Landtag von Baden-Württemberg 16. Wahlperiode Drucksache 16 / 1739 08. 03. 2017 1Eingegangen: 08. 03. 2017 / Ausgegeben: 05. 05. 2017 K l e i n e A n f r a g e Ich frage die Landesregierung: 1. Wie viele Anwohner sind von Lärmemissionen entlang der Enztalbahn, der Residenzbahn und der Westbahn (Württemberg) betroffen? 2. Wo gibt es bereits Messstellen entlang der Enztalbahn, der Residenzbahn und der Westbahn (Württemberg), an denen regelmäßig die Einhaltung der Lärmwerte überwacht wird? 3. Wo sind die Ergebnisse dieser Messungen veröffentlicht? 4. Welche Lärmschutzmaßnahmen wurden entlang der Enztalbahn, der Residenzbahn und entlang der Westbahn (Württemberg) bisher ergriffen (unterteilt nach den Gemeinden Neuenbürg [Enz], Remchingen, Königsbach-Stein, Kämpfelbach , Niefern-Öschelbronn, Mühlacker, Illingen [Württemberg], Ötisheim, Maul bronn, Ölbronn-Dürrn und Knittlingen)? 5. Warum wurden nur partiell Lärmschutzwände, wie beispielsweise entlang der Residenzbahn in Enzberg und Illingen, errichtet? 6. Inwieweit sieht sie es als notwendig an, den Lärmschutz an der Bestandsstrecke der Enztalbahn, der Residenzbahn und der Westbahn (Württemberg) zu verbessern? 7. Welche Maßnahmen sieht sie vor, um für eine geringere Lärmbelastung in der angrenzenden Bebauung zu sorgen? 8. Inwieweit ist bei den Planungen des Lärmschutzes entlang der Enztalbahn, der Residenzbahn und der Westbahn (Württemberg) berücksichtigt, dass nach dem Ausschreibungsergebnis des Landes Baden-Württemberg zukünftig keine Doppelstockwaggons mehr genutzt werden und somit längere Züge verkehren werden? Kleine Anfrage des Abg. Dr. Erik Schweickert FDP/DVP und Antwort des Ministeriums für Verkehr Lärmschutz entlang der Bahnlinien im Enzkreis Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 1739 2 9. Wer trägt die Kosten zusätzlicher Lärmschutzmaßnahmen (Anwohner, Gemeinde , Kreis, Land oder Bahnbetreiber)? 10. Welcher Lärmschutz ist im Rahmen des Ausbaus der Autobahn (A) 8 bezüglich der Überquerung der A 8 vorgesehen? 08. 03. 2017 Dr. Schweickert FDP/DVP B e g r ü n d u n g Laut der Verkehrsprognose bis 2030 des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur ist mit einer Steigerung des Personenverkehrs um 13 Prozent , bei Personenbahnverkehr um 19 Prozent und beim öffentlichen Schienenpersonenverkehr (ÖSPV) um 6 Prozent (jeweils bezogen auf die Personenkilo - meter) zu rechnen. Bereits jetzt ist der Lärmschutz entlang der Enztalbahn, der Residenzbahn und der Westbahn (Württemberg) ungenügend. A n t w o r t Mit Schreiben vom 4. April 2017 Nr. 34-3822.0-00/1830 beantwortet das Ministerium für Verkehr die Kleine Anfrage wie folgt: 1. Wie viele Anwohner sind von Lärmemissionen entlang der Enztalbahn, der Residenzbahn und der Westbahn (Württemberg) betroffen? Der Landesregierung liegen hierzu keine Zahlen vor. Anhaltspunkte liefert die strategische Lärmkartierung gemäß der europäischen Umgebungslärmrichtlinie. Das zuständige Eisenbahnbundesamt stellt für Schienenwege von Eisenbahnen des Bundes sowohl berechnete Lärmkarten als auch Betroffenenstatistiken im Internet bereit. Diese Informationen können unter „http://laermkartierung1. eisenbahn-bundesamt.de/mb3/app.php/application/eba“ abgerufen werden. 2. Wo gibt es bereits Messstellen entlang der Enztalbahn, der Residenzbahn und der Westbahn (Württemberg), an denen regelmäßig die Einhaltung der Lärmwerte überwacht wird? 3. Wo sind die Ergebnisse dieser Messungen veröffentlicht? Die Ziffern 2 und 3 werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Aufgrund der rechtlichen Vorgaben der Verkehrslärmschutzverordnung (16. BImSchV) und der Verordnung über die Lärmkartierung (34. BImSchV) sind Schallimmissionen verursacht von Verkehrswegen (Schienenwege und Straßen) nicht zu messen, sondern zu berechnen. So werden die Lärmimmissionen beim Neu- und Ausbau von Schienenwegen und Straßen, bei der Lärmsanierung bestehender Schienenwege und Straßen wie auch bei der Lärmkartierung des Umgebungslärms ausschließlich rechnerisch ermittelt. Schallpegelmessungen entlang der Enztalbahn, der Residenzbahn und der Westbahn (Württemberg) werden daher nicht durchgeführt. 3 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 1739 4. Welche Lärmschutzmaßnahmen wurden entlang der Enztalbahn, der Residenzbahn und entlang der Westbahn (Württemberg) bisher ergriffen (unterteilt nach den Gemeinden Neuenbürg [Enz], Remchingen, Königsbach-Stein, Kämpfelbach , Niefern-Öschelbronn, Mühlacker, Illingen [Württemberg], Ötisheim, Maulbronn, Ölbronn-Dürrn und Knittlingen)? 5. Warum wurden nur partiell Lärmschutzwände, wie beispielsweise entlang der Residenzbahn in Enzberg und Illingen, errichtet? 6. Inwieweit sieht sie es als notwendig an, den Lärmschutz an der Bestandsstrecke der Enztalbahn, der Residenzbahn und der Westbahn (Württemberg) zu verbessern? 7. Welche Maßnahmen sieht sie vor, um für eine geringere Lärmbelastung in der angrenzenden Bebauung zu sorgen? 8. Inwieweit ist bei den Planungen des Lärmschutzes entlang der Enztalbahn, der Residenzbahn und der Westbahn (Württemberg) berücksichtigt, dass nach dem Ausschreibungsergebnis des Landes Baden-Württemberg zukünftig keine Doppelstockwaggons mehr genutzt werden und somit längere Züge verkehren werden? 9. Wer trägt die Kosten zusätzlicher Lärmschutzmaßnahmen (Anwohner, Gemeinde, Kreis, Land oder Bahnbetreiber)? Die Ziffern 4 bis 9 werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . An Schienenwegen des Bundes ist es Aufgabe des Bundes, für ausreichend Lärmschutz zu sorgen. Grundsätzlich ist eine Bekämpfung an der Lärmquelle und ergänzend aktive Lärmschutzmaßnahmen (z. B. durch Lärmschutzwände) immer passiven Lärmschutzmaßnahmen (z. B. durch Lärmschutzfenster) vorzuziehen. Einen Rechtsanspruch auf Schutz vor Verkehrslärm gewährt das Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) in Verbindung mit der Verkehrslärmschutzverordnung (16. BImSchV) lediglich für Neubaustrecken oder bei einer wesentlichen baulichen Änderung eines Verkehrsweges (sog. Lärmvorsorge). Für bestehende Verkehrswege ist ein solcher Rechtsanspruch vor Verkehrslärm nicht gegeben. Daher hat die Bundesregierung im Jahr 1999 das freiwillige Lärmsanierungsprogramm für Schienenwege des Bundes eingerichtet. Im Rahmen der bei einem Neubau bzw. bei einer wesentlichen baulichen Änderung erforderlichen Planfeststellungsverfahren, werden entsprechende Schallgutachten angefertigt, in welchen die Einhaltung der gesetzlich geltenden Lärmschutzgrenzwerte untersucht und ggf. erforderliche Lärmschutzmaßnahmen angeordnet werden. Die hier ggf. angeordneten Lärmschutzmaßnahmen sind vom Vorhabenträger (i. d. R. die Deutsche Bahn AG) umzusetzen und zu finanzieren. Die Finanzierung darüber hinausgehender Lärmschutzmaßnahmen muss grundsätzlich durch die Betroffenen erfolgen. Der Landesregierung liegen keine eigenen Informationen über die bisher durch - geführten Lärmschutzmaßnahmen im Rahmen der Lärmvorsorge an den besagten Strecken vor. An der Residenzbahn (Stuttgart–Karlsruhe) wurden Lärmschutzmaßnahmen im Rahmen einer Lärmsanierung durchgeführt. Die konkreten In - formationen können unter „http://www1.deutschebahn.com/laerm/ infrastruktur/ laermsanierung.html“ abgerufen werden. Darüber hinausgehende Informationen liegen der Landesregierung nicht vor. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 1739 4 10. Welcher Lärmschutz ist im Rahmen des Ausbaus der Autobahn (A) 8 bezüglich der Überquerung der A 8 vorgesehen? In der Planfeststellung zum Ausbau der A 8 an der Enztalquerung wurde kein Lärmschutz an der Bahnstrecke planfestgestellt. Im Rechtsverfahren wurde die Gesamtlärmbelastung durch alle vorhandenen Lärmquellen geprüft. Im Rahmen der Abwägung führte die nach dem sechsstreifigen Ausbau der A 8 zu erwartende Lärmbelastung nicht dazu, dass weitergehender Lärmschutz bereitgestellt werden müsste. Hermann Minister für Verkehr