Landtag von Baden-Württemberg 16. Wahlperiode Drucksache 16 / 1952 26. 04. 2017 1Eingegangen: 26. 04. 2017 / Ausgegeben: 14. 06. 2017 K l e i n e A n f r a g e Ich frage die Landesregierung: 1. Wie ist die ambulante und stationäre Hospizversorgung im Zollernalbkreis gestaltet ? 2. Wie beurteilt sie speziell die Versorgung mit stationären Hospizeinrichtungen im Zollernalbkreis? 3. Wie oft wurde ambulante bzw. stationäre Hospizpflege im Zollernalbkreis in den letzten zehn Jahren ärztlich verordnet? 4. Wie werden die ärztlichen Verordnungen von Hospizpflege im Zollernalbkreis geprüft und welche Hinweise sind aus der Prüfung abzuleiten? 5. Welche Bedarfsplanung bezüglich ambulanter und stationärer Hospizversorgung in den nächsten 15 Jahren gibt es für den Zollernalbkreis? 6. In welchen Gebieten im Zollernalbkreis besteht aus ihrer Sicht derzeit eine Unterversorgung speziell mit stationären Hospizeinrichtungen? 7. Reichen aus ihrer Sicht die gesetzlichen Rahmenbedingungen im Sterberecht aus? 8. Ist ihr bekannt, wie viele Schwerkranke im Zollernalbkreis ihre Patientenverfügungen nicht anwenden können und aus diesem Grund zum Sterben in die Schweiz gehen? 24. 04. 2017 Herre AfD Kleine Anfrage des Abg. Stefan Herre AfD und Antwort des Ministeriums für Soziales und Integration Hospizversorgung im Zollernalbkreis Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 1952 2 B e g r ü n d u n g Es soll die derzeitige Situation zu diesem Thema im Zollernalbkreis näher beleuchtet werden. Die Palliativversorgung schwerkranker Menschen ist ohne das Wissen um die rechtlichen Aspekte schwer zu begreifen, da sie für Ärzte, aber auch für Pfleger im täglichen Umgang in ihrem Handeln beachtet werden müssen. Die Kleine Anfrage soll auch klären, wie viele Patientenverfügungen im Zollern - albkreis nicht umgesetzt werden. Mit dieser Kleinen Anfrage soll diese Proble - matik näher beleuchtet werden und die Landesregierung um Stellungnahme gebeten werden. A n t w o r t Mit Schreiben vom 16. Mai 2017 Nr. 54-0141.5-016/1952 beantwortet das Minis - terium für Soziales und Integration die Kleine Anfrage wie folgt: 1. Wie ist die ambulante und stationäre Hospizversorgung im Zollernalbkreis gestaltet ? Im Zollernalbkreis gibt es kein stationäres Hospiz. Die ambulante Palliativversorgung stellt sich nach Kenntnis des Ministeriums für Soziales und Integration wie folgt dar: Ergänzende Angebote im Bereich der Palliativversorgung sind entsprechend der Kenntnis des Ministeriums für Soziales und Integration in der folgenden Tabelle dargestellt: (LQULFKWXQJ 2UW 9HUVRUJXQJVJHELHW gNXPHQLVFKH DPEXODQWH +RVSL]JUXSSH $OEVWDGW XQG 8PJHEXQJ $OEVWDGW =ROOHUQDOENUHLV gNXPHQLVFKH +RVSL]JUXSSH %DOLQJHQ %DOLQJHQ =ROOHUQDOENUHLV $* +RVSL] +HFKLQJHQ ± &DULWDVYHUE 'HN =ROOHUQ H 9 +HFKLQJHQ =ROOHUQDOENUHLV 6$39 7HDP 6R]LDOZHUN +HFKLQJHQ XQG 8PJHEXQJ +HFKLQJHQ =ROOHUQDOENUHLV gNXPHQLVFKHU +RVSL] $UEHLWVNUHLV *UR‰HU +HXEHUJ 0H‰VWHWWHQ =ROOHUQDOENUHLV 3$/81$ 6SH]LDOLVLHUWH DPEXODQWH 3DOOLDWLYYHUVRUJXQJ 6$39 IU .LQGHU XQG -XJHQGOLFKH 7ELQJHQ &DOZ )UHXGHQVWDGW .RQVWDQ] 