Landtag von Baden-Württemberg 16. Wahlperiode Drucksache 16 / 1855 27. 03. 2017 1Eingegangen: 27. 03. 2017 / Ausgegeben: 24. 05. 2017 K l e i n e A n f r a g e Ich frage die Landesregierung: 1. Welche Projekte oder Initiativen zur Förderung der Integration wurden im Jahr 2016 vom Land Baden-Württemberg gefördert oder unterstützt? 2. In welcher Höhe wurden die jeweiligen Projekte oder Initiativen gefördert oder unterstützt? 3. Welchen Haushaltstiteln sind diese jeweils zuzuordnen? 4. Wer sind die Träger der jeweiligen Projekte oder Initiativen? 5. Mit welchen Maßnahmen, Zielsetzungen und Inhalten arbeiten die jeweiligen Projekte oder Initiativen? 27. 03. 2017 Dr. Baum AfD Kleine Anfrage der Abg. Dr. Christina Baum AfD und Antwort des Ministeriums für Soziales und Integration Integrationsprojekte Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 1855 2 B e g r ü n d u n g Es besteht Interesse daran, welche Projekte und Initiativen im Bereich der Integration in welchem Umfang unterstützt werden und wie diese inhaltlich ausgerichtet sind. A n t w o r t Mit Schreiben vom 21. April 2017 Nr. 41-0141.5/2 beantwortet das Ministerium für Soziales und Integration die Kleine Anfrage wie folgt: 1. Welche Projekte oder Initiativen zur Förderung der Integration wurden im Jahr 2016 vom Land Baden-Württemberg gefördert oder unterstützt? 2. In welcher Höhe wurden die jeweiligen Projekte oder Initiativen gefördert oder unterstützt? 3. Welchen Haushaltstiteln sind diese jeweils zuzuordnen? 4. Wer sind die Träger der jeweiligen Projekte oder Initiativen? Zu 1. bis 4.: Die Angaben zu den Zuwendungen für Integrationsprojekte oder -initiativen sind den nachfolgenden drei Tabellen zu entnehmen. Sie beziehen sich auf die Zuwendungsbescheide , die 2016 erlassen wurden. Die angegebenen Haushaltstitel 633 70 und 684 70 sind dem Kapitel 1503 zuzuordnen, die Titel 633 01 und 684 01 dem Kapitel 0908 (siehe dazu die die Vorbemerkung der Stellungnahme des Ministe - riums für Soziales und Integration zu dem Antrag auf Drucksache 16/1155). 3URMHNWH 0D‰QDKPHQ 7UlJHU GHU MHZHLOLJHQ 3URMHNWH 0D‰QDKPHQ )|UGHUEHWUDJ 7LWHO LP .DSLWHO E]Z =XZHQGXQJHQ DXIJUXQG GHU 9Z9 ,QWHJUDWLRQ 6WDGW XQG /DQGNUHLVH ¼ E]Z =XZHQGXQJHQ DXIJUXQG GHU 9Z9 ,QWHJUDWLRQ .UHLVDQJHK|ULJH 6WlGWH XQG *HPHLQGHQ ¼ E]Z =XZHQGXQJHQ DXIJUXQG GHU 9Z9 ,QWHJUDWLRQ )UHLH 7UlJHU ¼ E]Z 3 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 1855 5. Mit welchen Maßnahmen, Zielsetzungen und Inhalten arbeiten die jeweiligen Projekte oder Initiativen? Zu 5.: Im Rahmen des Förderprogramms „VwV-Integration“ wurden Maßnahmen gefördert , die die Entwicklung und Stärkung nachhaltiger Strukturen im Integrations - bereich auf kommunaler Ebene (insbesondere die Förderung von Integrationsbeauftragten ) und bei der Elternbeteiligung am Bildungsweg der Kinder und Jugendlichen mit Migrationshintergrund zum Ziel haben. Des Weiteren wurden Maßnahmen zur Stärkung des Zusammenlebens und des gesellschaftlichen Zusammenhalts zwischen Menschen mit und ohne Migrationshintergrund und zur Erweiterung und Vertiefung der Teilhabe