Landtag von Baden-Württemberg 16. Wahlperiode Drucksache 16 / 200 27. 06. 2016 1Eingegangen: 27. 06. 2016 / Ausgegeben: 02. 08. 2016 K l e i n e A n f r a g e Ich frage die Landesregierung: 1. Welche konkreten Maßnahmen zur Entlastung der Bauern − auch in finanzieller Hinsicht − plant sie für das Jahr 2016 und ab 2017? 2. Sind Steuersenkungen für Bauern angestrebt und wenn ja, in welchem Umfang ? 3. Falls nein, weshalb nicht? 4. Welchen Zeitplan hat sie mit Blick auf eine langfristige Sicherung der Milchproduktion in Baden-Württemberg? 5. In welchem Umfang sollen 2017 Fördermittel an wie viele Milchbetriebe ge - leistet werden? 6. Welche „zusätzlichen Aktionen im Sommer und darüber hinaus“ (vgl. Zitat aus der Pressemitteilung vom 6. Juni 2016 des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz) plant Minister Hauk konkret? 24. 06. 2016 Berg AfD Kleine Anfrage des Abg. Lars Patrick Berg AfD und Antwort des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Steuerliche Entlastungen für Bauern Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 200 2 B e g r ü n d u n g Die heimische Milchwirtschaft gilt es zu erhalten. Daher ist es von Bedeutung, die aktuellen Maßnahmen von Herrn Minister Hauk kritisch zu begleiten und ggf. konstruktive Ergänzungen oder Korrekturen vorzunehmen. Diese Kleine Anfrage soll hierbei eine Hilfestellung sein. A n t w o r t Mit Schreiben vom 21. Juli 2016 Nr. Z(22)-0141.5/16 F beantwortet das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz in Einvernehmen mit dem Ministerium für Finanzen die Kleine Anfrage wie folgt: Ich frage die Landesregierung: 1. Welche konkreten Maßnahmen zur Entlastung der Bauern − auch in finanzieller Hinsicht − plant sie für das Jahr 2016 und ab 2017? Zu 1.: Aufgrund der schwierigen wirtschaftlichen Lage der Tiererzeuger legte die Euro - päische Union im Oktober 2015 ein Hilfsprogramm über eine befristete Sonderbeihilfe für Milch- und Fleischerzeuger auf. Deutschland erhielt aus diesem Hilfsprogramm EU-Mittel in Höhe von 69,2 Mio. Euro. Die Maßnahme wurde national über die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) in Form eines Darlehenszuschusses angeboten. Betroffene Land - wirte hatten in zwei Antragsphasen im Jahr 2015 und 2016 die Möglichkeit, Anträge auf eine Liquiditätsbeihilfe zu stellen. Antragsberechtigt waren Milch- und Fleischerzeuger, die zur Sicherung ihrer Liquidität ein Darlehen aufgenommen hatten und einen Preisrückgang für ihre Produktion von 19 Prozent nachweisen konnten. Bis Mitte Juni 2016 wurde national über das Programm eine Liquiditätsbeihilfe von gut 65 Mio. Euro ausbezahlt. In Baden-Württemberg nahmen 685 Antragstellerinnen und Antragsteller teil, die einen Zuschuss in Höhe von 4,9 Mio. Euro erhielten. Unter den antragstellenden Betrieben waren 513 Milcherzeuger. Auf nationaler Ebene wurde vom Bund der Bundeszuschuss für 2016 zur Landwirtschaftlichen Unfallversicherung um 78 Mio. Euro erhöht (insgesamt 178 Mio. Euro). Für das Jahr 2017 ist derselbe erhöhte Zuschuss vorgesehen. Durch die Erhöhung der Bundesmittel werden die Beitragszahler in der Berufsgenossenschaft entlastet. Die Senkungsquote wird von zuletzt 20,5 auf rund 36,5 Prozent steigen. An weiteren Erleichterungen sind vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) Maßnahmen zur Ausdehnung des steuerlichen Gewinn - glättungszeitraums, die Einführung eines steuerlichen Freibetrags bei Veräußerungen landwirtschaftlicher Flächen zur Tilgung in Höhe von 150.000 Euro und das Angebot von Ausfallbürgschaften in Verbindung mit Liquiditätskrediten oder Krediten bei Umschuldungen avisiert. Darüber hinaus fordern die Länder über den Bundesrat die Einführung einer steuerlich begünstigten Risikoausgleichsrücklage . Die Landesregierung hat sich bereits in der Vergangenheit dafür bei der Bundesregierung eingesetzt. Auch der Landtag von Baden-Württemberg hat diese Forderung unterstützt. Diese kurz- bis mittelfristig wirksamen Maßnahmen auf EU- und Bundesebene zur Entlastung der Bauern werden unterstützt. Neben dem Milchsektor können damit auch andere, von starken Preisschwankungen betroffene Agrarsektoren entlastet werden. 3 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 200 2. Sind Steuersenkungen für Bauern angestrebt und wenn ja, in welchem Umfang ? 3. Falls nein, weshalb nicht? Zu 2. und 3.: Die Rahmenbedingungen für steuerliche Maßnahmen werden auf Bundesebene getroffen. Die Landesregierung wird sich dabei auch in Zukunft für die Belange der baden-württembergischen Landwirtschaft einsetzen. 4. Welchen Zeitplan hat sie mit Blick auf eine langfristige Sicherung der Milchproduktion in Baden-Württemberg? Zu 4.: Die Maßnahmen und Programme des Landes haben die nachhaltige Weiterentwicklung und Sicherung der Land- und Ernährungswirtschaft zum Ziel. Veränderungsprozesse in der Landwirtschaft sind durch die standortgebundene Flächenbewirtschaftung und lange Investitionszyklen in größeren Zeiträumen zu sehen. Dies gilt für die Agrarwirtschaft allgemein wie für die Milchproduktion im Besonderen . Dort haben sich die marktpolitischen Rahmenbedingungen auf EU- Ebene im vergangenen Jahrzehnt grundlegend geändert. Globale Markt- und Preisentwicklungen bei Milchprodukten sind aufgrund der Marktorientierung der Gemeinsamen Agrarpolitik zunehmend auf einzelbetrieblicher Ebene zu spüren. Die bäuerlichen Familienbetriebe sind einem hohen Anpassungs- und Veränderungsdruck ausgesetzt, der aus Markteinflüssen sowie sich ändernden gesellschaftlichen Erwartungen und neuen gesetzlichen Anforderungen resultiert. Dementsprechend verfolgen die langfristig angelegten Maßnahmen und Pro - gramme des Landes das Ziel, die zukunftsorientierte Anpassung und Entwicklung des Sektors aktiv zu begleiten und damit zu sichern. Dazu gehören beispielsweise Maßnahmen zur Erhöhung der Wettbewerbs- und Innovationsfähigkeit, der Ausbau der Wertschöpfung in Qualitätsmärkten, insbesondere auch auf heimischen Absatzmärkten, die Honorierung gesellschaftlicher Leistungen, die nicht über den Markt abgegolten werden, und der Ausgleich natürlicher Standortnachteile oder Maßnahmen zur Unterstützung angepasster betrieblicher Entwicklungspfade mit der Milchproduktion und auch in Kombination mit weiteren Betriebszweigen. 5. In welchem Umfang sollen 2017 Fördermittel an wie viele Milchbetriebe ge - leistet werden? Zu 5.: Da Fördermittel grundsätzlich auf Antrag ausgereicht werden, ist eine Aussage über den Umfang im Jahr 2017 nicht möglich. Nach der Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz zur einzelbetrieblichen Förderung landwirtschaftlicher Unternehmen können unter anderem auch Investitionen in die Milchviehhaltung gefördert werden. Zur Gewährung der Fördermittel haben alle Anträge vor der Bewilligung ein Auswahlverfahren zu durchlaufen, in dem die Anträge anhand von festgelegten Auswahlkriterien priorisiert werden. Eine Vorabfestlegung der Fördermittel auf bestimmte Vorhaben und Produktionsbereiche erfolgt nicht. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 200 4 6. Welche „zusätzlichen Aktionen im Sommer und darüber hinaus“ (vgl. Zitat aus der Pressemitteilung vom 6. Juni 2016 des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz) plant Minister Hauk konkret? Zu 6.: Im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz wird bei verschiedenen Anlässen bei Verbraucherinnen und Verbrauchern für die Wertschätzung der regional erzeugten Milchprodukte geworben . Hauk Minister für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz