Landtag von Baden-Württemberg 16. Wahlperiode Drucksache 16 / 1816 20. 03. 2017 1Eingegangen: 20. 03. 2017 / Ausgegeben: 17. 05. 2017 K l e i n e A n f r a g e Ich frage die Landesregierung: 1. Welche aktuellen Erkenntnisse hat sie über die Bewertung des projektierten Windenergiestandorts „Gütschkopf“ auf der Gemarkung Oberwolfach im Ortenaukreis hinsichtlich des Balz-, Brut- und Aufzuchtverhaltens des Auerwilds durch die Forstliche Versuchs- und Forschungsanstalt Baden-Württemberg? 2. Inwiefern steht diese Bewertung aus ihrer Sicht einer Windenergienutzung innerhalb des betroffenen Gebiets entgegen oder nicht entgegen? 3. Wie bewertet sie die Auffassung des Bundes für Umwelt- und Naturschutz sowie des baden-württembergischen Landesverbandes des Naturschutzbundes Deutschland, wonach an diesem Standort keine artenschutzrechtliche Ausnahme möglich ist? 4. Welche konkreten Umstände könnten vor Ort als „zwingende Gründe des überwiegenden öffentlichen Interesses“ angeführt werden, um die auerwildrelevanten Flächen dennoch einer Windenergienutzung zuzuführen? 5. Wird sie die in diesem Zusammenhang noch ausstehende Entscheidung der höheren Naturschutzbehörde abermals überprüfen? 6. Welche Erkenntnisse der Forstlichen Versuchs- und Forschungsanstalt Baden- Württemberg liegen ihr aus den vergangenen fünf Jahren zur Auerwildrelevanz des projektierten Windenergiestandorts „Nillkopf“ bei Fischerbach vor (gegebenenfalls tabellarische Auflistung von Sichtungen und Nachweisen)? Kleine Anfrage des Abg. Andreas Glück FDP/DVP und Antwort des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Schutz des Auerwildes im Ortenaukreis Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 1816 2 7. Welche Erkenntnisse der Forstlichen Versuchs- und Forschungsanstalt Baden- Württemberg liegen ihr aus den vergangenen fünf Jahren zur Auerwildrelevanz des projektierten Windenergiestandortes „Prechtaler Schanze“ bei Gutach vor (gegebenenfalls tabellarische Auflistung von Sichtungen und Nachweisen)? 8. Wie bewertet sie es, dass die Zuwegung zum projektierten Windenergie - standort „Hohenlochen“ bei Hausach ein Auerwildschutzgebiet durchkreuzt? 9. Inwiefern ist für die unter Frage 8 genannte Zuwegung vorab eine Genehmigung vorzulegen? 20. 03. 2017 Glück FDP/DVP A n t w o r t Mit Schreiben vom 11. April 2017 Nr. Z(51)-0141.5/130F beantwortet das Minis - terium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz im Einvernehmen mit dem Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft die Kleine Anfrage wie folgt: Ich frage die Landesregierung: 1. Welche aktuellen Erkenntnisse hat sie über die Bewertung des projektierten Windenergiestandortes „Gütschkopf“ auf der Gemarkung Oberwolfach im Ortenaukreis hinsichtlich des Balz-, Brut- und Aufzuchtverhaltens des Auerwilds durch die Forstliche Versuchs- und Forschungsanstalt Baden-Württemberg? Zu 1.: Die drei am Gütschkopf beantragten Windenergieanlagen liegen innerhalb des aktuellen Verbreitungsgebietes des Auerwilds (Stand 2013) und innerhalb des Vogel schutzgebietes. Die Untersuchungsfläche gilt seit 1988 als durchgehend von Auerhühnern besiedelt. In einem 500 m-Radius um die drei Windenergieanlagen sind seit dem Jahr 2000 13 Auerhuhn-Nachweise registriert worden (ausgenommen die Reproduktionsnachweise vom 23. Juni 2016, siehe unten). Im Zuge der speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung, durchgeführt vom Planungsbüro Bioplan Bühl, konnte bis Juni 2016 im Untersuchungsgebiet keine Balz, Brut oder Küken-Aufzucht nachgewiesen werden. Auch andere direkte oder indirekte Nachweise wurden nicht erbracht. Die angewandte Untersuchungs - methodik war im Vorfeld mit der Forstlichen Versuchs- und Forschungsanstalt Baden-Württemberg (FVA) abgestimmt worden. Am 23. Juni 2016 wurden jedoch insgesamt sechs Auerhuhn-Nachweise, darunter ein Reproduktionsnachweis in Form von Küken-Losung, vom Gutachter Dr. S. sowie Mitarbeitern des Regierungspräsidiums Freiburg und der FVA gefunden. Dieser Reproduktionsnachweis führt zu einer Neubewertung des Gebietes. Es wurde nachgewiesen, dass die auerhuhnrelevanten Flächen am Gütschkopf auch zur Aufzucht von Küken genutzt werden. Dies hat zur Folge, dass der Bereich innerhalb eines 1 km-Radius um den Fundort als BBA-Gebiet (Balz-, Brut-, Aufzuchtgebiet ) eingestuft wird. Aus fachlicher Sicht liegen damit alle drei geplanten Windenergieanlagen innerhalb eines Balz-, Brut-/Aufzucht-Gebiets. Somit wird der Bereich auf der Grundlage der von der FVA entwickelten Standards der Windkraftkategorie 1 „Ausschluss“ neu zugeordnet. 3 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 1816 2. Inwiefern steht diese Bewertung aus ihrer Sicht einer Windenergienutzung innerhalb des betroffenen Gebiets entgegen oder nicht entgegen? Zu 2.: Die FVA bewertet den Standort Gütschkopf aufgrund der neuen Erkenntnisse als Reproduktionsbereich und hat eine entsprechend ablehnende Stellungnahme gegenüber der Genehmigungsbehörde abgegeben. Die Genehmigungsbehörde hat die Stellungnahme bei ihrer Entscheidung zu berücksichtigen. 3. Wie bewertet sie die Auffassung des Bundes für Umwelt- und Naturschutz sowie des baden-württembergischen Landesverbandes des Naturschutzbundes Deutschland, wonach an diesem Standort keine artenschutzrechtliche Aus - nahme möglich ist? Zu 3.: Im vorliegenden Fall wird durch den Betrieb einer Windkraftanlage ein artenschutzrechtlicher Verbotstatbestand nach § 44 Abs. 1 BNatSchG erfüllt. Eine arten - schutzrechtliche Ausnahme nach § 45 Abs. 7 BNatSchG kommt wegen des sehr schlechten Erhaltungszustandes der Art im Schwarzwald nicht in Betracht. 4. Welche konkreten Umstände könnten vor Ort als „zwingende Gründe des überwiegenden öffentlichen Interesses“ angeführt werden, um die auerwildrelevanten Flächen dennoch einer Windenergienutzung zuzuführen? Zu 4.: Da nach Auffassung der höheren Naturschutzbehörde wegen des sehr schlechten Erhaltungszustandes der Art eine artenschutzrechtliche Ausnahme nicht möglich ist, kommt es auf die Frage ob „zwingende Gründe des überwiegenden öffent - lichen Interesses“ vorliegen, nicht an. 5. Wird sie die in diesem Zusammenhang noch ausstehende Entscheidung der höheren Naturschutzbehörde abermals überprüfen? Zu 5.: Die aktuelle Stellungnahme der FVA wurde durch das Regierungspräsidium Freiburg sorgfältig geprüft. Nach Ansicht des Regierungspräsidiums stützen die vorgetragenen Erkenntnisse die Annahme, dass im Bereich der geplanten Windenergieanlage (WEA) ein Reproduktionsbereich des Auerhuhns vorliegt. Gemäß den Planungshinweisen der FVA ist die Fläche damit als Ausschlussgebiet für Windenergieplanungen zu betrachten. Maßgeblich für diese Einschätzung ist neben den Nachweisen vom 23. Juni 2016 die im Vergleich zu früheren Ausführungen deutlich aktualisierte und präzisierte Datengrundlage. Die Funde vom Juni 2016 lassen die bisherigen Erkenntnisse daher in der Gesamtschau in einem neuen Lichte erscheinen, sodass die Bewertung der FVA schlüssig erscheint. Die bisherige Bewertung des Regierungspräsidiums Freiburg wird daher nicht mehr aufrechterhalten . Es ist auch aus Sicht des Regierungspräsidiums von einem Reproduktions - bereich auszugehen. 6. Welche Erkenntnisse der Forstlichen Versuchs- und Forschungsanstalt Baden- Württemberg liegen ihr aus den vergangenen fünf Jahren zur Auerwildrelevanz des projektierten Windenergiestandortes „Nillkopf“ bei Fischerbach vor (gegebenenfalls tabellarische Auflistung von Sichtungen und Nachweisen)? Zu 6.: Folgende Nachweise aus dem 1.000-m-Radius um die projektierten Windenergieanlagen am Nillkopf sind bei der FVA seit 2002 eingegangen: Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 1816 4 7. Welche Erkenntnisse der Forstlichen Versuchs- und Forschungsanstalt Baden- Württemberg liegen ihr aus den vergangenen fünf Jahren zur Auerwildrelevanz des projektierten Windenergiestandortes „Prechtaler Schanze“ bei Gutach vor (gegebenenfalls tabellarische Auflistung von Sichtungen und Nachweisen)? Zu 7.: Folgende Nachweise aus dem 1.000-m-Radius um die bereits gebauten Windenergieanlagen an der Prechtaler Schanze (Windpark 1 und 2) sind bei der FVA eingegangen : 8. Wie bewertet sie es, dass die Zuwegung zum projektierten Windenergiestandort „Hohenlochen“ bei Hausach ein Auerwildschutzgebiet durchkreuzt? Zu 8.: Da für die Zuwegung zum Windenergiestandort „Hohenlochen“ bei Hausach noch keine detaillierte Streckenführung vorliegt, ist derzeit noch keine abschließende Bewertung der Zuwegung hinsichtlich des Auerhuhnschutzes möglich. 9. Inwiefern ist für die unter Frage 8 genannte Zuwegung vorab eine Genehmigung vorzulegen? Zu 9.: Die Frage kann erst beantwortet werden, wenn die genaue Streckenführung bekannt ist. Hauk Minister für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz $XHUKXKQQDFKZHLVH P 5DGLXV 6WDQGRUW 1LOONRSI -DKU %HZHUWXQJ 1DFKZHLV $Q]DKO $UW $OWHU *HVFKOHFKW SRVLWLY ZDKUVFKHLQOLFK 6LFKWXQJ 'LUHNWEHREDFKWXQJ $GXOW PlQQOLFK SRVLWLY ZDKUVFKHLQOLFK 6LFKWXQJ 'LUHNWEHREDFKWXQJ XQEHNDQQW PlQQOLFK SRVLWLY ZDKUVFKHLQOLFK 6LFKWXQJ 'LUHNWEHREDFKWXQJ XQEHNDQQW ZHLEOLFK SRVLWLY ZDKUVFKHLQOLFK 6LFKWXQJ 'LUHNWEHREDFKWXQJ XQEHNDQQW ZHLEOLFK SRVLWLY ZDKUVFKHLQOLFK 6LFKWXQJ 'LUHNWEHREDFKWXQJ $GXOW ZHLEOLFK SRVLWLY ZDKUVFKHLQOLFK 6LFKWXQJ 'LUHNWEHREDFKWXQJ $GXOW ZHLEOLFK SRVLWLY ZDKUVFKHLQOLFK 6LFKWXQJ 'LUHNWEHREDFKWXQJ $GXOW PlQQOLFK SRVLWLY ZDKUVFKHLQOLFK 6LFKWXQJ 'LUHNWEHREDFKWXQJ $GXOW PlQQOLFK SRVLWLY VLFKHU )HGHUQ $GXOW ZHLEOLFK $XHUKXKQQDFKZHLVH P 5DGLXV 6WDQGRUW 3UHFKWDOHU 6FKDQ]H , ,, -DKU %HZHUWXQJ 1DFKZHLV $Q]DKO $UW $OWHU *HVFKOHFKW SRVLWLY ZDKUVFKHLQOLFK 6LFKWXQJ 'LUHNWEHREDFKWXQJ $GXOW PlQQOLFK SRVLWLY ZDKUVFKHLQOLFK 6LFKWXQJ 'LUHNWEHREDFKWXQJ $GXOW PlQQOLFK SRVLWLY ZDKUVFKHLQOLFK 6LFKWXQJ 'LUHNWEHREDFKWXQJ XQEHNDQQW PlQQOLFK SRVLWLY ZDKUVFKHLQOLFK 6FKODIEDXP XQEHNDQQW PlQQOLFK SRVLWLY ZDKUVFKHLQOLFK 6LFKWXQJ 'LUHNWEHREDFKWXQJ $GXOW PlQQOLFK SRVLWLY ZDKUVFKHLQOLFK 6LFKWXQJ 'LUHNWEHREDFKWXQJ $GXOW ZHLEOLFK SRVLWLY ZDKUVFKHLQOLFK 6LFKWXQJ 'LUHNWEHREDFKWXQJ $GXOW PlQQOLFK