Landtag von Baden-Württemberg 16. Wahlperiode Drucksache 16 / 1762 12. 03. 2017 1Eingegangen: 12. 03. 2017 / Ausgegeben: 08. 05. 2017 K l e i n e A n f r a g e Ich frage die Landesregierung: 1. Welche Erkenntnisse liegen ihr darüber vor, dass zur Durchführung von Rodungsarbeiten für die Windindustrieanlagen bei Bobstadt widerrechtlich Abgrenzungen an Privatgrundstücken entfernt beziehungsweise zerstört wurden? 2. Welche Erkenntnisse liegen ihr darüber vor, dass im Rahmen dieser Arbeiten von privaten Sicherheitsdiensten der Zugang zu Privatgrundstücken untersagt wurde? 3. Welche Erkenntnisse liegen ihr darüber vor, dass private Fahrzeuge ohne Kenntnis der Besitzer von Privatgrundstücken abgeschleppt wurden? 4. Welche Erkenntnisse liegen ihr über das Fällen von Bäumen auf Privatgrundstücken vor? 5. Lag am 24. Februar 2017 bereits eine Genehmigung für die Zuwegung zur Errichtung der Windindustrieanlagen vor? 6. Mit welchen Anliegen wurde die Polizei den genannten Vorfall betreffend kontaktiert ? 7. Wie wurde auf die jeweiligen Anliegen reagiert? Kleine Anfrage der Abg. Dr. Christina Baum AfD und Antwort des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Mutmaßliche Straftaten im Rahmen von Rodungsarbeiten Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 1762 2 8. Wie bewertet sie die Vorfälle, insbesondere die mutmaßlichen Hausfriedensbrüche , Sachbeschädigungen und das Abschleppen von privaten Fahrzeugen von Privatgrundstücken? 9. Gegen welche Vorgänge wurden Strafanzeigen gestellt? 28. 02. 2017 Dr. Baum AfD B e g r ü n d u n g Betroffene berichteten, dass in den Morgenstunden des 24. Februar 2017 Rodungsarbeiten für die geplante Windindustriezone bei Bobstadt/Boxberg durchgeführt wurden. Hierbei sollen an verschiedenen Privatgrundstücken Abgrenzungen entfernt und beschädigt worden sein. Zudem seien etwa Privatfahrzeuge von Privatgrundstücken ohne Wissen oder Einverständnis der Besitzer entfernt worden. Es ist daher darzulegen, ob der Landesregierung diese Vorfälle bekannt sind und inwiefern hier Straftaten begangen wurden. A n t w o r t Mit Schreiben vom 5. April 2017 Nr. 4-4516/65 beantwortet das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft im Einvernehmen mit dem Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Migration, dem Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz und mit dem Ministerium der Justiz und für Europa die Kleine Anfrage wie folgt: 1. Welche Erkenntnisse liegen ihr darüber vor, dass zur Durchführung von Rodungsarbeiten für die Windindustrieanlagen bei Bobstadt widerrechtlich Abgrenzungen an Privatgrundstücken entfernt beziehungsweise zerstört wurden? 2. Welche Erkenntnisse liegen ihr darüber vor, dass im Rahmen dieser Arbeiten von privaten Sicherheitsdiensten der Zugang zu Privatgrundstücken untersagt wurde? Am Mittwoch, 22. Februar 2017, wurde dem Polizeirevier Tauberbischofsheim telefonisch mitgeteilt, dass die auf einem Waldgrundstück angebrachten Grundstücksbegrenzungen herausgerissen und zerstört wurden. Zur Aufklärung des Sach - verhaltes wurden Beamtinnen und Beamte des Polizeipostens Lauda-Königshofen an die Örtlichkeit entsandt. Es konnten dabei weder Beschädigungen festgestellt noch strafrechtlich oder ordnungsrechtlich relevante Erkenntnisse gewonnen werden . Im Rahmen dieses Einsatzes wurde zudem Kontakt zu der für die Rodung beauftragen Firma (ZEAG) aufgenommen. Diese setzte wiederum in Vorbereitung der Rodungsmaßnahmen eine Sicherheitsfirma zur Sicherung der Bereiche um die zu fällenden Bäume ein. Polizeiliche Erkenntnisse über eine Zugangsverweigerung durch die Sicherheitsfirma liegen nicht vor. 3 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 1762 3. Welche Erkenntnisse liegen ihr darüber vor, dass private Fahrzeuge ohne Kenntnis der Besitzer von Privatgrundstücken abgeschleppt wurden? 4. Welche Erkenntnis liegen ihr über das Fällen von Bäumen auf Privatgrundstücken vor? Am 24. Februar 2017 erhielt der Polizeiposten Lauda-Königshofen eine telefo - nische Anfrage der Firma ZEAG in Bezug auf das Abschleppen von Fahrzeugen, welche nach deren Einschätzung Baumfällarbeiten behinderten. Es erfolgte der Verweis an die zuständige Ortspolizeibehörde und die Einhaltung des Rechts - weges. Am 10. März 2017 wurde durch einen Waldbesitzer eine Anzeige in erweitertem Sachzusammenhang mit dem Fällen von Bäumen und dem Abschleppen von Fahrzeugen erstattet. Die Strafanzeige wurde durch den Polizeiposten Lauda- Königshofen bearbeitet und am 16. März 2017 der Staatsanwaltschaft Mosbach zur Entscheidung vorgelegt. Bei der Staatsanwaltschaft Mosbach ist derzeit ein Ermittlungsverfahren im Zusammenhang mit den Rodungsarbeiten zur Errichtung einer Windkraftanlage anhängig . Die Ermittlungen sind noch nicht abgeschlossen, sondern dauern an. 5. Lag am 24. Februar 2017 bereits eine Genehmigung für die Zuwegung zur Errichtung der Windindustrieanlage vor? Für den Umfang der am 24. Februar 2017 durchgeführten Arbeiten an der Zu - wegung für die Windenergieanlage waren keine Zulassungen erforderlich. 6. Mit welchem Anliegen wurde die Polizei den genannten Vorfall betreffend kontaktiert ? 7. Wie wurde auf die jeweiligen Anliegen reagiert? 8. Wie bewertet sie die Vorfälle, insbesondere die mutmaßlichen Hausfriedensbrüche , Sachbeschädigungen und das Abschleppen von privaten Fahrzeugen von Privatgrundstücken? 9. Gegen welche Vorgänge wurden Strafanzeigen gestellt? Es wird auf die Beantwortung der Fragen 1 bis 4 verwiesen. Untersteller Minister für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft