Landtag von Baden-Württemberg 16. Wahlperiode Drucksache 16 / 1790 16. 03. 2017 1Eingegangen: 16. 03. 2017 / Ausgegeben: 17. 05. 2017 K l e i n e A n f r a g e Ich frage die Landesregierung: 1. Hat sie Kenntnis davon, dass auch in Baden-Württemberg Polizeigewerkschafter von Steuergeldern finanziert werden? 2. Seit wann hat sie Kenntnis, dass auch in Baden-Württemberg Polizeigewerkschafter von Steuergeldern finanziert werden? 3. Welche Zahlungen wurden bei welchen Fällen in welchen Jahren getätigt? 4. Sieht sie eine Möglichkeit der Rückforderung der Gelder? 07. 03. 2017 Sänze AfD B e g r ü n d u n g In Nordrhein-Westfalen wurden Fälle bekannt, bei denen Polizeigewerkschafter aus Steuermitteln finanziert wurden. Kleine Anfrage des Abg. Emil Sänze AfD und Antwort des Ministeriums für Inneres, Digitalisierung und Migration Polizeigewerkschaft Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 1790 2 A n t w o r t Mit Schreiben vom 12. April 2017 Nr. 3-0307/282- beantwortet das Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Migration die Kleine Anfrage wie folgt: 1. Hat sie Kenntnis davon, dass auch in Baden-Württemberg Polizeigewerkschafter von Steuergeldern finanziert werden? Zu 1.: Nein. Soweit Beamtinnen oder Beamte oder Beschäftigte ganz oder teilweise unter Fortzahlung ihrer Bezüge oder ihres Entgelts von ihrer dienstlichen Tätigkeit freigestellt wurden, erfolgt dies ausschließlich mit Blick auf deren Mitgliedschaft in einer Personal- oder Interessenvertretung (z. B. als Mitglied des Personalrats) entsprechend den einschlägigen gesetzlichen Vorschriften. Die freigestellten Personen befinden sich ungeachtet der durch die Freistellung bewirkten Befreiung von ihrer dienstlichen Tätigkeit weiterhin im Landesdienst bzw. behalten ihre arbeitsvertragliche Stellung als Beschäftigte des Landes. Auf die Freistellung besteht ein Anspruch. Übt eine entsprechende Person daneben eine gewerkschaftliche Funktion oder Tätigkeit aus, ist dies für die Freistellung ohne Bedeutung. 2. Seit wann hat sie Kenntnis, dass auch in Baden-Württemberg Polizeigewerkschafter von Steuergeldern finanziert werden? 3. Welche Zahlungen wurden bei welchen Fällen in welchen Jahren getätigt? 4. Sieht sie eine Möglichkeit der Rückforderung der Gelder? Zu 2. bis 4.: Auf die Antwort zu Frage 1 wird verwiesen. Strobl Minister für Inneres, Digitalisierung und Migration