Landtag von Baden-Württemberg 16. Wahlperiode Drucksache 16 / 1854 27. 03. 2017 1Eingegangen: 27. 03. 2017 / Ausgegeben: 29. 05. 2017 K l e i n e A n f r a g e Wir fragen die Landesregierung: 1. Welche Einrichtungen zur Unterbringung von Asylbewerbern und Flüchtlingen bestehen derzeit in welchen Kommunen im Landkreis Ludwigsburg? 2. Wie hat sich deren Belegung und Kapazitäten seit Januar 2015 jeweils monatlich entwickelt? 3. Welche Kosten entstanden für welche Einrichtungen für Erwerb oder Renovierung der Immobilien? 4. Welche monatlichen Mietkosten entstanden und entstehen für welche Einrichtungen ? 5. In welcher Höhe fielen und fallen für welche Einrichtungen monatliche Kosten für Sicherheitsdienste an? 6. In welcher Höhe fielen und fallen für welche Einrichtungen welche sonstigen Kosten an? 7. Welche Stellen oder Verwaltungsebenen trugen oder tragen die jeweiligen Kosten? 8. In welcher Höhe fielen und fallen in den jeweiligen Einrichtungen durchschnittlich Kosten für die Krankenversorgung der Bewohner an? Kleine Anfrage der Abg. Dr. Christina Baum, Anton Baron und Dr. Heiner Merz AfD und Antwort des Ministeriums für Inneres, Digitalisierung und Migration Kosten und Belegung von Einrichtungen zur Unterbringung von Asylbewerbern und Flüchtlingen im Landkreis Ludwigsburg Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 1854 2 9. In welcher Höhe fielen und fallen in welchen Einrichtungen Kosten für Taschengeld an? 10. In welcher Höhe fielen und fallen in welchen Einrichtungen Kosten für die Sozialbetreuung an? 20. 03. 2017 Dr. Baum, Baron, Dr. Merz AfD B e g r ü n d u n g Es besteht öffentliches Interesse an der Zusammensetzung von Kosten für Asylbewerberunterkünfte im Landkreis Ludwigsburg. A n t w o r t Mit Schreiben vom 24. April 2017 Nr. 7-0141.5/16/1854 beantwortet das Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Migration die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung: Die angegebenen Kostenpositionen wurden aus einer vom Landkreis auf Anfrage der Landesregierung übermittelten Tabelle zur vorläufigen Unterbringung entnommen und die Ergebnisse mit dem Landkreis abgestimmt. 1. Welche Einrichtungen zur Unterbringung von Asylbewerbern und Flüchtlingen bestehen derzeit in welchen Kommunen im Landkreis Ludwigsburg? Zu 1.: Der Landkreis Ludwigsburg unterhält in folgenden Kommunen die jeweils angegebene Anzahl an Einrichtungen zur Unterbringung von Flüchtlingen: *HPHLQGH $Q]DKO 8QWHUNQIWH $IIDOWHUEDFK $VSHUJ %HQQLQJHQ D 1 %HVLJKHLP 2WWPDUVKHLP %HVLJKHLP %LHWLJKHLP %LVVLQJHQ %|QQLJKHLP 'LW]LQJHQ (UOLJKHLP )UHLEHUJ D 1 )UHXGHQWDO *HPPULJKHLP *HUOLQJHQ *UR‰ERWWZDU 3 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 1854 *HPHLQGH $Q]DKO 8QWHUNQIWH 5HPVHFN +RFKEHUJ 5HPVHFN 1HFNDUJU|QLQJHQ 5HPVHFN $OGLQJHQ 6DFKVHQKHLP 2FKVHQEDFK 6DFKVHQKHLP +RKHQKDVODFK 6DFKVHQKHLP *UR‰VDFKVHQKHLP 6FKZLHEHUGLQJHQ 6HUVKHLP 6WHLQKHLP 6WHLQKHLP +|SILJKHLP 7DPP 9DLKLQJHQ .OHLQJODWWEDFK 9DLKLQJHQ DQ GHU (Q] 9DLKLQJHQ 9DLKLQJHQ +RUUKHLP 9DLKLQJHQ (Q]ZHLKLQJHQ :DOKHLP 6XPPH +HPPLQJHQ +HVVLJKHLP ,QJHUVKHLP .LUFKKHLP D 1 .RUQWDO 0QFKLQJHQ .RUQZHVWKHLP /|FKJDX /XGZLJVEXUJ 0LWWH /XGZLJVEXUJ 2VW /XGZLJVEXUJ 2‰ZHLO /XGZLJVEXUJ :HVW /XGZLJVEXUJ 1HFNDUZHLKLQJHQ /XGZLJVEXUJ (JORVKHLP /XGZLJVEXUJ +RKHQHFN 0DUEDFK 0DUNJU|QLQJHQ 0DUNJU|QLQJHQ 8QWHUULH[LQJHQ 0|JOLQJHQ 0XQGHOVKHLP 0XUU 2EHUULH[LQJHQ 2EHUVWHQIHOG 2EHUVWHQIHOG *URQDX 3OHLGHOVKHLP Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 1854 4 2. Wie hat sich deren Belegung und Kapazitäten seit Januar 2015 jeweils monatlich entwickelt? Zu 2.: Nachstehende Tabelle gibt einen Überblick über die monatliche Entwicklung der Kapazität und Belegung der vom Landkreis Ludwigsburg betriebenen Einrichtungen der vorläufigen Unterbringung: 3. Welche Kosten entstanden für welche Einrichtungen für Erwerb oder Renovierung der Immobilien? Zu 3.: Für die Renovierung der für die Flüchtlingsunterbringung genutzten Immobilien sind dem Landkreis Ludwigsburg Kosten für das Jahr 2015 in Höhe von ins - gesamt 1.348.396,04 Euro und für das Jahr 2016 in Höhe von insgesamt 1.231.256,01 Euro entstanden. In den Jahren 2015 und 2016 sind keine Kosten für den Erwerb von Gebäuden für die vorläufige Unterbringung im Landkreis Ludwigsburg entstanden. 4. Welche monatlichen Mietkosten entstanden und entstehen für welche Einrichtungen ? Zu 4.: Im Jahr 2015 belief sich die Kaltmiete für die Anmietung der vom Landkreis Ludwigsburg für die Flüchtlingsunterbringung genutzten Immobilien auf 3.391.627,53 Euro für das Gesamtjahr. Zum Stand 31. Dezember 2016 fiel im Landkreis für die Anmietung der für die Flüchtlingsunterbringung genutzten Einrichtungen eine monatliche Kaltmiete in Höhe von 640.641,28 Euro an. 5. In welcher Höhe fielen und fallen für welche Einrichtungen monatliche Kosten für Sicherheitsdienste an? Zu 5.: Im Jahr 2015 fielen insgesamt 203.281,54 Euro für Sicherheitsdienste im Rahmen der vorläufigen Unterbringung im Landkreis Ludwigsburg an. 0RQDW .DSD]LWlW %HOHJXQJ .DSD]LWlW %HOHJXQJ .DSD]LWlW %HOHJXQJ -DQXDU )HEUXDU 0lU] $SULO 0DL -XQL -XOL $XJXVW 6HSWHPEHU 2NWREHU 1RYHPEHU 'H]HPEHU 5 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 1854 Für die Bewachung von drei Einrichtungen in Bietigheim-Bissingen, einer Einrichtung in Freiberg, einer Einrichtung in Kornwestheim, drei Einrichtungen in Ludwigsburg, einer Einrichtung in Marbach und einer Einrichtung in Tamm fielen im Jahr 2016 Kosten in Höhe von insgesamt 4.285.247,43 Euro pro Jahr an. 6. In welcher Höhe fielen und fallen für welche Einrichtungen welche sonstigen Kosten an? Zu 6.: Der Landkreis Ludwigsburg hat im Jahr 2015 Kosten in Höhe von 2.687.966,80 Euro für den Erwerb geringwertiger Vermögensgegenstände verausgabt. Zudem sind Aufwendungen für sonstige Bewirtschaftung von Grundstücken und baulichen Anlagen in Höhe von 1.079,24 Euro angefallen. Im Jahr 2016 sind dem Landkreis Ludwigsburg Kosten für geringwertige Vermögensgegenstände in Höhe von 1.079.571,64 Euro entstanden. 7. Welche Stellen oder Verwaltungsebenen trugen oder tragen die jeweiligen Kosten? Zu 7.: Die Kosten der vorläufigen Unterbringung werden von den Stadt- und Landkreisen verausgabt. Das Land erstattet den Stadt- und Landkreisen für im Rahmen der vorläufigen Unterbringung entstehende Ausgaben für jede aufgenommene und untergebrachte Person einmalig eine Pauschale. Gegenstand der Pauschalen sind die notwendigen Ausgaben für den personellen und sächlichen Verwaltungsaufwand zur Durchführung des Flüchtlingsaufnahmegesetzes (FlüAG), für die Flücht - lingssozialarbeit, für Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (Asylb LG) und dem Sozialgesetzbuch (SGB), für liegenschaftsbezogene Ausgaben sowie für Aufwendungen der Kommunen im Rahmen der Anschlussunterbringung. 8. In welcher Höhe fielen und fallen in den jeweiligen Einrichtungen durchschnittlich Kosten für die Krankenversorgung der Bewohner an? 9. In welcher Höhe fielen und fallen in welchen Einrichtungen Kosten für Taschengeld an? Zu 8. und 9.: Während der ersten 15 Monate ihres Aufenthalts in Deutschland erhalten mate - riell bedürftige Asylbewerber Grundleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG). Während der Zeit des Grundleistungsbezugs haben die Leistungsberechtigten Anspruch auf die Behandlung akuter Erkrankungen und Schmerzzustände; darüber hinaus können sonstige Leistungen gewährt werden, wenn sie im Einzelfall zur Sicherung der Gesundheit unerlässlich sind (§§ 4 und 6 AsylbLG). Die Entscheidung über die Leistungsgewährung trifft die zuständige Leistungsbehörde im Einzelfall . Der Betrag für den notwendigen persönlichen Bedarf (sog. Taschengeld) beträgt bei einem alleinstehenden Grundleistungsberechtigten der Bedarfsstufe eins derzeit 135 € pro Monat. In den übrigen Bedarfsstufen zwei bis sechs fallen die entsprechenden Beträge zum Teil geringer aus. Nach Ablauf von 15 Monaten erhalten Leistungsberechtigte, die die Dauer ihres Aufenthalts nicht rechtsmissbräuchlich selbst beeinflusst haben, im Wesentlichen Leistungen entsprechend dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII). Die Beträge entsprechen dann denen im SGB XII. Leistungsberechtigte erhalten dann grds. Gesundheitsleistungen auf dem Niveau der gesetzlichen Krankenversicherung . Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 1854 6 Auf eine Erhebung der Kosten für die Krankenversorgung und der Ausgaben für den notwendigen persönlichen Bedarf in den jeweiligen Einrichtungen wurde verzichtet . Eine solche ist mit vertretbarem Verwaltungsaufwand nicht möglich. 10. In welcher Höhe fielen und fallen in welchen Einrichtungen Kosten für die Sozialbetreuung an? Zu 10.: Das Land erstattet den Stadt- und Landkreisen für im Rahmen der vorläufigen Unterbringung entstehende Ausgaben für jede aufgenommene und untergebrachte Person einmalig eine Pauschale. Mit den Pauschalen werden unter anderem notwendige Ausgaben für die Flüchtlingssozialarbeit (soziale Beratung und Betreuung ) erstattet. Die unteren Aufnahmebehörden sind verpflichtet, den für die Flüchtlingssozialarbeit veranschlagten Anteil der Pauschale (2017: 921,29 Euro) vollumfänglich dafür einzusetzen. Mit den Kommunalen Landesverbänden wurde ein Betreuungsschlüssel von 1:110 für die Flüchtlingssozialarbeit als erstattungsfähige Obergrenze vereinbart. Von einer Abfrage der Kosten für die Flüchtlingssozialarbeit, die auf die einzelnen Unterbringungseinrichtungen des in Rede stehenden Kreises entfallen, wurde aufgrund des hohen Verwaltungsaufwands abgesehen. In Vertretung Jäger Staatssekretär