Landtag von Baden-Württemberg 16. Wahlperiode Drucksache 16 / 1920 11. 04. 2017 1Eingegangen: 11. 04. 2017 / Ausgegeben: 08. 06. 2017 K l e i n e A n f r a g e Ich frage die Landesregierung: 1. Wie viele Pflegestützpunkte gibt es aktuell im Wahlkreis Ettlingen und im Landkreis Karlsruhe? 2. Wie ist die Auslastung der Pflegestützpunkte im Wahlkreis Ettlingen und im Landkreis Karlsruhe (unter Angabe der Zahl der telefonischen und persönlichen Beratungstermine sowie möglicher Wartezeiten)? 3. Über welche personelle Ausstattung verfügen die jeweiligen Pflegestützpunkte und wie sind die Öffnungszeiten bzw. Sprechzeiten ausgestaltet? 4. Welches Aufgabenspektrum umfasst die Tätigkeit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den einzelnen Pflegestützpunkten? 5. Hält sie es für erforderlich, die Aufgaben der Pflegestützpunkte im Wahlkreis Ettlingen und im Landkreis Karlsruhe, insbesondere im Bereich der Wohnraumberatung , zu erweitern? 6. Ist aus ihrer Sicht die Schaffung weiterer Pflegestützpunkte im Wahlkreis Ettlingen und im Landkreis Karlsruhe erforderlich? 10. 04. 2017 Neumann CDU Kleine Anfrage der Abg. Christine Neumann CDU und Antwort des Ministeriums für Soziales und Integration Situation der Pflegestützpunkte im Wahlkreis Ettlingen und im Landkreis Karlsruhe Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 1920 2 A n t w o r t Mit Schreiben vom 5. Mai 2017 Nr. 33-0141.5-016/1920 beantwortet das Ministerium für Soziales und Integration die Kleine Anfrage wie folgt: Ich frage die Landesregierung: 1. Wie viele Pflegestützpunkte gibt es aktuell im Wahlkreis Ettlingen und im Landkreis Karlsruhe? Im Landkreis Karlsruhe gibt es derzeit drei Pflegestützpunkte (Bruchsal, Bretten sowie Ettlingen). 2. Wie ist die Auslastung der Pflegestützpunkte im Wahlkreis Ettlingen und im Landkreis Karlsruhe (unter Angabe der Zahl der telefonischen und persönlichen Beratungstermine sowie möglicher Wartezeiten)? Der Landkreis Karlsruhe hat mitgeteilt, dass die Auslastung der Pflegestützpunkte im Jahr 2016 bei nahezu 100 Prozent lag. Im Pflegestützpunkt Ettlingen gab es im Jahr 2016 insgesamt 3.767 Kontakte, landkreisweit über 7.000 Kontakte. Wartezeiten waren nicht vorhanden. 3. Über welche personelle Ausstattung verfügen die jeweiligen Pflegestützpunkte und wie sind die Öffnungszeiten bzw. Sprechzeiten ausgestaltet? Der Landkreis Karlsruhe hat mitgeteilt, dass pro Pflegestützpunkt zwei Mitarbeiter /-innen mit insgesamt 1,5 Stellenanteile arbeiten. In Ettlingen war aufgrund einer Personalveränderung der Pflegestützpunkt vier Monate mit nur 75 Prozent besetzt. Die Öffnungszeiten sind wie folgt: Montag bis Mittwoch: 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr, Donnerstag: 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.30 Uhr bis 18.00 Uhr, Freitag: 9.00 Uhr bis 13.00 Uhr. Weiterhin bieten die Pflegestützpunkte Sprechzeiten in den umliegenden Städten und Gemeinden an. Nach Absprachen werden Termine außerhalb der Sprechzeiten vereinbart. Bei Bedarf sind auch Hausbesuche möglich. 4. Welches Aufgabenspektrum umfasst die Tätigkeit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den einzelnen Pflegestützpunkten? Aufgaben der Pflegestützpunkte nach § 7 c Absatz 2 Sozialgesetzbuch (Elftes Buch Soziale Pflegversicherung – SGB XI) sind 1. umfassende sowie unabhängige Auskunft und Beratung zu den Rechten und Pflichten nach dem SGB und zur Auswahl und Inanspruchnahme der bundesoder landesrechtlich vorgesehenen Sozialleistungen und sonstigen Hilfsangeboten einschließlich der Pflegeberatung nach § 7 a SGB XI in Verbindung mit den Richtlinien nach § 17 Absatz 1 a SGB XI, 2. Koordinierung aller für die wohnortnahe Versorgung und Betreuung in Betracht kommenden gesundheitsfördernden, präventiven, kurativen, rehabilitativen und sonstigen medizinischen sowie pflegerischen und sozialen Hilfs- und Unterstützungsangebote einschließlich der Hilfestellung bei der Inanspruch - nahme der Leistungen, 3. Vernetzung aufeinander abgestimmter pflegerischer und sozialer Versorgungsund Betreuungsangebote. 3 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 1920 5. Hält sie es für erforderlich, die Aufgaben der Pflegestützpunkte im Wahlkreis Ettlingen und im Landkreis Karlsruhe, insbesondere im Bereich der Wohnraumberatung , zu erweitern? Die Landesregierung begrüßt grundsätzlich eine qualitative und quantitative Weiterentwicklung der Pflegestützpunkte, jedoch obliegt es hierfür einer entsprechenden Entscheidung der örtlichen Ebene. Der Landkreis Karlsruhe hält grundsätzlich eine solche Erweiterung für denkbar, jedoch wären dann zusätzliche Stellenanteile notwendig. Im Landkreis Karlsruhe besteht derzeit eine enge Kooperation der Pflegestützpunkte mit der Wohnberatungsstelle des Paritätischen. 6. Ist aus ihrer Sicht die Schaffung weiterer Pflegestützpunkte im Wahlkreis Ettlingen und im Landkreis Karlsruhe erforderlich? Die Landesregierung teilt die Einschätzung des Landkreises Karlsruhe, dass eine Erweiterung der Pflegestützpunkte im Landkreis Karlsruhe erforderlich wird. Die Städte Stutensee und Waghäusel sind in Bezug auf eine neutrale Beratung unterversorgt . Die demografische Entwicklung im Landkreis Karlsruhe bestätigt den Handlungsbedarf. Vor diesem Hintergrund hat der Landkreis Karlsruhe gegen - über dem Ministerium für Soziales und Integration sein Interesse bekundet, das aufgrund des ab 1. Januar 2017 in Kraft getretenen 3. Pflegestärkungsgesetzes befristet bis zum 31. Dezember 2021 eingeräumte kommunale Initiativrecht zur Errichtung von Pflegestützpunkten nach § 7 c Absatz 1 a SGB XI in Anspruch nehmen zu wollen. Sobald die hierzu erforderlichen landesrechtlichen Vorschriften und rahmenvertraglichen Regelungen nach § 7 c SGB XI geschaffen sind, wird die vom Landkreis Karlsruhe gemachte Interessenbekundung umzusetzen sein. Lucha Minister für Soziales und Integration