Landtag von Baden-Württemberg 16. Wahlperiode Drucksache 16 / 1949 24. 04. 2017 1Eingegangen: 24. 04. 2017 / Ausgegeben: 08. 06. 2017 K l e i n e A n f r a g e Ich frage die Landesregierung: 1. Räumt sie den Katastererfassungen von ungenutzten bzw. leerstehenden Immobilien und den daraus resultierenden Optionen für deren künftige Nutzung grundsätzlich Chancen ein? 2. Welche Erkenntnisse liegen ihr über die jetzige Anzahl, Lage, Größe und Altnutzung von Leerständen in Baden-Württemberg vor? 3. Welche Landkreise und Kommunen in Baden-Württemberg sind derzeit besonders von Leerständen betroffen? 4. Liegen bereits Erfahrungen von Kommunen vor, die solche Kataster erstellt haben bzw. führen? 5. Wie schätzt sie die Leerstandsentwicklung in Baden-Württemberg bis 2035 ein? 24. 04. 2017 Herre AfD Kleine Anfrage des Abg. Stefan Herre AfD und Antwort des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Schaffung eines Leerstandsregisters in Baden-Württemberg Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 1949 2 B e g r ü n d u n g Der Leerstand – besonders von Gewerbe- und Industriegebäuden – ist ein wachsendes Problem im Ländlichen Raum. Neben der Minderung der Attraktivität der Ortsbilder können diese Leerstände aber auch als Chancen für die kommunale Entwicklung gesehen werden. Eine hier relevante Maßnahme könnte die Auf - nahme und Registrierung solcher Objekte in kommunalen Leerstandsregistern sein. A n t w o r t Mit Schreiben vom 17. Mai 2017 Nr. 2-2731.1/181 beantwortet das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau im Einvernehmen mit dem Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz die Kleine Anfrage wie folgt: Ich frage die Landesregierung: 1. Räumt sie den Katastererfassungen von ungenutzten bzw. leerstehenden Immobilien und den daraus resultierenden Optionen für deren künftige Nutzung grundsätzlich Chancen ein? Zu 1.: Die katastermäßige Erfassung ungenutzter Immobilien setzt grundstücksbezogene Erhebungen voraus, die jeweils durch Einzelabfrage bei den Grundstückseigen - tümern erfolgen muss. Eine solche Abfrage wird lediglich anlass- und gebietsbezogen von einzelnen Kommunen veranlasst, wenn es um die Aktivierung innerörtlicher Brachflächen und leer stehender Bausubstanz geht. Eine landesweit flächendeckende und laufend aktualisierte Katastererfassung wäre mit einem immensen Verwaltungsaufwand bei den Kommunen verbunden, der nach Einschätzung der Landesregierung zu dem punktuell zu erwartenden Nutzen nicht in einem angemessenen Verhältnis stünde. Für Gebäude mit Wohnraum erfolgt regelmäßig in größeren Abständen eine bundesweit flächendeckende Erhebung des Bestands (allerdings nicht katastermäßig) einschließlich Leerstand im Rahmen des Zensus, zuletzt durchgeführt zum Stichtag 9. Mai 2011, vgl. Ziffer 2. Der Zensus umfasst neben Daten zur Bevölkerung und deren Erwerbstätigkeit auch Erhebungen zur Wohnsituation. Er beinhaltet eine Gebäude- und Wohnungszählung anhand der Meldedaten, ergänzt um eine Befragung von Haushalten auf Stichprobenbasis. Der nächste Zensus ist im Jahre 2021 vorgesehen. Die Schaffung der bundesrechtlichen, insbesondere datenschutzrechtlichen Grundlagen ist derzeit im Gesetzgebungsverfahren in Form des sogenannten Zensusvorbereitungsgesetzes 2021. 2. Welche Erkenntnisse liegen ihr über die jetzige Anzahl, Lage, Größe und Altnutzung von Leerständen in Baden-Württemberg vor? Zu 2.: Für Gewerbeimmobilien liegen der Landesregierung keine differenzierten Erkenntnisse über Leerstände in Landkreisen und Kommunen in Baden-Württemberg vor. Für Wohnimmobilien gibt es aufgrund des Zensus 2011 eine differenzierte Daten - erhebung zum Stichtag 9. Mai 2011, mit Aufschlüsselung auf Landkreise und einzelne Kommunen. Die Leerstandsquote für Wohnungen kann im Einzelnen der detaillierten Aufschlüsselung gemäß der Veröffentlichung des Statistischen Landesamtes vom 24. August 2015, dort Ziffer 3, S. 50 bis S. 71, jeweils dritte Spalte „Leerstandsquote (Wohnungen)“ entnommen werden, die als Anlage beigefügt ist 3 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 1949 und die auf den Daten des Zensus 2011 basiert. Die Daten wurden bezüglich des Leerstands seither nicht fortgeschrieben. In der Vorbemerkung, S. 1, ist die Systematik der Erhebung graphisch dargestellt, auf S. 5 wird die Definition der Leerstandsquote erläutert. 3. Welche Landkreise und Kommunen in Baden-Württemberg sind derzeit besonders von Leerständen betroffen? Zu 3.: Auf die Ausführungen zu Ziffer 2. wird verwiesen. Tendenziell ist hieraus eine etwas höhere, wenn auch regional unterschiedliche Leerstandsquote bei Wohnimmobilien in ländlichen Landesteilen abzulesen als in Großstädten und Ballungsräumen . 4. Liegen bereits Erfahrungen von Kommunen vor, die solche Kataster erstellt haben bzw. führen? Zu 4.: Erhebungen einzelner Kommunen, vgl. Ziffer 1., sind stark einzelfallbezogen, da sie für ein bestimmtes Fördervorhaben erhoben wurden. Sie wurden nicht fortgeschrieben und beziehen sich vielfach nur auf Teilorte oder auf ein bestimmtes Wohngebiet. Verallgemeinerungsfähige Leerstandsdaten oder Erfahrungen hieraus liegen der Landesregierung nicht vor. 5. Wie schätzt sie die Leerstandsentwicklung in Baden-Württemberg bis 2035 ein? Zu 5.: Leerstände bei Gewerbe- und Wohnimmobilien sind durch eine Vielzahl von Faktoren bedingt, die regional bzw. lokal recht unterschiedlich wirken. Betreffend Wohnimmobilien waren die letzten Jahre durch steigende Immobilienpreise und Mieten, vor allem in Großstädten und Ballungsräumen, geprägt. Dies dürfte eine Reduzierung der Leerstandsquote zur Folge haben. Eine belastbare Prognose, ob sich diese Entwicklung mittel- bis langfristig fortsetzt, ist der Landesregierung nicht möglich. Erkenntnisse hierüber sind aus der Datenerhebung im Rahmen des Zensus 2021 zu erwarten. Dr. Hoffmeister-Kraut Ministerin für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 1949 4 Anlage 5 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 1949 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 1949 6 7 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 1949 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 1949 8 9 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 1949 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 1949 10 11 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 1949 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 1949 12 13 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 1949 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 1949 14 15 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 1949 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 1949 16 17 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 1949 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 1949 18 19 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 1949 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 1949 20 21 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 1949 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 1949 22 23 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 1949 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 1949 24 25 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 1949 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 1949 26 27 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 1949