Landtag von Baden-Württemberg 16. Wahlperiode Drucksache 16 / 1864 29. 03. 2017 1Eingegangen: 29. 03. 2017 / Ausgegeben: 31. 05. 2017 K l e i n e A n f r a g e Ich frage die Landesregierung: 1. Nach welchen Fördergrundlagen regelt sich die Finanzierung des geplanten Kompaktbahnhofs in Mannheim-Neckarau? 2. Gefährdet aus ihrer Sicht – je nach Einschlägigkeit – die unklare Zukunft des Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes (LGVFG) oder die unklare Aus - gestaltung des Gemeindefinanzierungsgesetzes des Bundes (GVFG) über das Jahr 2019 hinaus die Realisierungschance des o. g. Kompaktbahnhofs? 3. Wie hoch werden nach aktueller Planung die Gesamtkosten des Projekts be - ziffert? 4. Welchen Anteil an den Kosten trägt jeweils der Bund, das Land bzw. die Stadt Mannheim? 5. Ist der durch die Stadt Mannheim zu finanzierende Komplementäranteil im Vergleich zu ursprünglichen Prognosen seit 2015 gestiegen? 6. Wie bewertet sie die Konsequenzen für den Schienenpersonennahverkehr (SPNV) und den weiteren Ausbau des öffentlichen Personennachverkehrs (ÖPNV) generell, falls der Kompaktbahnhof nicht gebaut werden kann? 7. Wie bewertet sie die Konsequenzen für die Barrierefreiheit des ÖPNV, falls dieses Projekt in Mannheim nicht durchgeführt werden kann? 28. 03. 2017 Dr. Weirauch SPD Kleine Anfrage des Abg. Dr. Boris Weirauch SPD und Antwort des Ministeriums für Verkehr Kompaktbahnhof Neckarau Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 1864 2 B e g r ü n d u n g Projekte wie der Kompaktbahnhof Mannheim-Neckarau sollen den öffentlichen Personennahverkehr attraktiver und so zu einer besseren Alternative zum Auto machen. Sie stellen für die Kommunen jedoch sehr kostspielige Investitionen dar. Angesichts der ungeklärten Zukunft bei der Finanzierung des Landesgemeindeverkehrsgesetzes und bei der Ausgestaltung des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes des Bundes nach 2019 ist diese Frage umso drängender. Zentrales Thema beim Um- und Ausbau von ÖPNV-Haltestellen und Bahnhöfen ist auch die Barrierefreiheit, die in der Regel ebenfalls hohe Investitionen bedeutet. A n t w o r t Mit Schreiben vom 25. April 2017 Nr. 3-3895.02-02/156 beantwortet das Ministerium für Verkehr im Einvernehmen mit dem Ministerium für Finanzen die Kleine An frage wie folgt: 1. Nach welchen Fördergrundlagen regelt sich die Finanzierung des geplanten Kompaktbahnhofs in Mannheim-Neckarau? Fördergrundlage ist das Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG). 2. Gefährdet aus ihrer Sicht – je nach Einschlägigkeit – die unklare Zukunft des Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes (LGVFG) oder die unklare Aus - gestaltung des Gemeindefinanzierungsgesetzes des Bundes (GVFG) über das Jahr 2019 hinaus die Realisierungschance des o. g. Kompaktbahnhofs? Nein. 3. Wie hoch werden nach aktueller Planung die Gesamtkosten des Projekts be - ziffert? Nach Angaben des Vorhabenträgers werden die Gesamtbaukosten je nachdem, welche Variante umgesetzt wird, auf 5,87 Mio. € (Umbau des Bestandsbahnhofs) oder 13,25 Mio. € (Verlegung des Bahnhofs) beziffert. 4. Welchen Anteil an den Kosten trägt jeweils der Bund, das Land bzw. die Stadt Mannheim? Der Bund trägt bis zu 60 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten, das Land 20 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten und der Zweckverband Verkehrsverbund Rhein-Neckar (ZRN) die übrigen Kosten (20 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten, 100 Prozent der nicht zuwendungsfähigen Kosten und 100 Prozent der Planungskosten). 5. Ist der durch die Stadt Mannheim zu finanzierende Komplementäranteil im Vergleich zu ursprünglichen Prognosen seit 2015 gestiegen? Hierzu liegen dem Verkehrsministerium keine Angaben vor. 3 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 1864 6. Wie bewertet sie die Konsequenzen für den Schienenpersonennahverkehr (SPNV) und den weiteren Ausbau des öffentlichen Personennachverkehrs (ÖPNV) generell, falls der Kompaktbahnhof nicht gebaut werden kann? Die Landesregierung geht davon aus, dass das Vorhaben in einer der zur Diskussion stehenden Varianten gebaut wird. 7. Wie bewertet sie die Konsequenzen für die Barrierefreiheit des ÖPNV, falls dieses Projekt in Mannheim nicht durchgeführt werden kann? Siehe Antwort auf Frage 6. Hermann Minister für Verkehr