Landtag von Baden-Württemberg 16. Wahlperiode Drucksache 16 / 1865 30. 03. 2017 1Eingegangen: 30. 03. 2017 / Ausgegeben: 31. 05. 2017 K l e i n e A n f r a g e Wir fragen die Landesregierung: 1. Inwieweit werden die gesetzlichen Hilfsfristen für den notärztlichen Bereich bzw. für Rettungswagen im Landkreis Karlsruhe eingehalten (aufgeschlüsselt nach den jeweiligen Versorgungsbereichen)? 2. Inwiefern sind ihr zu einzelnen Gemeinden signifikante Abweichungen der Werte von denen für den gesamten Rettungsbereich Landkreis Karlsruhe bekannt ? 3. Welche Maßnahmen sind zu (weiteren) Verbesserungen der Hilfsfristen im Landkreis Karlsruhe geplant? 4. Wie haben sich die Einsatzzahlen der Rettungsdienste im Landkreis Karlsruhe (aufgeschlüsselt nach den jeweiligen Versorgungsbereichen) entwickelt? 5. Inwiefern trifft es zu, dass es für die Rettungsdienste vor Ort im Landkreis Karlsruhe möglich ist, ausreichend qualifiziertes Personal bereitzustellen? 6. Inwiefern sind weitere Rettungswachen zur Verbesserung der Hilfsfristen geplant ? 7. Inwieweit wären für eine hundertprozentige Einhaltung der Hilfsfristen weitere Notarztstationen notwendig? Kleine Anfrage der Abg. Joachim Kößler, Christine Neumann und Ulli Hockenberger CDU und Antwort des Ministeriums für Inneres, Digitalisierung und Migration Hilfsfristen im Landkreis Karlsruhe Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 1865 2 8. Wo gibt es im Landkreis Karlsruhe Helfer-vor-Ort-Einheiten und inwiefern werden diese Systeme von den Leistellen alarmiert? 29. 03. 2017 Kößler, Neumann, Hockenberger CDU B e g r ü n d u n g Die Hilfsfristen im Landkreis Karlsruhe werden sowohl im Rettungswagenbereich als auch im Bereich der Notarzteinsatzwagen nicht eingehalten. Die Kleine Anfrage soll klären, wo Handlungsbedarf besteht. A n t w o r t * ) Mit Schreiben vom 25. April 2017 Nr. 6-5461.3 RDB KA/2/1 beantwortet das Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Migration die Kleine Anfrage wie folgt: 1. Inwieweit werden die gesetzlichen Hilfsfristen für den notärztlichen Bereich bzw. für Rettungswagen im Landkreis Karlsruhe eingehalten (aufgeschlüsselt nach den jeweiligen Versorgungsbereichen)? 2. Inwiefern sind ihr zu einzelnen Gemeinden signifikante Abweichungen der Werte von denen für den gesamten Rettungsbereich Landkreis Karlsruhe bekannt ? Zu 1. und 2.: Entsprechend den Vorgaben des Rettungsdienstgesetzes (RDG) und des Rettungsdienstplans 2014 Baden-Württemberg sind die Hilfsfristen jahres- und bereichsbezogene Planungsgrößen, die sich auf den gesamten Rettungsdienstbereich und ein volles Kalenderjahr mit einem Zielerreichungsgrad von 95 Prozent aller Einsätze beziehen. Teilhilfsfristen sind nicht vorgesehen. Dies gilt für unterjährige Zeitfenster, insbesondere aber auch in Bezug auf örtlich kleinräumige Versorgungsbereiche . Die Zielerreichungsgrade der Hilfsfrist für das ersteintreffende Rettungsmittel und den Notarzt im Rettungsdienstbereich Stadt- und Landkreis Karlsruhe im Jahr 2016 sind nachstehend dargestellt: *) Nach Ablauf der Drei-Wochen-Frist eingegangen. (UUHLFKXQJVJUDG GHU 0LQXWHQ )ULVW LQ 3UR]HQW (UVWHLQWUHIIHQGHV 5HWWXQJVPLWWHO 57: RGHU 1() 1RWDU]W 3 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 1865 3. Welche Maßnahmen sind zu (weiteren) Verbesserungen der Hilfsfristen im Landkreis Karlsruhe geplant? 6. Inwiefern sind weitere Rettungswachen zur Verbesserung der Hilfsfristen geplant ? Zu 3. und 6.: Der Bereichsausschuss für den Rettungsdienstbereich Stadt- und Landkreis Karlsruhe hat auf der Basis eines Gutachtens in jüngerer Zeit zahlreiche Maßnahmen beschlossen, die die notfallmedizinische Versorgung der Bürgerinnen und Bürger sukzessive verbessern werden. Zentral ist die Ablösung der Mehrzweckfahrzeug - strategie und Einführung eines Trennsystems für Notfallrettung und Krankentransport , welches entsprechend der Beschlusslage des Bereichsausschusses für den Rettungsdienstbereich Stadt- und Landkreis Karlsruhe seit 1. Januar 2017 unter Inbetriebnahme zusätzlicher Krankentransportfahrzeuge umgesetzt wird. Daneben wurden insbesondere folgende zusätzliche Ausweitungen bei den Vorhaltungen beschlossen: Flankierend dazu wurden im Krankentransport auch Transportkapazitäten für Krankentransporte bei Nacht und an Wochenenden geschaffen. 4. Wie haben sich die Einsatzzahlen der Rettungsdienste im Landkreis Karlsruhe (aufgeschlüsslt nach den jeweiligen Versorgungsbereichen) entwickelt? Zu 4.: Die Einsatzzahlen im Rettungsdienst im Rettungsdienstbereich Stadt- und Landkreis Karlsruhe haben sich in den Jahren 2013 bis 2015 wie folgt entwickelt: 6WDQGRUW 0D‰QDKPH $UW =XVlW]OLFKH 3HUVRQDOYRUKDOWHVWXQGHQ 5HWWXQJVZDFKH %UXFKVDO $XVZHLWXQJ GHU 57: 9RUKDOWXQJHQ 5HWWXQJVZDFKH (WWOLQJHQ $XVZHLWXQJ 57: 9RUKDOWXQJHQ 5HWWXQJVZDFKH .DUOVUXKH 0LWWH 6WDWLRQLHUXQJ HLQHV 1() $XVZHLWXQJ 57: 9RUKDOWXQJ 5HWWXQJVZDFKH /DQJHQVWHLQEDFK =XVlW]OLFKH 6WDWLRQLHUXQJ HLQHV 1() 5HWWXQJVZDFKH 3KLOLSSVEXUJ =XVlW]OLFKH 6WDWLRQLHUXQJ YRQ 1() 57: Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 1865 4 5. Inwiefern trifft es zu, dass es für die Rettungsdienste vor Ort im Landkreis Karlsruhe möglich ist, ausreichend qualifiziertes Personal bereitzustellen? Zu 5.: Wie in den anderen Gesundheitsbereichen zeichnet sich nach Mitteilung der Hilfsorganisationen auch im Rettungsdienst ein Fachkräftemängel ab, dem es frühzeitig entgegenzuwirken gilt. Kennzeichnend dafür sind Schwierigkeiten bei der Besetzung von Stellen. Derzeit gibt es über alle im Rettungsdienst im Rettungsdienstbereich Stadt- und Landkreis Karlsruhe beteiligten Leistungserbringer und -träger 40 Stellen, die es zu besetzen gilt. Dabei handelt es sich zumeist um Stellen für Rettungssanitäterinnen bzw. Rettungssanitäter. 7. Inwieweit wären für eine hundertprozentige Einhaltung der Hilfsfristen weitere Notarztstationen notwendig? Zu 7.: Es bleibt abzuwarten, inwieweit durch die bei Frage 4 genannten Maßnahmen die Hilfsfrist im Rettungsdienstbereich Stadt- und Landkreis Karlsruhe künftig gewährleistet werden kann. Sollte dies nicht der Fall sein, müssten durch den Bereichsausschuss noch weitere Hilfsfristverbesserungsmaßnahmen geprüft werden. Wichtig ist es jedoch auch zu erkennen, das die Hilfsfrist nur ein Qualitätsmerkmal im Rettungsdienst ist. Der Gesetzgeber hat im Rahmen der letzten Fortschreibung des RDG deshalb den Bereichsausschüssen als maßgebliches Planungs- und Entscheidungsgremium der Rettungsdienststrukturen in den Rettungsdienstbereichen zusätzlich aufgegeben, regelmäßig die gesamte Rettungskette vom Eingang des Notrufs in der Leitstelle bis zur Übergabe des Patienten an das medizinische Personal im entsprechend geeigneten Krankenhaus in den Blick zu nehmen und mögliche Optimierungspotenziale aufzuzeigen und zu nutzen. Parallel dazu wurde auf Landesebene die Stelle zur trägerübergreifenden Qualitätssicherung im Rettungsdienst Baden-Württemberg mit dem Ziel geschaffen, im Rahmen ihrer Struktur-, Prozess- und Ergebnisqualität im Rettungsdienst die Bereichsausschüsse sowie die Leistungsträger und Leistungserbringer im Rettungsdienst zu unterstützen. 8. Wo gibt es im Landkreis Karlsruhe Helfer-vor-Ort-Einheiten und inwiefern werden diese Systeme von den Leistellen alarmiert? Zu 8.: Die vom Bereichsausschuss für den Rettungsdienstbereich Stadt- und Landkreis Karlsruhe mitgeteilten Helfer-vor-Ort-Systeme sind in der Anlage aufgelistet. Eine Alarmierung von Ersthelfern durch die Leitstelle soll nur erfolgen, wenn dadurch gegenüber dem gleichzeitig alarmierten organisierten Rettungsdienst ein medizinisch relevanter Zeitvorteil erreicht werden kann. In Vertretung Jäger Staatssekretär 5HWWXQJVGLHQVWEHUHLFK 6WDGW XQG /DQGNUHLV .DUOVUXKH -DKU =DKO GHU (LQVlW]H 57: 1RWDU]W 5 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 1865 $QODJH 6HLWH YRQ +Y 2 6\ VWH P *HPHLQGH 6WDGWWHLO 2UJDQLVDWLRQ (LQULFKWXQJ $Q]DKO +Y2 *UXSSHQ Bauerbach '5. +HOIHU Berghausen '5. '/5* +HOIHU Blankenloch-Stutens. '5. +HOIHU Bretten '5. +HOIHU Bruchhausen '5. Bruchsal '/5* +HOIHU Bruchsal-Innenstadt '5. +HOIHU Büchenau-Bruchsal '5. +HOIHU Büchig-Bretten '5. +HOIHU Burbach-Marxzell '5. +HOIHU Busenbach-Waldbronn '5. +HOIHU Daxlanden Karlsruhe 0+' +HOIHU Diedelsheim '5. ECE-Center Karlsruhe (&( +HOIHU Ettlingen '5. +HOIHU Etzenrot-Waldbronn '5. +HOIHU Flehingen '5. +HOIHU Forchheim '5. +HOIHU Forst '5. +HOIHU Friedrichstal-Stutensee '5. +HOIHU Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 1865 6 6HLWH YRQ Gondelsheim '5. +HOIHU Gochsheim '5. +HOIHU Grötzingen-Karlsruhe '/5* +HOIHU Hambrücken '5. +HOIHU Heidelsheim-Bruchsal '5. +HOIHU Helmsheim-Bruchsal '5. +HOIHU Hohenwettersbach-Karlsruhe '5. +HOIHU Jöhlingen-Walzbachtal '5. +HOIHU Karlsdorf '5. +HOIHU Karlsruhe-Innenstadt )HXHUZHKU Kirrlach-Waghäusel '5. +HOIHU Kronau '5. +HOIHU Landshausen '5. +HOIHU Langenbrücken '/5* +HOIHU Langensteinbach-Karlsbad '5. +HOIHU Leopoldshafen-Eggenstein '/5* +HOIHU Liedilsheim '5. +HOIHU Linkenheim-Hochstetten '5. )HXHUZHKU +HOIHU Malsch '5. +HOIHU Marxzell $6% +HOIHU Mingolsheim '5. +HOIHU Münzesheim-Kraichtal '5. +HOIHU 7 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 1865 6HLWH YRQ Mutschelbach-Karlsbad '5. Neibsheim-Bretten '5. +HOIHU Neuburgweier-Rheinstetten '5. +HOIHU Neudorf '5. +HOIHU Neuthard-Karlsdorf '5. +HOIHU Oberderdingen '5. +HOIHU Obergrombach-Bruchsal '5. +HOIHU Oberhausen '5. +HOIHU Oberöwisheim-Kraichtal '5. +HOIHU Odenheim '5. +HOIHU Östringen '5. +HOIHU Philippsburg '5. +HOIHU Reichenbach-Waldbronn '5. Rheinsheim-Phillipsburg '5. +HOIHU Rinklingen-Bretten '5. +HOIHU Rußheim-Liedolsheim '5. Rüppurr-Karlsruhe '5. Schöllbronn-Ettlingen '5. +HOIHU Söllingen '5. +HOIHU Spessart-Ettlingen '5. +HOIHU Spielberg-Karlsbad '5. +HOIHU Spöck-Stutensee '5. +HOIHU Stettfeld '5. +HOIHU Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 1865 8 6HLWH YRQ Stupferich-Karlsruhe '5. +HOIHU Sulzbach-Malsch '5. Sulzfeld '5. +HOIHU Tiefenbach '5. +HOIHU Ubstadt-Weiher '5. +HOIHU Untergrombach-Bruchsal '5. +HOIHU Unteröwisheim-Kraichtal '5. +HOIHU Völkersbach-Malsch '5. +HOIHU Waghäusel '5. +HOIHU Weiher '5. +HOIHU Weingarten '5. +HOIHU Wettersbach-Karlsruhe '5. +HOIHU Wiesental-Waghäusel '5. Wöschbach-Walzbachtal '5. +HOIHU Wössingen-Walzbachtal '5. Zaisenhausen '5. Zeutern-Ubstadt '5. +HOIHU