Landtag von Baden-Württemberg 16. Wahlperiode Drucksache 16 / 1900 06. 04. 2017 1Eingegangen: 06. 04. 2017 / Ausgegeben: 07. 06. 2017 K l e i n e A n f r a g e Wir fragen die Landesregierung: 1. Handelt es sich bei dem Studienführer „Studieren in Baden-Württemberg, Schuljahr 2016/2017“ um eine offizielle Veröffentlichung des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg? 2. Welche rechtlichen Vorgaben gelten für derartige Veröffentlichungen, soweit es um die Platzierung von Werbung nicht-staatlicher Institutionen und Unternehmen geht? 3. Welche juristischen Personen haben in welcher Höhe einen Anteil an der Finanzierung des Studienführers (Auflistung)? 4. Wie beurteilt sie die Möglichkeit einer Ausbildung oder eines dualen Studiums bei den Lebensmittelhändlern „L.“, „K.“ und „A.“, bei der Bauunternehmung „G. E.“ und dem Softwarehersteller „S.“ unter Angabe, ob sie diese als repräsentativ für das gesamte Hochschulspektrum des Landes erachtet? 5. Wie schätzt sie die Auswirkungen der auffälligen Platzierung von Werbeanzeigen wirtschaftlicher Unternehmen ein und erkennt sie diese als problematisch im Hinblick auf die Beeinflussung junger, möglicherweise minderjähriger Abiturienten ? 6. Teilt sie die Auffassung, dass der Beeinflussungsgrad des jeweiligen Unternehmens proportional zur Größe der Werbeanzeigen wächst? Kleine Anfrage der Abg. Nico Weinmann und Klaus Hoher FDP/DVP und Antwort des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst Platzierung von Werbeanzeigen im Studienführer „Studieren in Baden-Württemberg, Schuljahr 2016/2017“ Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 1900 2 7. Ist in der Größe und Platzierung der Werbeanzeigen eine Empfehlung des Ministeriums zu sehen, bei welchen Wirtschaftsunternehmen eine Ausbildung oder ein duales Studium begonnen werden sollte? 8. Erachtet sie die staatliche Neutralität bei der Information von Studienanfängern als notwendig und falls ja, mit welcher Strategie will sie diese trotz insgesamt vierundzwanzig Werbeanzeigen in der gesamten Veröffentlichung wahren? 06. 04. 2017 Weinmann, Hoher FDP/DVP B e g r ü n d u n g Am 5. April 2017 wurde das neue Studieninformationsportal des Landes vorgestellt . Auf der Internetseite dieses Portals ist ein Studienführer abrufbar, in dem sich eine Vielzahl von Werbeanzeigen befindet. Die problematischen Auswirkungen dieser Anzeigen auf den jungen Schulabgänger sollen mit Hilfe dieser An - frage beleuchtet werden. A n t w o r t Mit Schreiben vom 4. Mai 2017 Nr. 23-7622.0/144/1 beantwortet das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst die Kleine Anfrage wie folgt: Ich frage die Landesregierung: 1. Handelt es sich bei dem Studienführer „Studieren in Baden-Württemberg, Schuljahr 2016/2017“ um eine offizielle Veröffentlichung des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg? Bei „Studieren in Baden-Württemberg“ handelt es sich um eine gemeinsame Schrift des Wissenschaftsministeriums und der Regionaldirektion Baden-Württemberg der Bundesagentur für Arbeit. Die Schrift erscheint einmal jährlich im September und wird seit 1995/1996 gemeinsam mit der Regionaldirektion herausgegeben . 2. Welche rechtlichen Vorgaben gelten für derartige Veröffentlichungen, soweit es um die Platzierung von Werbung nicht-staatlicher Institutionen und Unternehmen geht? Bereits seit der Ausgabe 2007/2008 werden in der Schrift Anzeigen platziert, um die Druckkosten zu minimieren und den Haushalt der Herausgeber zu entlasten. Die Anzeigenakquise obliegt dem Verlag, der jedoch bestimmte Rahmenbedingungen beachten muss: So darf keine Werbung gemacht werden für Zigaretten, Alkohol, Erotik, aber auch keine Werbeanzeigen geschaltet werden, deren Inhalte moralisch, ethisch oder politisch zumindest zweifelhaft erscheinen. Insgesamt dür - fen nicht mehr als 10 % der redaktionell bearbeiteten Seiten (insgesamt 144 Seiten ) für Werbung verwendet werden. Das Schalten von Anzeigen in Broschüren zur Berufs- und Studienorientierung ist auch auf Bundesebene z. B. in der Schrift „Studien- und Berufswahl“ üblich (Herausgeber der Broschüre 2016/2017: Kultusministerkonferenz und Bundesagentur für Arbeit). 3 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 1900 3. Welche juristischen Personen haben in welcher Höhe einen Anteil an der Finanzierung des Studienführers (Auflistung)? Die Kosten werden vom Wissenschaftsministerium (51 %) und von der Regionaldirektion (49 %) getragen. 4. Wie beurteilt sie die Möglichkeit einer Ausbildung oder eines dualen Studiums bei den Lebensmittelhändlern „L.“, „K.“ und „A.“, bei der Bauunternehmung „G. E.“ und dem Softwarehersteller „S.“ unter Angabe, ob sie diese als repräsentativ für das gesamte Hochschulspektrum des Landes erachtet? Bei den genannten Werbeanzeigen handelt es sich um Werbung für das duale Studium , genauer um Werbung von Unternehmen, die sich an einer staatlichen Ausbildung beteiligen. Um ein duales Studium anbieten zu können, müssen sich diese Unternehmen einem strengen Zulassungsprozess gem. § 65 c Landeshochschul - gesetz unterziehen und in dem Prozess eine Eignung vorweisen, die vorgeschriebene Ausbildung zu vermitteln. Die genannten Unternehmen stellen nur einen Ausschnitt möglicher Ausbildungsanbieter dar, sind somit nicht repräsentativ für das gesamte Hochschulspektrum. Die Schrift bietet eine neutrale Berufs- und Studieninformation, d. h. in der Schrift werden alle Studiengänge in Baden-Württemberg und viele Ausbildungen aufgeführt. 5. Wie schätzt sie die Auswirkungen der auffälligen Platzierung von Werbeanzeigen wirtschaftlicher Unternehmen ein und erkennt sie diese als problematisch im Hinblick auf die Beeinflussung junger, möglicherweise minderjähriger Abiturienten ? Die Anzeigen enthalten keine Produktwerbung, sondern beziehen sich vor allem auf Ausbildungsplätze und das duale Studium. Somit wird keine Gefahr einer Beeinflussung gesehen. 6. Teilt sie die Auffassung, dass der Beeinflussungsgrad des jeweiligen Unternehmens proportional zur Größe der Werbeanzeigen wächst? Nein. 7. Ist in der Größe und Platzierung der Werbeanzeigen eine Empfehlung des Ministeriums zu sehen, bei welchen Wirtschaftsunternehmen eine Ausbildung oder ein duales Studium begonnen werden sollte? Nein. 8. Erachtet sie die staatliche Neutralität bei der Information von Studienanfängern als notwendig und falls ja, mit welcher Strategie will sie diese trotz insgesamt vierundzwanzig Werbeanzeigen in der gesamten Veröffentlichung wahren? Die staatliche Neutralität bei der Information von Studieninteressierten und Stu - dienanfängern ist notwendig und wird gewahrt. Bauer Ministerin für Wissenschaft, Forschung und Kunst