Landtag von Baden-Württemberg 16. Wahlperiode Drucksache 16 / 1869 31. 03. 2017 1Eingegangen: 31. 03. 2017 / Ausgegeben: 31. 05. 2017 K l e i n e A n f r a g e Ich frage die Landesregierung: 1. Welchen Zweck und Inhalt hatte der Besuch des Ministers für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz bei EU-Kommissar Phil Hogan im Februar dieses Jahres? 2. Welche Ergebnisse hatten diese Gespräche? 31. 03. 2017 Nelius SPD B e g r ü n d u n g Der Webseite des EU-Agrarkommissars Phil Hogan war zu entnehmen, dass Minister Peter Hauk im Februar ein Gespräch/einen Termin in Brüssel mit ihm hatte. Über Inhalt, Ziel und Ergebnisse dieses Gesprächs gab es jedoch keine dem Fragesteller bekannten öffentlichen Berichte. Kleine Anfrage des Abg. Georg Nelius SPD und Antwort des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Besuch des Ministers für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz bei EU-Kommissar Phil Hogan Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 1869 2 A n t w o r t Mit Schreiben vom 26. April 2017 Nr. Z(20)-0141.5/136 F beantwortet das Minis - terium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz die Kleine Anfrage wie folgt: Ich frage die Landesregierung: 1. Welchen Zweck und Inhalt hatte der Besuch des Ministers für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz bei EU-Kommissar Phil Hogan im Februar dieses Jahr? 2. Welche Ergebnisse hatten diese Gespräche? Zu 1. und 2.: Im Koalitionsvertrag wurde vereinbart, dass sich die Landesregierung bei für das Land wichtigen EU-Gesetzgebungsprozessen engagiert und bereits in einem möglichst frühen Stadium seine Anliegen bei den EU-Institutionen und über den Bundesrat einbringt. Das Gespräch hatte daher den Zweck, Anliegen Baden-Württembergs aus dem Bereich des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz mit Herrn Kommissar Hogan zu diskutieren und ihn für die baden-württembergischen Anliegen zu sensibilisieren. Konkrete Ergebnisse oder verbindliche Zusagen durch Herrn Kommissar Hogan waren nicht Ziel des Gesprächs. Bei dem Gespräch wurden die folgenden Themen angesprochen: Zulassung von Pflanzenschutzmitteln im ökologischen Weinbau Die Möglichkeit zur Anwendung von sogenannten Kaliumphosphonaten gegen Pilzkrankheiten ist für den Bestand und das Wachstum des ökologischen Weinbaus in Baden-Württemberg von sehr großer Bedeutung, auch um den Einsatz von kupferhaltigen Mitteln zu verringern bzw. zu vermeiden. Die Kaliumphosphonate sind derzeit aufgrund einer Entscheidung der Europäischen Kommission nicht mehr im ökologischen Weinbau zugelassen. Herr Kommissar Hogan wurde um Prüfung einer zeitlich und zonal begrenzten Wiederzulassung für den ökologischen Weinbau gebeten, bis weitere Alternativen zur Verfügung stehen. Finanzierung der Gemeinsamen Agrarpolitik nach 2020 Für den zukünftigen Haushalt der Europäischen Union insgesamt wird der Brexit eine erhebliche Rolle spielen. Herr Kommissar Hogan wurde auf die Notwendigkeit eines ausreichend ausgestatteten Agrarhaushalts hingewiesen. Ein aus - reichend ausgestatteter Agrarhaushalt ist erforderlich, um die Ziele des Koali - tionsvertrages der Landesregierung sowie die nationalen und internationalen Verpflichtungen in den Bereichen Landwirtschaft, Klima-, Natur- und Umweltschutz erreichen zu können. Vereinfachungen im Bereich der Ökologisierungskomponente der Gemeinsamen Agrarpolitik (Greening) Die geplante Verordnung der EU-Kommission zur Änderung der delegierten Verordnung (EU) Nr. 639/2014 sieht insgesamt 14 Maßnahmen zur Vereinfachung bzw. Harmonisierung bei den Greening-Vorschriften vor. Ein Vorschlag der EU- Kommission betrifft das Verbot des Einsatzes von Pflanzenschutzmitteln auch auf Flächen mit stickstoffbindenden Pflanzen beim Greening. Stickstoffbindende Pflanzen auf ökologischen Vorrangflächen stellen einen wesentlichen Beitrag zu einer zunehmend unabhängigeren Futtereiweißversorgung in der EU dar. Das bisher auf nationaler Ebene fakultativ mögliche Verbot von Pflanzenschutzmitteln beim Anbau stickstoffbindender Pflanzen hat sich bewährt. Hierdurch sind an die nationalen bzw. regionalen Gegebenheiten angepasste und zielführende Regelungen für eine produktionsintegrierte Umsetzung getroffen worden. Ein generelles Verbot von Pflanzenschutzmitteln beim Anbau von stickstoffbindenden Pflanzen schränkt diese Flexibilität in unverhältnismäßigem Maß ein und gefährdet die 3 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 1869 Umsetzung von ökologischen Vorrangflächen über stickstoffbindende Pflanzen. Herr Kommissar Hogan wurde darauf hingewiesen, dass das geplante Verbot den Zielen der Eiweißstrategie Baden-Württembergs zuwider läuft. Zur Eiweißstrategie Baden-Württembergs wurde dem Landtag in der letzten Legislaturperiode berichtet (Drucksache 15/3552 vom 29. Mai 2013). Einführung von Bagatellregelungen und Erhöhung der De-minimis-Obergrenze Die Verwaltungsvereinfachung ist erklärtes Ziel der Landesregierung. Die Anwendung von Bagatellgrenzen ist im nationalen Recht an vielen Stellen vorgesehen und dient der Verwaltungsvereinfachung und Kosteneinsparung. Im Gegensatz dazu ist zum Beispiel die Gewährung von De-minimis-Beihilfen nach EU- Recht mit einem aufwändigen Verfahren verbunden, auch wenn es sich um Kleinstbeträge (wie z. B. wenige Euro) handelt. Herr Kommissar Hogan wurde gebeten, für staatliche Beihilfen auf EU-Ebene Bagatellgrenzen – unabhängig von der De-minimis-Verordnung – einzuführen. Dies würde es ermöglichen, kleine und Kleinstbeträge in einem schlanken Verwaltungsverfahren zu gewähren. Außerdem wurde er gebeten, die Höchstbeträge in der De-minimis-Verordnung zu erhöhen. Erhöhung der Vor-Ort-Kontrollquote im Bereich Weinbau investiv auf 100 % Mit der Neufassung der EU-Vorgaben zum Förderbereich Weinbau (Verordnung [EU] Nr. 2016/1150) wurde bei der Förderung der Investitionen im Weinbau die Vor-Ort-Kontrollquote von 5 % auf 100 % angehoben. Dies bedeutet für alle Förderempfänger (Winzer, Kellereien und Weinbaugenossenschaften) eine zusätz - liche umfassende Kontrolle vor Ort. Für die Verwaltung bedeutet es faktisch mindestens eine Verdopplung des Verwaltungsaufwandes. Herr Kommissar Hogan wurde auf die Auswirkungen dieser Änderung hingewiesen, die im Gegensatz zur Verwaltungsvereinfachung und zum Bürokratieabbau steht und zur wirksamen Ausgabenkontrolle keinesfalls notwendig ist. Hauk Minister für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz