Nennleistung keiner immissionsschutzrechtlichen Änderungsgenehmigung bedarf? 3. An welchem Datum wurde mit der Installation der Generatoren begonnen? 07. 03. 2017 Glück FDP/DVP Kleine Anfrage des Abg. Andreas Glück FDP/DVP und Antwort des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Weitere Nachfragen zur Drucksache 16/1168 Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 1734 2 A n t w o r t Mit Schreiben vom 29. März 2017 Nr. 4-4516/64 beantwortet das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft die Kleine Anfrage wie folgt: 1. An welchem Datum hat der Vorhabenträger des Windparks „Kambacher Eck“ gegenüber der Genehmigungsbehörde die geplante Änderung einer höheren Nennleistung der vier Generatoren angezeigt (siehe dazu Drucksache 16/1168, Frage 7)? Der Vorhabenträger hat mit Schreiben vom 5. August 2015 (Eingang beim Landratsamt Ortenaukreis am 7. August 2015) die vorgesehene Änderung der höheren Nennleistung der Generatoren der vier Windkraftanlagen auf der Grundlage von § 15 Abs. 1 Bundesimmissionsschutzgesetz angezeigt. 2. An welchem Datum hat die Genehmigungsbehörde dem Vorhabenträger schriftlich mitgeteilt, dass die angezeigte Änderung der Nennleistung keiner immissionsschutzrechtlichen Änderungsgenehmigung bedarf? Die Genehmigungsbehörde hat mit Entscheidung vom 18. August 2015 festgestellt , dass die angezeigte Änderung an den Anlagen – Einbau eines veränderten Generators und damit einhergehender Steigerung der Nennleistung auf 3,05 MW – keiner immissionsschutzrechtlichen Änderungsgenehmigung bedarf. 3. An welchem Datum wurde mit der Installation der Generatoren begonnen? Die Installation des Generators an der Windkraftanlage 4 erfolgte nach Angaben des Betreibers zwischen dem 29. Januar 2016 und 12. Februar 2016. Die Generatoren an den Windkraftanlagen 1 bis 3 wurden im Anschluss montiert. Untersteller Minister für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft