Landtag von Baden-Württemberg 16. Wahlperiode Drucksache 16 / 1774 13. 03. 2017 1Eingegangen: 13. 03. 2017 / Ausgegeben: 08. 05. 2017 K l e i n e A n f r a g e Ich frage die Landesregierung: 1. Welche Bedeutung misst sie dem unter Denkmal stehenden Wasserturm auf dem Bahngelände in Crailsheim zu? 2. Wie beurteilt sie den Zustand dieses Denkmals? 3. Welche Maßnahmen sind zum Erhalt bzw. zur Renovierung des Wasserturms erforderlich? 4. Von welchen Kosten ist für eine umfassende Renovierung des Wasserturms auszugehen? 5. Wurde in der Vergangenheit dieses Denkmal aus Mitteln des Landes gefördert, wenn ja, wann und in welchem Umfang? 6. Ist sie bereit, dieses technische Denkmal aus Mitteln des Landes bei der dringenden Renovierung zu fördern, wenn ja, in welchem Umfang? 13. 03. 2017 Dr. Bullinger FDP/DVP Kleine Anfrage des Abg. Dr. Friedrich Bullinger FDP/DVP und Antwort des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Unterstützung der Renovierung des Wasserturms Crailsheim Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 1774 2 B e g r ü n d u n g 1976 ging in Crailsheim die mehr als 100 Jahre andauernde Ära der Dampfeisenbahn zu Ende. Der 1912 gebaute Wasserturm, der das von den Dampfloks benötigte Wasser, das aus der Jagst entnommen wurde, speicherte, wird seither nicht mehr gebraucht. Dieser Wasserturm stellt in Baden-Württemberg ein wertvolles technisches Denkmal dar und bedarf dringend einer Renovierung. A n t w o r t Mit Schreiben vom 5. April 2017 Nr. 2-255+.-Crailsheim/11 beantwortet das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau die Kleine Anfrage wie folgt: 1. Welche Bedeutung misst sie dem unter Denkmal stehenden Wasserturm auf dem Bahngelände in Crailsheim zu? Zu 1.: Der im Jahr 1912 erbaute ehemalige Wasserturm des Crailsheimer Bahnhofs ist ein Kulturdenkmal gemäß § 2 Denkmalschutzgesetz. Er besteht aus dem Kugelbehälter , der auf einem Kegelstumpf aus unverputztem Ziegelmauerwerk steht. Ein zylindrischer Muschelkalksockel, ein Portal mit Dreiecksgiebel, kleine segmentbogige Fenster und ein Konsolengesims gliedern den Kegelstumpf. Der Kugelbehälter aus genietetem Stahlblech besitzt am Äquator einen Umgang mit fahrbaren Leitern. Der Wasserturm überliefert den Typus der sog. Klönne-Behälter , die als spezifische Eisenbahnbehälter gelten: dieser durch die Dortmunder Stahlbaufirma A. Klönne um 1905 entwickelte Wasserbehälter brachte durch die Beseitigung der hohen Druckschwankungen im Versorgungsgebiet wichtigen technologischen Fortschritt. Die technikgeschichtliche Bedeutung des Objekts belegt das öffentliche Interesse an seiner Erhaltung aus wissenschaftlichen und künstlerischen (baugeschichtlichen) Gründen. Der Wasserturm zählt zu den identitätsstiftenden Kulturdenkmalen der Stadt Crailsheim. 2. Wie beurteilt sie den Zustand dieses Denkmals? Zu 2.: Der Wasserturm weist im Bereich des metallenen Kugelbehälters erhebliche Feuchteschäden auf. Ursache sind wohl Öffnungen und undichte Stellen, durch die Wasser eindringen und im gemauerten Schaft nach unten laufen kann. Weitere Schäden sind am Ziergesims des aus Ziegelmauerwerk aufgeführten Kegelstumpfes und am Dreiecksgiebel des Portals festzustellen. 3. Welche Maßnahmen sind zum Erhalt bzw. zur Renovierung des Wasserturms anzugehen? Zu 3.: Für die nachhaltige Erhaltung des Wasserturms sind Sicherungs- und Instandsetzungsarbeiten dringend erforderlich. Die Stadt Crailsheim – obwohl nicht Eigen - tümerin – hat in Absprache mit der Landesdenkmalpflege eine Schadens-, Maßnahmen - und Kostenanalyse einerseits für die Steinarbeiten am Ziegelmauerwerk und den Gliederungselementen aus Muschelkalk sowie andrerseits für die Metallarbeiten am Wasserbehälter in Auftrag gegeben. Die Untersuchungen sollen als Grundlage für ein Instandsetzungskonzept dienen. 3 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 1774 4. Von welchen Kosten ist für eine umfassende Renovierung des Wasserturms auszugehen? Zu 4.: Konkrete Kosten sind derzeit nicht bekannt. 5. Wurde in der Vergangenheit dieses Denkmal aus Mitteln des Landes gefördert, wenn ja, wann und in welchem Umfang? Zu 5.: In den letzten 15 Jahren wurden keine Zuwendungen bewilligt. 6. Ist sie bereit, dieses technische Denkmal aus Mitteln des Landes bei der dringenden Renovierung zu fördern, wenn ja, in welchem Umfang? Zu 6.: Eine Förderung des technischen Denkmals ist grundsätzlich im Rahmen des Denk - malförderprogramms möglich. Nach Vorliegen des Instandsetzungskonzeptes kann über das weitere Vorgehen entschieden sowie der Eigentümer über die Fördermöglichkeiten beraten werden. Dr. Hoffmeister-Kraut Ministerin für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau