Landtag von Baden-Württemberg 16. Wahlperiode Drucksache 16 / 2015 04. 05. 2017 1Eingegangen: 04. 05. 2017 / Ausgegeben: 04. 07. 2017 K l e i n e A n f r a g e Ich frage die Landesregierung: 1. Inwieweit ist der aktuelle Ausbau der Anschlussstelle Heimsheim an der Autobahn (A) 8 der Einstieg in ein koordiniertes Staumanagement im Rahmen des Ausbaus der A 8 an der Enztalquerung? 2. Warum wird in der in Frage 1 aufgeführten Baumaßnahme nur der Auffahrtast der Nordrampe in Fahrtrichtung Karlsruhe ausgebaut? 3. Welche Gefahren- und Staulagen sind ihr zwischen den Autobahnausfahrten 43 (Pforzheim-West) und 46 (Heimsheim) in jeweils beiden Fahrtrichtungen bekannt (aufgelistet nach Anschlussstelle)? 4. Inwieweit ist ihr bekannt, dass sich an den oben genannten Autobahnausfahrten aktuell Rückstaus bis auf Verzögerungsstreifen der Autobahn bzw. darüber hinaus infolge eines nicht genügenden Abflusses des von der Autobahn abfahrenden Verkehrs bilden? 5. Inwieweit sind die Ampelanlagen hinter den einzelnen Anschlussstellen Pforzheim -West, Pforzheim-Nord, Pforzheim-Ost, Pforzheim-Süd und Heimsheim mit Induktionsschleifen ausgestattet, sodass die Ampelphasen bei auftretende Rückstauungen angepasst werden können (Spannweite der normalen bzw. maximalen Freigabedauer)? 6. Wie beurteilt sie die in Frage 4 vorliegenden Erkenntnisse bezüglich Staus und Unfälle im aktuellen Kontext (Umfang und Dauer der Verkehrsbehinderung)? 7. Wie beurteilt sie die in Frage 4 vorliegenden Erkenntnisse in Bezug auf Staus und Unfälle beim anstehenden Ausbau der Enztalquerung? Kleine Anfrage des Abg. Dr. Erik Schweickert FDP/DVP und Antwort des Ministeriums für Verkehr Ausbau der Anschlussstelle Heimsheim Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 2015 2 8. Geht sie davon aus, dass beim Ausbau der Enztalquerung es durch Ausweichverkehr vermehrt zu Abfahrten an den oben genannten Anschlussstellen kommen wird? 9. Wie ist es zu erklären, dass die umliegenden Gemeinden, wie z. B. Wurmberg, erst am 19. April 2017 nach Dienstschluss und somit gerade mal vier Tage vor Baubeginn der Maßnahme über die Arbeiten an der Anschlussstelle Heimsheim informiert wurden? 10. Hatte die zuständige Behörde Kenntnis von dem Wohnanlagenbau in der Gemeinde Wurmberg an der für die Straßenbaumaßnahme ausgewiesenen Umleitungsstrecke U26 und die daraus resultierende Verkehrsbehinderung? 04. 05. 2017 Dr. Schweickert FDP/DVP A n t w o r t * ) Mit Schreiben vom 8. Juni 2017 Nr. 2-39.-A8PF-HEIMS/60 beantwortet das Ministerium für Verkehr die Kleine Anfrage wie folgt: 1. Inwieweit ist der aktuelle Ausbau der Anschlussstelle Heimsheim an der Autobahn (A) 8 der Einstieg in ein koordiniertes Staumanagement im Rahmen des Ausbaus der A 8 an der Enztalquerung? Der Umbau der Anschlussstelle Heimsheim (AS) ist unabhängig vom künftigen Ausbau der A 8 im Bereich der Enztalquerung erforderlich. Auf der Nordseite der AS wird die Abfahrtsrampe aus Richtung Stuttgart vor der Einmündung in die Landesstraße 1134 von einem Fahrstreifen auf zwei dann getrennte Links- und Rechtseinbiegestreifen erweitert. Neben der Kapazitätserweiterung wird so auch eine getrennte Signalisierung dieser Verkehrsströme ermöglicht. In Verbindung mit einer angepassten Ampelschaltung kann dadurch die Leistungsfähigkeit und damit der Verkehrsfluss an dieser Einmündung verbessert werden. 2. Warum wird in der in Frage 1 aufgeführten Baumaßnahme nur der Auffahrtast der Nordrampe in Fahrtrichtung Karlsruhe ausgebaut? Auf der Südseite der AS entspricht die Abfahrtsrampe aus Richtung Karlsruhe schon im derzeitigen Bestand dem unter 1. dargestellten Ausbau mit zwei getrennten Links- und Rechtseinbiegestreifen. 