Landtag von Baden-Württemberg 16. Wahlperiode Drucksache 16 / 1883 04. 04. 2017 1Eingegangen: 04. 04. 2017 / Ausgegeben: 06. 06. 2017 K l e i n e A n f r a g e Ich frage die Landesregierung: 1. Welchem Verwendungszweck dient der Staatsangehörigkeitsnachweis bzw. der Staatsangehörigkeitsausweis? 2. Für welche Rechtsgeschäfte oder Verwaltungsdienstleistungen ist er zwingend erforderlich? 3. Welche Dokumente erfüllen ersatzhalber den gleichen Zweck? 4. Welche Behörden stellen in Baden-Württemberg einen Nachweis über die deutsche Staatsangehörigkeit („Staatsangehörigkeitsausweis“) aus? 5. Wie viele Staatsangehörigkeitsausweise sind von der jeweils zuständigen Be - hörde seit 1. Januar 2009 ausgestellt worden (aufgeschlüsselt nach Jahr und ausstellender Behörde)? 6. Welche Rechtsfolgen sind mit der Rückgabe von Personaldokumenten wie Personalausweis und Reisepass oder Führerschein u. ä. verbunden? 04. 04. 2017 Lede Abal GRÜNE Kleine Anfrage des Abg. Daniel Lede Abal GRÜNE und Antwort des Ministeriums für Inneres, Digitalisierung und Migration Staatsangehörigkeitsausweis Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 1883 2 B e g r ü n d u n g Das Erkenntnisinteresse beruht auf der aktuellen Berichterstattung. A n t w o r t Mit Schreiben vom 2. Mai 2017 Nr. 7-0141.5/16/1883/1 beantwortet das Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Migration die Kleine Anfrage wie folgt: 1. Welchem Verwendungszweck dient der Staatsangehörigkeitsnachweis bzw. der Staatsangehörigkeitsausweis? Zu 1.: Der Staatsangehörigkeitsausweis dient dazu, die deutsche Staatsangehörigkeit des Inhabers verbindlich nachzuweisen. Die Staatsangehörigkeitsbehörde dokumentiert durch die Ausstellung des Staatsangehörigkeitsausweises, dass die deutsche Staatsangehörigkeit der betroffenen Person zum Zeitpunkt der Ausstellung besteht (§ 30 Absatz 1 Staatsangehörigkeitsgesetz [StAG]). Diese Feststellung wirkt auch für die Zukunft, solange nicht der Nachweis des nachträglichen Verlusts der deutschen Staatsangehörigkeit erbracht ist. 2. Für welche Rechtsgeschäfte oder Verwaltungsdienstleistungen ist er zwingend erforderlich? Zu 2.: Er ist für Angelegenheiten bzw. in Einzelfällen für den Vollzug bestimmter Rechtsgeschäfte erforderlich, für die das Bestehen der deutschen Staatsangehörigkeit rechtserheblich ist. Den Betroffenen wird im Zuge der Bearbeitung der Angelegenheiten /Rechtsgeschäfte von der jeweiligen Behörde mitgeteilt, dass sie einen Staatsangehörigkeitsausweis beantragen sollen. Der Nachweis der deutschen Staats - angehörigkeit wird unserer Kenntnis nach beispielsweise verlangt bei Adoptionen mit Ausländerbeteiligung; bei Einbürgerungen von ausländischen Ehegatten; teilweise bei der Zulassung zum Staatsdienst, zur Verbeamtung oder der staatlichen Zulassung für die Ausübung bestimmter Berufe wie z. B. der Approbation als Arzt; bei Beantragung deutscher Ausweispapiere nach Rückkehr aus dem Ausland , wenn die Papiere bereits lange abgelaufen waren, um auszuschließen, dass die deutsche Staatsangehörigkeit im Ausland verloren gegangen ist; bei der Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit bei Spätaussiedlern; bei der Staatsangehörigkeitsfeststellung von Deutschen, die im Ausland geboren und/oder adoptiert wurden und teilweise auch als Nachweis über den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit durch Wohnsitznahme nach Art. 116 GG oder über den Erwerb durch zwölfjährige Behandlung als deutscher Staatsangehöriger von deutschen Stellen (nach § 3 Abs. 2 StAG). 3. Welche Dokumente erfüllen ersatzhalber den gleichen Zweck? Zu 3.: Der Staatsangehörigkeitsausweis ist das einzige Dokument, mit dem das Bestehen der deutschen Staatsangehörigkeit in allen Angelegenheiten, für die es rechts - erheblich ist, verbindlich feststellt wird (§ 30 StAG). Der deutsche Reisepass und Personalausweis sind kein Nachweis für die deutsche Staatsangehörigkeit, sie begründen nur eine Vermutung, dass der Inhaber die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt. 3 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 1883 4. Welche Behörden stellen in Baden-Württemberg einen Nachweis über die deutsche Staatsangehörigkeit („Staatsangehörigkeitsausweis“) aus? Zu 4.: Staatsangehörigkeitsausweise werden in Baden-Württemberg von den Stadt- und Landkreisen als untere Verwaltungsbehörden (Staatsangehörigkeitsbehörden, § 30 Absatz 3 StAG, § 1 Verordnung des Innenministeriums über Zuständigkeiten im Staatsangehörigkeitsrecht) ausgestellt. 5. Wie viele Staatsangehörigkeitsausweise sind von der jeweils zuständigen Be - hörde seit 1. Januar 2009 ausgestellt worden (aufgeschlüsselt nach Jahr und ausstellender Behörde)? Zu 5.: Übersicht über die ausgestellten Staatsangehörigkeitsausweise in Baden-Württemberg : %HK|UGHQ ELVKHU 5HJLHUXQJV EH]LUN 6WXWWJDUW ± LQVJHVDPW 6WDGW +HLOEURQQ 6WDGW 6WXWWJDUW /5$ %|EOLQJHQ /5$ (VVOLQJHQ /5$ *|SSLQJHQ /5$ +HLGHQ KHLP /5$ +HLOEURQQ /5$ +RKHQORKH NUHLV /5$ /XGZLJV EXUJ /5$ 0DLQ 7DXEHU .UHLV /5$ 2VW $OE .UHLV /5$ 5HPV 0XUU .UHLV /5$ 6FKZl ELVFK +DOO Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 1883 4 %HK|UGHQ ELVKHU 5HJLHUXQJV EH]LUN .DUOVUXKH ± LQVJHVDPW /5$ &DOZ /5$ (Q]NUHLV /5$ )UHXGHQ VWDGW /5$ .DUOVUXKH /5$ 1HFNDU 2GHQZDOG .UHLV /5$ 5DVWDWW /5$ 5KHLQ 1HFNDU .UHLV 6WDGW %DGHQ %DGHQ 6WDGW +HLGHOEHUJ 6WDGW .DUOVUXKH 6WDGW 0DQQKHLP 6WDGW 3IRU]KHLP 5HJLHUXQJV EH]LUN )UHLEXUJ ± LQVJHVDPW /5$ %UHLVJDX +RFKVFKZDU] ZDOG /5$ (PPHQ GLQJHQ 6WDGW )UHLEXUJ /5$ .RQVWDQ] /5$ /|UUDFK /5$ 2UWHQ DXNUHLV /5$ 5RWWZHLO /5$ 6FKZDU] ZDOG %DDU /5$ 7XWWOLQJHQ /5$ :DOGVKXW 5 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 1883 * bis 12. April 2017, soweit Angaben für 2017 gemacht wurden. 6. Welche Rechtsfolgen sind mit der Rückgabe von Personaldokumenten wie Personalausweis und Reisepass oder Führerschein u. ä. verbunden? Zu 6.: Im Pass- und Personalausweisgesetz ist eine Rückgabe und damit der Verzicht auf ein gültiges Ausweisdokument nicht vorgesehen. Jeder Deutsche im Sinne des Artikel 116 Absatz 1 des Grundgesetzes unterliegt nach § 1 Absatz 1 Personalausweisgesetz (PAuswG) ab 16 Jahren der Ausweispflicht und hat einen gültigen Ausweis (Personalausweis oder einen gültigen Pass nach § 1 Absatz 2 Satz 3 PAuswG i. V. m. § 1 Absatz 2 Passgesetz) zu besitzen sowie auf Verlangen vorzulegen. Eine Befreiung von der Ausweispflicht kann nur unter den Voraussetzungen des § 1 Absatz 3 PAuswG erfolgen (dauerhafte Bestellung eines Betreuers, dauerhafter Aufenthalt in klinischen oder ähnlichen Einrichtungen oder eine Behinderung, die dazu führt, sich nicht allein in der Öffentlichkeit bewegen zu können). Außerdem unterliegen Personen, gegen die eine Freiheitsstrafe vollzogen wird (§ 1 Absatz 2 Satz 2 PAuswG), nicht der Ausweispflicht . Sollte der Ausweispflicht nicht entsprochen werden, kommt ein Ordnungswidrigkeitenverfahren nach § 32 Abs. 1 Nr. 1 PAuswG mit einer Geldbuße von bis zu 5.000 Euro in Betracht. Ist das Dokument mutwillig zerstört worden, ist zusätzlich die Stellung eines Strafantrags unter Berücksichtigung der §§ 40, 41 OWiG zu prüfen. Wird lediglich eines der Dokumente (Personalausweis oder Reisepass) „zurückgegeben “ und ein gültiges Dokument verbleibt im Besitz der Person, sind damit keine Maßnahmen nach dem PassG oder PAuswG verbunden. In der Praxis verweigern jedoch die Pass- und Personalausweisbehörden in der Regel in unbegründeten Fällen die Annahme des Dokuments. 5HJLHUXQJV EH]LUN 7ELQJHQ ± LQVJHVDPW /5$ $OE 'RQDX .UHLV /5$ %LEHUDFK /5$ %RGHQVHH NUHLV /5$ 5DYHQVEXUJ /5$ 5HXWOLQJHQ /5$ 6LJPDULQ JHQ /5$ 7ELQJHQ /5$ =ROOHUQDOE NUHLV 6WDGW 8OP ± LQVJHVDPW %HK|UGHQ ELVKHU Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 1883 6 Besitzt ein deutscher Staatsbürger kein gültiges Ausweisdokument, kann dies außerdem erhebliche Auswirkungen auf sein Alltagsleben haben. Zum Beispiel sind für ihn die Reisemöglichkeiten eingeschränkt. Nach § 1 Absatz 1 Satz 1 Passgesetz sind Personen die aus dem Geltungsbereich aus- oder einreisen wollen, verpflichtet einen gültigen Pass mitzuführen und sich damit auszuweisen. Eine Kontoeröffnung bei einer Bank sowie viele weitere Anwendungen, die einen Identitätsnachweis erfordern, sind ebenfalls ohne Ausweisdokument nicht möglich . Strobl Minister für Inneres, Digitalisierung und Migration