und Mitwirkung von Menschen mit Migrationshintergrund am politischen, kulturellen und gesellschaftlichen Leben sowie zur Bekämpfung ihrer Ausgrenzung durch Rassismus, Fremdenfeindlichkeit und Diskriminierung gefördert. Mit dem Förderprogramm „VwV Deutsch für Flüchtlinge“ wurde für Asylbewerber und Flüchtlinge ein Angebot an Alphabetisierungs-, Grund- und Aufbau - kursen in Deutsch als Fremdsprache geschaffen. Das Angebot ist auch offen für Flüchtlinge, die sich bereits länger hier aufhalten, und für Ausländer mit einem Aufenthaltsrecht, soweit ein entsprechender Bedarf wegen des fehlenden Zugangs zu anderen Sprachförderangeboten, insbesondere zu den Integrationskursen des Bundes, nicht abgedeckt werden kann. Dies gilt nicht für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, die eine Schule besuchen oder besuchen werden, also über diesen Weg sprachliche Förderung erhalten. 3URMHNWH 0D‰QDKPHQ 7UlJHU GHU MHZHLOLJHQ 3URMHNWH 0D‰QDKPHQ )|UGHUEHWUDJ 7LWHO LP .DSLWHO E]Z =XZHQGXQJHQ DXIJUXQG GHU 9Z9 'HXWVFK IU )OFKWOLQJH 6WDGW XQG /DQGNUHLVH ¼ E]Z =XZHQGXQJHQ DXIJUXQG GHU 9Z9 'HXWVFK IU )OFKWOLQJH .UHLVDQJHK|ULJH 6WlGWH XQG *HPHLQGHQ ¼ E]Z =XZHQGXQJHQ DXIJUXQG GHU 9Z9 'HXWVFK IU )OFKWOLQJH )UHLH 7UlJHU ¼ E]Z 3URMHNWH 0D‰QDKPHQ 7UlJHU GHU MHZHLOLJHQ 3URMHNWH 0D‰QDKPHQ )|UGHUEHWUDJ 7LWHO LP .DSLWHO E]Z 9HUVFKLHGHQH 3URMHNWH 0D‰QDKPHQ LP ,QWHJUDWLRQVEHUHLFK 6WDGW XQG /DQGNUHLVH ¼ E]Z 9HUVFKLHGHQH 3URMHNWH 0D‰QDKPHQ LP ,QWHJUDWLRQVEHUHLFK .UHLVDQJHK|ULJH 6WlGWH XQG *HPHLQGHQ ¼ E]Z 9HUVFKLHGHQH 3URMHNWH 0D‰QDKPHQ LP ,QWHJUDWLRQVEHUHLFK )UHLH 7UlJHU ¼ E]Z Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 1855 4 Die unterstützten integrationspolitischen Maßnahmen im Bereich der Bekämpfung von Zwangsverheiratung dienen insbesondere der Information und Qualifizierung relevanter Akteure, der Prävention an Schulen sowie der Beratung und Begleitung von Betroffenen, Angehörigen und vertrauten Dritten. Die Maßnahmen im Handlungsfeld Antidiskriminierung und Antirassismus (Projekte an Schulen gegen Gewalt und Rassismus sowie eine Vernetzungs- und Anlaufstelle zur Bekämpfung von Rassismus, Rechtsextremismus und gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit) haben zum Ziel, Ängste und Vorurteile gegenüber Fremden abzubauen. Im Bereich der interkulturellen Öffnung wurden Maßnahmen zur Darstellung von Best-Practice-Beispielen von Verbänden und zur Fortbildung für Studierende gefördert. Für die Beratung zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen in Baden- Württemberg einschließlich der Beratung von Flüchtlingen wurden Erstanlaufstellen und Kompetenzzentren in Freiburg, Stuttgart und Ulm sowie ergänzend die Anerkennungsberatung von Asylsuchenden und Flüchtlingen im Regierungsbezirk Karlsruhe gefördert. Außerdem wurden Mittel für die Förderung der Maßnahme „Übergang Schule – Beruf, insbesondere Anbindung an eine zentrale Anlaufstelle , Sprachkurse für Schüler/Schülerinnen der VAB-O-Klassen und Aufklärungskampagne für yezidische Mädchen“ der Stadt Pforzheim bereitgestellt. In Vertretung Prof. Dr. Hammann Ministerialdirektor