Landtag von Baden-Württemberg 16. Wahlperiode Drucksache 16 / 185 23. 06. 2016 1Eingegangen: 23. 06. 2016 / Ausgegeben: 20. 07. 2016 K l e i n e A n f r a g e Ich frage die Landesregierung: 1. Wie bewertet sie die Breitbandversorgung in allen Gemeinden von Hohenlohe und Schwäbisch Hall? 2. Welche Kommunen und Gemeinden haben eine besonders schlechte Breitbandversorgung ? 3. Wie sind die Datengeschwindigkeiten bei den ausgewiesenen Gewerbegebieten in den zwei Landkreisen? 4. Wie können die Kommunen und Gemeinden bei dem Breitbandausbau unterstützt werden? 5. Welche Möglichkeiten stehen den Einwohnern und Unternehmen einer Gemeinde zu, um die Breitbandversorgung im eigenen Wohneigentum oder Unternehmen zu beschleunigen? 6. Welche Fördersummen wurden in den letzten drei Jahren den zwei Landkreisen zur Verfügung gestellt? 7. Welche Gemeinden haben Fördermittel bei den zwei Landkreisen für den Breitbandausbau in den letzten drei Jahren abgerufen? 8. In welchen Kommunen oder Gemeinden werden noch in diesem Jahr in den zwei Landkreisen Glasfaserleitungen verlegt und zur Verfügung gestellt? Kleine Anfrage des Abg. Anton Baron AfD und Antwort des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbaucherschutz Auskunft über die Breitbandversorgung in Hohenlohe und Schwäbisch Hall Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 185 2 9. Wie hoch sind die ungefähren Gesamtkosten für die Verlegung von 100 Meter Glasfaserkabel (inkl. Kosten für Erdaushub, Glasfaserkabel, Arbeitskosten)? 10. Welche Technologie wird sie in der Zukunft für den Breitbandausbau bevorzugen ? 22. 06. 2016 Baron AfD B e g r ü n d u n g Hohenlohe und Schwäbisch Hall sind unter den wirtschaftsstärksten Landkreisen in Baden-Württemberg. Sogleich aber gehören diese beiden Landkreise zu dem Ländlichen Raum, in dem die Breitbandversorgung noch sehr viel Spielraum nach oben hat. Mit dieser Kleinen Anfrage sollen die besonders benachteiligten Kommunen , Gemeinden und Gewerbegebiete erfragt werden. A n t w o r t Mit Schreiben vom 11. Juli 2016 Nr. Z(42)-0141.5/12F beantwortet das Ministe - rium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz die Kleine Anfrage wie folgt: Ich frage die Landesregierung: 1. Wie bewertet sie die Breitbandversorgung in allen Gemeinden von Hohenlohe und Schwäbisch Hall? Zu 1.: Laut Angaben im Breitbandatlas des Bundes (www.zukunft-breitband.de) mit Stand vom 1. Juni 2016 verfügen im Hohenlohekreis 78,56 Prozent der Haushalte über eine Breitbandversorgung mit Übertragungsraten von mindestens 30 Megabit pro Sekunde. 72,96 Prozent der Haushalte haben die Möglichkeit, Bandbreiten von mindestens 50 Megabit pro Sekunde zu nutzen. Im Landkreis Schwäbisch Hall steht für 74,92 Prozent der Haushalte eine Übertragungsrate von mindestens 30 Megabit pro Sekunde zur Verfügung. Eine Übertragungsrate von 50 Megabit pro Sekunde steht für 67,81 Prozent der Haushalte zur Verfügung. 2. Welche Kommunen und Gemeinden haben eine besonders schlechte Breitbandversorgung ? Zu 2.: Mit Versorgungsraten von 50 Megabit pro Sekunde für lediglich 0 bis 10 Prozent aller Haushalte weisen die Gemeinden Braunsbach, Fichtenau, Frankenhardt, Gerabronn , Langenburg, Rot am See und Wallhausen laut Breitbandatlas des Bundes die schlechteste Breitbandversorgung im Landkreis Schwäbisch Hall auf. Im Hohenlohekreis trifft dies nur auf die Gemeinde Krautheim zu. 3 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 185 3. Wie sind die Datengeschwindigkeiten bei den ausgewiesenen Gewerbegebieten in den zwei Landkreisen? Zu 3.: Für Gewerbegebiete sind die symmetrischen Datenraten vor Ort ausschlaggebend. Hierüber gibt jedoch der Breitbandatlas des Bundes keine Auskunft. Da auch die Telekommunikationsunternehmen weder ihre geplante noch gebaute Breitbandinfrastruktur an die Landesregierung melden, kann darüber keine Aussage getroffen werden. 4. Wie können die Kommunen und Gemeinden bei dem Breitbandausbau unterstützt werden? Zu 4.: Aufgrund der Liberalisierung des Telekommunikationsmarktes ist es generell Aufgabe der privaten Telekommunikationsunternehmen, den Breitbandausbau vor - zunehmen. Erst wenn dieser marktgetriebene Ausbau versagt, ist es Kommunen möglich, im Rahmen ihrer Selbstverwaltung und unter Beachtung aller rechtlichen Regelungen der EU, des Bundes und der Länder, eine Breitbandunterversorgung mit Mitteln der öffentlichen Hand zu beheben. Hierfür stehen ihnen die Breitbandförderprogramme des Landes zur Verfügung. Zusätzlich steht das Kompetenzzentrum Breitbandausbau am Landesamt für Geo - information und Landentwicklung den Kommunen beratend zur Seite. 5. Welche Möglichkeiten stehen den Einwohnern und Unternehmen einer Gemeinde zu, um die Breitbandversorgung im eigenen Wohneigentum oder Unternehmen zu beschleunigen? Zu 5.: Einwohner und Unternehmer einer Gemeinde können sich mit ihrem Anliegen an die vor Ort tätigen Telekommunikationsanbieter oder die zuständige Verwaltung vor Ort wenden, damit diese aktiv wird. Ein Rechtsanspruch auf schnelles Internet , der Einwohnern und Unternehmern weitere Möglichkeiten einräumen würde, existiert nicht. 6. Welche Fördersummen wurden in den letzten drei Jahren den zwei Landkreisen zur Verfügung gestellt? Zu 6.: Für den Hohenlohekreis hat das Land in den Jahren 2014 bis 2016 bislang 122.850 Euro für den Breitbandausbau zur Verfügung gestellt. Für den Landkreis Schwäbisch Hall hat das Land in diesem Zeitraum 1.425.580 Euro zur Verfügung gestellt. 7. Welche Gemeinden haben Fördermittel bei den zwei Landkreisen für den Breitbandausbau in den letzten drei Jahren abgerufen? Zu 7.: Im Hohenlohekreis haben seit dem Jahr 2014 die Gemeinden Künzelsau und Mulfingen Mittel zur Breitbandförderung erhalten. Im Landkreis Schwäbisch Hall sind dies die Gemeinden Sulzbach-Laufen, Ils - hofen, Langenburg, Oberrot, Rot am See, Satteldorf, Schwäbisch Hall, Fichtenau, Wolpertshausen und Braunsbach. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 185 4 8. In welchen Kommunen oder Gemeinden werden noch in diesem Jahr in den zwei Landkreisen Glasfaserleitungen verlegt und zur Verfügung gestellt? Zu 8.: Da es keine Verpflichtung für die Telekommunikationsunternehmen und Netzbetreiber gibt, die Landesregierung über ihre Planungen zu unterrichten, ist eine Aussage zum künftigen Ausbau nicht möglich. Vonseiten der Gemeinden liegen dem Land weitere Anträge auf Breitbandförderung vor. Im Hohenlohekreis von den Gemeinden Mulfingen, Öhringen und Zweiflingen und im Landkreis Schwäbisch Hall von den Gemeinden Blaufelden, Oberrot, Untermünkheim, Bühlertann, Fichtenau und Schimpfach. Wann die hierzu notwendigen Baumaßnahmen tatsächlich erfolgen, ist dem Land im Vorfeld jedoch nicht bekannt. 9. Wie hoch sind die ungefähren Gesamtkosten für die Verlegung von 100 Meter Glasfaserkabel (inkl. Kosten für Erdaushub, Glasfaserkabel, Arbeitskosten)? Zu 9.: Die Baukosten zur Verlegung von Glasfaserkabeln schwanken sehr stark, vor allem aufgrund unterschiedlicher topografischer und geologischer Verhältnisse vor Ort. Die Landesregierung geht jedoch von durchschnittlichen Kosten bei unversiegelter Fläche von ca. 6.000 Euro pro 100 Laufmeter aus und von 12.000 Euro bei versiegelter Fläche. 10. Welche Technologie wird sie in der Zukunft für den Breitbandausbau bevorzugen ? Zu 10.: Die Zieltechnologie Glasfaser hat für die Landesregierung beim Breitbandausbau Vorrang vor kupferbasierten Brückentechnologien. Mittelfristig hat die Landesregierung das Ziel, dass jedes Gebäude in Baden- Württemberg einen Glasfaseranschluss erhält. Hauk Minister für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz