Landtag von Baden-Württemberg 16. Wahlperiode Drucksache 16 / 1752 08. 03. 2017 1Eingegangen: 08. 03. 2017 / Ausgegeben: 05. 05. 2017 K l e i n e A n f r a g e Ich frage die Landesregierung: 1. Wie viele Apotheken sind im Zollernalbkreis, im Regierungsbezirk Tübingen und in Baden-Württemberg in den letzten fünf Jahren zugelassen gewesen (bitte nach den jeweiligen Jahren und Landkreisen aufschlüsseln)? 2. Wie hoch ist der durchschnittliche Versorgungsgrad in den einzelnen Land - kreisen in Baden-Württemberg? 3. Wie haben sich in den vergangenen fünf Jahren die Studieneinschreibungen im Studiengang für Pharmazie in Baden-Württemberg an den Standtorten Heidelberg , Freiburg und Tübingen entwickelt (bitte nach den jeweiligen Jahren aufschlüsseln )? 4. Welche Auswirkungen erwartet sie in den kommenden zehn Jahren vom oben genannten EuGH-Urteil auf die Apothekenlandschaft im Land? 5. Welche Maßnahmen hat sie veranlasst, um auch in Zukunft die flächendeckende , wohnortnahe Arzneimittelversorgung der Bevölkerung in Baden-Württemberg sicherzustellen? 6. Wie viele Apotheken haben in den letzten zehn Jahren in Baden-Württemberg geschlossen (aufgeschlüsselt nach Landkreisen und Jahren)? 7. Wie viele Ortschaften in Baden-Württemberg gibt es nach ihrer Kenntnis, die bereits heute ohne Apotheke auskommen müssen (aufgeschlüsselt nach Landkreisen , Städten und Kommunen)? Kleine Anfrage des Abg. Stefan Herre AfD und Antwort des Ministeriums für Soziales und Integration Arzneimittelversorgung und Apotheken im Regierungs - bezirk Tübingen und in Baden-Württemberg nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 1752 2 8. Welche Folgen sind aus ihrer Sicht durch den Wegfall der Preisbindung von Arznei in den nächsten Jahren für Apotheker in Baden-Württemberg zu er - warten? 9. Was unternimmt sie für Apotheker und Versicherte im Bundesrat gleichermaßen , um deutsche Preise für Medikamente, die der Preisbindung unterliegen, auf das europäische Niveau zu senken, damit deutsche Apotheker und Patienten nicht länger benachteiligt werden und das Gesundheitssystem entlastet wird? 08. 03. 2017 Herre AfD B e g r ü n d u n g Vor dem Hintergrund des EuGH-Urteils vom 19. Oktober 2016 (AZ C-148/15) zur Preisbindung im Online-Versandhandel mit verschreibungspflichtigen Medikamenten besteht die Sorge, dass sich der europaweite Wettbewerb zulasten von Qualität und Sicherheit einer flächendeckenden, wohnortnahen Arzneimittelversorgung der Bevölkerung in Baden-Württemberg auswirken könnte. Online-Apotheken können sowohl in Bezug auf Beratungsleistung vor Ort, als auch der Sicherstellung von Notdiensten, die herkömmlichen Apotheken nicht ersetzen. Auch sind die deutschen Medikamente, die der Preisbindung unterliegen, im euro päischen Wettbewerb die teuersten und sind für Versicherte und Patienten innerhalb Baden-Württembergs und Deutschlands eine Last für das deutsche Krankenversicherungssystem. Mit dieser Kleinen Anfrage soll die Landesregierung zu dieser Problematik um Stellungnahme gebeten werden. A n t w o r t Mit Schreiben vom 