Landtag von Baden-Württemberg 16. Wahlperiode Drucksache 16 / 180 22. 06. 2016 1Eingegangen: 22. 06. 2016 / Ausgegeben: 22. 07. 2016 K l e i n e A n f r a g e Ich frage die Landesregierung: 1. Liegen ihr Erkenntnisse über Spione unter Asylbewerbern, anerkannten Asylbewerbern und Flüchtlingen vor? 2. Wenn ja, wie hoch ist das (geschätzte) Personenpotenzial an Spionen unter den genannten Gruppen? 3. Welche konkreten Ziele verfolgen die Spione nach ihrer Kenntnis? 4. Welche Gegenmaßnahmen werden ihrerseits ergriffen? 5. Aus welchen Staaten kommen die Spione? 22. 06. 2016 Berg AfD Kleine Anfrage des Abg. Lars Patrick Berg AfD und Antwort des Ministeriums für Inneres, Digitalisierung und Migration Spione unter Asylbewerbern und Flüchtlingen Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 180 2 B e g r ü n d u n g Thüringens Verfassungsschutzchef Stephan Kramer vertritt die Auffassung − dies berichtet der Südkurier vom 21. Juni 2016 auf Seite 4 − dass sich unter den Flüchtlingen Spione befinden würden. Kramer verweist darauf, dass die Spionagetätigkeiten fremder Staaten nicht zu vernachlässigen seien. Diese Kleine Anfrage soll den Umfang des Problems in Baden-Württemberg offenlegen. A n t w o r t Mit Schreiben vom 15. Juli 2016 Nr. 4-1084/91 beantwortet das Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Migration die Kleine Anfrage wie folgt: 1. Liegen ihr Erkenntnisse über Spione unter Asylbewerbern, anerkannten Asylbewerbern und Flüchtlingen vor? 2. Wenn ja, wie hoch ist das (geschätzte) Personenpotenzial an Spionen unter den genannten Gruppen? Zu 1. und 2.: Gelegentlich fallen beim Landesamt für Verfassungsschutz (LfV) Hinweise oder Anhaltspunkte dahingehend an, dass sich unter Asylbewerbern, anerkannten Asyl - bewerbern und Flüchtlingen auch Personen befinden sollen, die mit ausländischen Nachrichtendiensten in Verbindung gebracht werden. Die Zahl der in Bearbeitung befindlichen Verdachtshinweise aus dieser Zielgruppe bewegt sich in Baden- Württemberg im einstelligen Bereich. Bisherige Ermittlungen der Spionage - abwehr führten jedoch in keinem Fall zu Anhaltspunkten, die eine Weitergabe an die Strafverfolgungsbehörden gerechtfertigt hätten. Auch war die baden-württembergische Polizei weder im Jahr 2015 noch bisher im Jahr 2016 mit Ermittlungen zu den für Spionage einschlägigen Strafvorschriften des Ersten und Zweiten Abschnittes des Besonderen Teils des Strafgesetzbuches (Friedensverrat, Hochverrat und Gefährdung des demokratischen Rechtsstaates; Landesverrat und Gefährdung der äußeren Sicherheit) betraut. 3. Welche konkreten Ziele verfolgen die Spione nach ihrer Kenntnis? Zu 3.: Nachrichtendienste fremder Staaten versuchen, sensible bzw. geheimhaltungs - bedürftige wirtschaftliche, politische und militärische Informationen zu erlangen, um damit ihren Herkunftsländern Vorteile zu verschaffen. Im Fokus fremder Nachrichtendienste steht neben diesen allgemeinen Zielen konkret insbesondere die Überwachung hier lebender (ehemaliger) Landsleute. 4. Welche Gegenmaßnahmen werden ihrerseits ergriffen? Zu 4.: Die Sicherheitsbehörden im Land ermitteln in konkreten Fällen und sensibilisieren die Öffentlichkeit. Daneben erfolgt eine zielgerichtete Information öffent - licher Stellen in der Flüchtlingshilfe. Im März 2016 hat das LfV hierzu die Broschüre „Extremismus erkennen. Handreichung für Betreiber von Flüchtlings - unter künften“ veröffentlicht. Die Publikation, die auf der Homepage des LfV (www.verfassungsschutz-bw.de) zum Download bereitsteht, informiert auch über Aktivitäten von Angehörigen fremder Dienste im Umfeld der Unterkünfte. 3 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 180 Konkrete Verdachts- oder Prüffälle werden in Baden-Württemberg durch das Landeskriminalamt Baden-Württemberg (LKA) zentral bearbeitet. Im Einzelfall werden weitere Landes- oder Bundesbehörden zur Klärung des Sachverhalts oder der Personalien beteiligt. Strafanzeigen werden grundsätzlich dem Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof in Karlsruhe übersandt (vgl. §§ 142 a Abs. 1 i. V. m. 120 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 Gerichtsverfassungsgesetz). Zudem tauschen die Nachrichtendienste und die Polizei des Bundes und der Länder aktuelle Erkenntnisse innerhalb des Gemeinsamen Extremismus- und Terrorismusabwehrzentrums Spionage aus. In Baden-Württemberg besteht seit dem Jahr 2013 ferner die Gemeinsame Informations- und Analysestelle Spionage, in der sich das LfV und das LKA im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten regelmäßig informieren. 5. Aus welchen Staaten kommen die Spione? Zu 5.: Das Hinweisaufkommen konzentriert sich im Wesentlichen auf Personen aus dem Nahen und Mittleren Osten, in Einzelfällen sind auch Staatsangehörige fernöst - licher Staaten betroffen. Strobl Minister für Inneres, Digitalisierung und Migration