Landtag von Baden-Württemberg 16. Wahlperiode Drucksache 16 / 1939 21. 04. 2017 1Eingegangen: 21. 04. 2017 / Ausgegeben: 21. 06. 2017 K l e i n e A n f r a g e Ich frage die Landesregierung: 1. Welche Windkraftanlagen sind im Rhein-Neckar-Kreis im Betrieb (Liste der jeweiligen Anlagen, mit Standort, Leistung [peak], jährlicher Energieerzeugung und durchschnittlicher Windgeschwindigkeit)? 2. Welche Windkraftanlagen sind im Rhein-Neckar-Kreis im Bau (Liste der jeweiligen Anlagen, mit Standort, Leistung [peak], jährlicher Energieerzeugung und durchschnittlicher Windgeschwindigkeit)? 3. Welche weiteren Windkraftanlagen wurden im Rhein-Neckar-Kreis bis zum 31. Dezember 2016 genehmigt (Liste der jeweiligen Anlagen, mit Standort, Leistung [peak], jährlicher Energieerzeugung und durchschnittlicher Windgeschwindigkeit )? 4. Welche Flächen sind im Rhein-Neckar-Kreis als Vorranggebiete für Windkraft rechtsgültig ausgewiesen? 5. Welche der Anlagen bzw. Flächen aus den Fragen 1 bis 4 liegen im Wald? 6. Für welche Nachbarschafts- bzw. Gemeindeverwaltungsverbände im Rhein- Neckar-Kreis laufen noch die entsprechenden Planungen für die Ausweisung von Windkraftvorranggebieten? 7. Welche Nachbarschafts- bzw. Gemeindeverwaltungsverbände im Rhein-Neckar- Kreis haben sich nach ihrer Kenntnis entschieden, keine Vorrangflächen für Windkraftanlagen auszuweisen? Kleine Anfrage des Abg. Dr. Albrecht Schütte CDU und Antwort des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Windkraft im Rhein-Neckar-Kreis Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 1939 2 8. Liegen ihr Kenntnisse über Windkraftanlagen in den benachbarten (hessischen ) Kreisen Bergstraße und Odenwaldkreis vor (unterteilt nach Anlagen im Betrieb, im Bau, genehmigt bis Ende 2016)? 9. Erachtet sie eine übergeordnete Planung von Windkraftanlagen für wichtig, um die „Umzingelung“ von Gemeinden auch in Grenzregionen und eine „Zersiedelung mit Windkraftanlagen“ zu vermeiden? 10. Wie beurteilt sie die Abwägung zwischen Ertrag an erneuerbaren Energien und Eingriff in die Natur bei Windkraftanlagen im Wald an Standorten mit einer Windgeschwindigkeit von unter 5,75 m/s? 19. 04. 2017 Dr. Schütte CDU A n t w o r t Mit Schreiben vom 16. Mai 2017 Nr. 4-4518/69 beantwortet das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft im Einvernehmen mit dem Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau die Kleine Anfrage wie folgt: 1. Welche Windkraftanlagen sind im Rhein-Neckar-Kreis im Betrieb (Liste der jeweiligen Anlagen, mit Standort, Leistung [peak], jährlicher Energieerzeugung und durchschnittlicher Windgeschwindigkeit)? Im Rhein-Neckar-Kreis sind keine Windkraftanlagen in Betrieb. 2. Welche Windkraftanlagen sind im Rhein-Neckar-Kreis im Bau (Liste der jeweiligen Anlagen, mit Standort, Leistung [peak], jährlicher Energieerzeugung und durchschnittlicher Windgeschwindigkeit)? Im Rhein-Neckar-Kreis sind keine Windkraftanlagen im Bau. 3. Welche weiteren Windkraftanlagen wurden im Rhein-Neckar-Kreis bis zum 31. Dezember 2016 genehmigt (Liste der jeweiligen Anlagen, mit Standort, Leistung [peak], jährlicher Energieerzeugung und durchschnittlicher Windgeschwindigkeit )? Im Rhein-Neckar-Kreis sind bis zum 31. Dezember 2016 keine Windkraftanlagen genehmigt worden. 4. Welche Flächen sind im Rhein-Neckar-Kreis als Vorranggebiete für Windkraft rechtsgültig ausgewiesen? In Baden-Württemberg werden die Standorte für regional bedeutsame Windkraftanlagen in den Regionalplänen als sog. Vorranggebiete festgelegt. Die in den Flächennutzungsplänen ausgewiesenen Windkraftstandorte mit Ausschlusswirkung für den übrigen Außenbereich werden demgegenüber üblicherweise als Konzentrationszonen oder Konzentrationsflächen bezeichnet. 3 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 1939 Im Teilregionalplan, Plankapitel 5.7.1 Windenergie, des Regionalplans für die (damalige) Region Rhein-Neckar-Odenwald, der am 13. Juli 2004 beschlossen und am 19. Juli 2005 genehmigt wurde, sind folgende Flächen als Vorranggebiete rechtswirksam ausgewiesen: – Brüchel, Meckesheim (19,7 ha) – Katzenbuckel, Sinsheim (27,9 ha) – Hohberg, Angelbachtal (6,9 ha) – Deponie Sinsheim, Sinsheim/Waibstadt (14,2 ha) – Reichartshauser Bucke, Helmstadt-Bargen (27 ha) In den Flächennutzungsplänen (FNP) sind folgende Gebiete als Konzentrationszonen für Windkraftanlagen ausgewiesen: – Brüchel, Meckesheim (20 ha, März 2006*) – FNP GVV1 Elsenztal – Rad/Saugrund, Sinsheim (12,3 ha, Juli 2006*) – FNP VVG2 Sinsheim – Katzenbuckel/Hörndel, S.-Adersbach (28,7 ha, Juli 2006*) – FNP VVG2 Sinsheim – Hohberg, Angelbachtal-Michelfeld (7,3 ha, Juli 2006*) – FNP VVG2 Sinsheim * Datumsangabe: Inkrafttreten der FNP-Darstellungen ,Konzentrationszonen für Windkraft‘ 1 Gemeindeverwaltungsverband 2 vereinbarte Verwaltungsgemeinschaft 5. Welche der Anlagen bzw. Flächen aus den Fragen 1 bis 4 liegen im Wald? Von den unter Ziffer 4 genannten Flächen liegen folgende Teilflächen im Wald: – Brüchel (von der Gesamtfläche liegen 8,2 ha im Wald) – Rad/Saugrund (von der Gesamtfläche liegen 1,6 ha im Wald) 6. Für welche Nachbarschafts- bzw. Gemeindeverwaltungsverbände im Rhein- Neckar-Kreis laufen noch die entsprechenden Planungen für die Ausweisung für Windkraftvorranggebieten? Folgende Planungen für Konzentrationszonen für Windkraftanlagen laufen derzeit: – Hemsbach (VVG) – 12/20151 – Verfahren ruht seit 02/2017 – Neckargemünd (GVV) – 04/20131 – Schönau (GVV) – 07/20121 – Sinsheim (VVG) – 08/20121 – Eberbach-Schönbrunn (VVG) – 03-04/20172 – Heidelberg-Mannheim (NV3) – 10-11/20152 – Rauenberg (GVV) – 07-08/20132 – Weinheim – 11–12/20122 – Waibstadt (GVV) – Aufstellungsbeschluss in Erarbeitung – Wiesloch (VVG) – Aufstellungsbeschluss in Erarbeitung 1 Aufstellungsbeschluss gefasst 2 Frühzeitige Beteiligung Öffentlichkeit/Anhörung Träger öffentlicher Belange gem. §§ 3 Abs. 1, 4 Abs. 1 BauGB 3 Nachbarschaftsverband Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 1939 4 7. Welche Nachbarschafts- bzw. Gemeindeverwaltungsverbände im Rhein-Neckar- Kreis haben sich nach ihrer Kenntnis entschieden, keine Vorrangflächen für Windkraftanlagen auszuweisen? Folgende Verwaltungsgemeinschaft bzw. folgende Gemeinden haben sich entschieden , keine Konzentrationszonen für Windkraftanlagen auszuweisen: – Hockenheim (VVG) – St. Leon-Rot – Walldorf 8. Liegen ihr Kenntnisse über Windkraftanlagen in den benachbarten (hessischen ) Kreisen Bergstraße und Odenwaldkreis vor (unterteilt nach Anlagen im Betrieb, im Bau, genehmigt bis Ende 2016)? Im Odenwaldkreis sind 14 Windkraftanlagen in Betrieb und zwei genehmigte Windkraftanlagen vor der Inbetriebnahme (Quelle: Hessisches Länderinforma - tionssystem Anlagen [LIS-A] – Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz , Landwirtschaft und Verbraucherschutz; Stand: 28. April 2017). 9. Erachtet sie eine übergeordnete Planung von Windkraftanlagen für wichtig, um die „Umzingelung“ von Gemeinden auch in Grenzregionen und eine „Zersiedelung mit Windkraftanlagen“ zu vermeiden? Eine übergeordnete, d. h. überörtliche Planung von Windkraftanlagen, die nicht an den Gemarkungsgrenzen der Gemeinden Halt macht, wird für sinnvoll erachtet . In Baden-Württemberg sind dementsprechend rund zwei Drittel der Träger der Flächennutzungsplanung Verwaltungsgemeinschaften oder andere Planungsverbände und nur ein Drittel Einzelgemeinden. Auch im Rhein-Neckar-Kreis liegt die Flächennutzungsplanung ganz überwiegend in der Hand von Verwaltungsgemeinschaften bzw. dem Nachbarschaftsverband Heidelberg-Mannheim. Aber auch wenn kein gemeindeübergreifender Zusammenschluss besteht, müssen die Kommunen ihre Bauleitpläne aufeinander abstimmen und die Belange der jeweiligen Nachbarkommunen in die Abwägung einstellen. Auch die Schutzwürdigkeit des betroffenen Landschaftsbilds sowie die Intensität der von den jeweiligen Windenergieanlagen ausgehenden Wirkungen auf die Landschaft sind vom Planungsträger unabhängig von den Gemarkungsgrenzen zu ermitteln, zu gewichten und mit den übrigen Belangen abzuwägen. Über eine Konzentrationszonenplanung im Flächennutzungsplan kann somit nicht nur eine bestimmte Fläche der Windenergienutzung zugewiesen, sondern auch einer evtl. „Zersiedelung mit Windkraftanlagen“ entgegengewirkt werden. 10. Wie beurteilt sie die Abwägung zwischen Ertrag an erneuerbaren Energien und Eingriff in die Natur bei Windkraftanlagen im Wald an Standorten mit einer Windgeschwindigkeit von unter 5,75 m/s? Bei Eingriffen in Waldflächen zugunsten von Windenergieanlagen ist die Bewertung des Eingriffes abhängig von der Windhöffigkeit des Standorts und der ökologischen Wertigkeit der Waldfläche an dem jeweilig vorgesehenen Standort. Die Abwägung ist anhand der konkreten Umstände des Einzelfalls vorzunehmen. Untersteller Minister für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft