Landtag von Baden-Württemberg 16. Wahlperiode Drucksache 16 / 1891 05. 04. 2017 1Eingegangen: 05. 04. 2017 / Ausgegeben: 08. 06. 2017 K l e i n e A n f r a g e Ich frage die Landesregierung: 1. Nach welchen Kriterien entscheidet sie über die Notwendigkeit der Einrichtung von Kreisverkehren auf Landesstraßen? 2. Wie schätzt sie die Verkehrssicherheit an der Kreuzung Pforzheimer Straße (L 562)/Merkurstraße am Ortseingang des Waldbronner Stadtteils Reichenbach ein? 3. Wie beurteilt sie den Bau eines Kreisverkehrs an der Kreuzung Pforzheimer Straße (L 562)/Merkurstraße am Ortseingang des Waldbronner Stadtteils Reichenbach ? 4. Welche Art beziehungsweise Größe würde der Kreisverkehr an der Kreuzung Pforzheimer Straße (L 562)/Merkurstraße am Ortseingang des Waldbronner Stadtteils Reichenbach haben? 5. Welche alternativen Maßnahmen kämen in Frage, um die dortige Verkehrs - situation zu verbessern und die Fußgänger und Radfahrer zu schützen? 6. Wäre ein Ampelsystem, Tempo 30, ein Zebrastreifen oder ein Blitzer an dieser Stelle möglich, um die Verkehrssicherheit am Ortseingang zu erhöhen? 7. Im Jahre 2009 wurden die voraussichtlichen Kosten für einen Kreisverkehr auf 350.000 Euro geschätzt − von welchen Kosten geht das Verkehrsministerium aktuell aus? Kleine Anfrage der Abg. Barbara Saebel GRÜNE und Antwort des Ministeriums für Verkehr Kreisverkehr an der Kreuzung Pforzheimer Straße (L 562)/Merkurstraße–Waldbronn Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 1891 2 8. Ist eine (Teil-)Finanzierung eines solchen Kreisverkehrs durch das Land Baden-Württemberg möglich und wenn ja, wie viel der Kosten würde das Land übernehmen? 05. 04. 2017 Saebel GRÜNE B e g r ü n d u n g An der Kreuzung Pforzheimer Straße (L 562)/Merkurstraße am Ortseingang des Waldbronner Stadtteils Reichenbach kam es in den letzten zwölf Monaten zu einem Verletzten und einem Todesfall. Verschiedene Fraktionen des Waldbronner Gemeinderats schätzen die Kreuzung als gefährlich ein und haben einen entsprechenden Antrag für den Bau eines Kreisverkehrs gestellt, um die dortige Verkehrssicherheit zu erhöhen. Ein Antrag der Gemeinde, die zulässige Höchstgeschwindigkeit an der Kreuzung auf 30 km/h abzusenken, wurde bisher abgelehnt. A n t w o r t * ) Mit Schreiben vom 5. Mai 2017 Nr. 2-39.-L562/38 beantwortet das Ministerium für Verkehr die Kleine Anfrage wie folgt: 1. Nach welchen Kriterien entscheidet sie über die Notwendigkeit der Einrichtung von Kreisverkehren auf Landesstraßen? Die Entscheidung zum Umbau eines bestehenden Knotenpunktes erfolgt mehrstufig . In der ersten Stufe ist zu prüfen, ob der bestehende Knotenpunkt ein Leis - tungsfähigkeitsdefizit aufweist, eine Unfallhäufungsstelle ist oder sonstige gravierende Mängel hat. Dann ist weiter zu prüfen, inwieweit eine Verbesserung der bestehenden Situation zu erreichen ist. Bauliche Veränderungen kommen in Betracht , wenn einfachere Maßnahmen nicht zum Ziel führen. Dabei sind alle möglichen Knotenpunktslösungen (z. B. lichtsignalgeregelter Knotenpunkt, Kreisverkehrsplatz ) im Rahmen eines Variantenvergleichs gegeneinander abzuwägen. 2. Wie schätzt sie die Verkehrssicherheit an der Kreuzung Pforzheimer Straße (L 562)/Merkurstraße am Ortseingang des Waldbronner Stadtteils Reichenbach ein? 3. Wie beurteilt sie den Bau eines Kreisverkehrs an der Kreuzung Pforzheimer Straße (L 562)/Merkurstraße am Ortseingang des Waldbronner Stadtteils Reichenbach ? Die Fragen 2 und 3 werden wegen des Sachzusammenhangs zusammen beantwortet : Das Land kommt als Baulastträger für den Umbau eines Knotenpunktes dann in Betracht, wenn im Knotenpunkt bauliche Mängel, Leistungsengpässe oder Unfallhäufungen festzustellen sind. Im vorliegenden Fall hat das Regierungspräsi - dium Karlsruhe den Knotenpunkt Pforzheimer Straße (L 562)/Merkurstraße in einer aktuellen Bewertung als leistungsfähig eingestuft. Das Polizeipräsidium Karlsruhe hat das Unfallgeschehen am Knotenpunkt für den Zeitraum vom 1. Januar 2013 *) Nach Ablauf der Drei-Wochen-Frist eingegangen. 3 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 1891 bis zum 31. Januar 2017 untersucht und ist auch unter Berücksichtigung der aktuellen Unfälle vom 12. Dezember 2016 und 17. Januar 2017 zu dem Ergebnis gekommen , dass keine Unfallhäufung im Sinne der Kriterien für eine Unfallhäufungsstelle vorliegt. Somit kann das Land die Baulast und die Finanzierung eines Umbaus der Kreuzung zu einem Kreisverkehr nicht übernehmen. 4. Welche Art beziehungsweise Größe würde der Kreisverkehr an der Kreuzung Pforzheimer Straße (L 562)/Merkurstraße am Ortseingang des Waldbronner Stadtteils Reichenbach haben? Die Ausbildung und Größe eines Kreisverkehrs ergibt sich aus einer individuellen Planung, bei der die örtlichen Gegebenheiten und die verkehrlichen Randbedingungen zu berücksichtigen sind. Der Regeldurchmesser eines Kreisverkehrs beträgt 35 Meter. Da allerdings die Kriterien zur Übernahme eines Knotenumbaus durch das Land nicht vorliegen, wurden keine Planungen veranlasst. 5. Welche alternativen Maßnahmen kämen in Frage, um die dortige Verkehrs - situation zu verbessern und die Fußgänger und Radfahrer zu schützen? 6. Wäre ein Ampelsystem, Tempo 30, ein Zebrastreifen oder ein Blitzer an dieser Stelle möglich, um die Verkehrssicherheit am Ortseingang zu erhöhen? Die Fragen 5 und 6 werden wegen des Sachzusammenhangs zusammen beantwortet : Um das „attraktive“ Abkürzen zwischen der Bäckerei und der Merkurstraße beim Queren der L 562 ohne die vorgesehene Nutzung der im Jahr 2009 eingerichteten, ca. 30 Meter entfernten Fußgängerschutzinsel zu unterbinden, sollte die Anbringung einer stationären Absperrung zwischen Gehweg und Fahrbahn im Bereich der Bäckerei näher untersucht werden. Die Frage, ob eine bauliche Absperrung eingebaut werden soll oder ob alternative verkehrsrechtliche Maßnahmen, wie z. B. die Einrichtung einer Lichtsignalanlage oder die Anordnung einer Geschwindigkeitsbeschränkung notwendig sind, soll beim nächsten Ortstermin der Verkehrsschaukommission geprüft und entschieden werden. Das Regierungspräsidium Karlsruhe wurde gebeten, einen Verkehrsschautermin unter Leitung der Verkehrsbehörde des Landratsamtes Karlsruhe am Knotenpunkt Pforzheimer Straße/Merkurstraße in Waldbronn-Reichenbach zu veranlassen. 7. Im Jahre 2009 wurden die voraussichtlichen Kosten für einen Kreisverkehr auf 350.000 Euro geschätzt − von welchen Kosten geht das Verkehrsministerium aktuell aus? Kosten können erst nach Vorlage einer entsprechenden straßenbaulichen Vorplanung ermittelt werden. Diese können jedoch durch das Land nicht veranlasst werden . In einem Artikel des Waldbronner Amtsblatts von 2009 wurde der Leiter des Ortsbauamtes Waldbronn zitiert, der die Kosten für einen Minikreisel mit 350.000,– Euro bezifferte. Die Grundlage dieser Kostenschätzung der Gemeinde liegt dem Land nicht vor. 8. Ist eine (Teil-)Finanzierung eines solchen Kreisverkehrs durch das Land Baden-Württemberg möglich und wenn ja, wie viel der Kosten würde das Land übernehmen? Nein. Das Land kann die Baulast und die Finanzierung des Kreisverkehrs nicht übernehmen, da keine baulichen Mängel und Leistungsengpässe bestehen und es sich gemäß der Unfallanalyse um keine Unfallhäufungsstelle handelt. Hermann Minister für Verkehr