Landtag von Baden-Württemberg 16. Wahlperiode Drucksache 16 / 1786 16. 03. 2017 1Eingegangen: 16. 03. 2017 / Ausgegeben: 09. 05. 2017 K l e i n e A n f r a g e Ich frage die Landesregierung: 1. Wie ist das Steueraufkommen der Firma Amazon und ihrer Tochterunternehmen an ihren Standorten in Baden-Württemberg im Vergleich zu Unternehmen vergleichbarer Größe (Umsatz, Mitarbeiterzahlen) (aufgeschlüsselt nach absolutem Steueraufkommen sowie Steueraufkommen pro sozialversicherungspflichtigem Arbeitsplatz)? 2. In welchem Verhältnis steht der Verbrauch an Gewerbeflächen der einzelnen Standorte der Firma Amazon und ihrer Tochterfirmen in Baden-Württemberg zum Flächenverbrauch von Unternehmen mit vergleichbaren Umsätzen? 3. Wie viele Langzeitarbeitslose konnten durch den Aufbau von Standorten der Firma Amazon sowie ihrer Tochtergesellschaften in dauerhafte, sozialversicherungspflichtige Beschäftigung gebracht werden – aufgeschlüsselt nach den jeweiligen Standorten? 4. Wie hoch ist das jeweilige Gewerbesteueraufkommen der Firma Amazon und ihrer Tochterfirmen an den einzelnen Standorten? 15. 03. 2017 Dr. Rülke FDP/DVP Kleine Anfrage des Abg. Dr. Hans-Ulrich Rülke FDP/DVP und Antwort des Ministeriums für Finanzen Amazon-Standorte in Baden-Württemberg Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 1786 2 A n t w o r t Mit Schreiben vom 7. April 2017 Nr. 3-S013.0/180 beantwortet das Ministerium für Finanzen im Einvernehmen mit dem Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau die Kleine Anfrage wie folgt: 1. Wie ist das Steueraufkommen der Firma Amazon und ihrer Tochterunternehmen an ihren Standorten in Baden-Württemberg im Vergleich zu Unternehmen vergleichbarer Größe (Umsatz, Mitarbeiterzahlen) (aufgeschlüsselt nach absolutem Steueraufkommen sowie Steueraufkommen pro sozialversicherungspflichtigem Arbeitsplatz)? Zu 1.: Eine Beantwortung der Frage ist aufgrund des Steuergeheimnisses nicht möglich. Das Steuergeheimnis erstreckt sich auf die gesamten persönlichen, wirtschaftlichen , rechtlichen, öffentlichen und privaten Verhältnisse einer natürlichen oder juristischen Person. Eine Offenbarung der dem Steuergeheimnis unterliegenden Verhältnisse ist ge - mäß § 30 Abs. 4 Nr. 5 Abgabenordnung zulässig, soweit für sie ein zwingendes öffentliches Interesse besteht. Eine Begriffsbestimmung für das zwingende öffentliche Interesse ist in der Abgabenordnung nicht enthalten. Es kann nach der Rechtsprechung angenommen werden, wenn im Fall des Unterbleibens der Auskunft die Gefahr besteht, dass schwere Nachteile für das allgemeine Wohl des Bundes, eines Landes oder einer anderen öffentlich-rechtlichen Körperschaft eintreten . Eine Offenbarung kommt daher nur in Betracht, wenn es sich um den Schutz von gegenüber dem Steuergeheimnis als höherwertig anzusehenden Rechts - gütern handelt. § 30 Abs. 4 Nr. 5 Abgabenordnung enthält eine beispielhafte Aufzählung für Fälle, in denen ein zwingendes öffentliches Interesse zu bejahen ist. Aus der Gewichtigkeit der aufgezählten Beispielsfälle (Verfolgung von Verbrechen und vorsätzlichen schweren Vergehen gegen Leib und Leben, Verfolgung schwerer Wirtschaftsstraftaten und Erforderlichkeit der Offenbarung zur Richtigstellung in der Öffentlichkeit verbreiteter unwahrer Tatsachen, die geeignet sind, das Vertrauen in die Verwaltung erheblich zu erschüttern) folgt, dass über sie hinaus nur in Ausnahmefällen von ähnlichem Gewicht ein zwingendes öffentliches Interesse angenommen werden darf. 2. In welchem Verhältnis steht der Verbrauch an Gewerbeflächen der einzelnen Standorte der Firma Amazon und ihrer Tochterfirmen in Baden-Württemberg zum Flächenverbrauch von Unternehmen mit vergleichbaren Umsätzen? Zu 2.: Die für die Beantwortung der Frage 2 erforderlichen Daten zu Gewerbeflächen werden vom Statistischen Landesamt in dieser Form nicht erhoben und stehen der Landesregierung deshalb nicht zur Verfügung. 3. Wie viele Langzeitarbeitslose konnten durch den Aufbau von Standorten der Firma Amazon sowie ihrer Tochtergesellschaften in dauerhafte, sozialversicherungspflichtige Beschäftigung gebracht werden – aufgeschlüsselt nach den jeweiligen Standorten? Zu 3.: Erkenntnisse über Erwerbsbiografien von Langzeitarbeitslosen auf Ebene ein - zelner Unternehmen und deren Tochtergesellschaften liegen der Landesregierung nicht vor. 3 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 1786 4. Wie hoch ist das jeweilige Gewerbesteueraufkommen der Firma Amazon und ihrer Tochterfirmen an den einzelnen Standorten? Zu 4.: Die aus dem Gewerbesteuermessbescheid unter Anwendung des Hebesatzes ermittelte Gewerbesteuer wird nicht vom Finanzamt, sondern von der jeweiligen hebeberechtigten Gemeinde festgesetzt und erhoben. Die Gemeinde unterliegt als Gewerbesteuerbehörde ebenfalls den oben genannten Grundsätzen des Steuergeheimnisses . In Vertretung Dr. Splett Staatssekretärin