Landtag von Baden-Württemberg 16. Wahlperiode Drucksache 16 / 1951 24. 04. 2017 1Eingegangen: 24. 04. 2017 / Ausgegeben: 20. 06. 2017 K l e i n e A n f r a g e Ich frage die Landesregierung: 1. Ist in naher Zukunft geplant, die im Zollernalbkreis ansässige Rettungsleitstelle des Deutschen Roten Kreuzes in Balingen an der Bundestraße 27 zu schließen? 2. Wenn ja, wann werden die Strukturreformen endfällig greifen? 3. Verliert der Zollernalbkreis mit dieser Strukturreform auch seinen Feuerwehrstandort in Balingen? 4. Wann ist mit der Umsetzung sowie Auflösung beider Standorte tatsächlich zu rechnen? 5. Wo soll ihrer Ansicht nach ein Ersatzstandort errichtet werden? 6. Ist es nicht sinnvoll, die beiden Standorte in Balingen im Zollernalbkreis in ihrer jetzigen Form bestehen zu lassen? 7. Wie setzen sich die Jahreskostenstrukturen der vergangenen zehn Jahre im Vergleich zu anderen bestehenden Standorten außerhalb des Zollernalbkreises zusammen (bitte nach allen Landkreisen tabellarisch getrennt nach Jahren auflisten )? 8. Sofern der Standort gefährdet ist, wie steht sie zu einer Zusammenlegung mit anderen Rettungsleitstellen und Feuerwehrstandorten statt Komplettaufgabe der Standorte im Zollernalbkreis im Interesse des Erhalts der Arbeitsplätze? Kleine Anfrage des Abg. Stefan Herre AfD und Antwort des Ministeriums für Inneres, Digitalisierung und Migration Leitstellenkonzeption der Landesregierung – verliert der Zollernalbkreis seine Leitstelle des Deutschen Roten Kreuzes sowie seine Feuerwehr? Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 1951 2 9. Nach welchen Kriterien wählt die Lenkungsgruppe des Innenministeriums die betroffenen Standorte aus, die zusammengelegt oder gar geschlossen werden sollen? 10. Was passiert, wenn Fehlplanungen der Lenkungsgruppe ähnlich wie bei der Polizeistruktur zulasten der Standorte im ländlichen Raum trotz marginaler Korrekturen zum Schaden der Bevölkerung nicht rückgängig gemacht werden? 24. 04. 2017 Herre AfD B e g r ü n d u n g Im Zuge der Strukturreform sowie der Erarbeitung einer neuen Leitstellenkon - zeption erarbeitet die im Dezember 2016 eingesetzte Lenkungsgruppe des Innenministeriums Möglichkeiten, wie auch bei der Polizeistrukturreform, bestehende Rettungsleitstellen und Feuerwehrstandorte zu schließen. Im Zuge dessen ist durchgedrungen, dass die Standorte im ländlichen Raum im Zollernalbkreis am Standort Balingen an der Bundesstraße 27 doppelt von einer Schließung betroffen wären. Der Zollernalbkurier berichtete bereits in seiner Ausgabe vom 25. März 2017 ausführlich über die Bedenken. Auch die derzeitige Wirtschafsministerin ist bereits in Gesprächen mit dem derzeitigen Innenminister. Die Ergebnisse sind bisweilen latent. Aus diesem Grund soll der Stand zu dieser Problematik mit dem Wegfall der Rettungsleitstelle und der ansässigen Feuerwehr in Balingen näher beleuchtet werden und die Landesregierung um Stellungnahme gebeten werden. A n t w o r t Mit Schreiben vom 17. Mai 2017 Nr. 6-1522.018 beantwortet das Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Migration die Kleine Anfrage wie folgt: 1. Ist in naher Zukunft geplant, die im Zollernalbkreis ansässige Rettungsleitstelle des Deutschen Roten Kreuzes in Balingen an der Bundestraße 27 zu schließen? Zu 1.: Nein. 3 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 1951 2. Wenn ja, wann werden die Strukturreformen endfällig greifen? 3. Verliert der Zollernalbkreis mit dieser Strukturreform auch seinen Feuerwehrstandort in Balingen? 4. Wann ist mit der Umsetzung sowie Auflösung beider Standorte tatsächlich zu rechnen? 5. Wo soll ihrer Ansicht nach ein Ersatzstandort errichtet werden? 6. Ist es nicht sinnvoll, die beiden Standorte in Balingen im Zollernalbkreis in ihrer jetzigen Form bestehen zu lassen? 8. Sofern der Standort gefährdet ist, wie steht sie zu einer Zusammenlegung mit anderen Rettungsleitstellen und Feuerwehrstandorten statt Komplettaufgabe der Standorte im Zollernalbkreis im Interesse des Erhalts der Arbeitsplätze? Zu 2. bis 6. und 8.: Entfällt, da Frage 1 verneint wurde. 7. Wie setzen sich die Jahreskostenstrukturen der vergangenen zehn Jahre im Vergleich zu anderen bestehenden Standorten außerhalb des Zollernalbkreises zusammen (bitte nach allen Landkreisen tabellarisch getrennt nach Jahren auflisten )? Zu 7.: Solche Daten liegen dem Ministerium nicht vor und eine Erfassung wäre, wenn überhaupt möglich, nur mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand darstellbar. Außerdem wäre zunächst festzulegen, was Jahreskostenstrukturen bei Leitstellen sind. 9. Nach welchen Kriterien wählt die Lenkungsgruppe des Innenministeriums die betroffenen Standorte aus, die zusammengelegt oder gar geschlossen werden sollen? Zu 9.: Die Lenkungsgruppe ermittelt zunächst, ob überhaupt Änderungen notwendig sind. Welcher Art diese sein werden oder gar deren Umsetzung kann derzeit nicht abgesehen werden. 10. Was passiert, wenn Fehlplanungen der Lenkungsgruppe ähnlich wie bei der Polizeistruktur zulasten der Standorte im ländlichen Raum trotz marginaler Korrekturen zum Schaden der Bevölkerung nicht rückgängig gemacht werden? Zu 10.: Dies ist eine rein hypothetische Frage. Im Mittelpunkt der Entscheidungen der Lenkungsgruppe steht immer die Frage der Sicherheit der Menschen in unserem Land. Aus Sicht der Landesregierung ist der in Frage 10 vermutete Fall auszu - schließen. Strobl Minister für Inneres, Digitalisierung und Migration