Landtag von Baden-Württemberg 16. Wahlperiode Drucksache 16 / 1842 27. 03. 2017 1Eingegangen: 27. 03. 2017 / Ausgegeben: 24. 05. 2017 K l e i n e A n f r a g e Ich frage die Landesregierung: 1. Wie dicht sind die Mobilfunknetze im Murgtal und im Nationalpark Nordschwarzwald ausgebaut, getrennt nach Ausbaustufen Generation (3G – UMTS- Netze) und der vierten Generation (4G – LTE-Netze)? 2. Wie hat sich der Ausbau der Mobilfunknetze in den letzten fünf Jahren entwickelt ? 3. Liegen ihr Informationen über Lücken in der flächendeckenden Abdeckung mit Mobilfunk vor? 4. Wie bewertet sie die Existenz derartiger Lücken unter dem Aspekt der Notfallrettung ? 5. Wie bewertet sie die Existenz derartiger Lücken unter dem Aspekt der Tourismusförderung ? 6. War die Abdeckung im Mobilfunknetz im Raum Murgtal/Nationalpark Nordschwarzwald direkt oder indirekt Thema des institutionalisierten Dialogs des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau mit den drei Mobilfunk - netzbetreibern, der für den Januar 2017 geplant war? 7. Welche Unterstützung kann sie den von den Lücken im Mobilfunknetz betroffenen Belegenheitskommunen anbieten? 22. 03. 2017 Felder CDU Kleine Anfrage der Abg. Sylvia Felder CDU und Antwort des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Mobilfunkabdeckung Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 1842 2 B e g r ü n d u n g In den kommunalen Gremien wird die ungenügende Mobilfunkabdeckung auf den Höhenzügen des Murgtals und im Nationalpark Nordschwarzwald diskutiert. Betroffen sind der Stadtkreis Baden-Baden, der Kreis Calw und der Kreis Rastatt. Mit der vorliegenden Kleinen Anfrage soll das Thema, seine Auswirkungen sowie mögliche Lösungsansätze beleuchtet werden. A n t w o r t Mit Schreiben vom 24. April 2017 Nr. 36-3400.1/710/1 beantwortet das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau im Einvernehmen mit dem Minis - terium für Inneres, Digitalisierung und Migration, dem Ministerium der Justiz und für Europa und dem Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft die Kleine Anfrage wie folgt: 1. Wie dicht sind die Mobilfunknetze im Murgtal und im Nationalpark Nordschwarzwald ausgebaut, getrennt nach Ausbaustufen Generation (3G – UMTS- Netze) und der vierten Generation (4G – LTE-Netze)? Zu 1.: Zur Netzabdeckung der Mobilfunktechnologien UMTS und LTE im Murgtal und im Nationalpark Nordschwarzwald gibt es keine prozentualen Angaben zur Abdeckung der Haushalte oder der Fläche. Auf den Netzabdeckungskarten der Mobilfunkunternehmen kann jedoch die Verfügbarkeit der Mobilfunkdienste an jedem Ort und auch an jeder Adresse festgestellt werden. Die aktuelle Mobilfunknetzabdeckung für alle Netztechnologien (LTE, UMTS, GSM) dokumentieren die drei Mobilfunknetzbetreiber auf ihren Internetseiten. • Deutsche Telekom (https://www.telekom.de/start/netzausbau), • Vodafone (https://www.vodafone.de/privat/hilfe-support/netzabdeckung.html), • Telefónica (https://www.o2online.de/service/netz-verfuegbarkeit/netzabdeckung). Die Mobilfunkversorgung im Murgtal weist neben gut versorgten Gebieten, wie z. B. rund um Gernsbach, noch deutliche Lücken in der UMTS- und LTE-Abdeckung auf. Das gilt insbesondere für die Mobilfunkversorgung des Nationalparks Nordschwarzwald. Hier gibt es nur in wenigen Bereichen eine LTE-Versorgung . Darüber hinaus fällt die Mobilfunkversorgung der drei Netzbetreiber unterschiedlich aus. Aus den Netzabdeckungskarten der Mobilfunkanbieter wird deutlich , dass die Mobilfunkversorgung der Anbieter lokal unterschiedlich sein kann und somit Mobilfunkdienste in einem bestimmten Gebiet nur von einem Netz - betreiber angeboten werden. 2. Wie hat sich der Ausbau der Mobilfunknetze in den letzten fünf Jahren entwickelt ? Zu 2.: Für das Murgtal und den Nationalpark Nordschwarzwald liegen keine Zahlen über die Entwicklung des Mobilfunknetzausbaus in den letzten fünf Jahren vor. Der Schwerpunkt des Mobilfunknetzausbaus lag und liegt auf dem weiteren Ausbau der LTE-Versorgung. Mit UMTS-Mobilfunk wurden 2012 88,4 Prozent und Ende 2016 89 Prozent der Haushalte erreicht. Mit LTE-Mobilfunk wurden 2012 30,8 Prozent und 2016 93,3 Prozent der Haushalte in Baden-Württemberg erreicht . 3 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 1842 Mit dem Erwerb der Frequenznutzungsrechte 2015 für das 700 MHz-Band haben sich die Mobilfunknetzbetreiber verpflichtet, bis 2020 mindestens 97 % der Haushalte in Baden-Württemberg mit mobilen Breitbanddiensten zu versorgen. 3. Liegen ihr Informationen über Lücken in der flächendeckenden Abdeckung mit Mobilfunk vor? Zu 3.: Informationen über Lücken in der flächendeckenden Abdeckung mit Mobilfunkdiensten ergeben sich aus den Netzabdeckungskarten der Mobilfunknetzbetreiber (vgl. Antwort zu Frage 1). Diese interaktiven Netzabdeckungskarten sind der Landesregierung bekannt. Die Mobilfunknetzbetreiber bauen ihre Netze ständig aus und werden zeitnah über 97 % der Haushalte mit mobilen Breitbanddiensten versorgen können. Dennoch werden sie auch in Zukunft nicht alle der vereinzelt vorhandenen Funk - löcher schließen können, denn aus wirtschaftlichen und topografischen Gründen (Hügeligkeit, Berge, Bewaldung) ist der Bau einer Sendestation nicht überall möglich. Nationalpark Als Vorarbeiten zum Wegekonzept wurde vom Nationalpark die Netzabdeckung erhoben und kartografisch für das Gebiet des Nationalparks dargestellt. 4. Wie bewertet sie die Existenz derartiger Lücken unter dem Aspekt der Notfallrettung ? Zu 4.: Es steht außer Frage, dass der Notfallrettung hohe Priorität zukommt. Sie untermauert im Besonderen die Notwendigkeit einer landesweiten Mobilfunkversorgung , die Notrufe auch in dünn besiedelten Regionen und Gebieten mit schwieriger Topografie ermöglicht. Die Verpflichtung im Telekommunikationsgesetz zur Bereitstellung von Notrufverbindungen bezieht sich nur auf die Bereiche, in denen eine Mobilfunkversorgung gegeben ist. Notrufe müssen demnach dort ermöglicht werden, wo das Netz auch tatsächlich verfügbar ist. Das Telekommunikationsgesetz verpflichtet die Mobilfunknetzbetreiber hingegen nicht zur Vorhaltung von Infrastruktur alleine zum Zweck des Notrufs. Um bei unterschiedlichen Netzausbauplänen dennoch möglichst flächendeckend Notruffunktionalitäten bereitzustellen, gewähren die Mobilfunknetzbetreiber auch den Teilnehmerinnen und Teilnehmern der jeweils anderen Mobilfunknetze den Aufbau von Notrufverbindungen unter der europa - einheitlichen Notrufnummer 112. Im Allgemeinen ist dadurch meistens eine ausreichende Notrufversorgung sichergestellt , da in der Regel stets mindestens ein Mobilfunknetz zur Verfügung steht. Nationalpark Seit Gründung des Nationalparks arbeitet die Nationalparkverwaltung an einer Notfallkonzeption. Zur Verbesserung der Notfallrettung findet derzeit ein Projekt in Zusammenarbeit mit der Hochschule in Rottenburg statt. Thema ist eine GPSbasierte , standardisierte Notfallkommunikation. Innerhalb des Nationalparkmoduls Wegekonzeption, das vom Nationalparkrat am 3. April 2017 verabschiedet wurde, konzentrieren sich die für die Öffentlichkeit nun ausgewiesenen zugänglichen Wander-, Rad- und Reitwege auf bestimmte Gebiete, die zum größten Teil durch die vorhandenen Netze abgedeckt sind. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 1842 4 5. Wie bewertet sie die Existenz derartiger Lücken unter dem Aspekt der Tourismusförderung ? Zu 5.: Die Landesregierung misst einem gut funktionierenden Mobilfunknetz auch unter touristischen Aspekten eine wesentliche Bedeutung bei. Beispielsweise können Mobilfunkgeräteapplikationen für Natursportler und Wanderer Orientierung bieten und auch touristische Informationen bereitstellen. Daher ist es auch aus touris - tischer Sicht wünschenswert, Lücken in der Mobilfunknetzabdeckung zu schließen. 6. War die Abdeckung im Mobilfunknetz im Raum Murgtal/Nationalpark Nordschwarzwald direkt oder indirekt Thema des institutionalisierten Dialogs des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau mit den drei Mobil - funknetzbetreibern, der für den Januar 2017 geplant war? Zu 6.: Am 16. Januar 2017 fand im Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau ein gemeinsames Gespräch der drei Mobilfunknetzbetreiber mit dem stell - vertretenden Ministerpräsidenten und Minister für Inneres, Digitalisierung und Migration, Herrn Thomas Strobl, und der Ministerin für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau, Frau Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut, zur Mobilfunkversorgung in Baden-Württemberg statt. Ziel des Gesprächs war es, vor dem Hintergrund der positiven Entwicklung des Netzausbaus mit den Vertretern der drei Mobilfunknetzbetreibern zu besprechen, wie die noch bestehenden Versorgungslücken, vor allem in der Fläche in dünn - besiedelten Gebieten und entlang von Verkehrswegen, zügig geschlossen werden können. Insofern war auch die Mobilfunkversorgung im Raum Murgtal und Nationalpark Nordschwarzwald indirekt Thema dieses Gesprächs. 7. Welche Unterstützung kann sie den von den Lücken im Mobilfunknetz betroffenen Belegenheitskommunen anbieten? Zu 7.: Nach Angaben der Mobilfunknetzbetreiber kommt es oftmals zu Schwierigkeiten bei der Suche oder bei der Anmietung von Standorten für Funkmasten, aufgrund von Vorbehalten in der Bevölkerung. Für den Netzausbau ist es daher hilfreich, wenn die Kommunen die Mobilfunknetzbetreiber bei der Akquise von Standorten moderierend unterstützen oder selbst funktechnisch und wirtschaftlich geeignete Standorte bereitstellen. Die Landesregierung unterstützt die Mobilfunkanbieter aktiv bei der Suche nach geeigneten Standorten und stellt geeignete Landesliegenschaften als Mobilfunkstandorte zur Verfügung. Darüber hinaus wird den Mobilfunknetzbetreibern grundsätzlich auch die Mitnutzung bestehender BOS-Funkmasten angeboten, um zeitnah und effizient die Mobilfunkversorgung zu verbessern. In Vertretung Wicker Ministerialdirektor