Landtag von Baden-Württemberg 16. Wahlperiode Drucksache 16 / 1889 05. 04. 2017 1Eingegangen: 05. 04. 2017 / Ausgegeben: 30. 05. 2017 G r o ß e A n f r a g e Wir fragen die Landesregierung: 1. Wie viele Studiengänge wurden im Wintersemester 2016/2017 an den Hochschulen in staatlicher und privater Trägerschaft in Baden-Württemberg angeboten und wie hat sich diese Zahl seit dem Wintersemester 2006/2007 verändert? 2. Wie viele der unter Frage 1 genannten Studiengänge sind Bachelor- und Mas - terstudiengänge und wie viele davon führen zu einem staatlichen oder kirch - lichen Abschluss? 3. Wie viele Studiengänge wurden im Wintersemester 2016/2017 mit einem sogenannten traditionellen Abschluss (Diplom, Master etc.) in Baden-Württemberg angeboten? 4. Wie hoch lag der Anteil zulassungsfreier grundständiger Studiengänge im Wintersemester 2016/2017 und wie hat sich dieser Anteil seit dem Winter - semester 2006/2007 verändert? 5. Wie hat sich die Zahl der Studienangebote an den Universitäten, den Hochschulen für angewandte Wissenschaften, der Dualen Hochschule Baden-Württemberg (DHBW), den Musikhochschulen und den Kunsthochschulen seit dem Wintersemester 2006/2007 bis heute entwickelt? 6. Wie hat sich die Zahl der Studienangebote in den einzelnen Fächergruppen seit dem Wintersemester 2006/2007 bis heute entwickelt? 7. Welche Erkenntnisse hat sie über die Zahl der Studienplatzwechsel und wie hat sich diese Zahl seit dem Wintersemester 2006/2007 entwickelt? 8. Wie viele Studiengänge wurden seit dem Wintersemester 2006/2007 eingestellt und welche Gründe lagen hierfür vor? Große Anfrage der Fraktion der CDU und Antwort der Landesregierung Ausdifferenzierung der Studiengänge Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 1889 2 9. In welchen Berufsfeldern hat durch das Angebot von neu entwickelten Stu - dienfächern eine Akademisierung stattgefunden und wie bewertet sie diese Entwicklung? 10. Welche Erkenntnisse hat sie über mögliche Schwierigkeiten von Studieninte - ressierten bei der Auswahl des Studienfachs? 11. Welche Maßnahmen unternimmt sie zur besseren Orientierung von Studieninteressierten und inwieweit werden die Bundesmittel im Bereich der Studienund Berufsberatung für diesen Zweck eingesetzt? 12. Liegen ihr Erkenntnisse über die Akzeptanz stark spezialisierter Studiengänge auf dem Arbeitsmarkt vor? 13. Liegen ihr Ergebnisse von Absolventenstudien über die Anschlussfähigkeit spezialisierter Studiengänge vor? 14. Welche Maßnahmen unternimmt sie, um die Empfehlung des Wissenschaftsrates umzusetzen, die Mehrfachanschlussfähigkeit der Abschlüsse sowohl zur wissenschaftlichen Weiterqualifizierung oder zu Forschungstätigkeiten als auch zum außerwissenschaftlichen Arbeitsmarkt sicherzustellen? 15. Welche Maßnahmen unternimmt sie, um die Empfehlung des Wissenschaftsrates umzusetzen, sich in den Studienangeboten möglichst auf fachlich breit angelegte Studiengänge mit exemplarischen Vertiefungen zu konzentrieren, um den Studieninteressierten die Orientierung zu erleichtern sowie vielfältig anschlussfähige und beruflich mobile Absolventinnen und Absolventen hervorzubringen ? 16. Welche Möglichkeiten sieht sie, die Ausdifferenzierung von Studiengängen stärker mit der Möglichkeit weiterbildender oder berufsbegleitender Masterstudiengänge zu verknüpfen? 17. Inwieweit sieht sie Möglichkeiten, das Angebot konsekutiver ausdifferenzierter Studiengänge zu reduzieren? 18. Welche Vorgaben zur Akkreditierung neuer Studiengänge sind im Entwurf für einen Staatsvertrag zum Akkreditierungswesen enthalten, der von der Kultusministerkonferenz im Dezember 2016 gebilligt wurde? 19. Welche Steuerungsmöglichkeiten über die Akkreditierung sieht sie, um eine weitere Ausdifferenzierung des Studienangebots zu verhindern? 05. 04. 2017 Dr. Reinhart, Kurtz und Fraktion B e g r ü n d u n g Nach Statistiken der Hochschulrektorenkonferenz hat die Zahl der Studienangebote an deutschen Hochschulen seit 2007 zugenommen. Zur Umsetzung des Bologna -Prozesses haben viele Hochschulen bei der Ausgestaltung der Bachelorund Masterstudiengänge eine Überprüfung des fachlichen Zuschnitts der Stu - diengänge vorgenommen. Neben der Eins-zu-eins-Umstellung von Diplom- oder Magisterstudiengängen auf Bachelor und Master kam es zur Differenzierung und Spezialisierung innerhalb der Fachbereiche. Weiterhin wurden interdisziplinäre Studiengänge neu eingerichtet, die sich an Themen oder Berufsfeldern orientie- 3 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 1889 ren. Eine weitere Variante sind Studienfächer, die neu aus der Kombination von zwei zuvor getrennten akademischen Fächern geschaffen wurden. Zudem entstanden neue Studiengänge in Berufsfeldern, die zuvor im Rahmen der dualen Ausbildung angesiedelt waren. Im Bereich der Hochschulen für angewandte Wissenschaften wurden zudem Studiengänge mit einer angewandten Ausrichtung entwickelt , die zuvor nur an Universitäten angeboten wurden. Insgesamt kann eine Ausdifferenzierung und Spezialisierung der Studiengänge beobachtet werden. Der Wissenschaftsrat hat sich mit dieser Entwicklung bereits kritisch auseinandergesetzt und in den „Empfehlungen zum Verhältnis von Hochschulbildung und Arbeitsmarkt“ vom 10. Oktober 2015 folgende Stellungnahme abgegeben: „Der Wissenschaftsrat sieht vor diesem Hintergrund die hohe Ausdifferenzierung und Spezialisierung der Studiengänge im Bachelorbereich sehr kritisch. Er stellt fest, ‚dass die Bachelorprogramme nicht durch Überspezialisierung den Berufseinstieg und die berufliche Entwicklung erschweren dürfen‘ und appelliert mit Nachdruck an die Hochschulen, ihre Studienangebote entsprechend zu prüfen und sie verstärkt auf fachlich breit angelegte Studiengänge – die einen guten Überblick über eine gesamte Disziplin bieten – zu beschränken.“ (Seite 98). Die Regierungskoalition hat sich in ihrem Koalitionsvertrag zu folgendem Ziel bekannt: „Die starke Spezialisierung und Ausdifferenzierung der Bachelor-Stu - diengänge wollen wir reduzieren.“ Um eine Einschätzung der Situation in Baden-Württemberg zu ermöglichen, ist ein grundlegendes Datenmaterial erforderlich. Ziel ist es, die Entwicklung der Zahl der Studiengänge insgesamt und nach Hochschularten und Fachbereichen nachvollziehen zu können. Zudem sind Erkenntnisse über Studienplatzwechsel und die Akzeptanz spezialisierter Studiengänge sowie Erfahrungen von Absolventen und Arbeitgebern hilfreich, um einen möglichen Reformbedarf zu identifizieren . A n t w o r t Schreiben des Staatsministeriums vom 23. Mai 2017 Nr. III-7410.: In der Anlage übersende ich unter Bezugnahme auf § 63 der Geschäftsordnung des Landtags von Baden-Württemberg die von der Landesregierung beschlossene Antwort auf die Große Anfrage. Murawski Staatsminister und Chef der Staatskanzlei Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 1889 4 Anlage: Schreiben des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst Mit Schreiben vom 17. Mai 2017 Nr. 23-7821-0/22/1 beantwortet das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst im Namen der Landesregierung die Große Anfrage wie folgt: Wir fragen die Landesregierung: 1. Wie viele Studiengänge wurden im Wintersemester 2016/2017 an den Hochschulen in staatlicher und privater Trägerschaft in Baden-Württemberg angeboten und wie hat sich diese Zahl seit dem Wintersemester 2006/2007 verändert? Aktuelle stichtagsbezogene Daten für die Gesamtheit der Hochschularten können unter www.studieren-in-bw.de (→ Studiengangsuche) und unter www.hochschulkompass .de generiert werden. Jedoch können hiermit keine studiengangbezogenen Zeitreihenauswertungen durchgeführt werden, da Daten aus der Vergangenheit fehlen. Die amtliche Hochschulstatistik beinhaltet keine Informationen zu Studiengängen . Aus diesem Grund wurden – um annähernde Vergleichszahlen zu erhalten – die dem Ministerium vorliegenden Semesterberichte der Hochschulen ausgewertet . Die Semesterberichte beinhalten Statistiken zu Studierenden und Studienbewerbern , aufgeschlüsselt nach Studiengängen. Sie werden von den Universitäten bzw. dem Hochschulservicezentrum Baden-Württemberg erstellt. Die Semesterberichte liegen jedoch nur für die staatlichen Universitäten, staatlichen und staatlich anerkannten Hochschulen für angewandte Wissenschaften und die Duale Hochschule Baden Württemberg vor. Aufgrund der unterschiedlichen Grundgesamtheit sind die Zahlen aus den Semesterberichten nicht mit den Daten aus den oben aufgeführten Online-Datenbanken vergleichbar. Gemäß der Auswertung der Semesterberichte durch das Wissenschaftsministe - rium wurden an diesen Hochschulen im WS 2016/17 insgesamt 1.837 Studien - gänge angeboten (siehe Tabelle 1). Im Vergleich zum WS 2006/07 (1.489 Stu - dien gänge) kam es zu einem Anstieg, der sich größtenteils durch die Umstellung fast aller Studiengänge auf das gestufte Studiensystem erklären lässt. Tabelle 1: Anzahl der Studiengänge in Baden-Württemberg nach Hochschularten und Fächergruppen, WS 2006/07 und WS 2016/17 1) Diese Kategorie umfasst Fachbereiche, die nicht eindeutig zu den oben aufgeführten Fächergruppen eingeordnet werden können (z. B. Interdisziplinäre Studien) Quelle: Studierendenstatistiken der Hochschulen 8QLYHUVLWlWHQ +RFKVFKXOHQ IU DQJHZDQGWH :LVVHQVFKDIWHQ 'XDOH +RFK VFKXOH %DGHQ :UWWHPEHUJ *HVDPW )lFKHUJUXSSHQ :6 :6 :6 :6 :6 :6 :6 :6 *HLVWHVZLVVHQVFKDIWHQ ± ± 6SRUW ± ± ± 5HFKWV :LUWVFKDIWV XQG 6R]LDOZLVVHQVFKDIWHQ 0DWKHPDWLN 1DWXUZLVVHQ VFKDIWHQ ± ± +XPDQPHGL]LQ *HVXQG KHLWVZLVVHQVFKDIWHQ ± ± $JUDU )RUVW XQG (UQlK UXQJVZLVVHQVFKDIWHQ 9HWHUL QlUPHGL]LQ ± ± ,QJHQLHXUZLVVHQVFKDIWHQ .XQVW .XQVWZLVVHQVFKDIW ± ± $QGHUH )DFKEHUHLFKH ± ± ± ,QVJHVDPW 5 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 1889 2. Wie viele der unter Frage 1 genannten Studiengänge sind Bachelor- und Mas - terstudiengänge und wie viele davon führen zu einem staatlichen oder kirch - lichen Abschluss? 3. Wie viele Studiengänge wurden im Wintersemester 2016/2017 mit einem sogenannten traditionellen Abschluss (Diplom, Master etc.) in Baden-Württemberg angeboten? [Es wird davon ausgegangen, dass unter Ziffer 3 mit „traditioneller Abschluss“ der „Magister“ gemeint ist.] Grundlage für die Beantwortung sind erneut die Semesterberichte der Hochschulen . Es können somit nur Aussagen zu staatlichen Universitäten, staatlichen und staatlich anerkannten Hochschulen für angewandte Wissenschaften und der Dualen Hochschule Baden-Württemberg getroffen werden. Tabelle 2 gibt Auskunft über die Anzahl an Bachelor- und Masterstudiengängen sowie staatliche und kirchliche Abschlüsse. „Traditionelle Abschlüsse“ (Diplom, Magister) werden ebenfalls in Tabelle 2 ausgewiesen. Tabelle 2: Anzahl der Studiengänge in Baden-Württemberg nach Hochschularten und Abschlussarten, WS 2006/07 und WS 2016/17 1) Auf Basis der Studierendenstatistiken können Bachelor- und Masterstudiengänge nicht getrennt ausgewiesen werden. 2) Magister inkl. Magister der Theologie (Masterstudiengang) 3) Andere Studiengänge (Sonstige): Lizentiat, Fakultätsprüfung, Aufbaustudium, kein Abschluss , sonstiger Abschluss in Deutschland Quelle: Studierendenstatistiken der Hochschulen 8QLYHUVLWlWHQ +RFKVFKXOHQ IU DQJHZDQGWH :LV VHQVFKDIWHQ 'XDOH +RFK VFKXOH %DGHQ :UWWHPEHUJ *HVDPW $EVFKOVVH :6 :6 :6 :6 :6 :6 :6 :6 %DFKHORU 0DVWHU ± 6WDDWVH[DPHQ ± ± ± ± ± .LUFKOLFKH 3UIXQJ ± ± ± ± ± 'LSORP ± ± 0DJLVWHU ± ± ± ± ± /HKUDPW ± ± ± ± ± 6RQVWLJH ± ± ,QVJHVDPW Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 1889 6 4. Wie hoch lag der Anteil zulassungsfreier grundständiger Studiengänge im Wintersemester 2016/2017 und wie hat sich dieser Anteil seit dem Wintersemester 2006/2007 verändert? Im Wintersemester 2006/07 lag der Anteil zulassungsfreier grundständiger Stu - diengänge bei rund 28 % (vgl. Tabelle 3). Im Vergleich dazu liegt er im Winter - semester 2016/17 bei rund 38 %. Tabelle 3: Anteile zulassungsfreier grundständiger Studiengänge in Baden-Württemberg , WS 2006/07 und WS 2016/17 1) WS 2006/07: ZVS-Auswahlverfahren 2) Bis einschließlich WS 2008/09 Quelle: HRK Statistiken zur Hochschulpolitik 2/2006 (Wintersemester 2006/2007); HRK Statis - tiken zur Hochschulpolitik 1/2016 (Wintersemester 2016/2017) 5. Wie hat sich die Zahl der Studienangebote an den Universitäten, den Hochschulen für angewandte Wissenschaften, der Dualen Hochschule Baden-Württemberg (DHBW), den Musikhochschulen und den Kunsthochschulen seit dem Wintersemester 2006/2007 bis heute entwickelt? 