Landtag von Baden-Württemberg 16. Wahlperiode Drucksache 16 / 1980 27. 04. 2017 1Eingegangen: 27. 04. 2017 / Ausgegeben: 14. 06. 2017 K l e i n e A n f r a g e Ich frage die Landesregierung: 1. Wie steht sie zu den Überlegungen, die Krebsbachtalbahn von Obergimpern zur Bahnlinie nach Sinsheim–Bad Rappenau zu verlängern? 2. Welche Voraussetzungen muss die Strecke und die zugehörige Infrastruktur für einen S-Bahn Betrieb und welche für einen Stadtbahn-Betrieb erfüllen? 3. Welche Schwierigkeiten sind bei der Realisierung (jeweils) zu erwarten? 4. Unter welchen Voraussetzungen ist eine Förderung des Neubaus durch das Land möglich? 5. Ist eine Elektrifizierung der gesamten Strecke von Neckarbischofsheim-Nord bis zum Anschluss an die bestehende Bahnlinie Sinsheim–Bad Rappenau förderfähig ? 6. Gibt es schon Schätzungen für die zu erwartenden Kosten des Neubaus (für S- Bahn bzw. Stadtbahn-Betrieb) und der Elektrifizierung? 7. Welcher Zeitraum für die Realisierung dieser Baumaßnahme wäre nach ihrer Ansicht realistisch? 26. 04. 2017 Katzenstein GRÜNE Kleine Anfrage des Abg. Hermann Katzenstein GRÜNE und Antwort des Ministeriums für Verkehr Verlängerung der Krebsbachtalbahn Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 1980 2 B e g r ü n d u n g Die Krebsbachtalbahn ist eine Nebenbahn, die als Stichbahn von der Schwarz - bachbahn ab Neckarbischofsheim-Nord bis nach Hüffenhardt führt. Schon beim Bau zu Beginn des 20. Jahrhunderts gab es Überlegungen, die Strecke ab Obergimpern weiter Richtung Südosten zu führen und sie in der Nähe von Babstadt an die bestehende Bahnlinie Sinsheim-Bad Rappenau anzuschließen. Die Länge des neu zu bauenden Streckenstücks beträgt zwischen 1,6 und 2 Kilometer. Mit diesem Lückenschluss könnte eine attraktive zusätzliche Verbindung geschaffen werden, insbesondere für die Schülerinnen und Schüler des großen Gymnasiums in Neckarbischofsheim wäre sie eine sinnvolle Alternative. A n t w o r t Mit Schreiben vom 15. Mai 2017 Nr. 34-3822.0-00/1842 beantwortet das Minis - terium für Verkehr die Kleine Anfrage wie folgt: 1. Wie steht sie zu den Überlegungen, die Krebsbachtalbahn von Obergimpern zur Bahnlinie nach Sinsheim–Bad Rappenau zu verlängern? 3. Welche Schwierigkeiten sind bei der Realisierung (jeweils) zu erwarten? Die Ziffern 1 und 3 werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Einer Reaktivierung von bisher stillgelegten Strecken, wie z. B. der Krebsbachtalbahn , steht das Land grundsätzlich positiv gegenüber. Voraussetzung ist der Nach weis eines ausreichenden Nutzens in Form eines erreichbaren Nachfragepotenzials , das einen Schienenverkehr dauerhaft rechtfertigt. Dieses muss gutachterlich festgestellt werden. Nach Information der Landesregierung wird ein Gutachten zurzeit erstellt, in welchem verschiedene Ausbauoptionen betrachtet werden. 2. Welche Voraussetzungen muss die Strecke und die zugehörige Infrastruktur für einen S-Bahn Betrieb und welche für einen Stadtbahn-Betrieb erfüllen? Die Infrastruktur für einen S-Bahn Betrieb muss die Voraussetzungen der Eisenbahnbau - und Betriebsordnung (EBO), die Infrastruktur für einen Stadtbahn-Betrieb die weniger anspruchsvollen Voraussetzungen der Betriebsordnung für Straßenbahnen erfüllen. 4. Unter welchen Voraussetzungen ist eine Förderung des Neubaus durch das Land möglich? Grundsätzlich würde für dieses Projekt eine Förderung nach dem Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (LGVFG) im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel in Frage kommen. Das Vorhaben muss dem öffentlichen Personennahverkehr dienen und zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse zwingend erforderlich sein. Darüber hinaus muss ein positives Nutzen-Kosten-Verhältnis nachgewiesen und die (kommunale) Mitfinanzierung gesichert sein. Die Fördervoraussetzungen ergeben sich im Einzelnen aus § 3 LGVFG. 3 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 1980 5. Ist eine Elektrifizierung der gesamten Strecke von Neckarbischofsheim-Nord bis zum Anschluss an die bestehende Bahnlinie Sinsheim–Bad Rappenau förderfähig ? Bislang liegen keine Planungen oder Anträge für die Verlängerung und Elektrifizierung der Krebsbachtalbahn vor. Aussagen zur Förderfähigkeit können daher nicht getroffen werden. 6. Gibt es schon Schätzungen für die zu erwartenden Kosten des Neubaus (für S- Bahn bzw. Stadtbahn-Betrieb) und der Elektrifizierung? Der Landesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor. Das Verkehrswissenschaftliche Institut der Universität Stuttgart erarbeitet derzeit eine Machbarkeitsstudie , deren Ergebnisse im Herbst 2017 vorliegen sollen. 7. Welcher Zeitraum für die Realisierung dieser Baumaßnahme wäre nach ihrer Ansicht realistisch? Auf die Antwort zu Ziffer 5 wird verwiesen. Ohne den Umfang der Baumaß - nahme und die sonstigen Rahmenbedingungen zu kennen, kann keine realistische Aussage zur Realisierungsdauer gemacht werden. Hermann Minister für Verkehr