Landtag von Baden-Württemberg 16. Wahlperiode Drucksache 16 / 1766 12. 03. 2017 1Eingegangen: 12. 03. 2017 / Ausgegeben: 08. 05. 2017 K l e i n e A n f r a g e Ich frage die Landesregierung: 1. Welche Einrichtungen zur Unterbringung von Asylbewerbern und Flüchtlingen bestehen derzeit in welchen Kommunen im Hohenlohekreis/Schwäbisch Hall? 2. Wie haben sich deren Belegung und Kapazitäten seit Januar 2015 jeweils monatlich entwickelt? 3. Welche Kosten entstanden für welche Einrichtungen für Erwerb oder Renovierung der Immobilien? 4. Welche monatlichen Mietkosten entstanden und entstehen für welche Einrichtungen ? 5. In welcher Höhe fallen für welche Einrichtungen monatliche Kosten für Sicherheitsdienste an? 6. In welcher Höhe fallen für welche Einrichtungen welche sonstigen Kosten an? 7. Welche Stellen oder Verwaltungsebenen trugen oder tragen die jeweiligen Kosten? 8. Wie viele Personen befinden sich im Landkreis Hohenlohe derzeit in der Anschlussunterbringung ? Kleine Anfrage des Abg. Anton Baron AfD und Antwort des Ministeriums für Inneres, Digitalisierung und Migration Kosten und Belegung von Einrichtungen zur Unterbringung von Asylbewerbern und Flüchtlingen im Hohenlohekreis/Schwäbisch Hall Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 1766 2 9. Welche Kosten entstanden und entstehen hierfür? 10. Welche Stellen oder Verwaltungsebenen trugen oder tragen diese Kosten? 28. 02. 2017 Baron AfD B e g r ü n d u n g Es besteht öffentliches Interesse über die Zusammensetzung von Kosten für Asylbewerberunterkünfte und die Anschlussunterbringung im Hohenlohekreis/Schwäbisch Hall. A n t w o r t Mit Schreiben vom 6. April 2017 Nr. 7-0141.5/16/1766 beantwortet das Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Migration im Einvernehmen mit dem Minis - terium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau und dem Ministerium für Soziales und Integration die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung: Die angegebenen Daten zur vorläufigen Unterbringung wurden auf Anfrage der Landesregierung durch die Landkreise übermittelt. 1. Welche Einrichtungen zur Unterbringung von Asylbewerbern und Flüchtlingen bestehen derzeit in welchen Kommunen im Hohenlohekreis/Schwäbisch Hall? Zu 1.: Der Landkreis Hohenlohe unterhält derzeit in folgenden Kommunen folgende Anzahl an Gemeinschaftsunterkünften: .RPPXQH $Q]DKO *HPHLQVFKDIWV XQWHUNQIWH %UHW]IHOG '|U]EDFK )RUFKWHQEHUJ .UDXWKHLP .Q]HOVDX .XSIHU]HOO 0XOILQJHQ -DJVWEHUJ 1HXHQVWHLQ 1LHGHUQKDOO gKULQJHQ 3IHGHOEDFK 8QWHUVWHLQEDFK 6FK|QWDO :HVWHUQKDXVHQ :DOGHQEXUJ 6XPPH 3 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 1766 Der Hohenlohekreis hält keine Wohnungen vor und verfügt nicht über Ausweich - unterbringungen. Der Landkreis Schwäbisch Hall unterhält zum Stichtag 21. März 2017 in folgenden 20 Gemeinden Gemeinschaftsunterkünfte und Wohnungen für die vorläufige Unterbringung von Flüchtlingen: Zudem befinden sich in Gaildorf zwei Notunterkünfte des Landkreises, wovon aktuell noch eine belegt ist. 2. Wie haben sich deren Belegung und Kapazitäten seit Januar 2015 jeweils monatlich entwickelt? Zu 2.: Die monatliche Entwicklung der Gesamtkapazität und Belegung der Flüchtlingsunterkünfte im Landkreis Hohenlohe kann folgender Tabelle entnommen werden: .RPPXQH $Q]DKO *HPHLQVFKDIWV XQWHUNQIWH $Q]DKO :RKQXQJHQ %ODXIHOGHQ %UDXQVEDFK %KOHU]HOO &UDLOVKHLP *DLOGRUI *HUDEURQQ )LFKWHQDX )LFKWHQEHUJ )UDQNHQKDUGW ,OVKRIHQ .LUFKEHUJ DQ GHU -DJVW /DQJHQEXUJ 0LFKHOIHOG 2EHUVRQWKHLP 5RW DP 6HH 6DWWHOGRUI 6FKUR]EHUJ 6FKZlELVFK +DOO 6XO]EDFK /DXIHQ :ROSHUWVKDXVHQ 6XPPH Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 1766 4 Im Landkreis Schwäbisch Hall ändert sich die Belegung durch ständige Zu- und Abgänge täglich, sodass eine Aussage zur monatlichen Entwicklung über die letzten zwei Jahre schwierig ist. Auch die Kapazitäten werden ständig an den Bedarf angepasst. Derzeit wird die Belegung der Unterkünfte Zug um Zug auf die 7 m² Wohn- und Schlaffläche umgestellt. Es sind noch einige Unterkünfte im Bau. Einige Objekte wurden gekündigt bzw. es läuft der Mietvertrag aus. Im März 2016 hatte der Landkreis den Belegungshöchststand mit ca. 2.300 Flüchtlingen. Zurzeit bringt der Landkreis insgesamt 1.521 Personen vorläufig unter. Die Kapazität beträgt auf 7 m² gerechnet 1.500 Plätze. Zusätzlich stehen noch 155 Plätze in Hallen als Notunterkünfte zur Verfügung. Davon sind derzeit noch 35 Plätze belegt. 3. Welche Kosten entstanden für welche Einrichtungen für Erwerb oder Renovierung der Immobilie? Zu 3.: Im Landkreis Hohenlohe wurden die für die vorläufige Unterbringung genutzten Gebäude von Privatpersonen an den Landkreis verkauft, sodass Informationen zu den jeweiligen Vertragskonditionen dem Datenschutz unterliegen. Die Renovierungskosten verbucht der Landkreis im Bereich „Unterhalt Grundstücke und bauliche Anlagen“. Nicht sämtliche hier gebuchten Aufwendungen sind auch gebäudespezifisch zuordenbar. Der Landkreis hat in den Jahren 2015 bis 2017 1.405.324,60 Euro für die Renovierung von Einrichtungen der vorläufigen Unterbringung aufgewendet. Weitere 48.878,16 Euro hat der Landkreis für Renovierungen verausgabt, die nicht ge - bäudescharf zuordenbar sind. Es wird Bezug darauf genommen, dass die Verwaltungsvorschrift Produkt- und Kontenrahmen auf den kommunalen Produktplan BW verweist. Dieser sieht eine unterkunftsspezifische Verbuchung ausdrücklich nicht vor. Der Landkreis Schwäbisch Hall hatte 2015 laut eigenen Angaben liegenschafts - bezogene Aufwendungen in Höhe von 2.926.543 Euro. Liegenschaftsbezogene Aufwendungen für das Jahr 2016 konnten vom Landkreis noch nicht abschlie - ßend erhoben werden. 0RQDW *HVDPW NDSD]LWlW %HOHJXQJ *HVDPW NDSD]LWlW %HOHJXQJ *HVDPW NDSD]LWlW %HOHJXQJ -DQXDU )HEUXDU 0lU] $SULO 0DL -XQL -XOL $XJXVW 6HSWHPEHU 2NWREHU 1RYHPEHU 'H]HPEHU 5 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 1766 4. Welche monatlichen Mietkosten entstanden und entstehen für welche Einrichtungen ? Zu 4.: Im Rahmen der vorläufigen Unterbringung sind den Meldungen des Landkreises Hohenlohe und des Landkreises Schwäbisch Hall zufolge Mietkosten nach der jeweils ortsüblichen Vergleichsmiete, auf deren Basis die Mietverträge ausgehandelt wurden, entstanden. Im Landkreis Hohenlohe betragen die monatlichen Mietkosten für alle Unterkünfte derzeit ca. 124.000 Euro. Im Landkreis Schwäbisch Hall belaufen sich die monatlichen Mietkosten aktuell auf rd. 110.000 Euro. 5. In welcher Höhe fallen für welche Einrichtungen monatliche Kosten für Sicherheitsdienste an? Zu 5.: Der Einsatz von Sicherheitsdiensten richtet sich nach der jeweiligen Situation und der aktuellen Gefährdungslage. Eine objektbezogene Aufstellung erfolgt nicht. Im Landkreis Hohenlohe entstehen aktuell Kosten für den Sicherheitsdienst von monatlich insgesamt 32.400 Euro. Im Landkreis Schwäbisch Hall fielen für Sicherheitsdienste im Februar 2017 Kosten in Höhe von 44.360 Euro an. 6. In welcher Höhe fallen für welche Einrichtungen welche sonstigen Kosten an? 7. Welche Stellen oder Verwaltungsebenen trugen oder tragen die jeweiligen Kosten? Zu 6. und 7.: Zu den in den vorgenannten Ziffern abgefragten Kostenfaktoren können weitere Kosten beispielsweise durch die Verwaltung der Einrichtungen der vorläufigen Unterbringung und die Flüchtlingssozialarbeit entstehen. Die Kosten der vorläufigen Unterbringung werden von den Stadt- und Landkreisen verausgabt. Das Land erstattet den Stadt- und Landkreisen für im Rahmen der vorläufigen Unterbringung entstehende Ausgaben für jede aufgenommene und untergebrachte Person einmalig eine Pauschale. Gegenstand der Pauschalen sind die notwendigen Ausgaben für den personellen und sächlichen Verwaltungsaufwand zur Durchführung des Flüchtlingsaufnahmegesetzes (FlüAG), für die Flücht - lingssozialarbeit, für Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (Asylb LG) und dem Sozialgesetzbuch (SGB), für liegenschaftsbezogene Ausgaben sowie für Aufwendungen der Kommunen im Rahmen der Anschlussunterbringung. 8. Wie viele Personen befinden sich im Landkreis Hohenlohe derzeit in der Anschlussunterbringung ? Zu 8.: Im Landkreis Hohenlohe befinden sich derzeit 411 Personen in der Anschluss - unterbringung. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 1766 6 9. Welche Kosten entstanden und entstehen hierfür? 10. Welche Stellen oder Verwaltungsebenen trugen oder tragen diese Kosten? Zu 9. und 10.: Kosten, die den Gemeinden des Hohenlohekreises im Hinblick auf die Anschluss - unterbringung entstanden sind, können nicht mit vertretbarem Verwaltungsaufwand ermittelt werden. Deshalb wurde auf eine Erhebung verzichtet. Um die Kommunen bei der Integration der Flüchtlinge zu unterstützen, hat die Landesregierung vorgesehen, den Kommunen im Rahmen des Pakts für Integra - tion in den Jahren 2017 und 2018 jeweils 160 Millionen Euro zur Verfügung zu stellen. Von den jährlich 160 Millionen Euro sollen 90 Millionen Euro einem im Finanz - ausgleichsgesetz neu zu schaffenden Integrationslastenausgleich zugeführt und pauschal an die Kommunen verteilt werden. Weitere 70 Millionen Euro sollen für Integrationsförderprogramme der von der Integration betroffenen Ressorts eingesetzt werden. Das Land unterstützt die Gemeinden zudem bei der Neuschaffung von Wohnraum für Flüchtlinge in der Anschlussunterbringung mit dem Förderprogramm „Wohnraum für Flüchtlinge“. Im Jahr 2015 wurden für das Programm 30 Mio. Euro und im Jahr 2016 insgesamt 90 Mio. Euro zur Verfügung gestellt. Das Förderprogramm endet mit dem Inkrafttreten des neuen Förderprogramms „Wohnungsbau BW 2017“ – zum 3. April 2017. Den Gemeinden im Hohenlohekreis wurden im Rahmen des Förderprogramms „Wohnraum für Flüchtlinge“ Mittel in Höhe von insgesamt 149.772,47 Euro bewilligt . Für den im Rahmen der Anschlussunterbringung entstehenden Verwaltungsaufwand erhalten die Gemeinden von dem Stadt- oder Landkreis, in dem die zugeteilte Person vorläufig untergebracht war, einmalig einen Pauschalbetrag in Höhe von aktuell 141,17 Euro. Der Betrag erhöht sich jährlich um eineinhalb Prozent. Demnach wurden seit 2015 insgesamt folgende Beträge für die in die Anschluss - unterbringung zugeteilten Personen zur Verfügung gestellt: Sofern Flüchtlinge während der kommunalen Anschlussunterbringung Sozialleistungen beanspruchen (SGB II-, SGB XII-, AsylbLG-Leistungen), werden diese von dem jeweils für diesen Rechtskreis zuständigen Leistungsträger getragen. So wendete der Landkreis Hohenlohe im Rahmen der Leistungsgewährung nach dem AsylbLG für kommunal untergebrachte anspruchsberechtigte Flüchtlinge für die Jahre 2015 bis 2017 insgesamt 980.087,20 Euro auf. Von einer Abfrage über die entstandenen und entstehenden Kosten im Rahmen des SGB II oder SGB XII wurde aufgrund des unverhältnismäßigen Verwaltungsaufwands abgesehen. Strobl Minister für Inneres, Digitalisierung und Migration -DKU *HVDPW (XUR (XUR (XUR