Landtag von Baden-Württemberg 16. Wahlperiode Drucksache 16 / 1921 12. 04. 2017 1Eingegangen: 12. 04. 2017 / Ausgegeben: 06. 06. 2017 K l e i n e A n f r a g e Ich frage die Landesregierung: 1. Welchen Stellenwert misst das Ministerium für Kultus, Jugend und Sport der kulturellen Bildung an Schulen bei? 2. Welchen Stellenwert misst das Ministerium konkret dem Projekt „Kultur - agenten für kreative Schulen Baden-Württemberg“ bei? 3. Trifft es zu, dass die Förderung dieses Projekts aus Landesmitteln beendet werden soll, obwohl ein Projektzeitraum seit 2015 bis zum Jahr 2019 angelegt ist? 4. Was bedeutet der von der Finanzministerin verordnete allgemeine Sparzwang für die Weiterführung dieses Projekts bzw. besteht ein Zusammenhang mit diesem? 5. Hat die Verlautbarung aus dem Ministerium für Kultus, Jugend und Sport noch Gültigkeit, dass die Finanzierung dieses Projekts für mindestens drei Jahre gesichert sei? 6. Wie beurteilt sie die Kompatibilität des Abbruchs des Projekts mit der Kunstkonzeption „Kultur 2020“? 7. Wie wirkt sich ein möglicher Abbruch des Projekts auf die Planungssicherheit in den Kommunen und an den Schulen aus? 8. Wie gedenkt das Ministerium, die Planungssicherheit in den Kommunen und an den Schulen in Bezug auf die Dauer der Gewährleistung von Fördermitteln zu erhöhen? Kleine Anfrage des Abg. Nico Weinmann FDP/DVP und Antwort des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport Weiterführung des Landesprogramms „Kulturagenten für kreative Schulen Baden-Württemberg“ Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 1921 2 9. Hat der oben genannte allgemeine Sparzwang in der jüngsten Vergangenheit bereits den Abbruch anderer laufender Projekte bedingt, die aus dem Etat des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport ganz oder teilweise finanziert wurden? 12. 04. 2017 Weinmann FDP/DVP B e g r ü n d u n g Das Landesprogramm „Kulturagenten für kreative Schulen Baden-Württemberg“ stellt eine kulturelle Bereicherung im Alltag der baden-württembergischen Schulen dar. Wie es um den Fortbestand des Landesprogramms bestellt ist, soll durch diese Kleine Anfrage geklärt werden. A n t w o r t Mit Schreiben vom 3. Mai 2017 Nr. 54-6499.6/40/1 beantwortet das Ministerium für Kultus, Jugend und Sport im Einvernehmen mit dem Ministerium für Finanzen und dem Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst die Kleine Anfrage wie folgt: Ich frage die Landesregierung: 1. Welchen Stellenwert misst das Ministerium für Kultus, Jugend und Sport der kulturellen Bildung an Schulen bei? Das Lernen in der Kunst und mit den Künsten trägt zur universellen Lebensbildung bei. Dreh- und Angelpunkt kultureller Bildung in der Schule ist der Unterricht in den Fächern Kunst, Musik, Literatur und Theater, Deutsch, Geschichte und den Fremdsprachen. In schulischen Arbeitsgemeinschaften des Ergänzungsbereichs wie Chor, Orchester, Band, Theater-, Kunst- oder Video-AG ebenso wie in Projekten, die von den pädagogisch und künstlerisch ausgebildeten Lehrkräften getragen werden, haben Schülerinnen und Schüler über die Unterrichtsfächer Musik und Bildende Kunst hinaus die Möglichkeit, sich künstlerisch und kreativ zu betätigen. Kulturelle Bildung entfaltet sich im Wechselspiel zwischen Schule und Kulturbzw . Bildungsträgern im Land. Formen der Kooperation und Vernetzung von Schulen, Kulturinstitutionen, Vereinen und anderen Kulturträgern sind daher wesentliche Bausteine. Das Kultusministerium fördert daher die kulturelle Bildung an den und außerhalb der Schulen in Baden-Württemberg mit umfangreichen Haushaltsmitteln, wie etwa dem Förderprogramm zur musisch-kulturellen Erziehung an den Schulen, den Kooperationsprogrammen Schule-Verein, dem Jugendbegleiter-Programm und den Kooperationen mit Ganztagsschulen nach § 4 a Schulgesetz. 3 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 1921 2. Welchen Stellenwert misst das Ministerium konkret dem Projekt „Kultur - agenten für kreative Schulen Baden-Württemberg“ bei? Das Programm „Kulturagenten für kreative Schulen in Baden-Württemberg“ stellt eine von mehreren Möglichkeiten der Förderung kultureller Bildung an Schulen dar. Das Programm erreicht derzeit 38 Schulen, an denen die Kultur - agenten kulturelle Angebote vermitteln. Daneben wirken weitere Initiativen des Landes auf lokaler, regionaler und landesweiter Ebene, die hier ebenfalls aufgeführt werden: Die vom Kultusministerium initiierte Tätigkeit von Kulturbeauftragten an den allgemein bildenden und beruflichen Schulen wird in der schulischen Praxis gut umgesetzt . An über 1.000 Schulen gibt es Kulturbeauftragte, die Kulturprojekte innerhalb der Schule oder mit außerschulischen Kooperationspartnern initiieren und durchführen. Auch das Jugendbegleiter-Programm mit über 1.900 teilnehmenden Schulen hat bei der Umsetzung kultureller Angebote einen hohen Stellenwert. Laut Evaluation des Schuljahres 2015/2016 entfallen 11 Prozent aller Jugendbegleiter-Stunden auf „Kunst/Kultur“ und „Musik“; dies waren 5.276 Stunden wöchentlich. In Kooperation mit der Karl Schlecht Stiftung wurde im Schuljahr 2015/2016 das fünfjährige Modellprojekt „Kulturschule 2020 Baden-Württemberg“ gestartet. Ausgewählt wurden zehn Schulen, die daran interessiert sind, sich zu einer „Kulturschule “ zu entwickeln. Im Fokus steht die Weiterentwicklung der Unterrichts - praxis aller Fächer in Richtung mehr ästhetisch-kultureller Praxis, sodass allen Schülern der Zugang zu Kunst und Kultur und die Teilhabe am kulturellen Leben eröffnet werden. 3. Trifft es zu, dass die Förderung dieses Projekts aus Landesmitteln beendet werden soll, obwohl ein Projektzeitraum seit 2015 bis zum Jahr 2019 angelegt ist? 4. Was bedeutet der von der Finanzministerin verordnete allgemeine Sparzwang für die Weiterführung dieses Projekts bzw. besteht ein Zusammenhang mit diesem? Das Kulturagenten-Programm wurde 2015 und 2016 auf Initiative der damaligen Regierungsfraktionen mit durch den Landtag beschlossenen, befristet zur Verfügung gestellten Mitteln finanziert. Daher enthält der Vertrag mit der Gesellschaft, die das Programm für die beteiligten Stiftungen abwickelt, sowohl einen Haushaltsvorbehalt als auch ein außerordentliches Kündigungsrecht. Alles Weitere bis zum vorgesehenen Programmende am 31. Juli 2019 ist Gegenstand der Beratungen zum Doppelhaushalt 2018/2019. 5. Hat die Verlautbarung aus dem Ministerium für Kultus, Jugend und Sport noch Gültigkeit, dass die Finanzierung dieses Projekts für mindestens drei Jahre gesichert sei? Der Finanzierungs- und Kostenplan des Kulturagenten-Programms stand von Beginn an unter einem Haushaltsvorbehalt, ohne dass das Programm deshalb per se vorzeitig zur Deposition stand. 6. Wie beurteilt sie die Kompatibilität des Abbruchs des Projekts mit der Kunstkonzeption „Kultur 2020“? Die Kunstkonzeption „Kultur 2020“ aus dem Jahr 2010 legt insbesondere auf die Stärkung der kulturellen Bildung einen Schwerpunkt. Die Handlungsfelder und Perspektiven aus „Kultur 2020“ standen allerdings unter Haushalsvorbehalt. Neben Grundprinzipien der Stärkung kultureller Bildung und möglichen Handlungsfeldern werden in „Kultur 2020“ einzelne Maßnahmen aufgeführt, von denen mehrere umgesetzt werden konnten. Hier sind beispielweise die Einführung von Kulturbeauftragten an Schulen oder die Förderung von musikalisch Hoch - begabten im Rahmen des Musikgymnasiums Baden-Württemberg, aber auch die Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 1921 4 Plattform „Kultur und Schule“ sowie das Jugendbegleiter-Programm zu nennen. In „Kultur 2020“ werden allgemein Modellprojekte zur Kooperation von Schulen und Kultureinrichtungen thematisiert, nicht jedoch speziell das Kulturagenten- Programm. 7. Wie wirkt sich ein möglicher Abbruch des Projekts auf die Planungssicherheit in den Kommunen und an den Schulen aus? 8. Wie gedenkt das Ministerium, die Planungssicherheit in den Kommunen und an den Schulen in Bezug auf die Dauer der Gewährleistung von Fördermitteln zu erhöhen? Ebenso wie bei den Kommunen kann auch seitens des Landes vollständige Planungssicherheit nur im Rahmen der durch Jahres- oder Doppelhaushalte zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel hergestellt werden. Im Übrigen wird auf die Antworten zu Ziffer 3, 4 und 5 verwiesen. 9. Hat der oben genannte allgemeine Sparzwang in der jüngsten Vergangenheit bereits den Abbruch anderer laufender Projekte bedingt, die aus dem Etat des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport ganz oder teilweise finanziert wurden? Der vom Landtag beschlossene Staatshaushaltsplan und die darin etatisierten Mittel sind der Rahmen für die Ausgabeermächtigungen. Auf dieser Grundlage erfolgt unter anderem auch die Finanzierung einmaliger und laufender Projekte, die jeweils an dem verfügbaren Mittelansatz ausgerichtet werden. Dr. Eisenmann Ministerin für Kultus, Jugend und Sport