3. Welche Gefahren- und Staulagen sind ihr zwischen den Autobahnausfahrten 43 (Pforzheim-West) und 46 (Heimsheim) in jeweils beiden Fahrtrichtungen bekannt (aufgelistet nach Anschlussstelle)? Fahrtrichtung Stuttgart: a) AS Pforzheim-West – AS Pforzheim-Nord Vor allem werktags zu den Spitzenzeiten und zu Hauptreisezeiten auch an Wochenenden kommt es zu Stauungen, die von der Engstelle bei der Anschlussstelle Pforzheim-Ost herrühren. Sofern sich die Staulage zwischen den Anschlussstellen Pforzheim-Nord und Pforzheim-Ost über vier Kilometer hinaus erstreckt, ist dadurch auch der Abschnitt zwischen den Anschlussstellen Pforzheim -West und Pforzheim-Nord mit betroffen. Bei sehr hohem Verkehrsauf- *) Der Überschreitung der Drei-Wochen-Frist wurde zugestimmt. 3 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 2015 kommen erstrecken sich die Staulagen vereinzelt auch über die Anschlussstelle Pforzheim-West hinaus. b) AS Pforzheim-Nord – AS Pforzheim-Ost Aufgrund der Fahrbahnverengung von drei auf zwei Fahrstreifen vor dem Enztalgefälle kommt es regelmäßig werktags zu den Spitzenzeiten und zu Haupt - reisezeiten auch an den Wochenenden zu Stauungen. Fahrtrichtung Karlsruhe: a) AS Rutesheim – AS Heimsheim Bis zum Beginn des Ausbaus der AS Heimsheim kam es auf der Abfahrtsrampe während des morgendlichen Berufsverkehrs regelmäßig zu Stausituationen, teilweise bis auf den Verzögerungsstreifen. b) AS Pforzheim-Süd – AS Pforzheim-West Gemäß den Beobachtungen durch die Polizei kommt es im Streckenabschnitt zwischen den Anschlussstellen Pforzheim-Süd und Pforzheim-Ost bei der Anschlussstelle Pforzheim-Ost regelmäßig zu Staulagen, da hier die Fahrbahn von drei auf zwei Fahrstreifen verengt wird. 4. Inwieweit ist ihr bekannt, dass sich an den oben genannten Autobahnausfahrten aktuell Rückstaus bis auf Verzögerungsstreifen der Autobahn bzw. darüber hinaus infolge eines nicht genügenden Abflusses des von der Autobahn abfahrenden Verkehrs bilden? Aktuell liegen zwei Auffälligkeiten vor; zum einen die Anschlussstelle Pforzheim -West in Fahrtrichtung Stuttgart und zum anderen die Anschlussstelle Heims - heim in Fahrtrichtung Karlsruhe. a) Anschlussstelle Pforzheim-West in Fahrtrichtung Stuttgart Werktags kommt es je nach Tageszeit, i. d. R. zu Zeiten des morgendlichen Berufsverkehrs, ausgehend von der Lichtzeichenanlage an der AS Pforzheim- West/B 10 bzw. Karlsruher Straße vermehrt zu Rückstau. b) Anschlussstelle Heimsheim in Fahrtrichtung Karlsruhe Nach Auskunft des Polizeipräsidiums Ludwigsburg kam es bis zum Beginn des Ausbaus der Anschlussstelle Heimsheim während des morgendlichen Berufsverkehrs regelmäßig zu Stausituationen, teilweise bis auf den Verzögerungsstreifen . 5. Inwieweit sind die Ampelanlagen hinter den einzelnen Anschlussstellen Pforzheim -West, Pforzheim-Nord, Pforzheim-Ost, Pforzheim-Süd und Heimsheim mit Induktionsschleifen ausgestattet, sodass die Ampelphasen bei auftretende Rückstauungen angepasst werden können (Spannweite der normalen bzw. maximalen Freigabedauer)? An den angeführten Anschlussstellen sind alle Lichtsignalanlagen mit entsprechenden Induktionsschleifen zur Rückstauerfassung ausgestattet, um im Bedarfsfall die Leistungsfähigkeit der jeweiligen Ausfahrt zu erhöhen. 6. Wie beurteilt sie die in Frage 4 vorliegenden Erkenntnisse bezüglich Staus und Unfälle im aktuellen Kontext (Umfang und Dauer der Verkehrsbehinderung)? a) Anschlussstelle Pforzheim-West (Fahrtrichtung Stuttgart) Die Rückstaugefahr bis in die Hauptfahrbahn ist werktags auf die Morgenspitze bis 09:00 Uhr begrenzt. Der Rückstau auf den Verzögerungsstreifen setzt sich je nach Menge des ausfahrenden Verkehrs auch auf dem Standstreifen fort, bei Staulage zwischen den Anschlussstellen Pforzheim-West und Pforzheim -Nord deutlich stärker. Zur jeweiligen Rückstaulänge liegen aktuell keine belastbaren Werte vor. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 2015 4 In den letzten 12 Monaten haben sich in diesem Bereich zwei Verkehrsunfälle mit Sachschaden ereignet, die im Zusammenhang mit dem Rückstau auf die A 8 gesehen werden können. b) Anschlussstelle Heimsheim (Fahrtrichtung Karlsruhe) Seit Beginn des Ausbaus der Anschlussstelle am 24. April 2017 sind während der Rückstausituationen im morgendlichen Berufsverkehr keine Unfälle bekannt , die damit im Zusammenhang stehen. 7. Wie beurteilt sie die in Frage 4 vorliegenden Erkenntnisse in Bezug auf Staus und Unfälle beim anstehenden Ausbau der Enztalquerung? 8. Geht sie davon aus, dass beim Ausbau der Enztalquerung es durch Ausweichverkehr vermehrt zu Abfahrten an den oben genannten Anschlussstellen kommen wird? Fragen 7 und 8 werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet: Während des Ausbaus der A 8 im Bereich der Enztalquerung liegt die oberste Priorität auf einer hohen Verkehrsqualität auf der Autobahn. Da die Staugefahr aber bereits im Bestand sehr hoch ist, kann auch während des Ausbaus ein Ausweichverkehr über das nachgeordnete Netz grundsätzlich nicht vermieden werden. Da dieses nachgeordnete Straßennetz nur in sehr eingeschränktem Umfang in der Lage ist, Ausweichverkehr leistungsfähig aufzunehmen, kann davon ausgegangen werden, dass nur der Ziel- und Quellverkehr insbesondere von Pforzheim teil - weise andere Anschlussstellen verwendet, der Fernverkehr jedoch grundsätzlich auf der Autobahn verbleibt. Eine erheblich erhöhte Stau- und Unfallgefahr an den anderen Anschlussstellen wird daher nicht erwartet. Allerdings zeigt die Erfahrung, dass insbesondere im Zulauf der Baustelle bzw. am jeweiligen Stauende eine erhöhte Unfallgefahr besteht. Um die Verkehrsteilnehmer /-innen vor dieser Gefahr zu warnen, wird während der Bauzeit eine mo - bile Stauwarnanlage aufgestellt. 9. Wie ist es zu erklären, dass die umliegenden Gemeinden, wie z. B. Wurmberg, erst am 19. April 2017 nach Dienstschluss und somit gerade mal vier Tage vor Baubeginn der Maßnahme über die Arbeiten an der Anschlussstelle Heimsheim informiert wurden? Die umliegenden Gemeinden Heimsheim, Friolzheim, Rutesheim und Mönsheim wurden mehrere Wochen vor Beginn der Maßnahme in die Abstimmung der bauzeitlichen Verkehrsführung eingebunden. Aufgrund der Vielzahl der Beteiligten wurde die mittelbare Betroffenheit der Gemeinde Wurmberg übersehen und versäumt , sie anzuhören. Die Information der Gemeinde Wurmberg erfolgte erst bei der Übermittlung der verkehrsrechtlichen Anordnung und der Pressemeldung am 19. April 2017. 10. Hatte die zuständige Behörde Kenntnis von dem Wohnanlagenbau in der Gemeinde Wurmberg an der für die Straßenbaumaßnahme ausgewiesenen Umleitungsstrecke U26 und die daraus resultierende Verkehrsbehinderung? Die zuständige Behörde hatte Kenntnis von dem Wohnanlagenbau in der Ge - meinde Wurmberg auf der ausgewiesenen Umleitungsstrecke U26. Daraus resultierende , erhebliche Verkehrsbehinderungen traten nach Kenntnis des Regierungspräsidiums Karlsruhe erwartungsgemäß bislang nicht auf. In Vertretung Dr. Lahl Ministerialdirektor