3. April 2017 Nr. 5-0141.5/90 beantwortet das Ministerium für Soziales und Integration im Einvernehmen mit dem Ministerium für Wissenschaft , Forschung und Kunst die Kleine Anfrage wie folgt: 1. Wie viele Apotheken sind im Zollernalbkreis, im Regierungsbezirk Tübingen und in Baden-Württemberg in den letzten fünf Jahren zugelassen gewesen (bitte nach den jeweiligen Jahren und Landkreisen aufschlüsseln)? Die Entwicklung der Apothekenzahlen im Regierungsbezirk Tübingen mit den Landkreisen Alb-Donau-Kreis, Biberach, Bodenseekreis, Ravensburg, Reutlingen, Sigmaringen, Tübingen und Zollernalbkreis sowie dem Stadtkreis Ulm ist der nachstehenden Tabelle dargestellt. Die Zahlen zu Baden-Württemberg sind der Antwort zur Frage Ziffer 6 zu entnehmen. 3 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 1752 E = Eröffnungen S = Schließungen 2. Wie hoch ist der durchschnittliche Versorgungsgrad in den einzelnen Landkreisen in Baden-Württemberg? /DQGNUHLV ǻ $Q]DKO $SRWKHNHQ 6WDQG ( 6 ( 6 ( 6 ( 6 ( 6 $OE 'RQDX .U ± %LEHUDFK ± %RGHQVHHNUHLV ± 5DYHQVEXUJ ± 5HXWOLQJHQ ± 6LJPDULQJHQ ± 7ELQJHQ ± 8OP ± =ROOHUQDOENUHLV *HVDPW ± /DQGNUHLV $Q] $SRWKHNHQ 6WDQG (LQZRKQHU SUR $SRWKHNH $OE 'RQDX .UHLV %DGHQ %DGHQ 6WDGW %LEHUDFK %|EOLQJHQ %RGHQVHHNUHLV %UHLVJDX +RFKVFKZDU]ZDOG &DOZ (PPHQGLQJHQ (Q]NUHLV (VVOLQJHQ )UHLEXUJ 6WDGW )UHXGHQVWDGW *|SSLQJHQ +HLGHOEHUJ 6WDGW +HLGHQKHLP +HLOEURQQ +HLOEURQQ 6WDGW +RKHQORKHNUHLV .DUOVUXKH .DUOVUXKH 6WDGW .RQVWDQ] /|UUDFK /XGZLJVEXUJ 0DLQ 7DXEHU .UHLV 0DQQKHLP 6WDGW 1HFNDU 2GHQZDOG .UHLV 2UWHQDXNUHLV 2VWDOENUHLV 3IRU]KHLP 6WDGW 5DVWDWW Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 1752 4 3. Wie haben sich in den vergangenen fünf Jahren die Studieneinschreibungen im Studiengang für Pharmazie in Baden-Württemberg an den Standorten Heidelberg , Freiburg und Tübingen entwickelt (bitte nach den jeweiligen Jahren aufschlüsseln )? 4. Welche Auswirkungen erwartet sie in den kommenden zehn Jahren vom oben genannten EuGH-Urteil auf die Apothekenlandschaft im Land? Eine derartige Prognose lässt sich nicht treffen. Überdies sind die Überlegungen auf der zuständigen Bundesebene, welche verfassungs- und europarechtskonformen Konsequenzen aus der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs gezogen werden können, noch nicht abgeschlossen. Insoweit wird auch auf die Antwort zur Frage Ziffer 5 verwiesen. /DQGNUHLV $Q] $SRWKHNHQ 6WDQG (LQZRKQHU SUR $SRWKHNH 5DYHQVEXUJ 5HPV 0XUU .UHLV 5HXWOLQJHQ 5KHLQ 1HFNDU .UHLV 5RWWZHLO 6FKZlELVFK +DOO 6FKZDU]ZDOG %DDU .UHLV 6LJPDULQJHQ 6WXWWJDUW 7ELQJHQ 7XWWOLQJHQ 8OP :DOGVKXW =ROOHUQDOENUHLV *HVDPW 'XUFKVFKQLWW $Q]DKO GHU 6WXGLHQHLQVFKUHLEXQJHQ LP 6WXGLHQJDQJ IU 3KDUPD]LH LQ %DGHQ :UWWHPEHUJ ELV 8QLYHUVLWlW )UHLEXUJ 8QLYHUVLWlW +HLGHOEHUJ 8QLYHUVLWlW 7ELQJHQ $QJDEHQ EH]LHKHQ VLFK MHZHLOV DXI GDV :LQWHUVHPHVWHU GD IU GDV )DFK 3KDUPD]LH NHLQH (LQVFKUHL EXQJHQ LP 6RPPHUVHPHVWHU P|JOLFK VLQG 4XHOOH =XODVVXQJV]DKOHQYHURUGQXQJHQ ELV 5 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 1752 5. Welche Maßnahmen hat sie veranlasst, um auch in Zukunft die flächendeckende , wohnortnahe Arzneimittelversorgung der Bevölkerung in Baden-Württemberg sicherzustellen? Die Landesregierung steht im stetigen Austausch mit allen Akteuren im Gesundheitswesen so auch mit der Landesapothekerkammer und dem Landesapothekerverband . Baden-Württemberg hat im Rahmen der Bundesratsbefassung zum Arzneimittelversorgungs -Stärkungsgesetz eine Prüfbitte an die Bundesregierung unterstützt , die mit dem EuGH-Urteil verbundenen Fragen umfassend zu prüfen und verfassungs- und europarechtlich zulässige Lösungen vorzuschlagen, die die Interessen der Patientinnen und Patienten an einer flächendeckenden, zeitnahen Arzneimittelversorgung ebenso berücksichtigen wie die Wirtschaftlichkeit der Versorgung. 6. Wie viele Apotheken haben in den letzten zehn Jahren in Baden-Württemberg geschlossen (aufgeschlüsselt nach Landkreisen und Jahren)? In Baden-Württemberg ist die Zahl der Apotheken in den letzten zehn Jahren um 252 gesunken. 179 Eröffnungen standen 431 Schließungen gegenüber. .UHLV ( 6 ( 6 ( 6 ( 6 ( 6 ( 6 ( 6 $OE 'RQDX .UHLV %DGHQ %DGHQ 6WDGW %LEHUDFK %|EOLQJHQ %RGHQVHHNUHLV %UHLVJDX +RFKVFKZDU]ZDOG &DOZ (PPHQGLQJHQ (Q]NUHLV (VVOLQJHQ )UHLEXUJ 6WDGW )UHXGHQVWDGW *|SSLQJHQ +HLGHOEHUJ 6WDGW +HLGHQKHLP +HLOEURQQ +HLOEURQQ 6WDGW +RKHQORKHNUHLV .DUOVUXKH .DUOVUXKH 6WDGW .RQVWDQ] /|UUDFK Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 1752 6 .UHLV ( 6 ( 6 ( 6 ( 6 ( 6 ( 6 ( 6 5RWWZHLO 6FKZlELVFK +DOO 6FKZDU]ZDOG %DDU .UHLV 6LJPDULQJHQ 6WXWWJDUW 7ELQJHQ 7XWWOLQJHQ 8OP :DOGVKXW =ROOHUQDOENUHLV *HVDPW /XGZLJVEXUJ 0DLQ 7DXEHU .UHLV 0DQQKHLP 6WDGW 1HFNDU 2GHQZDOG .UHLV 2UWHQDXNUHLV 2VWDOENUHLV 3IRU]KHLP 6WDGW 5DVWDWW 5DYHQVEXUJ 5HPV 0XUU .UHLV 5HXWOLQJHQ 5KHLQ 1HFNDU .UHLV 7 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 1752 .UHLV *HVDPW ǻ $Q]DKO $SRWKHNHQ 6WDQG ( 6 ( 6 ( 6 ( 6 $OE 'RQDX .UHLV ± %DGHQ %DGHQ 6WDGW ± %LEHUDFK ± %|EOLQJHQ ± %RGHQVHHNUHLV ± %UHLVJDX +RFKVFKZDU] ZDOG ± &DOZ ± (PPHQGLQJHQ ± (Q]NUHLV ± (VVOLQJHQ ± )UHLEXUJ 6WDGW ± )UHXGHQVWDGW ± *|SSLQJHQ ± +HLGHOEHUJ 6WDGW ± +HLGHQKHLP ± +HLOEURQQ ± +HLOEURQQ 6WDGW ± +RKHQORKHNUHLV ± .DUOVUXKH ± .DUOVUXKH 6WDGW ± .RQVWDQ] ± /|UUDFK ± /XGZLJVEXUJ ± 0DLQ 7DXEHU .UHLV 0DQQKHLP 6WDGW ± 1HFNDU 2GHQZDOG .UHLV ± 2UWHQDXNUHLV ± 2VWDOENUHLV ± 3IRU]KHLP 6WDGW ± 5DVWDWW ± 5DYHQVEXUJ ± 5HPV 0XUU .UHLV ± 5HXWOLQJHQ ± Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 1752 8 E = Eröffnungen S = Schließungen 7. Wie viele Ortschaften in Baden-Württemberg gibt es nach ihrer Kenntnis, die bereits heute ohne Apotheke auskommen müssen (aufgeschlüsselt nach Landkreisen , Städten und Kommunen)? Von den 1.101 Gemeinden in Baden-Württemberg befindet sich in 308 Gemeinden keine Apotheke. Davon befinden sich 10 im Landkreis Esslingen, 12 im Land - kreis Göppingen, 6 im Landkreis Ludwigsburg, 4 im Rems-Murr-Kreis, 10 im Landkreis Heilbronn, 3 im Hohenlohekreis, 10 im Landkreis Schwäbisch Hall, 4 im Main-Tauber-Kreis, eine im Landkreis Heidenheim, 20 im Ostalbkreis, 2 im Landkreis Karlsruhe, 7 im Neckar-Odenwald-Kreis, 6 im Rhein-Neckar-Kreis, 11 im Landkreis Calw, 5 im Enzkreis, 3 im Landkreis Freudenstadt, 14 im Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald, 6 im Landkreis Emmendingen, 12 im Ortenaukreis , 5 im Landkreis Rottweil, 2 im Schwarzwald-Baar-Kreis, 20 im Landkreis Tuttlingen, 6 im Landkreis Konstanz, 18 im Landkreis Lörrach, 9 im Landkreis Waldshut, 4 im Landkreis Reutlingen, 9 im Zollernalbkreis, 32 im Alb-Donau- Kreis, 27 im Landkreis Biberach, 5 im Bodenseekreis, 16 im Landkreis Ravensburg und 9 im Landkreis Sigmaringen. In vielen dieser Gemeinden wurde jedoch von der Landesapothekerkammer Baden -Württemberg eine Rezeptsammelstelle genehmigt. 8. Welche Folgen sind aus ihrer Sicht durch den Wegfall der Preisbindung von Arznei in den nächsten Jahren für Apotheker in Baden-Württemberg zu er - warten? Die Preise für verschreibungspflichtige Arzneimittel sind in der Arzneimittelpreisverordnung (AMPreisV) geregelt und setzen sich aus einem festen Anteil von 8,35 Euro je Arzneimittel zuzüglich drei Prozent des Apothekeneinkaufs - preises zusammen. Damit sind sowohl die Beratung als auch die Kosten für Lagerhaltung und Vorfinanzierung abgegolten. Im Rahmen einer Mischkalkulation soll es Apotheken zudem möglich sein, die unwirtschaftlichen, aber gleichzeitig als Gemeinwohlpflichten einzuordnenden Tätigkeiten wie Nacht- und Notdienste, individuelle Rezepturen oder die Dokumentation bei Betäubungsmitteln gegenzufinanzieren . Rabatte im Rahmen eines Preiswettbewerbs könnten dazu führen, .UHLV *HVDPW ǻ $Q]DKO $SRWKHNHQ 6WDQG ( 6 ( 6 ( 6 ( 6 5KHLQ 1HFNDU .UHLV ± 5RWWZHLO ± 6FKZlELVFK +DOO ± 6FKZDU]ZDOG %DDU .UHLV ± 6LJPDULQJHQ ± 6WXWWJDUW ± 7ELQJHQ ± 7XWWOLQJHQ ± 8OP ± :DOGVKXW ± =ROOHUQDOENUHLV ± *HVDPW ± 9 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 1752 dass Apotheker versuchen, an der Beratung (zeitlich) zu sparen, um rentabel arbeiten zu können. Derzeit werden über 90 v. H. der GKV-Rezepte bei einer Apotheke vor Ort eingelöst. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass sich dieser Anteil künftig reduziert, mit Folgen für die Rentabilität der niedergelassenen Apotheken. 9. Was unternimmt sie für Apotheker und Versicherte im Bundesrat gleichermaßen , um deutsche Preise für Medikamente, die der Preisbindung unter - liegen, auf das europäische Niveau zu senken, damit deutsche Apotheker und Patienten nicht länger benachteiligt werden und das Gesundheitssystem ent - lastet wird? Die Arzneimittelpreise innerhalb der Europäischen Union sind, wie auch das Preisniveau in anderen Bereichen, aufgrund vielfältiger Ursachen nicht einheitlich . Gleichwohl setzt sich die Landesregierung im Rahmen ihrer Möglichkeiten auf Bundesebene dafür ein, dass alle Menschen in Baden-Württemberg medizinisch notwendige Arzneimittel ohne finanzielle Überforderung erhalten. Dabei legt sie, neben dem Ziel der Beitragssatzstabilität, Wert auf Versorgungssicherheit und -qualität, genauso wie auf den Zugang zu medizinischem Fortschritt und den Erhalt des Innovationsstandorts Baden-Württemberg. Lucha Minister für Soziales und Integration