Landtag von Baden-Württemberg 16. Wahlperiode Drucksache 16 / 1874 03. 04. 2017 1Eingegangen: 03. 04. 2017 / Ausgegeben: 31. 05. 2017 K l e i n e A n f r a g e Ich frage die Landesregierung: 1. Welche Teile umfasst die Förderung von Maßnahmen im Erneuerungsgebiet „Ehemaliges Stift und Dorf Öhningen“? 2. Wie hoch sind die Zuschussmöglichkeiten des Landes in einzelnen Sanierungsteilen ? 3. Wie hoch ist die Summe der Zuschüsse, die bis zum heutigen Tag ausgezahlt wurden? 4. Für welche Maßnahmen wurden im Einzelnen Zuschüsse gewährt? 5. Wie hoch waren diese jeweils? 6. Welche Zuschussanträge im Rahmen dieses Förderprojekts liegen derzeit vor? 7. Wie hoch ist der Gesamtrahmen der möglichen Förderung von Maßnahmen im Erneuerungsgebiet „Ehemaliges Stift und Dorf Öhningen“? 8. Läuft die Förderung dieses Projekts durch das Land – wie ursprünglich vor - gesehen – im Jahr 2022 aus? 03. 04. 2017 Keck FDP/DVP Kleine Anfrage des Abg. Jürgen Keck FDP/DVP und Antwort des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Förderung Ehemaliges Stift und Dorf Öhningen Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 1874 2 B e g r ü n d u n g 2008 wurde durch die Gemeinde Öhningen ein Antrag auf Förderung von Maßnahmen im Erneuerungsgebiet „Ehemaliges Stift und Dorf Öhningen“ gestellt und dieser bewilligt. Seit 2012 findet eine Sanierung statt, die Fördermittel durch das Land erhält. Mit dieser Kleinen Anfrage soll der Stand der Sanierung bzw. die Förderung geklärt werden und die Höhe der noch zur Verfügung stehenden Mittel. A n t w o r t Mit Schreiben vom 27. April 2017 Nr. 2-2521.Öhningen/I/8 beantwortet das Minis - terium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau die Kleine Anfrage wie folgt: 1. Welche Teile umfasst die Förderung von Maßnahmen im Erneuerungsgebiet „Ehemaliges Stift und Dorf Öhningen“? Zu 1.: Die Sanierungsmaßnahme „Ehemaliges Stift und Dorf Öhningen“ wurde im Jahr 2011 in das Bund-Länder-Programm Städtebaulicher Denkmalschutz aufgenommen . Es wurden bislang 2,7 Mio. Euro Bundes- und Landesfinanzhilfen bewilligt. Für welche öffentlichen und privaten Maßnahmen die Fördermittel im Sanierungsgebiet eingesetzt werden, entscheidet die Gemeinde im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung eigenständig. Im Sanierungsgebiet können gefördert werden: – Die Modernisierung und Instandsetzung von privaten und öffentlichen Ge - bäuden. – Die sanierungsbedingte Herstellung und Änderung von öffentlichen Erschlie - ßungsanlagen (z. B. Neu- und Umgestaltung von Straßen, Wegen und Plätzen). – Die Schaffung von im Sanierungsgebiet fehlenden öffentlichen Stellplätzen. – Die Schaffung von kommunalen Gemeinbedarfseinrichtungen durch Neubau oder Umnutzung. – Der Abbruch nicht erhaltenswerter Gebäude zur Vorbereitung von Neubaumaßnahmen . – Der sanierungsbedingte Erwerb von Grundstücken durch die Gemeinde, die zur Verwirklichung der Sanierungsziele benötigt werden. 2. Wie hoch sind die Zuschussmöglichkeiten des Landes in einzelnen Sanierungsteilen ? Zu 2.: Die Zuschussmöglichkeiten des Landes richten sich nach der Verwaltungsvorschrift über die Förderung städtebaulicher Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen (Städtebauförderungsrichtlinien – StBauFR) in der Fassung vom 23. November 2006 – Az.: 5-2520.2/8 (GABl. 2006, S. 568), zuletzt geändert durch Verwaltungsvorschrift vom 23. September 2013 (GABl. 2013, S. 470). Grundsätzlich beträgt der Zuschuss 60 Prozent der förderfähigen Kosten. 3 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 1874 3. Wie hoch ist die Summe der Zuschüsse, die bis zum heutigen Tag ausgezahlt wurden? Zu 3.: Von der Gemeinde wurden bislang (Stand: 11. April 2017) Finanzhilfen in Höhe von 1.283.827 Euro abgerufen. 4. Für welche Maßnahmen wurden im Einzelnen Zuschüsse gewährt? 5. Wie hoch waren diese jeweils? Zu 4. und 5.: Für folgende Maßnahmen wurden bislang durch die Städtebauförderung Zuschüsse gewährt: Öffentliche Maßnahmen der Gemeinde Öhningen: • Modernisierung/Instandsetzung des Probsteigebäudes der ehem. Klosteranlage: Zuschuss in Höhe von 725.772 Euro. • Modernisierung des Kindergartens (mit Erweiterung): Zuschuss in Höhe von 190.835 Euro. • Schaffung eines neuen Klosterplatzes: Zuschuss in Höhe von 155.148 Euro. Förderung von Privatmaßnahmen durch die Gemeinde Öhningen: Für zehn private Modernisierungs- und Instandhaltungs- sowie Ordnungsmaßnahmen wurden bislang Zuschüsse in Höhe von 149.069 Euro ausbezahlt. Des Weiteren wurden Kosten für vorbereitende Maßnahmen, Öffentlichkeits - arbeit sowie Verfahrensbetreuung bezuschusst. Daneben konnten im Erneuerungsgebiet „Ehemaliges Stift und Dorf“ für das Stift Öhningen auch folgende Fördermittel aus dem Bereich der Denkmalpflege bewilligt werden: • Bund – Beauftragte für Kultur und Medien (BKM) – Denkmalschutz-Sonderprogramm II 2012 – für Probsteigebäude: Zuschuss 30.000 Euro, • Deutsche Stiftung Denkmalschutz (DSD) – Allgemeines Förderprogramm 2014 – für Chorherrenstift: Zuschuss 100.000 Euro, • Denkmalförderprogramm 2013 – für Probsteigebäude – Zuschuss 48.960 Euro, • Denkmalförderprogramm 2015 – für Reparatur Kassettendecke – Zuschuss 16.340 Euro. 6. Welche Zuschussanträge im Rahmen dieses Förderprojekts liegen derzeit vor? Zu 6.: Es lag ein Aufstockungsantrag der Gemeinde für das Städtebauförderungsprogramm 2017 vor. Mit diesem Antrag wurde eine Aufstockung der Fördermittel um 2,29 Mio. Euro beantragt. Vor dem Hintergrund der hohen Programmüberzeichnung konnte der Gemeinde aktuell eine Finanzhilfeerhöhung um 400.000 Euro bewilligt werden. Die Gemeinde kann jedoch für die zukünftigen Städtebauförderprogramme weitere Aufstockungsanträge stellen. Aus dem Bereich der Denkmalförderung liegen derzeit keine Anträge vor. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 1874 4 7. Wie hoch ist der Gesamtrahmen der möglichen Förderung von Maßnahmen im Erneuerungsgebiet „Ehemaliges Stift und Dorf Öhningen“? Zu 7.: Unter Mitberücksichtigung des Programms 2017 beträgt der Förderrahmen derzeit insgesamt 4,5 Mio. Euro. Damit können zuwendungsfähige Ausgaben in gleicher Höhe finanziert werden. 8. Läuft die Förderung dieses Projekts durch das Land – wie ursprünglich vorgesehen – im Jahr 2022 aus? Zu 8.: Der derzeitige Bewilligungszeitraum für die Sanierungsmaßnahme endet zum 30. April 2020. Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, diesen – sofern ein dringender und begründeter Bedarf besteht – zu verlängern. Dr. Hoffmeister-Kraut Ministerin für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau