Landtag von Baden-Württemberg 16. Wahlperiode Drucksache 16 / 199 27. 06. 2016 1Eingegangen: 27. 06. 2016 / Ausgegeben: 02. 08. 2016 K l e i n e A n f r a g e Ich frage die Landesregierung: 1. Wie berücksichtigt sie bei der Umsetzung der Maßnahmen des BVWP die regionalen Anliegen im Enzkreis und im Landkreis Karlsruhe hinsichtlich Lärm-, Natur- und Umweltschutz? 2. Wie hoch wird die prognostizierte Verkehrszunahme − insbesondere unter der Berücksichtigung des Lkw-Verkehrs zwischen Bruchsal−Bretten−Bauschlott (Neulingen) und Pforzheim (B 35/B 294) und den jeweiligen Autobahnanschlüssen A 5/A 8 in den kommenden Jahren sein? 3. Inwiefern gibt es ihrerseits ein ganzheitliches und überregionales Konzept, die Verkehrsprobleme und die einzelnen Ausbaupläne der im BVWP dargestellten Baumaßnahmen (B 35/B 294) zwischen Bruchsal−Bretten−Bauschlott (Neulingen ) und Pforzheim und den jeweiligen Autobahnanschlüssen A 5/A 8 zu lösen? 4. Auf welche Weise und wie oft werden die Lkw-Fahrverbote auf den Bundesstraßen B 35, B 293, B 294 und B 10 in den Landkreisen Karlsruhe und Enzkreis durch die Polizei kontrolliert und welche Ergebnisse hatten die Kontrollen? 5. Welche Trassenführung favorisiert sie bei der B 294-Südwest Ortsumgehung von Bretten? 6. Wie schätzt sie die Realisierung der Bruchsaler B 35 Ortsumfahrung Ost ein? Kleine Anfrage des Abg. Dr. Erik Schweickert FDP/DVP und Antwort des Ministeriums für Verkehr Bundesverkehrswegeplan (BVWP) 2030 – Überregionale und ganzheitliche Konzepte in Baden-Württemberg Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 199 2 7. Inwiefern gibt es Planungen, die Bruchsaler B 35 Ortsumfahrung Ost mit einer Tunnellösung durchzuführen, um den Natur- und Umweltschutz zu gewähr - leisten? 27. 06. 2016 Dr. Schweickert FDP/DVP A n t w o r t Mit Schreiben vom 21. Juli 2016 Nr. 2-3941.11/304 beantwortet das Ministerium für Verkehr im Einvernehmen mit dem Innenministerium die Kleine Anfrage wie folgt: 1. Wie berücksichtigt sie bei der Umsetzung der Maßnahmen des BVWP die regionalen Anliegen im Enzkreis und im Landkreis Karlsruhe hinsichtlich Lärm-, Natur- und Umweltschutz? Lärm-, Natur- und Umweltschutz werden bei allen Straßenbauprojekten landesweit einheitlich im Rahmen des geltenden Rechts und unter Beachtung wirtschaftlicher Aspekte berücksichtigt. 2. Wie hoch wird die prognostizierte Verkehrszunahme – insbesondere unter der Berücksichtigung des Lkw-Verkehrs zwischen Bruchsal–Bretten–Bauschlott (Neulingen) und Pforzheim (B 35/B 294) und den jeweiligen Autobahnanschlüssen A 5/A 8 in den kommenden Jahren sein? Der Bund hat dem Entwurf des BVWP 2030 eine Verkehrsprognose für das Verkehrswegenetz bezogen auf das Jahr 2030 zugrunde gelegt. Hierbei wurde eine allgemeine Verkehrszunahme von 10 % im Pkw-Verkehr und 39 % im Lkw-Verkehr von 2010 bis 2030 ermittelt. Detaillierte Auswertungen wurden vom Bund nicht veröffentlicht, sodass für den genannten Streckenzug keine genaueren Angaben gemacht werden können. Ein Verkehrsgutachten, dem eine streckenbezogene Verkehrszunahme entnommen werden kann, wird vom Land grundsätzlich erst mit Beginn der Maßnahmenplanung erstellt. 