Landtag von Baden-Württemberg 16. Wahlperiode Drucksache 16 / 191 14. 07. 2016 1Eingegangen: 14. 07. 2016 / Ausgegeben: 23. 08. 2016 K l e i n e A n f r a g e Ich frage die Landesregierung: 1. Welche Häuser sind zum Stichtag 1. Juni 2016 seit wann in Baden-Württemberg besetzt (mit Angabe der Adresse des jeweiligen Hauses)? 2. Welchen politischen Gruppen ordnet sie die jeweiligen Hausbesetzungen zu (aufgeschlüsselt nach jeweiligem besetztem Haus)? 3. Liegen ihr Kenntnisse darüber vor, ob politische Gruppen besetzte Häuser als Ausgangspunkt zu krimineller Aktivität benutzen (aufgeschlüsselt nach politischer Gruppe, Straftaten und besetztem Haus)? 4. Welche Kenntnisse hat sie über Sachbeschädigungen, Gewaltdelikte und Körperverletzungen , die von Bewohnern oder Besuchern der besetzten Häuser in 2015 und in diesem Jahr bislang durchgeführt wurden (Aufschlüsselung der Taten nach Ort und Zeit)? 5. Welche Kenntnisse hat sie über die Finanzierung der besetzten Häuser in 2015 und bislang in diesem Jahr, insbesondere über Herkunft und Ziel der Finanzmittel ? 6. Welche Maßnahmen ergreift sie, um die Hausbesetzungen in Baden-Württemberg zu beenden? 7. Welche Haushaltstitel in welcher Höhe gibt es für 2014, 2015 und in diesem Jahr im Staatshaushalt des Landes Baden-Württemberg, die direkt oder indirekt Hausbesetzungen fördern, finanzieren oder unterstützen (unter Angabe des Titels)? Kleine Anfrage der Abg. Carola Wolle und Antwort des Ministeriums für Inneres, Digitalisierung und Migration Hausbesetzungen in Baden-Württemberg Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 191 2 8. Für welche Projekte waren beziehungsweise sind diese Haushaltsmittel vor - gesehen? 20. 06. 2016 Wolle fraktionslos B e g r ü n d u n g Illegale Hausbesetzungen sind Ärgernisse, nicht nur für die Besitzer der jeweiligen Häuser, sondern auch für Anwohner und die Polizei. Immer wieder entstehen hier rechtsfreie Räume, aus denen heraus Straftaten und Verbrechen begangen werden. A n t w o r t Mit Schreiben vom 8. August 2016 Nr. 3-1229/1/142 beantwortet das Ministe - rium für Inneres, Digitalisierung und Migration die Kleine Anfrage wie folgt: 1. Welche Häuser sind zum Stichtag 1. Juni 2016 seit wann in Baden-Württemberg besetzt (mit Angabe der Adresse des jeweiligen Hauses)? 2. Welchen politischen Gruppen ordnet sie die jeweiligen Hausbesetzungen zu (aufgeschlüsselt nach jeweiligem besetztem Haus)? 3. Liegen ihr Kenntnisse darüber vor, ob politische Gruppen besetzte Häuser als Ausgangspunkt zu krimineller Aktivität benutzen (aufgeschlüsselt nach politischer Gruppe, Straftaten und besetztem Haus)? 4. Welche Kenntnisse hat sie über Sachbeschädigungen, Gewaltdelikte und Körperverletzungen , die von Bewohnern oder Besuchern der besetzten Häuser in 2015 und in diesem Jahr bislang durchgeführt wurden (Aufschlüsselung der Taten nach Ort und Zeit)? Zu 1. bis 4.: Den Sicherheitsbehörden sind zum Stichtag 1. Juni 2016 keine Hausbesetzungen in Baden-Württemberg bekannt. Allerdings wurde in der Nacht vom 14. auf 15. Mai 2015 das leerstehende Gebäude in Freiburg durch Personen der linken Szene kurzzeitig besetzt, bis es am 15. Mai 2015 durch Polizeikräfte wieder geräumt wurde. Bei der Räumung wurden sieben Personen, die keiner politischen Gruppe zugeordnet werden konnten, angetroffen und vorläufig festgenommen. Vor Ort wurde festgestellt, dass die Plomben der Strom- und Gasleitungen gebrochen sowie die Verriegelung der Wasserleitung geöffnet worden sind. Es wurden zudem an den Wänden verschiedener Zimmer Farbschmierereien angebracht. Auch betraten am 23. Oktober 2015 etwa 20 unbekannte Personen der linken Szene nach Beendigung einer Demonstration gegen Wohnungsnot das Gebäude in Tübingen, indem zuvor eine dortige Holzverschalung sowie ein Kettenschloss an der ehemaligen Geschäftseingangstüre entfernt wurden. In der Folge verschafften sich die Personen durch einen aufgefundenen Wohnungsschlüssel Zugang zu einer im Gebäude befindlichen Dachgeschosswohnung, öffneten dort Schränke und verließen anschließend die Wohnung sowie das Gebäude unter Mitnahme des 3 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 191 Wohnungsschlüssels. Die Bewohnerin der Dachgeschosswohnung war zur Tatzeit abwesend. Im Erdgeschoss wurden mehrere Graffiti angebracht sowie ein Banner mit der Aufschrift „Essen und Getränke“ in das Schaufenster gehängt. Im rückwärtigen Bereich des Gebäudes wurde eine Fensterscheibe eingeschlagen. Am 5. März 2016 wurden zudem unter Beteiligung von Linksextremisten meh - rere leerstehende Wohnungen in Mannheim vorübergehend für etwa 24 Stunden besetzt, um laut eines auf einer linksextremistischen Internetplattform veröffentlichten Beitrages „ein Zeichen gegen den geplanten Abriss preisgünstigen Wohnraums “ zu setzen. Die Hausbesetzung wurde durch das im Jahr 2013 von Personen aus verschiedenen Gruppen in Mannheim gegründete Bündnis „Wem gehört die Stadt?“ durchgeführt. 5. Welche Kenntnisse hat sie über die Finanzierung der besetzten Häuser in 2015 und bislang in diesem Jahr, insbesondere über Herkunft und Ziel der Finanzmittel ? 7. Welche Haushaltstitel in welcher Höhe gibt es für 2014, 2015 und in diesem Jahr im Staatshaushalt des Landes Baden-Württemberg, die direkt oder indirekt Hausbesetzungen fördern, finanzieren oder unterstützen (unter Angabe des Titels)? 8. Für welche Projekte waren beziehungsweise sind diese Haushaltsmittel vorgesehen ? Zu 5., 7. und 8.: Den Sicherheitsbehörden liegen keine Informationen über die Finanzierung der kurzfristig besetzten Häuser vor. In den Staatshaushaltsplänen 2013/2014 und 2015/2016 sind keine Titel enthalten , die die Förderung, Finanzierung oder Unterstützung von Hausbesetzungen bezwecken. 6. Welche Maßnahmen ergreift sie, um die Hausbesetzungen in Baden-Württemberg zu beenden? Zu 6.: Auf die Antwort zu Frage 1 wird verwiesen. In Vertretung Würtenberger Ministerialdirektor