5HXWOLQJHQ 5RWWZHLO 6LJPDULQJHQ 7ELQJHQ 7XWWOLQJHQ =ROOHUQDOENUHLV 3 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 1952 2. Wie beurteilt sie speziell die Versorgung mit stationären Hospizeinrichtungen im Zollernalbkreis? Nach Auffassung des Hospiz- und Palliativverbandes Baden-Württemberg e. V. ist im Zollernalbkreis nicht von einer Unterversorgung auszugehen. Hospizpatientinnen und -patienten hätten die Möglichkeit, in den stationären Hospizen in Villingen -Schwenningen, Spaichingen oder Eningen unter Achalm versorgt zu werden . In Tübingen werde derzeit ein weiteres stationäres Hospiz errichtet. Damit gebe es ein weiteres stationäres Hospiz im Einzugsgebiet. Die Landesregierung hat keine davon abweichenden Erkenntnisse. 3. Wie oft wurde ambulante bzw. stationäre Hospizpflege im Zollernalbkreis in den letzten zehn Jahren ärztlich verordnet? Es wird auf die Antwort zur Frage Ziffer 3 in der Landtagsdrucksache 16/1544 verwiesen. Die dortigen Ausführungen gelten auch für den Zollernalbkreis. 4. Wie werden die ärztlichen Verordnungen von Hospizpflege im Zollernalbkreis geprüft und welche Hinweise sind aus der Prüfung abzuleiten? Es wird auf die Antwort zur Frage Ziffer 4 in der Landtagsdrucksache 16/1544 verwiesen. Die dortigen Ausführungen gelten auch für den Zollernalbkreis. 5. Welche Bedarfsplanung bezüglich ambulanter und stationärer Hospizversorgung in den nächsten 15 Jahren gibt es für den Zollernalbkreis? Es wird auf die Antwort zur Frage Ziffer 5 in der Landtagsdrucksache 16/1544 verwiesen. Die dortigen Ausführungen gelten auch für den Zollernalbkreis. 6. In welchen Gebieten im Zollernalbkreis besteht aus ihrer Sicht derzeit eine Unterversorgung speziell mit stationären Hospizeinrichtungen? Es wird auf die Antwort zur Frage Ziffer 2 verwiesen. 7. Reichen aus ihrer Sicht die gesetzlichen Rahmenbedingungen im Sterberecht aus? Das Gesetz zur Verbesserung der Hospiz- und Palliativversorgung (Hospiz- und Palliativgesetz – HPG) vom 1. Dezember 2015 hat aus Sicht des Ministeriums für Soziales und Integration die Grundlage für eine weitreichende Verbesserung der Hospiz- und Palliativversorgung in Deutschland geschaffen. Eine Bewertung, ob die damit neu gesetzten Rahmenbedingungen ausreichend sind, wäre zum jetzigen Zeitpunkt verfrüht. Die Auswirkungen auf das Versorgungsgeschehen können erst nach einer längeren Zeit valide beurteilt werden. (LQULFKWXQJ 2UW 7UDXHUFDIp XQG 7UDXHUJUXSSH %DOLQJHQ %DOLQJHQ 7UDXHUFDIp *HLVOLQJHQ *HLVOLQJHQ $UEHLWVNUHLV WUDXHUQGH (OWHUQ XQG *HVFKZLVWHU %DGHQ :UWWHPEHUJ $7(* %: *HUOLQJHQ 7UDXHUEHJOHLWXQJ +HFKLQJHQ +HFKLQJHQ 7UDXHUFDIp 5RVHQIHOG 5RVHQIHOG )|UGHUYHUHLQ gNXPHQLVFKH DPEXODQWH +RVSL]DUEHLW LQ $OEVWDGW XQG 8PJHEXQJ $OEVWDGW Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 1952 4 8. Ist ihr bekannt, wie viele Schwerkranke im Zollernalbkreis ihre Patientenverfügungen nicht anwenden können und aus diesem Grund zum Sterben in die Schweiz gehen? Hierzu liegen dem Ministerium für Soziales und Integration keine Informationen vor. Lucha Minister für Soziales und Integration