Landtag von Baden-Württemberg 16. Wahlperiode Drucksache 16 / 1856 27. 03. 2017 1Eingegangen: 27. 03. 2017 / Ausgegeben: 24. 05. 2017 K l e i n e A n f r a g e Wir fragen die Landesregierung: 1. Welche Förder- oder Unterstützungsmöglichkeiten für den Erwerb einer Fahrerlaubnis bestehen für Asylbewerber in Baden-Württemberg? 2. In wie vielen Fällen wurden und werden Asylbewerber in Baden-Württemberg seit 2016 beim Erwerb einer Fahrerlaubnis von staatlichen Stellen unterstützt? 3. In welchem Umfang beziehungsweise welcher Höhe wurden sie jeweils unterstützt ? 4. In welcher Höhe wurden die Teilnehmer des Kurses „Drive“ hinsichtlich der Kosten für die theoretische und praktische Prüfung von welchen staatlichen Stellen oder anderen Projekten oder Initiativen unterstützt? 5. Wie hoch ist der Anteil des Projektvolumens von knapp 2,6 Millionen Euro, welches in der Antwort zu Frage 6 und 7 der Drucksache 16/1699 genannt wird, welcher für den Kurs „Drive“ vorgesehen ist? 6. In welcher Höhe wurden bereits Mittel für den Kurs „Drive“ verwendet? (Stichtag: 23. März 2017) 7. Welche weiteren Maßnahmen werden aus den Mitteln des Gesamtprojekts des Integrationsnetzwerks Hohenlohe-Main-Tauber finanziert? 27. 03. 2017 Dr. Baum, Baron AfD Kleine Anfrage der Abg. Abg. Dr. Christina Baum und Anton Baron AfD und Antwort des Ministeriums für Inneres, Digitalisierung und Migration Förderung von Führerscheinen für Asylbewerber Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 1856 2 B e g r ü n d u n g In ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage unter dem Titel „Mobilitätsförderprogramm „Drive“ im Hohenlohe- und Main-Tauber-Kreis“ (Drucksache 16/1699) konnte die Landesregierung nicht alle Fragen abschließend beantworten. Offen bleibt weiterhin, wie sich die Finanzierung von Führerscheinen für Asylbewerber konkret gestaltet. Es gilt daher darzulegen, welche Fördermöglichkeiten im Land bestehen und in welchem Umfang diese bereits genutzt wurden und werden. A n t w o r t Mit Schreiben vom 24. April 2017 Nr. 7-0141.5/16/1856 beantwortet das Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Migration die Kleine Anfrage wie folgt: 1. Welche Förder- oder Unterstützungsmöglichkeiten für den Erwerb einer Fahrerlaubnis bestehen für Asylbewerber in Baden-Württemberg? 2. In wie vielen Fällen wurden und werden Asylbewerber in Baden-Württemberg seit 2016 beim Erwerb einer Fahrerlaubnis von staatlichen Stellen unterstützt? 3. In welchem Umfang beziehungsweise welcher Höhe wurden sie jeweils unterstützt ? Zu 1. bis 3.: Abgesehen von den Teilnehmern am Mobilitätsprogramm „Drive“ (siehe Drucks. 16/1699) werden derzeit einmalig 25 Asylbewerber im Landkreis Karlsruhe aus Integrationsmitteln dabei unterstützt, den Führerschein der Klasse B zu erwerben oder bereits vorhandene Dokumente anerkennen zu lassen. Hierdurch soll eine weitergehende berufliche Förderung durch die Agentur für Arbeit mit dem Berufsziel Berufskraftfahrer ermöglicht werden. Da das Projekt aktuell noch an - dauert, kann über die Höhe der tatsächlich anfallenden Kosten noch keine kon - krete Aussage getroffen werden. 4. In welcher Höhe wurden die Teilnehmer des Kurses „Drive“ hinsichtlich der Kosten für die theoretische und praktische Prüfung von welchen staatlichen Stellen oder anderen Projekten oder Initiativen unterstützt? Zu 4.: Die Kosten für die theoretische und praktische Prüfung sowie die Kosten für eventuell erforderlichen praktischen Fahrunterricht (Pflichtstunden und/oder Übungsstunden) sind von den Teilnehmern selbst zu entrichten. 5. Wie hoch ist der Anteil des Projektvolumens von knapp 2,6 Millionen Euro, welches in der Antwort zu Frage 6 und 7 der Drucksache 16/1699 genannt wird, welcher für den Kurs „Drive“ vorgesehen ist? Zu 5.: Der Anteil des Kurses „Drive“ am Gesamtprojektvolumen beträgt knapp 1 %. 3 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 1856 6. In welcher Höhe wurden bereits Mittel für den Kurs „Drive“ verwendet? (Stichtag: 23. März 2017) Zu 6.: Für „Drive“ wurden Mittel in Höhe von 25.677,43 Euro (inkl. Mehrwertsteuer) eingesetzt. 7. Welche weiteren Maßnahmen werden aus den Mitteln des Gesamtprojekts des Integrationsnetzwerks Hohenlohe-Main-Tauber finanziert? Zu 7.: Die Zielsetzung des kreisübergreifenden Kooperationsobjekts liegt in der modellhaften Entwicklung und Erprobung von Strukturen, Instrumenten und Methoden zu besseren beruflichen und schulischen Aktivierung und Integration von Asyl - bewerbern und Flüchtlingen. Die Ergebnisse sollen nach Projektende in den „normalen“ Verfahrensablauf zur Optimierung der verwaltungstechnischen Abläufe übernommen werden. Hauptsächlich werden durch die Projektmittel Personal- und Sachausgaben für die im Projekt beschäftigten Integrationsmanager bei den beiden Landkreisverwaltungen finanziert. Neben den anfallenden Personal- und Sachkosten stehen dem Projekt im Rahmen der Gesamtlaufzeit (1. Januar 2016 bis 31. Dezember 2019) für die Landkreise Hohenlohe und Main-Tauber Mittel in Höhe von ca. 560.000 Euro zur Verfügung. Die Mittelvergabe erfolgt im Rahmen regionaler Ausschreibungen ein- bis zweimal pro Jahr. Asylbewerber und Flüchtlinge mit mindestens nachrangigem Zugang werden mit regionalen bedarfsgerechten An - geboten an den Arbeitsmarkt herangeführt. Um das Aufgabengebiet bearbeiten zu können, entwickelte das Integrationsnetzwerk Hohenlohe-Main-Tauber eine breite Angebotsvielfalt wie etwa Einzelberatung, Erstellen von Bewerberprofilen, Praktikumsprojekte mit Unternehmen aus der Region, Basisschulungen und Informationsveranstaltungen für Unternehmen und Betriebe. Die Angebotspalette wird kontinuierlich weiterentwickelt und an die aktuellen tatsächlichen Bedarfe und Rahmenbedingungen angepasst. In Vertretung Jäger Staatssekretär