Landtag von Baden-Württemberg 16. Wahlperiode Drucksache 16 / 1760 12. 03. 2017 1Eingegangen: 12. 03. 2017 / Ausgegeben: 05. 05. 2017 K l e i n e A n f r a g e Ich frage die Landesregierung: 1. Inwiefern und mit welchen Ergebnissen hat sie bereits darauf hingewirkt, dass die Brenzbahn in den Bundesverkehrswegeplan (BVWP) aufgenommen wird? 2. Welche Uneinigkeiten hinsichtlich des geplanten Ausbaus der Brenzbahn zwischen Bund und Land bestehen noch oder wurden inzwischen beseitigt? 3. Welche Perspektiven bestehen für den Ausbau der Brenzbahn, sofern sich der Bund weiterhin weigert, die Brenzbahn in den BVWP aufzunehmen? 4. Welche Bedeutung misst sie der Verwirklichung der partiellen Zweigleisigkeit auf der Brenzbahn bei? 5. Welche Bedeutung misst sie der Elektrifizierung der Brenzbahn bei? 6. Inwiefern ist es angestrebt, auf der Brenzbahn Züge mit Brennstoffzellentechnik einzusetzen? 7. Wie ist der derzeitige Planungsstand zum Ausbau der Brenzbahn? 8. In welchen Zeiträumen ist mit welchen Fortschritten bei der Planung des Ausbaus der Brenzbahn zu rechnen? 01. 03. 2017 Dr. Merz AfD Kleine Anfrage des Abg. Dr. Heiner Merz AfD und Antwort des Ministeriums für Verkehr Präferenzen beim geplanten Ausbau der Brenzbahn Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 1760 2 B e g r ü n d u n g Hinsichtlich der Drucksachen 16/349 und 16/487 konnte die Landesregierung noch keine konkreten Aussagen zur Planung des Ausbaus der Brenzbahn machen. Vielmehr verwies sie etwa auf Uneinigkeiten mit dem Bund, insbesondere bezüglich der Nichtaufnahme der Brenzbahn in den Bundesverkehrswegeplan. Anhaltende Einschränkungen bei der Nutzung der Bahn drängen jedoch auf eine ab - sehbare Lösung. Daher scheint es wichtig darzulegen, wie sich der Verhandlungsstand zwischen Land und Bund gestaltet, welche Ergebnisse bisher vorgewiesen werden können und welche Auswirkungen diese auf den Planungsstand des Brenzbahnausbaus haben. A n t w o r t Mit Schreiben vom 4. April 2017 Nr. 34-3822.0-00/1831 beantwortet das Ministerium für Verkehr die Kleine Anfrage wie folgt: 1. Inwiefern und mit welchen Ergebnissen hat sie bereits darauf hingewirkt, dass die Brenzbahn in den Bundesverkehrswegeplan (BVWP) aufgenommen wird? 2. Welche Uneinigkeiten hinsichtlich des geplanten Ausbaus der Brenzbahn zwischen Bund und Land bestehen noch oder wurden inzwischen beseitigt? 3. Welche Perspektiven bestehen für den Ausbau der Brenzbahn, sofern sich der Bund weiterhin weigert, die Brenzbahn in den BVWP aufzunehmen? Die Ziffern 1 bis 3 werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Die Elektrifizierung sowie der partielle zweigleisige Ausbau der Brenzbahn (Ulm– Aalen) wurden vom Land zum BVWP 2030 angemeldet. Diesem Vorschlag ist der Bund nicht gefolgt. Eine Finanzierung der Maßnahmen im Rahmen des BVWP 2030 bzw. des Bundesschienenwegeausbaugesetzes ist damit gescheitert. Da es im Aufgabenbereich des Bundes liegt, für den Bau und die Erhaltung der Bundesverkehrswege (inkl. der Bundesschienenwege) Sorge zu tragen (vgl. Art. 87 e GG), sind die Möglichkeiten der Einflussnahme der Landesregierung gering und der Bund steht hier in der Pflicht. Zur Fördermöglichkeit über das Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (LGVFG) hat sich das Verkehrsministerium bereits in der Landtagsdrucksache 16/349 geäußert. 4. Welche Bedeutung misst sie der Verwirklichung der partiellen Zweigleisigkeit auf der Brenzbahn bei? Das aktuelle Angebot auf der eingleisigen, nicht elektrifizierten Strecke zwischen Ulm und Aalen soll zukünftig weiterentwickelt und ausgeweitet werden. Hintergrund hierfür sind die Vorgaben aus dem „Zielkonzept 2025 für den Schienen - personennahverkehr (SPNV) in Baden-Württemberg“ sowie weitere, insbesondere regionale Zielsetzungen im Zusammenhang mit dem Projekt „Regio-S-Bahn Donau-Iller“. Im Rahmen betrieblicher Vorstudien wurde die Notwendigkeit von partiellen Zweigleisigkeiten zur Umsetzung der geplanten Angebotsstrukturen ersichtlich . 3 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 1760 5. Welche Bedeutung misst sie der Elektrifizierung der Brenzbahn bei? Vor dem Hintergrund international vereinbarter Klimaschutzziele wird der Elektrifizierung der Brenzbahn vonseiten des Landes Baden-Württemberg eine große Bedeutung beigemessen. Deshalb erfolgte auch die Anmeldung der Brenzbahn zum BVWP 2030. 6. Inwiefern ist es angestrebt, auf der Brenzbahn Züge mit Brennstoffzellentechnik einzusetzen? Die Landesregierung begrüßt grundsätzlich den Einsatz von emissionsfreien Trieb - zügen auf nicht elektrifizierten Strecken. Als ein erstes Pilotprojekt sollen im Netz der Ortenau-S-Bahn ab voraussichtlich dem Fahrplanjahr 2022 emissionsfreie Triebzüge eingesetzt werden, wobei die Fahrzeugausschreibung nicht auf Züge mit Brennstoffzellentechnik begrenzt ist. Die Technik befindet sich jedoch in der Entwicklung; insbesondere sind die heute bereits am Markt verfügbaren emmissionsfreien Triebwagen deutlich langsamer als konventionelle Dieseltriebwagen . Da auf der Brenzbahn wegen ihrer Eingleisigkeit spurtstarke Triebwagen benötigt werden, wird die Landesregierung voraussichtlich im April dieses Jahres den RE- und RB-Verkehr auf der Brenzbahn mit konventionellen Dieselfahr - zeugen für die Zeit ab Juni 2019 neu vergeben. Für die Landesregierung ist es jedoch perspektivisch bei Fortentwicklung der Technik vorstellbar, auch auf der Brenzbahn emissionsfreie Technik einzusetzen. 7. Wie ist der derzeitige Planungsstand zum Ausbau der Brenzbahn? 8. In welchen Zeiträumen ist mit welchen Fortschritten bei der Planung des Ausbaus der Brenzbahn zu rechnen? Die Ziffern 7 und 8 werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Wie bereits bei der Beantwortung der Ziffer 4 dargestellt, ist die Brenzbahn Teil des Projektes „Regio-S-Bahn Donau-Iller“ (siehe hierzu auch insb. Ziffer 3 der LT-Drs. 15/4807). Hierzu erfolgen bzw. erfolgten durch die Region vertiefende Planungsschritte, um die bislang vorliegenden Kostenschätzungen zu aktualisieren und die notwendigen planerischen/genehmigungsrechtlichen Voraussetzungen für die Realisierung der erforderlichen Ausbaumaßnahmen zu schaffen. Parallel hierzu wird eine Fahrbarkeitsprüfung zur Prüfung des angestrebten Fahrplankonzeptes auf Basis der bislang in verschiedenen Vorstudien festgestellten Ausbaumaßnahmen durchgeführt. Die Ergebnisse dieser Bewertung, die bis spätestens Mitte des Jahres 2017 erwartet werden, werden in den weiteren technischen Planungen entsprechende Beachtung finden. Aus Sicht der Landesregierung erscheint der bisher angepeilte Starttermin im Jahr 2019, nach vorliegenden Informationen zum derzeitigen Projektstand, sehr ambitioniert. Hermann Minister für Verkehr