3. Inwiefern gibt es ihrerseits ein ganzheitliches und überregionales Konzept, die Verkehrsprobleme und die einzelnen Ausbaupläne der im BVWP dargestellten Baumaßnahmen (B 35/B 294) zwischen Bruchsal−Bretten−Bauschlott (Neulingen ) und Pforzheim und den jeweiligen Autobahnanschlüssen A 5/A 8 zu lösen? Das Land hatte schon für die Anmeldung der Straßenbauprojekte für die Fortschreibung des BVWP ein Konzept entwickelt, das sich an den konzeptionellen und finanziellen Vorgaben des Bundes orientiert hat. Dieses Landeskonzept spielte jedoch für den Bund nur eine untergeordnete Rolle in seiner eigenen Bewertung. Nachdem das vom BMVI durchgeführte sechswöchige Beteiligungsverfahren am 2. Mai 2016 abgeschlossen wurde, werden nun die Stellungnahmen durch den Bund ausgewertet. Zwischenzeitlich ist die Auswertung abgeschlossen worden und ein überarbeiteter BVWP ist in die Ressortabstimmung der Bundesregierung gegangen. Erst mit Verabschiedung der Ausbaugesetze und ihrer Bedarfspläne liegt ein verbindlicher Beschluss dazu vor, welche Verkehrsinfrastrukturprojekte mit welcher Dringlichkeit geplant und aus dem Bundeshaushalt finanziert werden sollen. Erst dann kann in Abstimmung mit dem Bund eine Umsetzungsstrategie entwickelt werden, die sich auch am Finanzierungsvolumen des BVWP für Baden -Württemberg orientiert. 3 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 199 4. Auf welche Weise und wie oft werden die Lkw-Fahrverbote auf den Bundesstraßen B 35, B 293, B 294 und B 10 in den Landkreisen Karlsruhe und Enzkreis durch die Polizei kontrolliert und welche Ergebnisse hatten die Kontrollen ? Im Zuge der genannten Bundesstraßen gelten unterschiedliche Verkehrsverbote für Lkw. Grundsätzlich sind die Strecken in den Landkreisen Karlsruhe und Enzkreis für den Lkw-Durchgangsverkehr gesperrt (Kombination des Verkehrszeichens 253 „Verbot für Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 t …“ und den Zusatzzeichen „Durchgangsverkehr“ und „12 t“). Zusätzlich gilt in Pfinztal im Zuge der B 10 zwischen Berghausen und Kleinsteinbach ein Verbot für Lkw über 7,5 t, wobei Anlieger durch Zusatzzeichen von dem Verbot befreit sind. Polizeiliche Kontrollen dieser Verkehrsbeschränkungen werden schwerpunktmäßig von Beamtinnen und Beamten der Verkehrspolizeidirektion ohne festen Turnus durchgeführt. Durchschnittlich findet monatlich mindestens eine Kon - trolle auf den o. g. Strecken statt, wobei diese nur an Streckenabschnitten mit Abstellmöglichkeiten für Schwerverkehrsfahrzeuge erfolgen können (z. B. Parkplätze , Kriechspuren o. ä.). Inhaltlich werden Lkw-Kontrollen nicht nur auf Verstöße gegen das Durchfahrtsverbot beschränkt, sondern umfassen regelmäßig alle Segmente der Verkehrsüberwachung im Bereich Schwerverkehr. Bezogen auf die Lkw-Fahrverbote war im Ergebnis bisher festzustellen, dass ein Großteil der überprüften Lkw berechtigt auf den gesperrten Strecken unterwegs war, da eine oder ggf. mehrere gesetzlich zulässige Ausnahmeregelungen (z. B. zulässige Gesamtmasse, Anliegerverkehr, ausgewiesene Umleitungsstrecken bei besonderen Verkehrslagen) zutrafen. 5. Welche Trassenführung favorisiert sie bei der B 294-Südwest Ortsumgehung von Bretten? 7. Inwiefern gibt es Planungen, die Bruchsaler B 35 Ortsumfahrung Ost mit einer Tunnellösung durchzuführen, um Natur- und Umweltschutz zu gewährleisten? Die Wahl und Ausgestaltung der Trassenführung ist Teil des Planungsprozesses und kann daher erst im Zuge des Verfahrens nach Abwägung verschiedener Varianten getroffen werden. Da mit der Planung noch nicht begonnen wurde, gibt es auch noch keine Vorzugsvariante. 6. Wie schätzt sie die Realisierung der Bruchsaler B 35 Ortsumfahrung Ost ein? Belastbare Aussagen zur Realisierung können erst nach Verabschiedung der Ausbaugesetze und ihrer Bedarfspläne sowie Festlegung einer gemeinsam mit dem Bund entwickelten Umsetzungsstrategie erfolgen. Hermann Minister für Verkehr