Landtag von Baden-Württemberg 16. Wahlperiode Drucksache 16 / 182 22. 06. 2016 1Eingegangen: 22. 06. 2016 / Ausgegeben: 20. 07. 2016 K l e i n e A n f r a g e Ich frage die Landesregierung: 1. Wie war die Entwicklung des Selbstversorgungsgrads bei Bienenhonig nach ihrer Kenntnis in Deutschland und in Baden-Württemberg? 2. Aus welchen Ländern – mit Angabe der Menge – stammt der importierte Honig nach ihrer Kenntnis in Deutschland und Baden-Württemberg? 3. Aus welchen Ländern Mittel- und Südamerikas wird Honig in welchen Mengen nach ihrer Kenntnis nach Deutschland und Baden-Württemberg importiert? 4. Ist ihr bekannt, ob auch Bienenhonig von Deutschland – und wenn ja, in welche Länder – exportiert wird? 5. Welche Vorschriften sind für den Im- und Export von Honig nach Baden- Württemberg und Deutschland nach ihrer Kenntnis einzuhalten? 6. Wie erfolgt die Qualitätssicherung speziell auf Rückstände im Sinne des Lebens - mittelrechts? 7. Welche zollrechtlichen Vorschriften für Import und Export von Honig sind nach ihrer Kenntnis einzuhalten? 8. Welche Maßnahmen zur Erhöhung des Selbstversorgungsgrads von Bienen - honig in Baden-Württemberg hält sie gegebenenfalls für erforderlich? 22. 06. 2016 Dr. Bullinger FDP/DVP Kleine Anfrage des Abg. Dr. Friedrich Bullinger FDP/DVP und Antwort des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Entwicklung des Selbstversorgungsgrads bei Bienenhonig Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 182 2 A n t w o r t Mit Schreiben vom 13. Juli 2016 Nr. Z(26)-0141.5/10 F beantwortet das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz im Einvernehmen mit dem Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau die Kleine Anfrage wie folgt: Ich frage die Landesregierung: 1. Wie war die Entwicklung des Selbstversorgungsgrads bei Bienenhonig nach ihrer Kenntnis in Deutschland und Baden-Württemberg? Zu 1.: Der Selbstversorgungsgrad in Deutschland bei Bienenhonig schwankte in den letzten 10 Jahren in Abhängigkeit des jährlichen Honigertrags zwischen 20 und 30 % mit moderat steigender Tendenz aufgrund wieder steigender Bienenvölkerund Imkerzahlen. Für Baden-Württemberg mit ca. 22 % des Bienenbestands in Deutschland kann in diesem Zeitraum von einem Selbstversorgungsgrad von ca. 30 bis 40 % ausgegangen werden, ebenfalls mit leicht steigender Tendenz. Nach Angaben des Deutschen Imkerbundes gab es 1950 noch ca. 2 Mio. Bienenvölker in Deutschland (aktuell ca. 800.000). Unter Berücksichtigung der damaligen Bevölkerungszahl sowie dem im Vergleich zu heute geringeren Honigverbrauch je Einwohner (1950: 0,5 kg/Einwohner; 2015: 1,1 kg/Einwohner), kann seinerzeit von einer nahezu autarken Versorgung mit Bienenhonig ausgegangen werden. 2. Aus welchen Ländern – mit Angabe der Menge – stammt der importierte Honig nach ihrer Kenntnis in Deutschland und Baden-Württemberg? Zu 2.: In den Anlagen 1 und 2 wird aufgelistet, welche Länder der Welt natürlichen Honig nach Deutschland und Baden-Württemberg importieren und in welche Länder der Welt Deutschland und Baden-Württemberg natürlichen Honig exportieren. Nach Angaben des Statistischen Bundesamts wurden im Jahr 2015 nach Deutschland 86.892 Tonnen natürlicher Honig eingeführt und 23.730 Tonnen ausgeführt. Es ist davon auszugehen, dass ein Großteil der Exportmengen Reexporte sind. Baden-Württemberg importierte 481 Tonnen und exportierte 220 Tonnen. Das sind geringe Anteile am Bundeswert von 0,6 % bzw. 0,9 %. Aus diesen geringen Anteilen kann jedoch nicht automatisch ein hoher Selbstversorgungsgrad Baden- Württembergs abgeleitet werden. Es ist davon auszugehen, dass die baden-württembergische Ernährungsindustrie aus anderen Bundesländern Bienenhonig bezieht wie z. B. aus Niedersachsen, Schleswig-Holstein oder Bayern, die bundesweit die größten Importeure von Bienenhonig sind. Zahlenmäßig kann dies aber nicht belegt werden, da es keine Statistik zum innerdeutschen Warenhandel gibt. 3. Aus welchen Ländern Mittel- und Südamerikas wird Honig in welchen Mengen nach ihrer Kenntnis nach Deutschland und Baden-Württemberg importiert? Zu 3.: Wie in Anlage 1 aufgeführt exportierten 2015 neun Länder aus Mittel- und Süd - amerika in größeren Mengen Honig nach Deutschland mit einem Umfang von ca. 25.545 Tonnen. Dies sind ca. 30 % des Gesamtimportes nach Deutschland. Größter Exporteur nach Deutschland ist mit Abstand Mexiko mit insgesamt 17.429 Tonnen, gefolgt von Argentinien und Chile mit 7.082 Tonnen bzw. 6.532 Tonnen. Weitere Exportländer nach Deutschland geordnet nach ihrer Export - menge sind: Kuba, Uruguay, Brasilien, El Salvador, Guatemala und Nicaragua. 3 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 182 Wie schon ausgeführt, ist der Import nach Baden-Württemberg schwer objektiv darstellbar. Es ist davon auszugehen, dass insbesondere der Honig aus Übersee bzw. Süd- und Mittelamerika an den großen Warenhäfen Norddeutschlands anlandet und damit der jeweils dortigen Landesstatistik zugerechnet wird. Der Weitertransfer nach Baden-Württemberg über die Lebensmittelverarbeitung und den Handel bleibt hiervon unberührt. Wie in Anlage 2 dargestellt gab es 2015 im kleinen Umfang aber auch Direktimporte nach Baden Württemberg aus Argen - tinien und Mexiko mit einem Gesamtumfang von ca. 1,4 Tonnen. 4. Ist ihr bekannt, ob auch Bienenhonig von Deutschland – und wenn ja, in welche Länder – exportiert wird? Zu 4.: Die Ausfuhrdaten von Honig aus Deutschland sind ebenfalls in Anlage 1 ersichtlich . Größte Exportempfänger von Honig aus Deutschland sind demnach Frankreich und die Niederlande mit 3.021 Tonnen bzw. 2.949 Tonnen, gefolgt von Österreich und Polen mit jeweils ca. 2.000 Tonnen. 2015 wurden insgesamt 23.730 Tonnen Honig aus Deutschland in 39 Länder weltweit in größerem Umfang exportiert. 5. Welche Vorschriften sind für den Im- und Export von Honig nach Baden-Württemberg und Deutschland nach ihrer Kenntnis einzuhalten? Zu 5.: Import: Für den Import gelten die Bestimmungen der Lebensmitteleinfuhr-Verordnung (LMEV) zur Durchführung der entsprechenden Rechtsakte der EU. Honig ist ein Lebensmittel tierischer Herkunft. Diese dürfen nur über eine Grenzkontrollstelle in das Inland verbracht werden und unterliegen dort einer Einfuhruntersuchung. Die Einfuhr ist nur zulässig aus zugelassenen Drittländern und sofern keine aktuellen Einfuhrverbote bestehen. Die Einfuhruntersuchung beinhaltet eine Dokumentenprüfung , eine Nämlichkeitskontrolle und eine Warenuntersuchung, für die bei Honig spezielle Anforderungen festgelegt sind. Demzufolge ist neben einer Prüfung des Gewichts und der Verpackung einer Sendung auch eine sensorische Prüfung und bei jeder 10. Sendung eine Laboruntersuchung auf Pestizide, Stoffe mit pharmakologischer Wirkung und Schwermetalle durchzuführen. Baden-Württemberg verfügt nicht über eine Grenzkontrollstelle. Diese befinden sich an den Außengrenzen der EU oder in einem Hafen oder Flughafen und sind in einer von der KOM geführten Liste aufgeführt. Export: Die Anforderungen richten sich nach den Vorschriften des jeweiligen Drittlandes. Gibt es von dort keine besonderen Anforderungen, gelten die Anforderungen des Lebensmittelrechts der EU. 6. Wie erfolgt die Qualitätssicherung speziell auf Rückstände im Sinne des Lebensmittelrechts ? Zu 6.: Imkerinnen und Imker sind Lebensmittelunternehmer und damit im Rahmen ihrer Sorgfaltspflicht und Eigenverantwortung für die Einhaltung aller lebensmittelrechtlichen Vorschriften (z. B. Einhaltung der Rückstandshöchstmengen von Pflanzenschutzmitteln, Kennzeichnung) verantwortlich. Dabei handelt es sich weitgehend um EU-Recht, ergänzt durch die nationalen Bestimmungen der Honigverordnung mit Details zur Bezeichnung von Honig und dessen Beschaffenheit . Die amtliche Lebensmittelüberwachung überprüft die Wirksamkeit dieser betrieblichen Eigenkontrollen. Im Rahmen der risikoorientierten Probenahme und Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 182 4 -untersuchung wird auch Honig in angemessenem Umfang auf Rückstände und Kontaminanten untersucht. Bei Beanstandungen ergreifen die zuständigen Lebensmittelüberwachungsbehörden die erforderlichen Maßnahmen. Darüber hinaus wird Honig als Lebensmittel tierischen Ursprungs auch im Rahmen des Nationalen Rückstandskontrollplans (NRKP) auf Rückstände pharmakologisch wirksamer Stoffe wie Antibiotika und Antiparasitika sowie Umweltkontaminanten , z. B. Schwermetalle, untersucht. Die rechtlichen Bedingungen für die Festlegung des Untersuchungsumfangs und die Durchführung der Überwachung beruhen auf EU-Recht, sodass die Umsetzung EU-weit nach einheitlichen Vor - gaben erfolgt. Die Honigproben entnimmt die zuständige Überwachung zielorientiert direkt beim Erzeuger bzw. während des Produktionsprozesses. Sollte die Laboruntersuchung einen vorschriftswidrigen Rückstand in der Honigprobe nachweisen , so ermittelt die zuständige Überwachung im Herkunftsbetrieb die möglichen Ursachen für diesen Rückstand, um etwaige Mängel abzustellen bzw. künftig zu vermeiden und damit den gesundheitlichen Verbraucherschutz zu gewährleisten . 7. Welche zollrechtlichen Vorschriften für Import und Export von Honig sind nach ihrer Kenntnis einzuhalten? Zu 7.: Die Beantwortung der Frage fällt in die Zuständigkeit des Bundes bzw. des Bundesfinanzministeriums . Dort ist Abteilung III „Zoll, Umsatzsteuer, Verbrauchsteuer “ zuständig. Aufgrund der knappen Frist und der allgemein gehaltenen Fragestellung konnte vom Bundesfinanzministerium keine inhaltliche Auskunft erhalten werden. 8. Welche Maßnahmen zur Erhöhung des Selbstversorgungsgrads von Bienen - honig in Baden-Württemberg hält sie gegebenenfalls für erforderlich? Zu 8.: Mit zur Erhöhung des Selbstversorgungsgrads trägt das Imkereiförderprogramm des Landes bei. Für „Maßnahmen zur Verbesserung der Erzeugungs- und Vermarktungsbedingungen für Bienenzuchterzeugnisse gemäß VO (EU) Nr. 1308/ 2013“ stehen in Baden-Württemberg jährlich rund 450.000 Euro zur Verfügung, zu je 50 % vom Land und von der EU finanziert. Folgende Bereiche werden gefördert: – Aus- und Fortbildung der Imker – Beratung der Imker – Lehr- und Demonstrationsmaterial und -geräte für die örtlichen Imkervereine – Bekämpfung der Varroose und damit zusammenhängender Krankheiten – Honig-Untersuchungen – Beschaffung von Ausrüstung für Berufsimker, zukünftig auch für größere Hobby- Imkereien mit Mitgliedschaft bei der landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft – Angewandte Forschung (Projekte mit der Landesanstalt für Bienenkunde an der Universität Hohenheim) Eine Förderung baulicher Investitionen der Berufsimker ist weiterhin im Rahmen des Agrarinvestitionsförderungsprogramms möglich. Im Rahmen der Qualitätsprogramme des Landes – Qualitätszeichen Baden-Württemberg und Biozeichen Baden-Württemberg – können Maßnahmen der entsprechenden Zeichennutzer zur Absatzförderung und zur Verbraucherinformation unterstützt werden. Informa - tionsbroschüren und Veranstaltungen wie die Imkereibroschüre und weitere Handreichungen (z. B. Bienenweidekatalog) werden ebenfalls vom Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz finanziert. 5 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 182 Neben der direkten Förderung der Imkerschaft ist insbesondere die Verbesserung des Nahrungsangebots für Honigbienen und Wildinsekten und somit die indirekte Förderung der Imkerei von wichtiger Bedeutung und weiter auszubauen. Hierbei sind insbesondere das Förderprogramm für Agrarumwelt, Klimaschutz und Tierwohl (FAKT) sowie die Landschaftspflegerichtlinie (LPR) mit verschiedenen Maßnahmen wie z. B. Brachebegrünung, Fruchtartendiversifizierung, artenreiches Grünland, Erhaltung von Streuobstbeständen u. w. zu nennen. Hauk Minister für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 182 6 Anlage 1: Deutschlands Außenhandel mit natürlichem Honig im Jahr 2015 Ausfuhr: Gewicht Ausfuhr: Wert Einfuhr: Gewicht Einfuhr: Wert t Tsd. EUR t Tsd. EUR Alle Länder 23.730,0 118.214 Alle Länder 86.892,0 292.499 Frankreich 3.021,5 14.437 Mexiko 17.429,3 56.590 Niederlande 2.949,1 14.363 Ukraine 8.931,2 20.394 Österreich 2.011,3 8.714 Volksrepublik China 7.742,9 14.797 Dänemark 2.000,5 6.383 Argentinien 7.082,9 22.501 Polen 1.732,1 5.593 Chile 6.532,0 24.130 Schweiz 1.379,7 7.392 Rumänien 5.146,1 19.713 Spanien 1.296,4 5.773 Bulgarien 4.635,8 16.471 Saudi-Arabien 1.184,2 11.646 Ungarn 4.593,7 17.467 Vereinigtes Königreich 1.052,8 5.234 Spanien 3.885,2 16.556 Italien 913,6 4.554 Kuba 3.835,7 10.561 Finnland 742,1 3.665 Thailand 2.641,6 6.047 Tschechische Republik 607,6 1.990 Italien 2.535,0 11.140 Vereinigte Staaten von Amerika 522,4 2.651 Uruguay 2.430,9 7.555 Vereinigte Arabische Emirate 364,2 3.180 Brasilien 2.415,4 8.184 Slowenien 343,3 1.374 Belgien 1.559,9 4.482 Belgien 337,3 1.328 El Salvador 1.544,5 5.399 Volksrepublik China 304,6 2.213 Guatemala 1.244,2 4.490 Pakistan 298,1 2.020 Türkei 1.219,9 4.870 Irland 291,7 1.120 Polen 667,3 2.474 Schweden 225,7 1.196 Nicaragua 459,3 1.703 Portugal 224,0 1.154 Litauen 429,2 1.351 Irak 217,3 1.646 Serbien 414,1 1.835 Algerien 179,1 1.892 Dänemark 412,2 1.695 Griechenland 166,7 727 Portugal 342,2 1.510 Jordanien 160,1 1.088 Frankreich 322,5 2.601 Luxemburg 114,8 614 Republik Moldau 251,7 774 Hongkong 113,9 798 Österreich 247,5 1.422 Japan 99,3 541 Tschechische Republik 237,7 1.145 Libanon 84,4 482 Griechenland 230,8 1.416 Kanada 70,2 341 Neuseeland 227,9 6.867 Kuwait 62,2 493 Vietnam 141,9 295 Katar 54,6 501 Niederlande 116,7 595 Rumänien 53,3 171 Äthiopien 104,5 366 Ungarn 45,8 285 Lettland 70,4 216 Litauen 45,4 101 Kroatien 63,3 304 Slowakei 40,2 159 Sambia 50,8 173 Jemen 37,3 286 Indien 49,7 168 Thailand 36,8 285 Russische Föderation 32,3 69 Schiffs- und Luftfahrzeugbedarf 31,1 145 Slowakei 20,5 47 Chile 29,5 99 Schweden 9,5 46 Quelle: Statistisches Bundesamt absteigend sortiert nach dem Gewicht LänderLänder 7 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 182 Anlage 2: Baden-Württembergs Außenhandel mit natürlichem Honig im Jahr 2015 Ausfuhr: Gewicht Ausfuhr: Wert Einfuhr: Gewicht Einfuhr: Wert t Tsd. EUR t Tsd. EUR Länder insgesamt 119,9 837,0 Länder insgesamt 480,7 2140,0 China 25,8 258,1 Italien 115,1 590,9 Österreich 15,8 101,5 China 81,2 161,9 Niederlande 15,6 150,2 Litauen 44,8 155,2 Albanien 12,1 28,0 Tschechische Republik 43,5 237,8 Spanien 9,5 50,5 Ungarn 30,5 104,7 Frankreich 6,4 42,0 Sambia 27,0 89,7 Ungarn 6,0 28,8 Türkei 24,3 90,5 Slowenien 5,4 26,0 Spanien 20,2 120,4 Schweiz 4,4 37,0 Rumänien 20,0 67,5 Kroatien 4,2 18,9 Frankreich 8,9 70,4 Griechenland 3,4 18,8 Bulgarien 8,7 17,3 Tschechische Republik 2,8 19,8 Niederlande 7,2 22,8 Vereinigtes Königreich 2,4 12,9 Irland 6,7 82,1 Italien 1,0 7,6 Österreich 3,9 25,9 Belgien 0,5 6,1 Griechenland 3,4 46,6 Zypern 0,5 2,3 Ukraine 2,9 6,3 Vereinigte Staaten 0,5 4,0 Neuseeland 1,3 4,7 Luxemburg 0,4 2,7 Argentinien 1,2 10,4 Taiwan 0,4 3,5 Vereinigtes Königreich 0,9 13,6 Irland 0,4 2,4 Mexiko 0,2 1,9 Dänemark 0,3 2,2 Belgien 0,1 1,1 Norwegen 0,3 1,3 Schweiz 0,1 0,7 Kuwait 0,2 2,4 Saudi-Arabien 0,2 2,1 Finnland 0,2 0,8 Aserbaidschan 0,2 0,7 Portugal 0,1 0,6 Schweden 0,1 0,3 Lettland 0,1 0,5 Quelle: Statistisches Bundesamt absteigend sortiert nach dem Gewicht Länder Länder