6. Wie hat sich die Zahl der Studienangebote in den einzelnen Fächergruppen seit dem Wintersemester 2006/2007 bis heute entwickelt? Tabelle 1 gibt Aufschluss über die Zahl der Studiengänge sowie über die Zuordnung nach Fächergruppen an Universitäten, Hochschulen für angewandte Wissenschaften sowie an der Dualen Hochschule Baden-Württemberg. Diese Zahlen beziehen sich auf Studiengänge, welche zu einem wissenschaftlichen Abschluss führen, und nicht auf Studienangebote, die neben Studiengängen auch weitere Angebote wie Kontaktstudien umfassen. Dem Ministerium liegen keine Daten zu nicht staatlichen Universitäten und den Musik- und Kunsthochschulen vor. 7. Welche Erkenntnisse hat sie über die Zahl der Studienplatzwechsel und wie hat sich diese Zahl seit dem Wintersemester 2006/2007 entwickelt? Über die Zahl der Studienplatzwechsel liegen dem Wissenschaftsministerium keine Erkenntnisse vor. Mit der im März 2016 in Kraft getretenen Novelle des Hochschulstatistikgesetzes wurde der Aufbau einer Studienverlaufsstatistik in das Gesetz aufgenommen, beginnend mit dem Sommersemester 2017. Sobald die Daten einer ausreichenden Zahl von Semestern vorliegen, werden erste Auswertungen zu Studienverläufen und damit auch zu Studienwechseln bzw. Studienabbrüchen möglich sein. 8. Wie viele Studiengänge wurden seit dem Wintersemester 2006/2007 eingestellt und welche Gründe lagen hierfür vor? Über die Gesamtzahl der Einstellungen von Studiengängen liegen dem Wissenschaftsministerium keine Zahlen vor. Einstellungen erfolgten zumeist aufgrund weggefallener oder nicht realisierter Nachfrage. :6 6WLFKWDJ :6 6WLFKWDJ LQVJHVDPW GDYRQ %DFKHORU LQVJHVDPW GDYRQ %DFKHORU .HLQH =XODVVXQJVEHVFKUlQNXQJ gUWOLFKH =XODVVXQJVEHVFKUlQNXQJ =HQWUDOHV 9HUJDEHYHUIDKUHQ .HLQH =XODVVXQJ YRQ 6WXGLHQDQIlQJHUQ ± ± 7 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 1889 9. In welchen Berufsfeldern hat durch das Angebot von neu entwickelten Studienfächern eine Akademisierung stattgefunden und wie bewertet sie diese Entwicklung ? In den vergangenen Jahren sind neue Studiengänge nicht nur wegen der unmittelbaren Akademisierung von Berufsfeldern entstanden, sondern auch infolge von Veränderungen, die sich in Berufs- und Tätigkeitsfeldern ergeben haben und die im Studienangebot zu einer Kombination von Fächern und Spezialisierungen innerhalb bestehender Bereiche geführt haben (z. B. Wirtschaftsinformatik, IT- Sicherheit, Digitalisierung von Produktionsprozessen, Medieninformatik, Informationsdesign ). Die Hochschulen haben insoweit konkreten Nachfrageveränderungen des Arbeitsmarktes Rechnung getragen. Eine unmittelbare Akademisierung von Berufsfeldern erfolgte insbesondere in folgenden Bereichen: • Im Rahmen des Ausbauprogramms Hochschule 2012 wurden an den Pädagogischen Hochschulen und den Hochschulen für angewandte Wissenschaften Studiengänge im Bereich Frühe Bildung, Gesundheitspädagogik, Bewegung und Ernährung sowie Erziehung eingerichtet. Wer ein Studium im Bereich Frühe Bildung und Erziehung erfolgreich abgeschlossen hat, ist berechtigt, die Berufsbezeichnung „Staatlich anerkannte Kindheitspädagogin“ oder „Staatlich anerkannter Kindheitspädagoge“ zu führen (§ 36 Abs. 5 LHG). Die Studiengänge im Bereich der Frühen Kindheit und Erziehung ersetzen dabei allerdings nicht die bewährte Ausbildung von Erzieherinnen und Erziehern, sondern stellen ein ergänzendes Angebot zur Verbesserung der beruflichen Perspektiven von Erzieherinnen und Erziehern dar. • Im Bereich der Gesundheitsfachberufe erfolgte eine Teil-Akademisierung durch neue Studienangebote (z. B. Angewandte Gesundheitswissenschaften, Pflege und Pflegewissenschaft, Interprofessionelle Gesundheitsversorgung, Hebammenwesen , Physiotherapie) orientiert an den Empfehlungen des Wissenschaftsrats . Dieser empfiehlt eine Akademisierungsquote von zehn bis 20 Prozent eines Ausbildungsjahrgangs in den Bereichen Pflege, Therapie und Hebammenwesen. Dem liegt die Annahme zugrunde, dass ein typisches multidisziplinäres Team im Gesundheitsbereich fünf bis zehn Personen umfasst und eine davon hochschulisch qualifiziert sein sollte. • Der neu entwickelte Studiengang Unternehmertum (Duale Hochschule) ist hingegen nicht auf ein bestimmtes Berufsfeld ausgerichtet, sondern bereitet auf jede Art von selbstständiger, wirtschaftlich eigenverantwortlicher Tätigkeit vor. 10. Welche Erkenntnisse hat sie über mögliche Schwierigkeiten von Studieninte - ressierten bei der Auswahl des Studienfachs? Eine wesentliche Ursache für eine falsche Studienwahl ist die mangelnde Kenntnis mancher Studieninteressierter über die Anforderungen und Inhalte des Stu - diums. Das Wissenschaftsministerium unterstützt deshalb bei der Beratung und Orientierung. Landesprogramme wie BEST (BErufs- und STudienorientierung; www.bw-best.de) und die Studienbotschafter (www.studienbotschafter.de) informieren , ebenso die Broschüre „Studieren in Baden-Württemberg“ und das neue Informationsportal www.studieren-in-bw.de. Die Hochschulen informieren durch Gruppen- und Einzelberatungen. Baden-Württemberg schreibt als bundesweit einziges Land eine verbindliche Studienorientierung im Landeshochschulgesetz vor (§ 60 LHG). Studienbewerberinnen und -bewerber müssen die Teilnahme an einem Orientierungsverfahren nachweisen. Dies ist vor allem der Online-Selbsttest zur Studienwahl der Hochschulen des Landes www.was-studiere-ich.de. Der Test besteht aus einem Inte - ressentest und drei Fähigkeitstests. Als Ergebnis erhalten die Teilnehmerinnen und Teilnehmer eine Auswertung von Studiengängen und Berufsfeldern, die zu den eigenen Interessen passen. Es wird den Testanten empfohlen, mit diesem Ergebnis in die Studienberatungen zu gehen und sich weiter beraten zu lassen. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer können sich ein Zertifikat ausdrucken lassen, das sie der Bewerbung um einen Studienplatz in Baden-Württemberg beilegen. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 1889 8 Die Ergebnisse des Tests erhalten nur die Teilnehmenden selbst und nicht die Hochschulen. Ein weiteres Orientierungsangebot ist der traditionelle Studieninformationstag Mitte November, an dem die Hochschulen des Landes ihre Türen öffnen, ihre Studienangebote vorstellen und Fragen rund ums Studium beantworten. Diese Programme sollen ab dem Jahr 2021/2022 in der Sekundarstufe II im Rahmen der Umsetzung der „Leitperspektive Berufliche Orientierung“ verbindlich in das Regelangebot der Schulen übernommen werden. 11. Welche Maßnahmen unternimmt sie zur besseren Orientierung von Studieninteressierten und inwieweit werden die Bundesmittel im Bereich der Studienund Berufsberatung für diesen Zweck eingesetzt? Die Landesregierung konnte für die Weiterentwicklung der Berufs- und Studienorientierung an allen allgemeinbildenden Schularten im Rahmen des Bundesprogramms „Bildungsketten“ für die Jahre 2016 bis 2020 insgesamt rund 49,7 Mio. Euro einwerben. Davon erhält das Wissenschaftsministerium rund 2,08 Mio. Euro für die Umsetzung des Programms BESTOR (Berufs- und Studienorientierung in der Sek. II an den allgemeinbildenden Gymnasien). Die BESTOR-Module werden derzeit entwickelt und ab dem Schuljahr 2018/ 2019 erprobt, um anschließend in den Schulalltag integriert zu werden. Vom Schuljahr 2021/2022 an soll BESTOR flächendeckend angeboten werden. Dabei sollen die verpflichtenden Unterrichts- und Selbstlernmodule um freiwillige Praxismodule erweitert werden. Bei BESTOR handelt es sich um folgende Projekte: :DV 3URMHNWWLWHO $UEHLWVWLWHO ,QKDOW 3URMHNWODXI ]HLW 0RGXODUH 8QWHUULFKWV HLQKHLWHQ %(67 ,, .RQ]HSWHQWZLFNOXQJ IU GHQ $XVEDX %(67 ]XP 0RGXONDWDORJ (QWZLFNOXQJ XQG (USUR EXQJ YRQ 8QWHUULFKWVPDWHULDOLHQ ELV 2QOLQHNXUVH IU /HKU NUlIWH DP DOOJHPHLQ ELOGHQGHQ *\PQDVLXP 2/*$ (QWZLFNOXQJ YRQ 2QOLQHNXUVHQ E]Z HLQHP PRGXODU DXIJHEDXWHQ 2QOLQHNXUV IU /HKU NUlIWH PLW ZLVVHQVFKDIWOLFKHU %HJOHLWXQJ ELV 6HOEVWOHUQPRGXOH %HVVHU:LVVHQ LQ %: %:ð $XVJHZlKOWH 6NULSWH DXV 9RUOHVXQJHQ XQWHU VFKLHGOLFKHU 6WXGLHQJlQJH XQG IlFKHU IU 6FKOHU LQQHQ ]XP 6HOEVWVWXGLXP GLH DEHU DXFK DOV 8QWHUULFKWVPDWHULDO HLQJHVHW]W ZHU GHQ N|QQHQ ELV %XHQD 9LVWD %: .XU]H )LOPH ]X 6WXGLHQIHOGHUQ GLH GLH 6WX GLHQLQKDOWH YHUPLWWHOQ XQG DOV *UXQGODJH XQG 6WUXNWXU GHU (LJHQUHFKHUFKH GHU 6FK OHU LQQHQ GLHQHQ VROOHQ ELV +RFKVFKXOSUDNWLND 6WXGL VHLQ IU HLQHQ 7DJ (LQWlJLJH +RFKVFKXOEHVXFKH LQ (UJlQ]XQJ ]XP 6WXGLHQLQIRUPDWLRQVWDJ XP GHQ 6WX GLHQDOOWDJ HLQHV 6WXGHQWHQ HLQHU 6WXGHQ WLQ NHQQHQ]XOHUQHQ (QWZLFNOXQJ .RRUGL QDWLRQ 2UJDQLVDWLRQ XQG (USUREXQJ GHV HLQ WlJLJHQ 3UD[LVPRGXOV ELV 9 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 1889 12. Liegen ihr Erkenntnisse über die Akzeptanz stark spezialisierter Studiengänge auf dem Arbeitsmarkt vor? Grundsätzlich lohnt sich ein Studium für die Absolventinnen und Absolventen auch mit Blick auf den Arbeitsmarkt. Dies belegt unter anderem die jüngste Studie des ifo Instituts „Bildung hat Zukunft. Bildungsbericht 2017“. Danach ist die Arbeitslosigkeit von Akademikerinnen und Akademikern mit einer Quote von 2,5 Prozent deutlich geringer als bei Menschen mit Berufsausbildung (7 Prozent) oder Menschen ohne Ausbildung (19 Prozent). Akademikerinnen und Akade - miker verdienen im Durchschnitt im Verlauf ihres Berufslebens nahezu doppelt so viel wie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit abgeschlossener Berufsausbildung . Differenzierungen ergeben sich aus der Branchenzugehörigkeit. Eine gesonderte Aussage über die Akzeptanz „stark spezialisierter“ Studiengänge kann nicht getroffen werden, da hierfür keine allgemeingültige Definition vorliegt . Grundsätzlich müssen alle Studiengänge so ausgestaltet sein, dass sie den ländergemeinsamen Strukturvorgaben der Kultusministerkonferenz in der Fassung vom 4. Februar 2010 entsprechen. Dort wird in Ziffer A 3 (Studiengangprofile ) festgelegt: „In Bachelorstudiengängen werden wissenschaftliche Grundlagen, Methodenkompetenz und berufsfeldbezogene Qualifikationen entsprechend dem Profil der Hochschule und des Studiengangs vermittelt. Damit wird insgesamt eine breite wissenschaftliche Qualifizierung in Bachelorstudiengängen sichergestellt (A 3.1).“ Weiter heißt es: „Masterstudiengänge dienen der fachlichen und wissenschaftlichen Spezialisierung und können nach den Profiltypen ‚anwendungsorientiert‘ und ‚forschungsorientiert ‘ differenziert werden (A 3.2).“ In der Akkreditierung ist zu überprüfen, ob Studiengänge diesen Vorgaben entsprechen . 13. Liegen ihr Ergebnisse von Absolventenstudien über die Anschlussfähigkeit spezialisierter Studiengänge vor? Die aktuellen Regeln des Akkreditierungsrats für die Akkreditierung von Stu dien - gängen und für die Systemakkreditierung (Beschluss des Akkreditierungsrats vom 8. Dezember 2009, zuletzt geändert am 20. Februar 2013, Drs. 20/2013) sehen unter Punkt 2.8. „Qualitätssicherung und Weiterentwicklung“ vor, dass jede Hochschule bei der Weiterentwicklung der Studiengänge die Ergebnisse des hochschulinternen Qualitätsmanagements berücksichtigt. Hierzu zählen neben Evaluationsergebnissen und Untersuchungen der studentischen Arbeitsbelastung auch Untersuchungen des Studienerfolgs und des Absolventenverbleibs. Ähn - liches ist bei den Regeln für die Systemakkreditierung unter Punkt 6.3. „Hochschulinterne Qualitätssicherung“ vorgegeben: Hiernach gewährleistet das interne Qualitäts sicherungssystem einer Hochschule neben der Beteiligung von Lehrenden und Studierenden, des Verwaltungspersonals und Vertreterinnen und Vertretern der Berufspraxis auch die von Absolventen. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 1889 10 14. Welche Maßnahmen unternimmt sie, um die Empfehlung des Wissenschaftsrates umzusetzen, die Mehrfachanschlussfähigkeit der Abschlüsse sowohl zur wissenschaftlichen Weiterqualifizierung oder zu Forschungstätigkeiten als auch zum außerwissenschaftlichen Arbeitsmarkt sicherzustellen? 15. Welche Maßnahmen unternimmt sie, um die Empfehlung des Wissenschaftsrates umzusetzen, sich in den Studienangeboten möglichst auf fachlich breit angelegte Studiengänge mit exemplarischen Vertiefungen zu konzentrieren, um den Studieninteressierten die Orientierung zu erleichtern sowie vielfältig anschlussfähige und beruflich mobile Absolventinnen und Absolventen hervorzubringen ? Das Wissenschaftsministerium Baden-Württemberg begrüßt die Empfehlungen des Wissenschaftsrates, die sich an Hochschulen, Länder, den Bund und die Arbeitgeber richten und weit über die genannten Aspekte hinausgehen. Es werden viele Aspekte benannt, die vom Wissenschaftsministerium Baden-Württemberg bereits umgesetzt werden. Dazu gehört etwa die Stärkung der Grundfinanzierung, welche Baden-Württemberg als bundesweit erstes Land über den Hochschulfinanzierungsvertrag „Perspektive 2020“ umgesetzt hat. Dazu gehören auch die Verbesserung der Studienorientierung , die Flexibilisierung der Studienstruktur, die Unterstützung innova - tiver Lehr-/Lernformate sowie des Praxis- und Berufsbezugs und die Anschluss - fähigkeit in Richtung Forschung, Praxis und Beruf. Im Rahmen des „Fonds Erfolgreich Studieren in Baden-Württemberg (FESt-BW)“ wird den genannten Aspekten besonders Rechnung getragen. Seit dem Jahr 2016 wird die Lehre mit zunächst drei Programmen in Höhe von 48 Mio. Euro gestärkt: Die „Strukturmodelle in der Studieneingangsphase“ fördern flexibles Studieren, etwa durch Semesterstreckungen, zusätzliche fachliche Angebote, Tutorien etc. Das Programm „Wissenschaft Lernen und Lehren (WILLE)“ fördert in 21 Projekten aktivierendes Lernen und Lehren sowie den frühen Blick in Forschung, Praxis und Beruf. Und die Initiative „Gründungskultur in Studium und Lehre“ fördert in elf Bereichen unternehmerisches Denken in der Lehre. Das Wissenschaftsministerium Baden-Württemberg begrüßt auch die neuen Empfehlungen des Wissenschaftsrats hinsichtlich einer Entwicklung von Leitbildern und Lehrprofilen an Hochschulen. Diese Entwicklung ist an den Hochschulen in Baden-Württemberg weit vorangeschritten – nicht zuletzt durch die profilbildenden Ausschreibungen des Wissenschaftsministeriums. In den Struktur- und Entwicklungsplänen der Hochschulen sind Aussagen zu Studium und Lehre verankert , die eine „Kompassfunktion“ erfüllen. Die weitere Konkretisierung erörtert das Wissenschaftsministerium im Rahmen der Dienstbesprechungen mit den Hochschulleitungen. Das Wissenschaftsministerium fördert die Entwicklung profilierter Lehre zudem in den Jahren 2017/2018 durch eine Veranstaltungsreihe an 17 Hochschulstandorten unter Beteiligung von 23 Hochschulen. Dabei werden Best-Practice-Beispiele aus den im Rahmen von FESt-BW geförderten Vorhaben diskutiert und der Öffentlichkeit vorgestellt. Die Veranstaltungen zu guter Lehre heißen „Yes, it’s #Humboldt“, die Reihe zur Gründungskultur trägt den Titel „Start Up Stories“. 16. Welche Möglichkeiten sieht sie, die Ausdifferenzierung von Studiengängen stärker mit der Möglichkeit weiterbildender oder berufsbegleitender Masterstudiengänge zu verknüpfen? 17. Inwieweit sieht sie Möglichkeiten, das Angebot konsekutiver ausdifferenzierter Studiengänge zu reduzieren? Zur bedarfsgerechten Ausdifferenzierung von Studiengängen gehört mit Blick auf die Notwendigkeit des lebenslangen Lernens auch der Auf- und Ausbau von Strukturen in der wissenschaftlichen Weiterbildung. Hier sind sowohl weiterbildende Bachelor- als auch Masterstudiengänge von Bedeutung. Kontaktstudienangebote , die ECTS-fähig sind und auf ein späteres Studium angerechnet werden können, sind für Berufstätige ein attraktives Angebot. Weiterbildende Studien - gänge müssen dabei auf die spezifischen Bedürfnisse insbesondere berufstätiger 11 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 1889 Personen eingehen. Notwendig sind ein Anknüpfen an die Berufserfahrung, ein spezifisches didaktisches Konzept mit einem Höchstmaß an zeit- und ortsunabhängigem Lehren und Lernen und eine starke Modularisierung. Das Wissenschaftsministerium fördert mit zwei Ausschreibungen die strukturelle Entwicklung der wissenschaftlichen Weiterbildung an den Hochschulen im Land. Im Förderprogramm „Initiative zum Ausbau berufsbegleitender Masterangebote“ werden neun innovative, erfolgversprechende und strukturell nachhaltige Initia - tiven an staatlichen Hochschulen mit insgesamt 6 Mio. Euro in den Jahren 2014 bis 2018 unterstützt. Die Angebote sollen sich durch Gebühren selbst finanzieren. Im Rahmen des ESF-Programms „Auf- und Ausbau von Strukturen der wissenschaftlichen Weiterbildung an Hochschulen in Baden-Württemberg“ werden 16 staatliche und staatlich anerkannte Hochschulen mit insgesamt 9 Mio. Euro in den Jahren 2016 bis 2020 gefördert. Die Finanzierung erfolgt je zur Hälfte aus EU- und aus Landesmitteln. Weiterbildende Studienangebote sind ein sinnvolles ergänzendes Angebot zu herkömmlichen konsekutiven (Präsenz-)Studiengängen. Die inhaltliche Ausgestaltung sowohl weiterbildender als auch konsekutiver Studiengänge liegt in der Verantwortung der Hochschulen und ist im Rahmen der Akkreditierung zu überprüfen . Eine gewisse Ausdifferenzierung bei den Masterstudiengängen wird von den Hochschulen als eine zeitgemäße Reaktion auf den Wettbewerb, den Arbeitsmarkt und die gesellschaftlichen Anforderungen bewertet. Eine Zunahme interdisziplinärer Masterstudiengänge wie Medieninformatik oder Erneuerbare Energien wird von den Unternehmen begrüßt, zumal vor dem Hintergrund der guten Berufsaussichten. Die Expertenkommission „Ingenieurwissenschaften@BW2025“ hat auf die hohe Bedeutung von Verknüpfungen und Interdisziplinarität für die Problemlösungskompetenz von Ingenieuren hingewiesen. Sie hat zugleich empfohlen, das Bachelor -Studium in der Regel weniger fachlich diversifiziert anzulegen. Die richtige Balance zwischen breiter Grundlagenbildung, einer gewissen Schwerpunktsetzung und der gewünschten Interdisziplinarität kann nur studiengangspezifisch beurteilt werden. Die Berufsseite wird im Rahmen der Akkreditierung eingebunden. 18. Welche Vorgaben zur Akkreditierung neuer Studiengänge sind im Entwurf für einen Staatsvertrag zum Akkreditierungswesen enthalten, der von der Kultusministerkonferenz im Dezember 2016 gebilligt wurde? Der von der Kultusministerkonferenz im Dezember 2016 verabschiedete Entwurf eines Staatsvertrags über die Organisation eines gemeinsamen Akkreditierungs - systems zur Qualitätssicherung in Studium und Lehre an deutschen Hochschulen (Studienakkreditierungsstaatsvertrag) ist beim Landtag unter Drucksache 16/1823 (Mitteilung der Landesregierung vom 21. März 2017) verfügbar und wurde in der Sitzung des Ausschusses für Wissenschaft, Forschung und Kunst am 26. April 2017 beraten. Unter Artikel 2 sind die Grundlagen und Maßstäbe für die Akkreditierung von Studiengängen folgendermaßen im Wortlaut formuliert: „Artikel 2 Grundlage und Maßstäbe (1) Die Qualitätssicherung und -entwicklung muss insbesondere in Bachelorund Masterstudiengängen durch die Einhaltung der Kriterien nach den Absätzen 2 und 3 und die Berufsrelevanz der Abschlüsse gewährleis tet werden. (2) Formale Kriterien sind Studienstruktur und Studiendauer, Studiengangsprofile , Zugangsvoraussetzungen und Übergänge zwischen Studienangeboten , Abschlüsse und Abschlussbezeichnungen, Modularisierung, Mobilität und Leistungspunktesystem, Gleichstellung der Bachelor- und Masterstudiengänge zu den bisherigen Diplom-, Staatsexamens- und Magisterstudiengängen, Maßnahmen zur Anerkennung von Leistungen Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 1889 12 bei einem Hochschul- oder Studiengangswechsel und von außerhochschulisch erbrachten Leistungen. Artikel 4 Absatz 2 bleibt unberührt. (3) Zu den fachlich-inhaltlichen Kriterien gehören 1. dem angestrebten Abschlussniveau entsprechende Qualifikationsziele eines Studiengangs unter anderem bezogen auf den Bereich der wissenschaftlichen oder der künstlerischen Befähigung sowie die Befähigung zu einer qualifizierten Erwerbstätigkeit und Persönlichkeitsentwicklung , 2. die Übereinstimmung der Qualifikationsziele mit einem schlüssigen Studiengangskonzept und seine Umsetzung durch eine angemessene Ressourcenausstattung, entsprechende Qualifikation der Lehrenden und entsprechende kompetenzorientierte Prüfungen sowie die Studierbarkeit unter Einbeziehung des Selbststudiums, 3. auf dem aktuellen Stand von Wissenschaft und Forschung befindliche fachlichinhaltliche Standards, 4. Maßnahmen zur Erzielung eines hinreichenden Studienerfolgs, 5. Maßnahmen zur Geschlechtergerechtigkeit und zum Nachteilsausgleich für Studierende mit Behinderung oder chronischer Erkrankung, 6. das Konzept des Qualitätsmanagementsystems (Ziele, Prozesse und Instrumente) sowie die Maßnahmen zur Umsetzung des Konzepts. (4) Hinsichtlich der Qualitätssicherung und -entwicklung ist das geltende Recht des Landes, in dem die Hochschule ihren Sitz hat, und im Falle einer Niederlassung das geltende Recht des Landes, in dem die Hochschule der Niederlassung ihren Sitz hat, zu beachten.“ Weitere Vorgaben für das künftige Akkreditierungssystem sind dem Entwurf des Studienakkreditierungsstaatsvertrags zu entnehmen. 19. Welche Steuerungsmöglichkeiten über die Akkreditierung sieht sie, um eine weitere Ausdifferenzierung des Studienangebots zu verhindern? Die Qualitätssicherung im Bereich von Studium und Lehre erfolgt durch die formalisierten Verfahren der externen Begutachtungen, die in Deutschland derzeit in Form von Akkreditierungen umgesetzt werden. Die Einbindung von Maßnahmen der Hochschulen in das Qualitätsmanagement war auch Voraussetzung der Ausschreibungen „Strukturmodelle in der Studien - eingangsphase“ und „Wissenschaft Lernen und Lehren (WILLE)“. Bauer Ministerin für Wissenschaft, Forschung und Kunst