Landtag von Baden-Württemberg 16. Wahlperiode Drucksache 16 / 1913 10. 04. 2017 1Eingegangen: 10. 04. 2017 / Ausgegeben: 19. 05. 2017 K l e i n e A n f r a g e Ich frage die Landesregierung: 1. Welche Einrichtungen zur Unterbringung von Asylbewerbern und Flüchtlingen bestehen derzeit in welchen Kommunen im Ortenaukreis und den Landkreisen Breisgau-Hochschwarzwald und Waldshut? 2. Wie haben sich deren Belegung und Kapazitäten seit Januar 2015 jeweils monatlich entwickelt? 3. Welche Kosten entstanden für welche Einrichtungen für Erwerb oder Renovierung der Immobilien? 4. Welche monatlichen Mietkosten entstanden und entstehen für welche Einrichtungen ? 5. In welcher Höhe fielen und fallen für welche Einrichtungen monatliche Kosten für Sicherheitsdienste an? 6. In welcher Höhe fielen und fallen für welche Einrichtungen welche sonstigen Kosten an? 7. Welche Stellen oder Verwaltungsebenen trugen oder tragen die jeweiligen Kos ten? 8. In welcher Höhe fielen und fallen in den jeweiligen Einrichtungen durchschnittlich Kosten für die Krankenversorgung der Bewohner an? 9. In welcher Höhe fielen und fallen in welchen Einrichtungen Kosten für Taschengeld oder ähnliche Sonderleistungen an? Kleine Anfrage des Abg. Stefan Räpple AfD und Antwort des Ministeriums für Inneres, Digitalisierung und Migration Kosten und Belegung von Einrichtungen zur Unterbringung von Asylbewerbern und Flüchtlingen im Ortenaukreis und den Landkreisen Breisgau-Hochschwarzwald und Waldshut Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 1913 2 10. In welcher Höhe fielen und fallen in welchen Einrichtungen Kosten für die Sozialbetreuung an? 29. 03. 2017 Räpple AfD B e g r ü n d u n g Es besteht öffentliches Interesse über die Zusammensetzung von Kosten für Asylbewerberunterkünfte im Ortenaukreis und den Landkreisen Breisgau-Hochschwarzwald und Waldshut. A n t w o r t Mit Schreiben vom 9. Mai 2017 Nr. 7-0141.5/16/1913 beantwortet das Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Migration die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung: Die angegebenen Kostenpositionen und Daten beruhen auf Angaben der Landkreise auf Anfrage der Landesregierung. 1. Welche Einrichtungen zur Unterbringung von Asylbewerbern und Flüchtlingen bestehen derzeit in welchen Kommunen im Ortenaukreis und den Landkreisen Breisgau-Hochschwarzwald und Waldshut? Zu 1.: Der Ortenaukreis, der Landkreis Waldshut und der Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald unterhalten in folgenden Kommunen die jeweils angegebene Anzahl an Einrichtungen zur Unterbringung von Flüchtlingen: 3 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 1913 2. Wie haben sich deren Belegung und Kapazitäten seit Januar 2015 jeweils monatlich entwickelt? Zu 2.: Nachstehende Tabellen geben einen Überblick über die monatliche Entwicklung der Kapazität und Belegung der vom Ortenaukreis, vom Landkreis Waldshut und vom Breisgau-Hochschwarzwald betriebenen Einrichtungen der vorläufigen Unterbringung . 2UWHQDXNUHLV /DQGNUHLV :DOGVKXW /DQGNUHLV %UHLVJDX +RFKVFKZDU]ZDOG *HPHLQGH $Q]DKO 8QWHU NQIWH *HPHLQGH $Q]DKO 8QWHU NQIWH *HPHLQGH $Q]DKO 8QWHU NQIWH $FKHUQ %DG 6lFNLQJHQ %DG .UR]LQJHQ $SSHQZHLHU %RQQGRUI %|W]LQJHQ %HUJKDXSWHQ 'RJHUQ %UHLVDFK (WWHQKHLP -HVWHWWHQ (KUHQNLUFKHQ )ULHVHQKHLP /DXFKULQJHQ (VFKEDFK *HQJHQEDFK /DXIHQEXUJ )HOGEHUJ +DVODFK /RWWVWHWWHQ *XQGHOILQJHQ +DXVDFK 5LFNHQEDFK .LUFK]DUWHQ .HKO 6W %ODVLHQ /|IILQJHQ .LSSHQKHLP :DOGVKXW 7LHQJHQ 0HU]KDXVHQ /DKU 7RGWPRRV 0OOKHLP 0DKOEHUJ hKOLQJHQ %LUNHQGRUI 1HXHQEXUJ 0HL‰HQKHLP :HKU 6WDXIHQ 1HXULHG 7LWLVHH 1HXVWDGW 1RUGUDFK 8PNLUFK 2EHUNLUFK 2IIHQEXUJ 2SSHQDX 2UWHQEHUJ 5HQFKHQ 5KHLQDX 6FKXWWHUZDOG 6FKZDQDX 6WHLQDFK 6HHOEDFK :LOOVWlWW =HOO 6XPPH 6XPPH 6XPPH Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 1913 4 Ortenaukreis Landkreis Waldshut Die Kapazitäten im Landkreis Waldshut vor August 2016 wechselten teilweise monatlich mehrfach, sodass in der Kürze der Zeit keine validen Daten seitens des Landkreises Waldshut geliefert werden konnten. Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald 0RQDW .DSD]LWlW %HOHJXQJ .DSD]LWlW %HOHJXQJ .DSD]LWlW %HOHJXQJ -DQXDU )HEUXDU 0lU] $SULO 0DL -XQL -XOL $XJXVW 6HSWHPEHU 2NWREHU 1RYHPEHU 'H]HPEHU 0RQDW .DSD]LWlW %HOHJXQJ .DSD]LWlW %HOHJXQJ .DSD]LWlW %HOHJXQJ -DQXDU )HEUXDU 0lU] $SULO 0DL -XQL -XOL $XJXVW 6HSWHPEHU 2NWREHU 1RYHPEHU 'H]HPEHU 0RQDW .DSD]LWlW %HOHJXQJ .DSD]LWlW %HOHJXQJ .DSD]LWlW %HOHJXQJ -DQXDU )HEUXDU 0lU] $SULO 0DL -XQL -XOL $XJXVW 6HSWHPEHU 2NWREHU 1RYHPEHU 'H]HPEHU 5 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 1913 3. Welche Kosten entstanden für welche Einrichtungen für Erwerb oder Renovierung der Immobilien? 4. Welche monatlichen Mietkosten entstanden und entstehen für welche Einrichtungen ? Zu 3. und 4.: Für die Renovierung/Erwerb der für die Flüchtlingsunterbringung genutzten Immobilien sind dem Ortenaukreis Kosten für das Jahr 2015 in Höhe von insgesamt 2.935.158 Euro entstanden. Im Jahr 2015 belief sich die Kaltmiete für die Anmietung der vom Ortenaukreis für die Flüchtlingsunterbringung genutzten Immobi - lien auf 1.792.298 Euro für das Gesamtjahr. Für das Jahr 2015 sind im Landkreis Waldshut für Erwerb und Renovierung sowie für Mietkosten liegenschaftsbezogene Aufwendungen in Höhe von 5.309.830 Euro entstanden. Für die Renovierung/Erwerb/Unterhaltung der für die Flüchtlingsunterbringung genutzten Immobilien sind dem Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald Kosten für das Jahr 2015 in Höhe von insgesamt rund 2,6 Mio. Euro entstanden. Im Jahr 2015 belief sich die Miete für die vom Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald genutzten Immobilien für die Flüchtlingsunterbringung auf insgesamt rund 1,4 Mio. Euro. Für das Jahr 2016 können seitens des Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald, des Landkreises Waldshut und des Ortenaukreises keine Angaben gemacht werden, da der Rechnungsabschluss für das Jahr 2016 noch nicht erfolgt ist. 5. In welcher Höhe fielen und fallen für welche Einrichtungen monatliche Kosten für Sicherheitsdienste an? Zu 5.: Im Jahr 2015 fielen im Ortenaukreis insgesamt 66.944 Euro für Sicherheitsdienste im Rahmen der vorläufigen Unterbringung an. Im Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald fielen im Jahr 2015 insgesamt rund 0,5 Mio. Euro für Sicherheitsdienste im Rahmen der vorläufigen Unterbringung an. Der Landkreis Waldshut konnte die Kosten für die Sicherheitsdienste nicht gesondert ausweisen. Die Kosten sind in den Kosten für den Erwerb oder Renovierung der Immobilien enthalten. Auf die Fragen 3 und 4 wird verwiesen. Für das Jahr 2016 können seitens des Landkreises Breisgau-Hochschwarzwald, des Landkreises Waldshut und des Ortenaukreises keine Angaben gemacht werden , da der Rechnungsabschluss für das Jahr 2016 noch nicht erfolgt ist. 6. In welcher Höhe fielen und fallen für welche Einrichtungen welche sonstigen Kosten an? Zu 6.: Der Ortenaukreis hat im Jahr 2015 Kosten in Höhe von 1.714.140 Euro für den Erwerb geringwertiger Vermögensgegenstände verausgabt. Zudem sind Aufwendungen für sonstige Bewirtschaftung von Grundstücken und baulichen Anlagen in Höhe von 1.810.154 Euro angefallen. Der Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald hatte im Jahr 2015 Aufwendungen in Höhe von rund 1,1 Mio. Euro für den Erwerb geringwertiger Vermögensgegenstände . Zudem sind Aufwendungen für die Bewirtschaftung von Grundstücken und baulichen Anlagen (ohne Sicherheitsdienst) in Höhe von rund 0,6 Mio. Euro angefallen. Für das Jahr 2016 können seitens des Landkreises Breisgau-Hochschwarzwald, des Landkreises Waldshut und des Ortenaukreises keine Angaben gemacht werden , da der Rechnungsabschluss für das Jahr 2016 noch nicht erfolgt ist. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 1913 6 Der Landkreis Waldshut kann für das Jahr 2015 keine sonstigen Kosten ausweisen . Alle Kosten sind spezifiziert unter den Fragen 3 bis 5 erfasst. 7. Welche Stellen oder Verwaltungsebenen trugen oder tragen die jeweiligen Kos - ten? Zu 7.: Die Kosten der vorläufigen Unterbringung werden von den Stadt- und Land - kreisen verausgabt. Das Land erstattet den Stadt- und Landkreisen für im Rahmen der vorläufigen Unterbringung entstehende Ausgaben für jede aufgenommene und untergebrachte Person einmalig eine Pauschale. Gegenstand der Pauschalen sind die notwendigen Ausgaben für den personellen und sächlichen Verwaltungsaufwand zur Durchführung des Flüchtlingsaufnahmegesetzes (FlüAG), für die Flüchtlingssozialarbeit, für Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) und dem Sozialgesetzbuch (SGB), für liegenschaftsbezogene Ausgaben sowie für Aufwendungen der Kommunen im Rahmen der Anschlussunterbringung . 8. In welcher Höhe fielen und fallen in den jeweiligen Einrichtungen durchschnittlich Kosten für die Krankenversorgung der Bewohner an? 9. In welcher Höhe fielen und fallen in welchen Einrichtungen Kosten für Taschengeld oder ähnliche Sonderleistungen an? Zu 8. und 9.: Während der ersten 15 Monate ihres Aufenthalts in Deutschland erhalten mate - riell bedürftige Asylbewerber Grundleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG). Während der Zeit des Grundleistungsbezugs haben die Leistungsberechtigten Anspruch auf die Behandlung akuter Erkrankungen und Schmerzzustände; darüber hinaus können sonstige Leistungen gewährt werden, wenn sie im Einzelfall zur Sicherung der Gesundheit unerlässlich sind (§§ 4 und 6 AsylbLG). Die Entscheidung über die Leistungsgewährung trifft die zuständige Leistungsbehörde im Einzelfall . Der Betrag für den notwendigen persönlichen Bedarf (sog. Taschengeld) beträgt bei einem alleinstehenden Grundleistungsberechtigten der Bedarfsstufe eins derzeit 135 € pro Monat. In den übrigen Bedarfsstufen zwei bis sechs fallen die entsprechenden Beträge geringer aus. Nach Ablauf von 15 Monaten erhalten Leistungsberechtigte, die die Dauer ihres Aufenthalts nicht rechtsmissbräuchlich selbst beeinflusst haben, im Wesentlichen Leistungen entsprechend dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII). Die Beträge entsprechen dann denen im SGB XII. Leistungsberechtigte erhalten dann grundsätzlich Gesundheitsleistungen auf dem Niveau der gesetzlichen Krankenversicherung . Auf eine Erhebung der Kosten für die Krankenversorgung und der Ausgaben für den notwendigen persönlichen Bedarf in den jeweiligen Einrichtungen wurde verzichtet . Eine solche ist mit vertretbarem Verwaltungsaufwand nicht möglich. 10. In welcher Höhe fielen und fallen in welchen Einrichtungen Kosten für die Sozialbetreuung an? Zu 10.: Das Land erstattet den Stadt- und Landkreisen für im Rahmen der vorläufigen Unterbringung entstehende Ausgaben für jede aufgenommene und untergebrachte Person einmalig eine Pauschale. Mit den Pauschalen werden unter anderem notwendige Ausgaben für die Flüchtlingssozialarbeit (soziale Beratung und Betreuung ) erstattet. Die unteren Aufnahmebehörden sind verpflichtet, den für die 7 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 1913 Flüchtlingssozialarbeit veranschlagten Anteil der Pauschale (2017: 921,29 Euro) vollumfänglich dafür einzusetzen. Mit den Kommunalen Landesverbänden wurde ein Betreuungsschlüssel von 1 : 110 für die Flüchtlingssozialarbeit als erstattungsfähige Obergrenze vereinbart. Von einer Abfrage der Kosten für die Flüchtlingssozialarbeit, die auf die einzelnen Unterbringungseinrichtungen der in Rede stehenden Kreise entfallen, wurde aufgrund des hohen Verwaltungsaufwands abgesehen. Strobl Minister für Inneres, Digitalisierung und Migration