Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 2020 16. Wahlperiode Eingang: 05.05.2017 Kleine Anfrage des Abg. Gernot Gruber SPD Landesstraßenzustandserfassung im Rems-Murr-Kreis Ich frage die Landesregierung: 1. Welche Bewertung haben die Landesstraßen im Rems-Murr-Kreis bei der Straßenzustandserfassung erfahren? 2. Welche Landesstraßen im Rems-Murr-Kreis, außer der Landesstraße (L) 1080 und der L 1153, können in den Jahren 2017 oder 2018 vorbehaltlich der Bewilligung der Mittel im Haushalt saniert werden? 3. Wie lange wird die mit der Straßenzustandserfassung verknüpfte Priorisierung von Sanierungsmaßnahmen gelten? 4. In wie vielen Jahren ist die nächste Erfassung des Zustands der Landesstraßen im Rems-Murr-Kreis vorgesehen? 05.05.2017 Gruber SPD