Landtag von Baden-Württemberg 16. Wahlperiode Drucksache 16 / 1785 15. 03. 2017 1Eingegangen: 15. 03. 2017 / Ausgegeben: 05. 05. 2017 K l e i n e A n f r a g e Ich frage die Landesregierung: 1. Was versteht sie unter dem Begriff Massentierhaltung? 2. Gibt es für diesen Terminus eine wissenschaftliche Definition? 3. Bei welchen Tierzahlen beginnt ihrer Meinung nach Massentierhaltung (aufgegliedert nach Tierarten)? 4. Trifft es zu, dass sowohl in der Rinder- als auch in der Schweinehaltung eine tiergerechte Haltung auch in größeren Beständen heute Stand der Technik ist? 5. Wie ist in diesem Zusammenhang die Haltung von Honigbienen im engsten Raum zu beurteilen? 6. Treffen Presseberichte zu, die schildern, dass sie beabsichtigt, die Haltung von Bienen aufgrund des Verdachts der Massentierhaltung zu verbieten? 7. Treffen weiter Presseberichte zu, nach denen sie den Erlass einer Verordnung zum Verbot der Massenbienenhaltung zum 1. April dieses Jahres plant? 20. 03. 2017 Dr. Bullinger FDP/DVP Kleine Anfrage des Abg. Dr. Friedrich Bullinger FDP/DVP und Antwort des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Definition des Begriffs Massentierhaltung Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 1785 2 B e g r ü n d u n g In der Öffentlichkeit, in der Nicht-Fachpresse sowie durch militante Tierschützer wird der Begriff „Massentierhaltung“ häufig verwendet. Dies geschieht vermutlich ohne wissenschaftlichen Hintergrund und klarer Definition dieses Terminus. Dass eine tiergerechte Haltung auch in größeren Beständen, wie z. B. in der Milchviehhaltung, häufig tiergerechter in modernen Offenställen erfolgt, als z. B. in althergebrachten Anbindeställen, gilt es klarzustellen. Wenn lediglich die Bestandsgröße für die Verwendung des Begriffs ausschlag - gebend wäre, müsste die Bienenhaltung, die auf engstem Raum Zehntausende von Einzeltieren in kleinen Bienenstöcken beherbergt, als Massentierhaltung im Sinne ideologischer sog. ökologisch orientierter Tierschützer verboten werden. Auch gilt es abzuklären, ob die Landesregierung ein Verbot zum 1. April beabsichtigt. Eine wissenschaftliche Definition des Begriffs „Massentierhaltung“ scheint dringend erforderlich zu sein. A n t w o r t Mit Schreiben vom 31. März 2017 Nr. Z(26)-0141.5/129F beantwortet das Minis - terium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz die Kleine Anfrage wie folgt: Ich frage die Landesregierung: 1. Was versteht sie unter dem Begriff Massentierhaltung? 2. Gibt es für diesen Terminus eine wissenschaftliche Definition? Zu 1. und 2.: Eine wissenschaftliche Definition des Begriffes, die auch entsprechend anerkannt ist, gibt es nicht. Der Duden definiert den Begriff Massentierhaltung (Substantiv, feminin) als „technisierte Tierhaltung in Großbetrieben zur Gewinnung möglichst vieler tierischer Produkte“. Wikipedia oder Google-Abfragen verweisen auf Begriffserklärungen , die jedoch in erster Linie die Verwendung des Begriffs im Sprachgebrauch aufgreifen. Vor diesem Hintergrund verwendet deshalb die Landesregierung diesen Begriff nicht in ihrem aktiven Sprachgebrauch. Die Tierhaltung in Baden-Württemberg wird als bäuerlich geprägte Tierhaltung beschrieben. 3. Bei welchen Tierzahlen beginnt ihrer Meinung nach Massentierhaltung (aufgegliedert nach Tierarten)? Zu 3.: Siehe Antwort zu Frage 1. und 2. 3 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 1785 4. Trifft es zu, dass sowohl in der Rinder- als auch in der Schweinehaltung eine tiergerechte Haltung auch in größeren Beständen heute Stand der Technik ist? Zu 4.: Eine tiergerechte Haltung hängt neben der Ausgestaltung der Stallungen, der Gestaltung und Steuerung des Stallklimas in besonderer Weise von der Betreuung durch qualifizierte, bestens ausgebildete Tierhalterinnen und Tierhalter ab. Deren geschultes Auge und deren Fürsorge garantieren eine ausgewogene Fütterung, Betreuung und eine aufmerksame Tierbeobachtung. Die Bestandsgröße hat deshalb keinen direkten Einfluss. 5. Wie ist in diesem Zusammenhang die Haltung von Honigbienen im engsten Raum zu beurteilen? Zu 5.: Bienen leben naturgemäß, wie im übrigen auch Ameisen oder schwarmbildende Fische (wie z. B. der Felchen) in größeren Völkern auf engem Raum zusammen. Dabei sind sie hervorragend organisiert und gerade durch diese Lebensweise besonders effizient. Dem Beispiel von Bienen und Fischen folgend spielt etwa bei technischen Entwicklungen in der Industrie das Thema „Schwarmintelligenz“ eine wichtige Rolle. 6. Treffen Presseberichte zu, die schildern, dass sie beabsichtigt, die Haltung von Bienen aufgrund des Verdachts der Massentierhaltung zu verbieten? Zu 6.: Derartige Presseberichte liegen der Landesregierung nicht vor. 7. Treffen weiter Presseberichte zu, nach denen sie den Erlass einer Verordnung zum Verbot der Massentierhaltung zum 1. April dieses Jahres plant? Zu 7.: Bedauerlicherweise hat die Beantwortung dieser Kleinen Anfrage die zuständigen Spezialisten so stark beschäftigt, dass die weiteren Überlegungen voraussichtlich nicht vor dem 1. April 2018 zu einem Abschluß geführt werden können. Hauk Minister für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz