Landtag von Baden-Württemberg 16. Wahlperiode Drucksache 16 / 1820 21. 03. 2017 1Eingegangen: 21. 03. 2017 / Ausgegeben: 17. 05. 2017 K l e i n e A n f r a g e Wir fragen die Landesregierung: 1. Welche Priorität hat der Ausbau der L 597 für die Landesregierung? 2. Wann und mit welcher Zielsetzung wurde der Ausbau der L 597 in den Maßnahmenkatalog für den Aus- und Neubau von Landesstraßen aufgenommen? 3. Sichert sie im Rahmen des Ausbaus der L 597 den Baubeginn einer neuen Neckarbrücke zur Ortsumgehung von Ilvesheim und Mannheim-Seckenheim im Jahr 2019 zu? 4. Welche Schwierigkeiten sieht sie bei dem oben genannten Ausbau und wie will sie diesen begegnen? 5. Von welchen Kosten geht sie für den Ausbau der L 597 aus? 6. Wird sie die notwendigen Finanzmittel aus Frage 5 im Entwurf des kommenden Doppelhaushalts 2018/2019 berücksichtigen? 21. 03. 2017 Dr. Weirauch, Kleinböck SPD Kleine Anfrage der Abg. Dr. Boris Weirauch und Gerhard Kleinböck SPD und Antwort des Ministeriums für Verkehr Ausbau der Landesstraße L 597 mit Neckarbrücke Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 1820 2 B e g r ü n d u n g Der Ausbau der L 597 mit einer weiteren Neckarbrücke ist für die Stadt Mannheim und die Gemeinde Ilvesheim von höchster Dringlichkeit. Ein Baubeginn in 2019 wäre wünschenswert, setzt aber auch voraus, dass die Planung schnell voranschreitet . In der Dokumentation zur Straßenbaukonferenz, die am 7. März 2017 in Stuttgart vorgestellt wurde, wird für den Ausbau der L 597 ein Baubeginn 2019 aufgeführt. Diese Information bei der Straßenbaukonferenz erscheint allerdings für die Abschätzung des Realisierungshorizonts des Projekts nicht als ausreichend. A n t w o r t Mit Schreiben vom 12. April 2017 Nr. 25-39-L597/17 beantwortet das Ministerium für Verkehr die Kleine Anfrage wie folgt: 1. Welche Priorität hat der Ausbau der L 597 für die Landesregierung? Der Aus- und Neubau der L 597 zwischen Mannheim-Friedrichsfeld und Ladenburg hat angesichts der notwendigen Entlastung der Ortsdurchfahrten von Mannheim -Seckenheim, Ilvesheim und Ladenburg vom Durchgangsverkehr eine erhebliche Verkehrsbedeutung. Für den Streckenabschnitt ist ein Verkehrsaufkommen von 24.500 Kfz/24 h prognostiziert. Die Landesstraßen in Baden-Württemberg sind durchschnittlich mit 4.900 Kfz/24 h belastet. Die hohe Dringlichkeit des Projektes hat auch das Planfeststellungsverfahren aufgezeigt , das entsprechend den Planungsständen in zwei Verfahren aufgeteilt wurde . Das Teilverfahren für den Abschnitt „Nord“ (von der L 597 OU Ladenburg mit neuer Neckarbrücke bis zur K 4138) wurde im Jahr 2007 bestandskräftig abgeschlossen . Das Regierungspräsidium Karlsruhe hat den Beschluss bis Ende 2019 verlängert. Das Teilverfahren für den Abschnitt „Süd“ (von der K 4138 bis zur L 637) wurde im Jahr 2008 bestandskräftig abgeschlossen. Im Südabschnitt wurde im Jahr 2015 ein paralleler Geh- und Radweg mit Kleintierdurchlässen und Kleintierleiteinrichtungen gebaut. Der Abschnitt „Süd“ ist damit baurechtlich gesichert. 2. Wann und mit welcher Zielsetzung wurde der Ausbau der L 597 in den Maßnahmenkatalog für den Aus- und Neubau von Landesstraßen aufgenommen? Der „Maßnahmenplan Landesstraßen“ wurde bei der Straßenbaukonferenz am 20. November 2013 in Stuttgart vorgestellt. Unter der Rubrik „Großprojekte > 15 Mio. Euro“ sind vier dringliche Maßnahmen ausgewiesen, zu denen der Neubau der L 597 zwischen Mannheim-Friedrichsfeld und Ladenburg gehört. Die Realisierung dieser Projekte erfolgt in Abhängigkeit von der Mittelbereitstellung. 3. Sichert sie im Rahmen des Ausbaus der L 597 den Baubeginn einer neuen Neckarbrücke zur Ortsumgehung von Ilvesheim und Mannheim-Seckenheim im Jahr 2019 zu? Bei der rund 370 Meter langen Neckarbrücke handelt es sich um das Schlüsselbauwerk der Ortsumgehung. Sie ist Bestandteil der Gesamtmaßnahme, die ab Ende 2019 realisiert werden soll. Für die Gesamtmaßnahme wird von einer Bauzeit von fünf bis sechs Jahren ausgegangen. Wenn der in Bearbeitung befindliche Bauzeitenplan vorliegt, ist eine konkrete Aussage möglich, in welchem Zeitfens - ter die Neckarbrücke erstellt werden kann. 3 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 1820 4. Welche Schwierigkeiten sieht sie bei dem oben genannten Ausbau und wie will sie diesen begegnen? Für die noch zu erstellende Brückenplanung, die Bauausführungsplanung, die dafür notwendigen Untersuchungen, den Grunderwerb und für das Bauausschreibungsverfahren ist insgesamt ein zwei- bis dreijähriger Vorlauf notwendig. Das Verkehrsministerium hat daher das für die Umsetzung der Maßnahme zuständige Regierungspräsidium Karlsruhe Anfang 2017 gebeten, die Vorleistungen so zu schaffen, dass mit dem Bau des Teilabschnittes „Nord“ innerhalb der Laufzeit des Planfeststellungsverlängerungsbeschlusses begonnen werden kann. 5. Von welchen Kosten geht sie für den Ausbau der L 597 aus? Das Regierungspräsidium Karlsruhe schreibt derzeit die bisherigen Kostenansätze aus dem Jahr 2005 (rund 24 Mio. Euro) fort. 6. Wird sie die notwendigen Finanzmittel aus Frage 5 im Entwurf des kommenden Doppelhaushalts 2018/2019 berücksichtigen? Beim Antrag für die Verlängerung des Planfeststellungsbeschlusses für den Teilabschnitt „Nord“ hat das Land als Vorhabenträger erklärt, dass der Nordabschnitt bei der Aufstellung des Landesbauprogramms 2015 bis 2019 entsprechend be - rücksichtigt und damit eine Anfinanzierung in den nächsten fünf Jahren im Rahmen der zur Verfügung stehenden Mittel ermöglicht wird. Verkehrsminister Winfried Hermann MdL hat bei der Verkehrskonferenz am 7. März 2017 in Stuttgart die Zusage erneuert, dass das Vorhaben in das Landesstraßenbauprogramm 2015 bis 2019 aufgenommen wird. Hermann Minister für Verkehr